Der Weg der Praxisfinanzierung lässt sich im Groben auf fünf Schritte herunterbrechen. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der einzelnen fünf Schritte, bevor wir anschließend detaillierter auf die einzelnen Punkte eingehen werden.
1. Kapitalbedarfsermittlung
Bevor Sie eine Finanzierung für Ihre Arztpraxis beantragen, sollten Sie sich darüber bewusst sein, wie viel Kapital Sie für Ihr Vorhaben benötigen. Eine professionelle Kapitalbedarfsanalyse unterstützt Sie dabei, diese Frage zu beantworten.
2. Finanzierungsberatung
Da die Auswahl einer (un-)geeigneten Finanzierung Ihrer Arztpraxis überaus weitreichende Folgen für den (Miss-)Erfolg Ihrer Selbstständigkeit hat, ist es empfehlenswert, sich im Vorfeld ausreichend zu informieren und sich entsprechend beraten zu lassen. Dies erleichtert es Ihnen, ein passendes Darlehen mit sinnvoller Tilgungsform zu einer geeigneten Laufzeit und marktüblichen Zinsen auszuwählen.
3. Fördermöglichkeiten prüfen
Förderungen von Bund und Ländern können Ihnen den Weg in die Selbstständigkeit erleichtern. Unter anderem mithilfe von Einmalzahlungen, monatlichen Zuschüssen oder Bürgschaften können Ihnen Förderungen ein wenig finanzielle Last von den Schultern nehmen.
4. Finanzierung beantragen
Haben Sie sich hinreichend über die vielfältigen Möglichkeiten hinsichtlich Tilgung, Laufzeiten, Sicherheiten und Förderungen informiert, kann der Finanzierungsantrag nun offiziell vorbereitet und bei Ihrer Bank eingereicht werden.
5. Praxisgründung oder Praxisübernahme
Nachdem Ihre Praxisfinanzierung bewilligt wurde, steht den weiteren Schritten Ihrer Praxisübernahme bzw. der Neugründung einer eigenen Praxis nichts mehr im Wege.
Um eine sinnvolle Finanzierung in die Wege leiten zu können, ist es zunächst relevant zu wissen, wie hoch der Kapitalbedarf ist, d. h. wie viel Geld Sie für Ihren Start in die Selbstständigkeit als Arzt tatsächlich benötigen. Der Kapitalbedarf setzt sich aus mehreren Teilkosten zusammen, die es alle gleichermaßen in Ihrer Kalkulation zu berücksichtigen gilt.
Dabei handelt es sich vor allem, aber nicht nur, um folgende Teilkosten:
- Bei einer Praxisübernahme: der Praxiswert, also der Kaufpreis
- Umbau, Renovierungen & Modernisierungen
- Anschaffung weiterer/neuer Medizingeräte
- Anschaffung weiterer/neuer Einrichtungsgegenstände
- Steuerberatung
- Anwaltskosten (z. B. zur Vertragsgestaltung bei einer Praxisübernahme)
- Weitere Dienstleistungskosten
Die Kosten für die Neugründung einer Arztpraxis belaufen sich im Durchschnitt auf 104.000 Euro. Die letztlichen Kosten für Ihre Praxisgründung sind dabei unter anderem abhängig von der Facharztrichtung und der Lage Ihrer Arztpraxis. Hinsichtlich der Lage gilt das Gesetz von Angebot und Nachfrage: Da Praxisräumlichkeiten in Großstädten gefragter sind, sind auch die Mietpreise entsprechend höher.
Der Grund für die unterschiedlichen Gründungskosten verschiedener Facharztrichtungen wiederum liegt vor allem darin, dass je nach Facharztrichtung unterschiedliche Medizintechnik benötigt wird. Während Radiologen hochpreisige Geräte benötigen, um ihre Behandlungen durchführen zu können, sind für die Eröffnung einer psychotherapeutischen Praxis kaum teure Anschaffungen erforderlich.
