Um eine eigene Praxis zu führen, müssen Sie mehrere Bedingungen erfüllen: Da Sie die Führung der Praxis übernehmen und damit Entscheidungsträger für Bereiche wie Personal, Praxisabläufe oder das Outsourcing bestimmter Aufgaben sind, sind grundlegende betriebswirtschaftliche Kenntnisse sehr hilfreich – aber kein Muss. Verpflichtend ist dagegen eine Approbation. Nur dann dürfen Sie als Arzt Patienten behandeln. Dies gilt jedoch nur für Privatpatienten. Für die Behandlung gesetzlich Versicherter sind weitere Voraussetzungen notwendig.
Um auch gesetzlich krankenversicherte Patienten behandeln zu dürfen, müssen Sie als Vertragsarzt zugelassen sein. Diese Zulassung erfordert einen Eintrag ins Arztregister und eine abgeschlossene Weiterbildung auf einem bestimmten Fachgebiet.
Für den Antrag auf die Zulassung zum Vertragsarzt benötigen Sie folgende Dokumente:
- Auszug aus dem Arztregister
- Lebenslauf
- aktuelles Führungszeugnis
- Bescheinigung über die Tätigkeiten, die seit der Approbation ausgeübt wurden (Hierbei wird auch die Zeit der Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen mitgerechnet)
Als Arzt gibt es für Sie verschiedene Wege zur eigenen Arztpraxis: Sie können eine Praxis gründen oder durch private oder geschäftliche Beziehungen eine bereits bestehende Praxis übernehmen. Wir zeigen Ihnen die beiden Optionen inklusive ihrer Vor- und Nachteile im Folgenden genauer.
Da in zahlreichen Fachrichtungen Zulassungsbeschränkungen für Praxen bestehen, ist die Praxisübernahme in vielen Bereichen Deutschlands die einzige Möglichkeit für eine eigene Praxis. Zudem ist es gerade in Städten sehr schwierig, eine Genehmigung für die Neugründung einer Arztpraxis zu erhalten, da die maximale Zahl an Praxen pro Einwohner bereits erreicht ist.
Eine bestehende Praxis zu übernehmen, kann ein langer Prozess werden: Wenn Praxisräume frei werden, gibt es in den meisten Fällen Wartelisten, in die Sie sich als interessierter Arzt eintragen lassen können. Die freiwerdenden Praxen sind im Regelfall von leitenden Ärzten, die in Rente gehen oder aus anderen Gründen einen Nachfolger für ihre Praxis suchen. Wenn Sie sich für eine Übernahme interessieren, sollten Sie sich daher frühzeitig informieren.
Möchten Sie die Praxis eines anderen Arztes übernehmen, können Sie sich hier Informationen beschaffen:
- Zeitungen und Fachzeitschriften: In Zeitungen und Fachzeitschriften werden freie Praxen inseriert.
- Wartelisten: Lassen Sie sich auf Wartelisten bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung registrieren, um Ihr ernsthaftes Interesse zu bekunden.
- Praxisbörsen: Es gibt spezielle Praxisbörsen und Webseiten, die sich auf die Vermittlung von Praxen spezialisiert haben. Beispiele hierfür sind die Seiten Praxisboerse.de, Praxisbörse24.de, Landarztbörse und die apoBank Praxis- und Apothekenbörse.
- Übernahmeseminare: Solche Seminare bereiten beide Parteien auf die Übernahme vor und sollen eine harmonische Vermittlung ermöglichen.
Eine Praxis zu übernehmen ist in vielen Fällen ebenso teuer wie die Neugründung – in einigen Fällen sogar teurer, da noch Renovierungsarbeiten oder die Modernisierung der Praxis hinzukommen. Neben den Räumlichkeiten zahlen Sie als Käufer auch einen Preis für den ideellen Wert oder den sogenannten „Goodwill“. Damit ist der bestehende Patientenstamm des Arztes gemeint, aber auch der Ruf des Vorgängers und der Praxis.
