Der Weg der Praxisfinanzierung lässt sich im Groben auf fünf Schritte herunterbrechen. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der einzelnen fünf Schritte, bevor wir anschließend detaillierter auf die einzelnen Punkte eingehen werden.
1. Kapitalbedarfsermittlung
Bevor Sie eine Finanzierung für Ihre Arztpraxis beantragen, sollten Sie sich darüber bewusst sein, wie viel Kapital Sie für Ihr Vorhaben benötigen. Eine professionelle Kapitalbedarfsanalyse unterstützt Sie dabei, diese Frage zu beantworten.
2. Finanzierungsberatung
Da die Auswahl einer (un-)geeigneten Finanzierung Ihrer Arztpraxis überaus weitreichende Folgen für den (Miss-)Erfolg Ihrer Selbstständigkeit hat, ist es empfehlenswert, sich im Vorfeld ausreichend zu informieren und sich entsprechend beraten zu lassen. Dies erleichtert es Ihnen, ein passendes Darlehen mit sinnvoller Tilgungsform zu einer geeigneten Laufzeit und marktüblichen Zinsen auszuwählen.
3. Fördermöglichkeiten prüfen
Förderungen von Bund und Ländern können Ihnen den Weg in die Selbstständigkeit erleichtern. Unter anderem mithilfe von Einmalzahlungen, monatlichen Zuschüssen oder Bürgschaften können Ihnen Förderungen ein wenig finanzielle Last von den Schultern nehmen.
4. Finanzierung beantragen
Haben Sie sich hinreichend über die vielfältigen Möglichkeiten hinsichtlich Tilgung, Laufzeiten, Sicherheiten und Förderungen informiert, kann der Finanzierungsantrag nun offiziell vorbereitet und bei Ihrer Bank eingereicht werden.
5. Praxisgründung oder Praxisübernahme
Nachdem Ihre Praxisfinanzierung bewilligt wurde, steht den weiteren Schritten Ihrer Praxisübernahme bzw. der Neugründung einer eigenen Praxis nichts mehr im Wege.
Um eine sinnvolle Finanzierung in die Wege leiten zu können, ist es zunächst relevant zu wissen, wie hoch der Kapitalbedarf ist, d. h. wie viel Geld Sie für Ihren Start in die Selbstständigkeit als Arzt tatsächlich benötigen.
Der Kapitalbedarf setzt sich dabei vor allem, aber nicht nur, aus den folgenden Teilkosten zusammen, die es alle gleichermaßen in Ihrer Kalkulation zu berücksichtigen gilt:
- Bei einer Praxisübernahme: der Praxiswert, also der Kaufpreis
- Umbau, Renovierungen & Modernisierungen
- Anschaffung weiterer/neuer Medizingeräte
- Anschaffung weiterer/neuer Einrichtungsgegenstände
- Steuerberatung
- Anwaltskosten (z. B. zur Vertragsgestaltung bei einer Praxisübernahme)
- Weitere Dienstleistungskosten
Die Kosten für die Neugründung einer Arztpraxis belaufen sich im Durchschnitt auf 104.000 Euro. Die letztlichen Kosten für Ihre Praxisgründung sind dabei unter anderem abhängig von der Facharztrichtung und der Lage Ihrer Arztpraxis.
Hinsichtlich der Lage gilt das Gesetz von Angebot und Nachfrage: Da Praxisräumlichkeiten in Großstädten gefragter sind, sind auch die Mietpreise entsprechend höher.
Der Grund für die unterschiedlichen Gründungskosten verschiedener Facharztrichtungen wiederum liegt vor allem darin, dass je nach Facharztrichtung unterschiedliche Medizingeräte benötigt werden. Während Radiologen hochpreisige Geräte benötigen, um ihre Behandlungen durchführen zu können, sind für die Eröffnung einer psychotherapeutischen Praxis kaum teure Anschaffungen erforderlich.
Sofern Sie eine bestehende Arztpraxis übernehmen, wird der Praxiskaufpreis voraussichtlich den größten Anteil Ihrer Gründungskosten ausmachen. Daher ist es wichtig, dass dem Kaufpreis eine möglichst fundierte Berechnung zugrunde liegt. Die Basis hierfür bildet eine Praxiswertermittlung. Wie teuer die die Übernahme einer Arztpraxis in konkreten Zahlen tatsächlich ist, wie sich der Praxiswert bei einer Praxisübernahme professionell errechnen lässt und welche Verfahren sich hierzu eignen, erfahren Sie im Folgenden.