Sofern Sie eine bestehende Arztpraxis übernehmen, wird der Praxiskaufpreis voraussichtlich den größten Anteil Ihrer Gründungskosten ausmachen. Daher ist es wichtig, dass dem Kaufpreis eine möglichst fundierte Berechnung zugrunde liegt. Die Basis hierfür bildet eine Praxiswertermittlung. Wie teuer die Übernahme einer Arztpraxis in konkreten Zahlen tatsächlich ist, wie sich der Praxiswert bei einer Praxisübernahme professionell errechnen lässt und welche Verfahren sich hierzu eignen, erfahren Sie im Folgenden.
Tipp:
Aufgrund der unterschiedlichen Interessen von Käufer und Verkäufer können die Einschätzungen über einen akzeptablen Kauf- bzw. Verkaufspreis trotz anerkannter Berechnungsverfahren deutlich voneinander abweichen. Ein Sachverständiger kann Sie dabei unterstützen, eine fundierte Berechnung aufzustellen und so einen angemessenen Kaufpreis zu ermitteln.
Die Kosten für die Übernahme einer Praxis können ebenso stark variieren wie die Kosten bei einer Praxisneugründung. Ausschlaggebend für die stark unterschiedlichen Preise sind auch hier vor allem die Lage der Praxis sowie die jeweilige Facharztrichtung. Da es immer mehr junge Ärzte in die Großstädte zieht, sind auch die Praxisübernahmepreise dort deutlich höher als auf dem Land. So lag der Übernahmepreis einer Einzelpraxis in der Großstadt in den Jahren 2019/2020 im Durchschnitt bei 117.600 Euro, während der Kauf einer Einzelpraxis auf dem Land durchschnittlich nur 70.000 Euro kostete.
Neben der Lage der Arztpraxis entscheidet auch die Facharztrichtung maßgeblich über den Praxiswert. So kostete die Übernahme einer psychotherapeutischen Praxis in den Jahren 2019/2020 im Durchschnitt beispielsweise 53.100 Euro, während der Kauf einer orthopädischen Praxis mit Kosten in Höhe von durchschnittlich 403.700 Euro einherging. Das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass sich die Kosten für die Medizingeräte je nach Facharztrichtung sehr stark unterscheiden. Zudem bestehen in unterschiedlichen Facharztpraxen unterschiedliche Umsatz- und Gewinnpotenziale, welche einen ebenso großen Einfluss auf den Praxiswert haben.
Mithilfe einer professionellen Praxiswertermittlung können Sie als Arzt herausfinden, welcher Preis für den Kauf bzw. Verkauf einer Arztpraxis angemessen ist. Der Praxiswert setzt sich aus dem materiellen Wert (Einrichtung, Medizingeräte etc.) sowie dem immateriellen Wert (sog. „Goodwill“) zusammen. Der Goodwill schließt dabei unter anderem den bestehenden Patientenstamm, den Ruf der Arztpraxis und die Lage ein.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick, welche Werte in die Praxiswertermittlung mit einfließen sollten.
Mögliche Verfahren zu Berechnung eines angemessenen Praxiswerts sind die modifizierte Ertragswertmethode sowie die Ärztekammer-Methode. Beide Verfahren werden im Folgenden näher erläutert.
Eine Möglichkeit zur Praxiswertermittlung stellt die modifizierte Ertragswertmethode dar. Ziel dieser Berechnung ist es, eine möglichst genaue Prognose über die zukünftigen Gewinne einer Arztpraxis aufzustellen. Der Ansatz besteht darin, die Werte aus der Vergangenheit zu betrachten und um eventuelle Besonderheiten der vergangenen Jahre zu bereinigen. So wird in der Kalkulation beispielsweise berücksichtigt, wenn die Umsätze aufgrund längerer Krankheitsphasen des Arztes deutlich unter dem eigentlichen Potenzial der Arztpraxis lagen. Ebenso würde herausgerechnet werden, wenn die Arztpraxis aufgrund spezieller Umstände einen besonderen, unüblichen Umsatzboom verzeichnet hätte, der sich in den kommenden Jahren voraussichtlich nicht wiederholen würde.