Laut Berechnungen der Deutschen Apotheker- und Ärztebank lagen die Investitionen für die Übernahme einer hausärztlichen Praxis im zuletzt veröffentlichten Zeitraum 2018/2019 bei durchschnittlich 159.700 €. Diese Investitionen setzen sich aus einem durchschnittlichen Übernahmepreis in Höhe von 102.700 € und weiteren Investitionen in Höhe von durchschnittlich 57.000 € zusammen. Die Studie zeigt, dass die durchschnittlich gezahlten Preise für eine Praxisübernahme tendenziell steigen. Zudem ist erkennbar, dass die Preise für die Übernahme einer Arztpraxis mit der Größe der Stadt korrelieren.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass sich die Investitionen für die Übernahme aus einem materiellen Wert und einem sogenannten Firmenwert zusammensetzen.
Beim materiellen Wert – zu dem auch medizinische Geräte zählen – können der Substanzwert, der Wiederbeschaffungswert und der Teilproduktionswert berücksichtigt werden. Wichtig ist, den Zustand und die Funktionalität der Geräte und des Inventars einzubeziehen.
Der Firmenwert bemisst sich nicht nur an den bereits geschilderten, nicht bilanzierten Werten, sondern auch an den zukünftigen Ertragserwartungen der Praxis. Auch die Lage spielt eine Rolle, da eine gute Verkehrsanbindung und ausreichende Parkplätze den Wert einer Praxis steigern.
Damit die Übergabe gut klappt, müssen viele Dinge geklärt und bedacht werden. Folgende Punkte sollten Sie auf Ihre Checkliste für die Praxisübernahme setzen:
- Formale Kriterien: Zunächst sind die Formalien zu klären. Der Praxiswert muss professionell ermittelt werden. Sie müssen einen Kaufvertrag abschließen und ein Übergabedatum festlegen.
- Mietvertrag: Wenn es einen Mietvertrag für die Praxis gibt, müssen Sie sich mit dem Nachfolger und dem Vermieter frühzeitig über eine Übernahme einigen, denn der Mietvertrag läuft nicht automatisch zu den gleichen Konditionen weiter.
- Arbeitsverträge: Es ist üblich, dass das Personal mit der Praxis und den bestehenden Arbeitsverträgen übernommen wird. Gegebenenfalls müssen Arbeitsverträge verlängert oder neu geschlossen werden.
- Telefonanschluss: Sie sollten in Erfahrung bringen, ob der Telefonanschluss, inklusive der Telefonnummer und des Internet-Anschlusses übernommen werden kann.
- Bankkonto: Kümmern Sie sich frühzeitig um die Eröffnung eines Bankkontos. Hier gibt es auch spezielle Kontomodelle für Ärzte, bei denen die Einrichtung einer gewissen Kreditlinie möglich ist.
- Laufende Verträge: Verschaffen Sie sich einen Überblick über laufende Verträge. Insbesondere die Leasingverträge für medizinische Geräte müssen übernommen oder fristgerecht gekündigt werden.
- Ersatz bestimmter Gegenstände: Befinden sich Gegenstände in der Praxis im Privatbesitz des Vorgängers, müssen diese vom Verkauf ausgenommen und eventuell ersetzt werden.
- Versicherungen: Versicherungen müssen frühzeitig gekündigt, angepasst oder neu abgeschlossen werden.
- Ärztliche Schweigepflicht: Bei der Übergabe der Patientendaten muss die ärztliche Schweigepflicht gewahrt werden.
- Übergangszeit: In vielen Fällen ist es sinnvoll, dass Sie gemeinsam mit dem Vorgänger eine Übergangszeit vereinbaren, in der Sie in der Praxis eingearbeitet werden oder der Vorgänger nach der Übergabe einige Zeit lang für Rückfragen zur Verfügung steht.
- Finanzierung: Sie sollten sich frühzeitig um einen Businessplan und die Finanzierung kümmern und staatliche Zuschüsse und Fördermittel prüfen lassen.
Bis Sie die für Sie passende Praxis gefunden haben, ist sehr häufig viel Geduld nötig. Je nach Wunschpraxis und Ort können mitunter Jahre vergehen. Wer nicht warten möchte, kann alternativ eine eigene Praxis gründen.
