Ärzte und Zahnärzte verbringen viel Zeit mit der Abrechnung von Privatpatienten. Unser kostenloser Abrechnungsstellen-Vergleich hilft Ihnen dabei die passende Abrechnungsstelle zu finden. Selbst wenn Sie bereits einen Abrechnungsdienstleister in der Praxis haben, können Sie jetzt das Preis-Leistungs-Verhältnis unverbindlich überprüfen.
Privatliquidation – so finden Ärzte Hilfe bei der Abrechnung
- kostenfrei
- transparent
- unabhängig
Bekannt aus:
Was ist Privatliquidation?
Als Privatliquidation bezeichnet man die Abrechnung erbrachter privatärztlicher Leistungen auf Basis eines privaten Behandlungsvertrags. Ärzte und Zahnärzte fordern die in diesem Behandlungsvertrag geregelten Vereinbarungen zur Vergütung der privatärztlichen Leistungen dem Patienten gegenüber durch Ausstellung einer privatärztlichen Rechnung ein. Grundlage für die Privatliquidation stellt bei Ärzten die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) und bei Zahnärzten die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) dar. Durch eine Honorarvereinbarung kann die privatärztliche Liquidation noch erweitert werden.
Unterschied der Abrechnungsformen
- Honorarabrechnung bezeichnet die Übernahme der Privatliquidation durch einen Abrechnungsdienstleister, der die Honorare von den Patienten einfordert und diese in der Regel ein bis zwei Mal im Monat an den Arzt auszahlt. Die Auszahlung findet stets statt, nachdem der Patient seine Rechnung an die Abrechnungsstelle beglichen hat.
- Ausfallrisiko: bleibt beim Arzt
- Kosten: günstigste Abrechnungsform
- Bei der Honorarabrechnung mit Vorfinanzierung (unechtes Factoring) werden die Honorare – unabhängig von deren Begleichung durch den Patienten – innerhalb einer vertraglich definierten Zeitspanne an den Arzt ausbezahlt (z.B. 7 Tage, 30 Tage oder sofort). Durch die finanzielle Vorleistung der Verrechnungsstelle entsteht dem Arzt ein Liquiditätsvorteil. Eventuell später auftretende Zahlungsausfälle werden dem Arzt in Abzug gebracht.
- Ausfallrisiko: bleibt beim Arzt
- Kosten: in der Regel höher als Honorarabrechnung und niedriger als Factoring
- Factoring, auch echtes Factoring genannt, schließt die Zahlungsausfall-Lücke und fängt das sogenannte Delkredererisiko auf. Der Arzt lagert die Privatliquidation aus, erhält die Liquidität vorab und eventuelle Zahlungsausfälle gehen nicht zu seinen Lasten.
- Ausfallrisiko: geht auf das Unternehmen (den sog. Factor) über, welches die Forderung kauft
- Kosten: teuerste Abrechnungsform
Selbst liquidieren oder Abrechnungsstelle beauftragen?
Dabei haben Mediziner stets die Möglichkeit, die Privatliquidation entweder selbst vorzunehmen oder an eine Abrechnungsstelle auszulagern. Das Auslagern ist zwar mit zusätzlichen Kosten verbunden. Jedoch bindet die intern abgebildete Privatabrechnung ebenso Zeitressourcen, die wiederum Kosten bzw. den Wegfall von alternativ möglichen Tätigkeiten bedeuten. Neben der Abrechnung zählen zur Privatliquidation auch Tätigkeiten wie beispielsweise Mahnungen, Schriftverkehr, Überprüfung von Zahlungseingängen. Da Abrechnungsdienstleister neben dem Honorarmanagement zusätzliche Leistungen wie Vorfinanzierung oder Factoring übernehmen können, greifen Ärzte häufig auf einen Abrechnungsservice zurück.
In 3 Schritten zur neuen Abrechnungsstelle
Egal ob Sie Ihre bestehende Abrechnungsstelle wechseln möchten oder erstmalig einen Abrechnungsdienstleister beauftragen möchten.
Der Wechsel beginnt spielend einfach mit drei Schritten im Abrechnungsstellen-Vergleich:
1.
Vergleich aufrufen und wenige Daten eingeben. Der Vergleichsrechner gibt daraufhin alle passenden Tarife aus.
2.
Passenden Tarif auswählen und die persönlichen Kontaktdaten für die Angebotserstellung eingeben.
3.
Die ausgewählte Abrechnungsstelle erhält eine Information von uns und setzt sich direkt mit Ihnen in Verbindung.
Wie findet sich der passende Abrechnungsdienstleister?
Doch bei der Vielzahl an Anbietern für Privatabrechnung ist es für einen Arzt nicht einfach, die passende Abrechnungsstelle für seine Praxis ausfindig zu machen. Hinzu kommt, dass zahlreiche Abrechnungsdienstleister intransparente Konditionen haben und der Vergleich umso schwieriger wird. Mit dem Abrechnungsstellen-Vergleich besteht die Möglichkeit, kostenlos zahlreiche Anbieter auf Knopfdruck miteinander zu vergleichen.
Besonderheiten bei der Privatliquidation von Chefärzten
In Krankenhäusern können Wahlleistungen (vom Patienten gewünschte Zusatzleistungen) mit den Patienten abgerechnet werden. Das Recht zur Abrechnung hat grundsätzlich der Krankenhausträger. Allerdings übertragen Krankenhäuser das Liquidationsrecht in der Regel auf Chefärzte, um diesen einen besonderen finanziellen Anreiz zu bieten.
Häufige Fragen zur Privatliquidation
Mit einer Privatliquidation rechnen Ärzte und Zahnärzte ihre erbrachten privatärztlichen Leistungen auf Basis eines Behandlungsvertrags mit den Patienten ab. Grundlage für die Privatliquidation stellt bei Ärzten die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) und bei Zahnärzten die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) dar. Durch eine Honorarvereinbarung kann die privatärztliche Liquidation noch erweitert werden.
Ärzte müssen entscheiden, ob sie die Zeit für die Privatliquidation mit dem eigenen Team selbst aufwenden wollen oder die Privatabrechnung an eine Abrechnungsstelle auslagern. Ein Abrechnungsdienstleister kann neben der Honorarabrechnung auch weitere Tätigkeiten wie beispielsweise Mahnläufe und die Überprüfung von Zahlungseingängen abnehmen und zusätzliche Leistungsbausteine wie Vorfinanzierung oder Factoring erbringen.
Um die passende Abrechnungsstelle für die Arztpraxis zu finden, müssen Ärzte und Zahnärzte mitunter viele Anbieter vergleichen. Intransparente Konditionen und ein unübersichtlicher Markt erschweren die Auswahl des passenden Abrechnungsdienstleisters. Mit dem Abrechnungsstellen-Vergleich können zahlreiche Anbieter kostenlos miteinander verglichen werden.
Muster / Vorlage einer Privatliquidation für Ärzte
Sind Sie Arzt und suchen nach einem Beispiel einer Privatliquidation? In unserem Download-Bereich bieten wir demnächst zahlreiche Muster und Vorlagen zum kostenfreien Download an. Hier werden Sie dann auch ein Beispiel mit den Inhalten einer Privatliquidation finden.