Mithilfe der modifizierten Ertragswertmethode wird eine Arztpraxis als Investment betrachtet. Aus diesem Grund wird das Risiko einer Praxisübernahme in den Kaufpreis eingepreist. Es wird dabei davon ausgegangen, dass eine Praxisübernahme ein höheres Risiko mit sich bringt als eine deutsche Staatsanleihe, welche gemeinhin als risikolos betrachtet wird. Aufgrund des höheren Risikos wird erwartet, dass eine Praxisübernahme mit einer ebenso höheren Renditemöglichkeit einhergehen sollte als der Erwerb einer deutschen Staatsanleihe. Dieses höhere Risiko wird also bei der Berechnung des Praxiswerts mit einbezogen.
Das modifizierte Ertragswertverfahren zeichnet sich zudem dadurch aus, dass der Kapitalisierungszeitraum begrenzt wird. Das bedeutet, dass der Einfluss des bisherigen Praxisinhabers auf den zukünftigen Erfolg der Praxis nur für einen bestimmten Zeitraum erwartet wird und aus ebendiesem Grund auch nur für eine bestimmte Zeitspanne in den Praxiswert eingerechnet wird. Das hat den Hintergrund, dass Verfechter der modifizierten Ertragswertmethode davon ausgehen, dass dieser Effekt im Laufe der Zeit abnimmt: Zwar kommen Patienten kurz nach der Praxisübernahme voraussichtlich noch aufgrund des vorherigen Praxisinhabers in die Arztpraxis, doch nimmt dieser Effekt ab, sobald die Patienten ein eigenes Verhältnis zu Ihrem neuen Arzt aufgebaut haben. Dieser Effekt wird als Abzinsung bezeichnet und mithilfe eines sogenannten Abzinsungsfaktors in den Praxiswert einkalkuliert. Der Abzinsungsfaktor kann dabei in Abhängigkeit der einzelnen Goodwill-Faktoren von Experten individuell beziffert werden.
Die Praxiswertermittlung mithilfe der modifizierten Ertragswertmethode erfolgt nach den Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW). Diese Methode ist das derzeit marktübliche Verfahren zur Praxiswertermittlung und wurde vom Bundessozialgericht für geeignet befunden.
Eine deutlich simplere Berechnung für die Praxiswertermittlung liefert die sogenannte Ärztekammer-Methode. Diese basiert – wie der Name bereits andeutet – auf der „Richtlinie der Bundesärztekammer zur Bewertung von Arztpraxen“.
Bei dieser Methode wird der durchschnittliche Jahresumsatz der vergangenen drei Jahre betrachtet und um einen kalkulatorischen Arztlohn reduziert. Dieser Wert wird anschließend gedrittelt. Mit der Simplizität dieser Methode geht einher, dass entsprechend wenige verschiedene Variablen und Faktoren in die Berechnung einfließen. So wird ausschließlich mit Umsatzzahlen gerechnet, während Kosten, Gewinne und Rentabilität keine Berücksichtigung finden. Auch der abnehmende Effekt des Goodwills bleibt – im Gegensatz zur modifizierten Ertragswertmethode – unberücksichtigt.
Praxiswert = (Ø Jahresumsatz der letzten drei Jahre – kalkulatorischer Arztlohn) / 3
Neben dem reinen Kauf der Praxis sind häufig auch ein Umbau, Renovierungen oder Modernisierungsmaßnahmen erforderlich, bis die Räumlichkeiten Ihren Anforderungen an Ihre eigene Praxis genügen. Ebenso werden gegebenenfalls weitere Einrichtungsgegenstände benötigt. Auch hierfür gilt es, Kostenvoranschläge einzuholen und diese in der Kalkulation des Kapitalbedarfs entsprechend zu berücksichtigen. Einen weiteren relevanten Kostenpunkt machen häufig Beratungsleistungen aus, die Sie als Arzt bestenfalls in Anspruch nehmen. Auch die Kosten für Steuerberater, Anwälte, Praxisberater und/oder andere Dienstleister sollten daher in Ihrer Kapitalbedarfsermittlung Berücksichtigung finden.
