Im Rahmen der sogenannten Anamnese erfragt ein Arzt, Psycho- oder Physiotherapeut, Heilpraktiker oder anderer Leistungserbringer den Gesundheitszustand bzw. die Krankengeschichte seines Patienten. Der Begriff „Anamnese“ stammt von dem altgriechischen Wort „anamnesis“ und bedeutet übersetzt „Erinnerung“.
Das Ziel der Anamnese besteht darin, eine bestmögliche, fundierte Diagnose stellen zu können. Eine Anamnese wird daher zu Beginn einer Behandlung (Erstanamnese) oder auch erneut während eines längeren Behandlungszeitraums (Zwischenanamnese) erhoben, um möglichst viele Informationen zu sammeln.