Tipp:
Aufgrund der unterschiedlichen Interessen von Käufer und Verkäufer können die Einschätzungen über einen akzeptablen Kauf- bzw. Verkaufspreis trotz anerkannter Berechnungsverfahren deutlich voneinander abweichen. Ein Sachverständiger kann Sie dabei unterstützen, eine fundierte Berechnung aufzustellen und so einen angemessenen Kaufpreis zu ermitteln.
Die Kosten für die Übernahme einer Praxis können ebenso stark variieren wie die Kosten bei einer Praxisneugründung. Ausschlaggebend für die stark unterschiedlichen Preise sind auch hier vor allem die Lage der Praxis sowie die jeweilige Facharztrichtung. Da es immer mehr junge Ärzte in die Großstädte zieht, sind auch die Praxisübernahmepreise dort deutlich höher als auf dem Land. So lag der Übernahmepreis einer Einzelpraxis in der Großstadt in den Jahren 2019/2020 im Durchschnitt bei 117.600 Euro, während der Kauf einer Einzelpraxis auf dem Land durchschnittlich nur 70.000 Euro kostete.
Neben der Lage der Arztpraxis entscheidet auch die Facharztrichtung maßgeblich über den Praxiswert. So kostete die Übernahme einer psychotherapeutischen Praxis in den Jahren 2019/2020 im Durchschnitt beispielsweise 53.100 Euro, während der Kauf einer orthopädischen Praxis mit Kosten in Höhe von durchschnittlich 403.700 Euro einherging. Das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass sich die Kosten für die Medizingeräte je nach Facharztrichtung sehr stark unterscheiden. Zudem bestehen in unterschiedlichen Facharztpraxen unterschiedliche Umsatz- und Gewinnpotenziale, welche einen ebenso großen Einfluss auf den Praxiswert haben.
Mithilfe einer professionellen Praxiswertermittlung können Sie als Arzt herausfinden, welcher Preis für den Kauf bzw. Verkauf einer Arztpraxis angemessen ist.
Der Praxiswert setzt sich aus dem materiellen Wert (Einrichtung, Medizingeräte etc.) sowie dem immateriellen Wert (sog. „Goodwill“) zusammen. Der Goodwill schließt dabei unter anderem den bestehenden Patientenstamm, den Ruf der Arztpraxis und die Lage ein.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick, welche Werte in die Praxiswertermittlung mit einfließen sollten.
Mögliche Verfahren zu Berechnung eines angemessenen Praxiswerts sind die modifizierte Ertragswertmethode sowie die Ärztekammer-Methode. Beide Verfahren werden im Folgenden näher erläutert.
Die hohen Investitionen einer Arztpraxis sollten nicht voreilig getätigt werden, denn der Investitionsbedarf in Labor- und Medizintechnik kann schnell auf über 100.000 Euro anwachsen. Jede Entscheidung sollte daher sorgfältig geplant und alle Optionen gegeneinander abgewogen werden. Auch in den operativen Abläufen ist die Planung grundlegend: Unter anderem muss der Zeitraum zwischen der Behandlung von Patienten und der Honorierung durch die Krankenkassen finanziell abgedeckt sein. Zudem sind medizinische Materialien mit hohen Bezugskosten verbunden. Deshalb ist es sinnvoll, Verbrauchsmaterialien in bestimmten Mengen zu bestimmten Zeiten zu bestellen und zu bezahlen, um finanzielle Mittel einzusparen.
Erstellen Sie eine umfassende Finanzplanung für die Sicherung Ihrer Praxisfinanzierung.
Als Arzt stehen Ihnen verschiedene Instrumente der Finanzierung zur Verfügung. Ein zuverlässiges Finanzierungskonzept ist Pflicht und sollte daher mit einem Fachmann oder Berater auf die individuellen Gegebenheiten hin entwickelt werden. Dieser Berater kann zudem auch die Möglichkeiten auf staatliche Förderung oder Bezuschussung prüfen und beantragen. Auch können Sie neben der passenden Finanzierungslösung bereits die passenden Angebote eines Abrechnungsdienstleisters für die spätere Unterstützung bei der Abrechnung einholen.