Um in Ihrer Arztpraxis eine bestmögliche Behandlung anbieten zu können, sind in vielen Fällen Medizingeräte erforderlich, die dem aktuellen Stand der Technik sowie der Medizin entsprechen. Da diese zum Teil mehrere hunderttausend Euro kosten können, stellen auch sie einen nicht zu vernachlässigenden Teil Ihres Kapitalbedarfs dar und sollten entsprechend in Ihrer Finanzplanung berücksichtigt werden. Medizinische Geräte, die aufgrund ihrer hohen Kosten häufig finanziert werden, sind unter anderem Röntgengeräte, MRT-Geräte, Ultraschall- oder auch Laborgeräte.
Optionen zur Anschaffung und Finanzierung von Medizingeräten:
Worin sich diese drei Möglichkeiten unterscheiden und welche Vor- sowie Nachteile sie jeweils mitbringen, erfahren Sie im Folgenden.
Der Kauf Ihrer Medizingeräte bedeutet in der Regel, dass gleich zu Beginn der Anschaffung eine hohe Zahlung erforderlich wird. Es wird somit gleich am Anfang Ihrer Selbstständigkeit mehr Kapital benötigt. Der Vorteil eines Kaufes liegt darin, dass Sie frei über Ihre Medizintechnik verfügen können. Diese Freiheit geht gleichzeitig mit mehr Verantwortung einher. So sind Sie als Arzt und Eigentümer der Medizintechnik beispielsweise selbst für regelmäßige Wartungen sowie auch im Schadensfall für Reparaturen verantwortlich und müssen für die hiermit verbundenen Mehrkosten ebenfalls aufkommen. Der Kauf von Medizingeräten eignet sich vor allem für langfristige Anschaffungen. Der Kauf ist außerdem vor allem dann sinnvoll, wenn der Wechsel zu einem anderen Gerät oder Anbieter mit hohen Kosten und/oder einem extremen Aufwand verbunden wäre. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Gerät aufwendig eingebaut werden muss. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, ein Gerät zu kaufen, anstatt es zu leasen. Außerdem ist ein Kauf häufig notwendig, wenn Sie eine Arztpraxis inklusive der zugehörigen Medizingeräte übernehmen möchten. Ein Kauf kann sich unter anderem auch dann lohnen, wenn Sie die Möglichkeit haben, ein gebrauchtes Gerät zu kaufen, welches für Sie günstiger ist als das Leasing eines neuen Geräts.
Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit von Medizingeräten stellt der Mietkauf dar. In diesem Fall mieten Sie das jeweilige Gerät zunächst, haben jedoch während der gesamten Laufzeit die Möglichkeit, dem Vermieter das Produkt abzukaufen. Alle Mietbeiträge, die Sie bis zum Zeitpunkt des finalen Kaufs bereits gezahlt haben, werden Ihnen angerechnet. Der Vorteil des Mietkaufs besteht in der geringen Kapitalbindung bei gleichzeitiger Möglichkeit, das Medizingerät jederzeit zu übernehmen. Der Mietkauf eignet sich daher beispielsweise besonders gut für neue, innovative Geräte, von denen Sie noch nicht mit Gewissheit sagen können, ob Sie diese langfristig einsetzen möchten. So haben Sie die Möglichkeit, das Gerät zunächst zu mieten und zu testen und während dieser Testphase zu entscheiden, ob Sie das Gerät letztlich kaufen möchten. Dadurch, dass die bereits gezahlten Mieten auf den Kaufpreis angerechnet werden, entsteht Ihnen durch diese Mietphase bestenfalls kein finanzieller Nachteil. Die monatlichen Mietzahlungen können Sie von der Steuer absetzen.
Neben dem Kauf und dem Mietkauf gibt es eine dritte Option zur Beschaffung Ihrer Medizintechnik: das Leasing. Hierbei haben Sie die Möglichkeit, die Medizintechnik während der vereinbarten Vertragslaufzeit zu nutzen. Im Gegenzug entrichten Sie eine monatliche Gebühr.
