Bei dem eArztbrief handelt es sich um einen Arztbrief, der elektronisch an andere Behandler übermittelt wird. Hierzu werden die Telematikinfrastruktur und der Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) genutzt. Sofern es die technischen Voraussetzungen des jeweils genutzten Praxisverwaltungssystems zulassen, sind Ärzte seit dem 30. Juni 2024 dazu verpflichtet, eArztbriefe mindestens empfangen zu können.
- eArztbrief erstellen: Der eArztbrief wird – so wie auch bisher der herkömmliche Arztbrief in Papierform – im Praxisverwaltungssystem erstellt.
- Informationen ergänzen: Der Arzt ergänzt den Arztbrief in seinem PVS um alle relevanten Informationen, z. B. Diagnosen, Röntgenaufnahmen oder Medikationspläne.
- Signatur: Der Arzt unterzeichnet den eArztbrief mithilfe des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) mit einer sog. qualifizierten elektronischen Signatur (QES).
- Versand via KIM: Mithilfe des Kommunikationsdienstes KIM (Kommunikation im Medizinwesen) wird der eArztbrief verschlüsselt und an den gewünschten Empfänger übermittelt. Hierbei handelt es sich in der Regel um einen weiteren behandelnden Arzt oder Psychotherapeuten. Der Arzt sucht hierzu im KIM-Adressbuch die elektronische Adresse des beabsichtigten Empfängers heraus und versendet den eArztbrief an die entsprechende elektronische Adresse.
- Empfang: Der Empfänger erhält den eArztbrief, kann diesen entschlüsseln und wiederum in der jeweiligen Patientenakte in seinem Praxisverwaltungssystem abspeichern.