Auf Ihrem Weg zur eigenen Arztpraxis müssen Sie sich unter anderem mit der Finanzierung Ihrer Praxis befassen. Egal ob Sie sich für eine Praxisübernahme oder eine Praxisgründung entscheiden. Zunächst sollten Sie einen Kapitalbedarfsplan aufstellen, mithilfe dessen Sie ermitteln, wieviel Startkapitel Sie in der Anlaufphase benötigen. Diese Phase endet mit dem ersten Geldeingang aus eigens generierten Umsätzen. Realistisch ist hierbei ein Zeitraum von bis zu sechs Monaten, den es finanziell abzudecken gilt. Unabhängig von der gewählten Finanzierung sollten Sie genügend Puffer einplanen, um notfalls unvorhersehbare Kosten decken zu können.
Unabhängig von dem Weg zur eigenen Praxis, kommen für Sie die gleichen Möglichkeiten zur Finanzierung in Frage. Stehen Ihnen ausreichend eigene Mittel zur Verfügung, ermöglichen Sie sich damit die Finanzierung aus eigenen Mitteln.
In ca. 90% der Fälle werden Praxiskäufe oder -neugründungen jedoch durch Fremdkapital finanziert. Die Kreditfinanzierung mit einem Festzinsdarlehen ist der gängigste Weg und eine Laufzeit von zehn bis fünfzehn Jahren ist hierbei nicht ungewöhnlich. Für die Startphase empfiehlt sich ein Betriebsmittelkredit, der die laufenden Kosten deckt, bis Sie Ihre monatlichen Kosten selbst decken können. Ergänzend bietet sich die Beantragung von Fördermitteln an, um Ihre eigene Last zu mindern.
Die Praxisübernahme ist in der Regel nochmals teurer als die Gründung. Investitionen in Medizin- und Labortechnik und Modernisierungen erhöhen die notwendigen finanziellen Mittel. Ihr Finanzierungskonzept für die Praxisübernahme können Sie um Leasing und Investitionskredite ergänzen. Für die spätere Finanzierung der täglichen Abläufe können Sie zudem das Factoring und Anbieter für Einkaufsfinanzierung hinzuziehen. Wir stellen Ihnen alle Finanzierungsmöglichkeiten im Folgenden genauer vor.
Zu Fördermitteln zählen alle Zuschüsse, zinsgünstigen Darlehen oder Bürgschaften, die Sie als Arzt beantragen können. Beachten Sie, dass Sie die öffentlichen Fördermittel über Ihre Hausbank beantragen müssen, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben der eigenen Praxis beginnen. Nach einer Vertragsunterzeichnung oder der Bestellung praxisnotwendiger Güter entfällt der Anspruch.
Die Beantragung von Zuschüssen ist vor allem in Gebieten mit geringer ärztlicher Versorgungsdichte vielversprechend. Um die Versorgung dieser sicherzustellen, fördern Bund und Länder Existenzgründungen in diesen Gebieten. Zusätzlich sind Förderdarlehen eine attraktive Art der Finanzierung. Sie bieten Ihnen günstigere Konditionen als herkömmliche Kredite und weitere Vorteile wie zum Beispiel tilgungsfreie Jahre zu Beginn Ihrer Kreditlaufzeit.
Vorteile entstehen für Sie im Rahmen von Förderprogrammen außerdem durch privatwirtschaftlich organisierte Bürgschaftsbanken. Diese übernehmen gegenüber Ihrer Hausbank die Bürgschaft für Sie als Kreditabsicherung. Förderungen beantragen Sie über Programme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), die Landesförderinstitute oder die Bürgschaftsbanken der Bundesländer.
Informieren Sie sich rechtzeitig über Fördermittel, die für Sie infrage kommen, um Ihren zu finanzierenden Umfang zu entlasten.
Medizinische Geräte sind die Musterbeispiele teurer Anschaffungen für Ihre Arztpraxis. Diese lassen sich über eine Fremdfinanzierung oder per Leasing finanzieren. Die Fremdfinanzierung erfolgt zumeist im Rahmen eines Investitionskredits Ihrer Bank. Das Gerät befindet sich dann sofort in Ihrem Eigentum und Sie können frei darüber verfügen. Diese Finanzierungsform bietet sich bei einer langfristigen Nutzung an oder zur Ablöse von Geräten bei einer Praxisübernahme.