Wenn die Praxisübernahme für Sie keine Option ist und Sie lieber von Grund auf etwas Neues starten möchten, können Sie selbst eine Arztpraxis gründen. Die Praxisgründung ist ein aufwendiger Prozess, den viele Ärzte unterschätzen. Ein detaillierter Businessplan hilft dabei, Ziele zu definieren und durchzusetzen und jede Entscheidung im Vorfeld gut zu überlegen. Unter anderem sollten Sie sich im Voraus Gedanken darüber machen, wie Sie die Finanzierung stemmen wollen, welche Art von Praxis Sie führen wollen und welcher organisatorische Aufwand mit der Gründung mitschwingt. Um den Überblick zu behalten, stehen Ihnen Berater zur Verfügung, die Ärzte bei dem Prozess der Gründung begleiten und jederzeit unterstützend Fragen beantworten. Im Folgenden führen wir Sie durch einige Punkte, die Sie bei der Praxisgründung berücksichtigen müssen.
Arztpraxis ist nicht gleich Arztpraxis. Eine der ersten Entscheidungen, die Sie treffen müssen, ist die Festlegung der Praxisform. Zwischen diesen Praxisformen können Sie wählen:
- Einzelpraxis: Dem zuständigen Arzt gehört die Praxis. Somit liegt die Verantwortung für Arbeitsschwerpunkte, Sprechzeiten, Personal und Kosten ebenfalls beim Praxisgründer. Ärzte mit Einzelpraxen können sich einem Praxisnetzwerk anschließen, um sich mit Kollegen auszutauschen und die Versorgung von Patienten zu verbessern.
- Praxisgemeinschaft: Zwei Ärzte mit unterschiedlichem Patientenstamm und gegebenenfalls unterschiedlichen Fachrichtungen teilen sich die Ressourcen einer Praxis (Praxisräume, Geräte, andere medizinische Ressourcen, medizinisches Fachpersonal). Jeder Arzt versorgt seine eigenen Patienten und die Abrechnung erfolgt getrennt.
- Gemeinschaftspraxis: Bei der Gemeinschaftspraxis gibt es einen gemeinsamen Patientenstamm und ein gemeinsames Abrechnungssystem. Trotz dieser engen organisatorischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit behandelt jeder Arzt seine Patienten eigenständig und eigenverantwortlich.
- Teilzulassung (halbe Selbstständigkeit für Ärzte): Ärzte arbeiten die Hälfte der Arbeitszeit in ihrer eigenen Praxis und sind in vielen Fällen zusätzlich mit einer halben Stelle im Krankenhaus angestellt.
Gründen Sie allein eine Arztpraxis und sind zunächst als einziger Arzt tätig, wird in den meisten Fällen zunächst die Rechtsform eines Einzelunternehmens gewählt. Sie übernehmen damit alle Rechte und Pflichten und haften vollständig dafür.
Die am weitesten verbreitete Rechtsform von Arztpraxen ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Hierbei müssen Sie sich bei der Praxisgründung mindestens mit einem weiteren Arzt oder Gesellschafter zusammenschließen. Jeder Gesellschafter dieser Personengesellschaft haftet mit dem Betriebs- und seinem Privatvermögen. Gewählt wird diese Rechtsform meist deshalb, weil keine Gewerbesteuer fällig ist und die Buchhaltung in einem überschaubaren Umfang gestaltet wird. Jedoch ist bei jeder rechtlichen Änderung die Zustimmung aller Gesellschafter einzuholen.
Bei der Partnergesellschaft wird dies umgangen: Die Gesellschaft ist selbst rechtsfähig. Die Rechtsform ist der GbR sehr ähnlich, beschränkt aber die Haftung. Daher ist diese Art der Personengesellschaft besonders für Gemeinschaftspraxen geeignet.
Auch die Gründung als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine mögliche Rechtsform für Gemeinschaftspraxen. Die Wahl der Rechtsform sollten Sie von Ihrem individuellen Fall abhängig machen und Vor- und Nachteile Ihrer Situation gegeneinander abwägen.
