Was ist ein eArztbrief?

Lexikon

Bei dem eArztbrief handelt es sich um einen Arztbrief, der elektronisch an andere Behandler übermittelt wird. Hierzu werden die Telematikinfrastruktur und der Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) genutzt. Sofern es die technischen Voraussetzungen des jeweils genutzten Praxisverwaltungssystems zulassen, sind Ärzte seit dem 30. Juni 2024 dazu verpflichtet, eArztbriefe mindestens empfangen zu können.

Wie funktioniert der eArztbrief?

  1. eArztbrief erstellen: Der eArztbrief wird – so wie auch bisher der herkömmliche Arztbrief in Papierform – im Praxisverwaltungssystem erstellt.
  2. Informationen ergänzen: Der Arzt ergänzt den Arztbrief in seinem PVS um alle relevanten Informationen, z. B. Diagnosen, Röntgenaufnahmen oder Medikationspläne.
  3. Signatur: Der Arzt unterzeichnet den eArztbrief mithilfe des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) mit einer sog. qualifizierten elektronischen Signatur (QES).
  4. Versand via KIM: Mithilfe des Kommunikationsdienstes KIM (Kommunikation im Medizinwesen) wird der eArztbrief verschlüsselt und an den gewünschten Empfänger übermittelt. Hierbei handelt es sich in der Regel um einen weiteren behandelnden Arzt oder Psychotherapeuten. Der Arzt sucht hierzu im KIM-Adressbuch die elektronische Adresse des beabsichtigten Empfängers heraus und versendet den eArztbrief an die entsprechende elektronische Adresse.
  5. Empfang: Der Empfänger erhält den eArztbrief, kann diesen entschlüsseln und wiederum in der jeweiligen Patientenakte in seinem Praxisverwaltungssystem abspeichern.

Vorteile des eArztbriefes

Die Einführung des eArztbriefes bringt sowohl für Ärzte und andere Behandler als auch für Patienten erwähnenswerte Vorteile mit sich:

  • schnelle Übermittlung an andere beteiligte Behandler
  • schnelles Ablegen des Arztbriefes in der elektronischen Patientenakte möglich
  • verschlüsselter, sicherer Versand
  • rechtssicher dank qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
  • keine Medienbrüche
  • keine Kosten für Druck und Versand
  • kein Einscannen aufseiten des Empfängers mehr erforderlich
  • Zeitersparnis
  • verbesserte Kooperation zwischen Behandlern

Technische Voraussetzungen des eArztbriefes

Damit die eArztbriefe digital erstellt und elektronisch an andere Ärzte oder Psychotherapeuten übermittelt werden können, müssen Arztpraxen ein paar technische Voraussetzungen erfüllen:

  • Praxisverwaltungssystem: Um den eArztbrief im Praxisverwaltungssystem erstellen zu können, wird das entsprechende eArztbrief-Modul benötigt. Um dies nutzen zu können, ist ggf. ein Update des PVS erforderlich.
  • Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA 2.0): Um den eArztbrief elektronisch signieren zu können, ist ein elektronischer Heilberufsausweis mindestens der 2. Generation (eHBA 2.0) erforderlich. Diesen erhalten Ärzte bei der jeweiligen Landesärztekammer.
  • eHealth-Konnektor (Version 3): Um nicht jeden eArztbrief einzeln unterschreiben zu müssen, sondern die sogenannte Stapelsignatur nutzen zu können, muss der eHealth-Konnektor mindestens auf die Produkttypversion 3 upgedated werden.
  • Kommunikationsdienst KIM: Um eine sichere Übertragung der Arztbriefe zu gewährleisten, ist die elektronische Übermittlung ausschließlich über den Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) erlaubt.
  • Telematikinfrastruktur: Da der erforderliche Kommunikationsdienst KIM über die Telematikinfrastruktur läuft, muss die Arztpraxis an die TI angebunden sein.

Vergütung des eArztbriefes

Gemäß Bundesmantelvertrag erhalten Ärzte für den Versand bzw. Empfang von eArztbriefen die folgende Vergütung:

  • Übermittlung eines eArztbriefes: 28 Cent (GOP 86900)
  • Empfangen eines eArztbriefes: 27 Cent (GOP 86901)

Der Höchstwert je Quartal und Arzt liegt bei 23,40 Euro.

Im Vergleich: Für den Versand von Arztbriefen per Fax haben Ärzte bisher gemäß Einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM) eine Vergütung von 5 Cent pro Arztbrief erhalten (GOP 40111). Für den Versand der Arztbriefe per Post erhalten Ärzte eine Vergütung von 86 Cent pro Brief (GOP 40110).

Zusätzlich zur Vergütung für das Übermitteln und Empfangen von eArztbriefen, erhalten Ärzte in Abhängigkeit der beschäftigten Ärzte und der eingeführten Telematik-Anwendungen (TI-Anwendungen) eine monatliche TI-Pauschale. Seit dem 01. März 2024 ist es für Ärzte erforderlich, ihren Patienten den eArztbrief anzubieten, um die TI-Pauschale in voller Höhe zu erhalten. Um Arztpraxen den (übergangsweisen) Umstieg auf eine andere Praxissoftware zu ersparen, gilt diese Regelung ausnahmsweise nicht, wenn das jeweils genutzte Praxisverwaltungssystem (PVS) die eArztbrief-Funktion noch nicht implementiert hat.

Häufige Fragen zum eArztbrief

Ein eArztbrief ist die elektronische Version eines Arztbriefes, der mithilfe der Telematikinfrastruktur und des KIM-Dienstes sicher an andere Behandler übermittelt wird. Seit dem 30. Juni 2024 sind Ärzte verpflichtet, eArztbriefe empfangen zu können.

Der eArztbrief wird im Praxisverwaltungssystem erstellt, elektronisch mit einer qualifizierten Signatur versehen und mithilfe des Kommunikationsdienstes KIM verschlüsselt an den gewünschten Empfänger übermittelt. Der Empfänger kann den eArztbrief dann entschlüsseln und in der zugehörigen Patientenakte speichern.

Die Vorteile des eArztbriefes sind unter anderem eine schnelle, sichere und kostenfreie Übermittlung ohne Medienbrüche sowie eine verbesserte Kooperation zwischen Behandlern. Zudem profitieren die Ärzte und Praxisteams durch den direkten digitalen Versand von einer Zeitersparnis und die einfache Ablage in der Patientenakte.

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