Sollen Anschaffungen jedoch planmäßig unter zehn Jahren genutzt werden, rentiert sich ein tendenziell eher ein Leasingvertrag. Mit diesem erhalten Sie die Nutzungsrechte, aber nicht das Eigentum der Geräte. Als Gegenwert leisten Sie ein monatliches Nutzungsentgelt an den Anbieter. Zum Vertragsende wird Ihnen – je nach Art des Leasingvertrags – die Option des Kaufs eingeräumt oder das medizinische Gerät gegen ein neues ausgetauscht und Ihr Leasingvertrag fortgesetzt. Durch Leasing belasten Sie Ihre Kreditlinie nicht und die zu entrichtenden Raten sind steuerlich absetzbar.
Investitionskredite sind zweckgebunden für Investitionen in das Anlagevermögen einzusetzen. Demnach für Neuanschaffungen beim Kauf, der Übernahme, der Neugründung oder der Modernisierung einer Arztpraxis. Eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren ist Standard und die Verzinsung liegt unter der eines Betriebsmittelkredits.
Der Zweck eines Betriebsmittelkredits liegt in der Sicherung der Liquidität Ihrer Praxis. Er ist im Vergleich zum Investitionskredit von kürzerer Dauer und geht mit entsprechend höheren Zinsen einher. Die Einsatzmöglichkeiten können Sie flexibel wählen, zum Beispiel für laufende Betriebskosten oder Waren für den Praxisbetrieb. Ihre Bank kann Ihnen diesen Kredit in Form eines Extra-Darlehens oder als Kontokorrent-Kreditlinie gewähren. Die Zinsen fallen dann nur auf das beanspruchte Kreditvolumen an, je nach Bank wird ein Dispo-Kredit sogar zinslos erteilt.
Eine intelligente Einkaufsfinanzierung hilft Ihnen, Ihre Rechnungen zu begleichen und dennoch liquide zu bleiben. Anbieter von Einkaufsfinanzierung begleichen Ihre Rechnungen in einem festgelegten Finanzierungsrahmen sofort für Sie und geben Ihnen damit die Flexibilität, Ihr Zahlungsziel zu verlängern. Im Gegenzug wird eine Finanzierungsgebühr zum ausgewählten Zahlungsziel fällig.
Von diesen Vorteilen der Einkaufsfinanzierung können Sie profitieren:
- Erhalten Sie Ihre Liquidität unabhängig von Zahlungseingängen.
- Nutzen Sie stets die Vorteile von Skonti und steigern Sie damit Ihre Rentabilität.
- Verhandeln Sie als Sofortzahler bessere Einkaufskonditionen mit Lieferanten.
- Entlasten Sie Ihre Kontokorrentlinie und vermeiden Sie Liquiditätsengpässe.
- Verlängern Sie Ihr Zahlungsziel je nach Anbieter um bis zu 100 Tage.
- Nutzen Sie eine einfache Abwicklung i.d.R. ohne lange Anträge, Sicherheiten oder
Bürgschaften.
Nutzen Sie mit Einkaufsfinanzierung die Möglichkeit attraktiver Konditionen und sichern Sie gleichzeitig Ihre Liquidität.
Factoring verschafft Ihnen Zeit, sich auf Ihre operativen Abläufe zu konzentrieren. Denn bei dieser Finanzierungsmöglichkeit verkaufen Sie Ihre Forderungen an privatärztliche Verrechnungsstellen oder Factoring-Unternehmen. Der Partner liquidiert Ihnen einen Großteil der Forderung bereits innerhalb einer vereinbarten Zeit und zahlt Ihnen nach dem Begleichen der Forderung durch den Patienten den restlichen Forderungsbetrag – abzüglich der Factoring-Gebühren – aus. Zudem übernimmt das Factoring-Unternehmen i.d.R. das Risiko eines Zahlungsausfalls und haftet für die Bonität des Patienten.
Mehr zu dieser Finanzierungsmöglichkeit finden Sie in unserem Beitrag zum Factoring.
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Teilen Sie uns Ihr Anliegen mit. Telefonisch unter 0211-97533065 oder schriftlich über dieses Kontaktformular.
Wir freuen uns über Ihre Nachricht und helfen Ihnen gern dabei, den passenden Finanzierungspartner für Ihre Praxis zu finden.