Als Arzt sollten Sie den Standort Ihrer Wunschpraxis analysieren oder analysieren lassen, denn der Standort entscheidet zu großen Teilen über den Erfolg. Hierbei sind die Stadt, das Gebäude, die Lage, die Einwohnerdichte und die Konkurrenz anderer Praxen in der Umgebung zu evaluieren. Auch die einfache Erreichbarkeit der Praxis sollte gegeben sein: es sollten eine gute Verkehrsanbindung und ausreichend Parkmöglichkeiten geben.
Die Entscheidung der Praxisgründung liegt nicht allein in Ihrer Hand. Im Gründungsprozess müssen Sie die Genehmigungen verschiedener Ämter einholen und bestimmte Anmeldungen berücksichtigen.
Diese Ämter und Behörden müssen Sie bei der Praxisgründung mit einbeziehen:
- Die Kassenärztliche Vereinigung (KV): hier müssen Sie die Genehmigung für eine Neugründung einholen.
- Die zuständige Ärztekammer: neben der Approbationsurkunde und der Zulassung als Vertragsarzt müssen Sie dort auch Details über die Praxis angeben, beispielsweise sind die Adresse, die Fachrichtung und die Sprechzeiten zu hinterlegen.
- Das Versorgungs- und Gesundheitsamt.
- Einige Geräte, wie zum Beispiel Röntgenapparate, müssen vom TÜV abgenommen werden.
- Das Finanzamt muss über die Gründung informiert werden.
- Die Angestellten müssen bei der gesetzlichen Krankenversicherung angemeldet werden.
- Arzthelfer müssen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden.
- Je nach Geschäftsform der Praxis muss sie ins Handelsregister eingetragen oder beim Gewerbeamt als Gewerbe angemeldet werden.
Bei der Gründung müssen Sie ebenfalls die Entscheidung zu Ihrem Versorgungsauftrag treffen, da dieser bei der Zulassung mit angegeben werden muss. Der Auftrag kann als ganzer oder halber Versorgungsauftrag eingereicht werden. Bei einem vollen Versorgungsauftrag sind Sie als zuständiger Arzt mindestens zwanzig Stunden persönlich in einer Sprechstunde anwesend. Dahingegen sind Sie bei einem halben Versorgungsauftrag – auch Teilzulassung genannt – verpflichtet, nur mindestens zehn Sprechstunden in der Woche anzubieten.
Entscheiden Sie sich für eine Teilzulassung, kann es vorkommen, dass Sie sich im Nachhinein nicht mehr für eine Vollzulassung entscheiden können, wenn es eine Beschränkung aufgrund der Ärzte-Dichte vor Ort gibt.
Die Kosten für eine eigene Arztpraxis variieren, je nach Lage und Fachrichtung: Eine Praxis im Zentrum einer Großstadt ist oft teurer als eine Praxis auf dem Land. Auch die Fachrichtung spielt eine wichtige Rolle, was den Preis betrifft. Beispielsweise gibt ein Radiologe durchschnittlich mehr aus als ein Hausarzt, da seine Arbeit komplexere und teurere Geräte erforderlich macht. Laut des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung müssen Sie für die Gründung einer Einzelpraxis im Schnitt mit Kosten in Höhe von 104.000 € rechnen. Sie müssen sich als Arzt sowohl über die Anschaffungskosten als auch über die laufenden Kosten im Klaren sein. Es gibt keine allgemeine Richtlinie für Kaufpreise und Fixkosten. Eine eigene Praxis ist jedoch nicht günstig und wird daher nicht selten durch Kredite finanziert, bis sich die finanzielle Lage stabilisiert hat.
Sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene gibt es verschiedene Förderprogramme zur Praxisfinanzierung, für die Sie sich als Arzt bewerben können. Beispielsweise wird die Praxisübernahme oder der Praxiskauf in unterversorgten Gebieten bezuschusst. Die Unterstützung erfolgt nach verschiedenen Fördermodellen. So kann die Auszahlung einmalig oder monatlich fortlaufend für einen festgelegten Zeitraum erfolgen. Als Fördermittel gelten auch zinsgünstige Darlehen oder Bürgschaften, die Ihnen von öffentlichen Institutionen zur Verfügung gestellt werden. Informieren Sie sich rechtzeitig, welche Fördermittel es in Ihrem Bundesland gibt und welche davon für Sie zur Unterstützung Ihrer Praxisfinanzierung in Frage kommen. Die bundesweite Förderung ist beispielsweise über Förderkredite der KfW möglich, die speziell für die Existenzgründung ausgelegt sind. Aber auch Förderprogramme der Kassenärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes stehen Ihnen zur Verfügung.
Als Arzt mit eigener Praxis benötigen Sie bestimmte Versicherungen, um sich vor Schäden zu schützen. Unabhängig, ob Neugründung oder Übernahme, müssen Sie sich darum kümmern, dass die Versicherungen rechtzeitig gekündigt, abgeändert oder komplett neu abgeschlossen werden.
Gängige Versicherungen sind die Berufshaftpflichtversicherung, die von der Ärztekammer vorgeschrieben ist und eine Praxispolice, die die Medizintechnik, die Anlagen, Soft- und Hardware und weiteres Inventar der Praxis schützt. Dazu kommen in der Regel eine Inhaltsversicherung, eine Rechtsschutzversicherung und eine Cyberschutzversicherung zum Schutz der computerbasierten Technologien.
Sinnvolle Versicherungen im Überblick:
- Berufshaftpflichtversicherung
- Praxispolice
- Inhaltsversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Cyberschutzversicherung
Welche Versicherungen benötigen Ärzte im Praxisalltag? In unserem Beitrag zum Thema Arztversicherung erhalten Sie eine große Übersicht und alle Informationen zu Ärzteversicherungen.
Patienten legen Wert auf eine gepflegte, saubere und optisch ansprechende Umgebung. Fühlen sich die Patienten in Ihrer Praxis wohl, verschafft Ihnen das einen Wettbewerbsvorteil. Daher kann es für Sie vorteilhaft sein, die Einrichtung mit einem Experten zu planen. Gemeinsam bestimmen Sie den Stil und alle benötigten Einrichtungsgegenstände. Dazu zählen sowohl die benötigten Geräte als auch Möbel, der Empfangstresen und stilistische Elemente, wie Bilder oder Dekoration.
Bedeutend in der heutigen Zeit ist das Marketing für Ihre Arztpraxis. Grundlegend für Ihr Praxismarketing ist die Bestimmung der Zielgruppen, die Sie ansprechen wollen und welche Kommunikationswege Sie nutzen wollen, um diese zu erreichen. Im Gegensatz zu anderen Branchen unterliegen Sie als Arzt beim Bewerben Ihrer Arztpraxis bestimmten Beschränkungen. Daher sollten Sie sich genauestens mit den Regelungen vertraut machen. Die folgenden Informationen ersetzen in keinem Fall eine Rechtsberatung, sie sollen nur als erster Anhaltspunkt dienen. Bei geplanten Werbe- und Marketingmaßnahmen sollten Sie sich vorher umfassender informieren und absichern.
Für Sie sind § 27 Abs. 1 der (Muster-) Berufsordnung der deutschen Ärzte (MBO) und das „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ von Bedeutung.
Eine weitere Möglichkeit, um Patienten für Ihre Praxis zu gewinnen und auf sich aufmerksam zu machen, sind sogenannte Digitalisierungsassistenten. Auf diesen externen Seiten werden Termine vergeben und Patienten können Rezensionen schreiben. Wer seine Praxis dort vorteilhaft vorstellt, seine Leistungen aufführt und die Terminvergabe online ermöglicht, gewinnt schnell neue Patienten und eine positive Reputation.
Um genügend Planungssicherheit zu haben, muss die Finanzierung der Praxis frühzeitig geplant werden. In der Regel wird die Summe über einen Kredit finanziert, der mit dem Ertrag der Praxis getilgt wird. Privates Eigenkapital ist nicht unbedingt notwendig.
Weitere Informationen und Modelle zur Finanzierung einer Praxis finden Sie in unserem Beitrag zur Praxisfinanzierung.
Eine moderne Arztpraxis kommt in der heutigen Zeit nicht mehr ohne zeitgemäße EDV-Systeme und ein gutes Praxisverwaltungssystem (PVS) aus. Die Entscheidung für ein PVS sollten Sie mit Bedacht treffen, denn haben Sie sich für eine Praxissoftware entschieden, arbeiten Sie oft jahrelang damit.
Einige wichtige Schnittstellen sollten Sie bei der Auswahl der Systems berücksichtigen:
- KVDT (Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen mit Kassenärztlicher Vereinigung)
- PAD / PADneXt (Abrechnung privatärztlicher Leistungen mit Abrechnungsstelle)
- BDT (Behandlungsdaten zum Beispiel beim Systemwechsel wichtig)
- LDT (Labordatenübertragung)
- GDT (Geräte anbinden)
- KVConnect (Nachrichtenschnittstelle)
Unabhängig von den Schnittstellen sollten Sie die Wahl Ihres Praxisverwaltungssystems von der Größe Ihrer Praxis, Ihrer Fachrichtung und von den Präferenzen Ihres Teams abhängig machen. Da es eine große Anzahl an Anbietern gibt, sollten Sie sich die Zeit nehmen, verschiedene Angebote zu vergleichen.
Ein Ansprechpartner seitens des Anbieters ist sinnvoll, um Sie zur genauen Kostenaufstellung zu beraten und Ihnen bei möglichen Komplikationen zur Seite zu stehen.
Neben der notwendigen Software benötigen Sie auch die dazugehörige Hardware: Funktionierende Geräte und leistungsfähige Computer mit einer stabilen Internetverbindung sind überaus wichtig, um Leistungen wie beispielsweise die Videosprechstunde anzubieten. Insbesondere die PCs müssen sorgfältig ausgesucht werden und sollten zur Praxis passen. Die Prozessoren, Arbeitsspeicher und Grafikkarten sollten an die Bedürfnisse der jeweiligen Praxis angepasst sein.
Die Hardware sollte von Experten fachgerecht installiert werden und sich unauffällig in die Praxisumgebung einfügen: Laute PC-Lüfter und auffällig verlegte Kabel stören nur.
Einige Anbieter führen Kombi-Pakete aus der Soft- und Hardware. Auch hier lohnt sich der Vergleich der verschiedenen Angebote.
Unabhängig davon, ob Sie eine Praxis übernommen oder eine neue Praxis eröffnet haben, bleibt der komplexe Verwaltungsaufwand. Mit der Eröffnung einer eigenen Praxis behandeln Sie nicht nur Patienten, sondern erweitern Ihr Berufsfeld schlagartig um viele wirtschaftliche und organisatorische Aufgaben. Doch Sie müssen diese Aufgaben nicht allein bewältigen: Externe Abrechnungsstellen können Sie unterstützen, diesen Arbeitsaufwand zu reduzieren. Sie übernehmen unter anderem die Rechnungsstellung und stellen sicher, dass die Patienten ihre privaten Forderungen begleichen. Auch die Abrechnung von Kassenleistungen kann von solchen Abrechnungsstellen übernommen werden. Durch das Outsourcen dieser Aufgaben können Sie sich voll und ganz auf die Behandlung der Patienten in Ihrer eigenen Praxis konzentrieren.
Finden Sie jetzt kostenlos und unverbindlich mit unserem Abrechnungsstellen-Vergleich den passenden Abrechnungsdienstleister für Ihre Praxis.
Wer sich mit der Verantwortung einer eigenen Praxis überfordert fühlt, hat auch die Möglichkeit, sich in einer niedergelassenen Praxis oder einem medizinischen Versorgungszentrum anstellen zu lassen. Darüber hinaus gibt es noch das sogenannte Jobsharing, bei dem Sie mit einem niedergelassenen Arzt kooperieren und sich die Arbeit aufteilen.