Während Sie den Leasingvertrag beim operativen Leasing üblicherweise jederzeit kündigen können, werden die Verträge beim Finanzierungsleasing über mehrere Jahre geschlossen. Während dieser mehrjährigen Vertragslaufzeit können Sie das Leasing nicht kündigen. Zwar zahlen Sie auch hier – ebenso wie beim Mietkauf – eine monatliche Gebühr und können das Medizingerät letztlich in Ihren Besitz übergehen lassen, doch sind Sie hier zeitlich weniger flexibel. Während Sie bei einem Mietkauf permanent die Möglichkeit haben, das Gerät zu kaufen, läuft das Leasing zunächst bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit, bevor Sie sich für oder gegen den Kauf des Geräts entscheiden können. Das Finanzierungsleasing ist sozusagen eine weniger flexible Form des Mietkaufs. Ebenso wie die Gebühren beim Mietkauf sind auch die monatlichen Leasingraten steuerlich abzugsfähig.
Die Entscheidung für den Kauf, das Leasing oder einen Mietkauf Ihrer Medizintechnik hat einen enormen Einfluss auf die Höhe des benötigten Kapitals. Während der anfängliche Kapitalbedarf bei einem Kauf besonders hoch ist, bieten das Leasing sowie auch der Mietkauf den Vorteil, dass Sie weniger Kapital binden, sondern die zu zahlenden Raten stattdessen in Ihre monatlichen Fixkosten mit einbeziehen müssen. Welche der Optionen sich in Ihrem speziellen Fall am meisten lohnt und somit am sinnvollsten ist, gilt es, individuell zu prüfen.
Im Rahmen der Kapitalbedarfsplanung gilt es, nicht nur die anfänglichen Investitionen, sondern auch die laufenden Kosten zu berücksichtigen. Stellen Sie sich die Frage: Wie viel Kapital wird benötigt, um die laufenden, monatlichen Kosten zu decken? Hierbei sollten neben Personal- und Mietkosten beispielsweise auch eventuelle Leasingraten für Medizintechnik, der Einkauf medizinischer Verbrauchsmaterialien, Steuerberatungskosten sowie Gebühren für Software oder Abrechnungsdienstleister oder auch Kosten für Strom, Wasser, Internet und Telefonie berücksichtigt werden.
Einen großen Einfluss auf die Liquidität Ihrer Arztpraxis haben selbstverständlich nicht nur Ihre Kosten, sondern auch Ihre Umsätze. Wenn Sie auch Privatpatienten behandeln, hängt Ihre Liquidität daher unter anderem davon ab, wann Ihre Patienten ihre Rechnungen begleichen. Wenn Sie mit einem privatärztlichen Abrechnungsdienstleister zusammenarbeiten, können Sie Ihre Liquidität spürbar verbessern. So können Sie Ihre Honorare im Rahmen einer Vorfinanzierung schneller erhalten, als Ihre Patienten diese begleichen. Für Zahnärzte oder Ärzte mit hohem Fremdkostenanteil lohnt sich meist sogar ein sogenanntes echtes Factoring, bei dem Ihre Forderungen an eine Abrechnungsstelle verkauft werden. Auch beim Factoring erhalten Sie Ihr Honorar somit zeitnah nach der Forderungsabtretung, und müssen nicht weiter darauf warten, bis alle Patienten ihre Rechnungen bei Ihnen beglichen haben.
Nachdem Sie mithilfe einer fundierten Kapitalbedarfsermittlung herausgefunden haben, wie viel Startkapital Sie für Ihre Selbstständigkeit benötigen, ist es empfehlenswert, eine professionelle Finanzierungsberatung in Anspruch zu nehmen. Im Folgenden finden Sie bereits einige wichtige Punkte, über die Sie hinsichtlich Ihrer Finanzierungsmöglichkeiten Bescheid wissen sollten. Banken, Steuerberater sowie unabhängige Finanzierungsberater können Ihnen darüber hinaus einen weiteren Einblick verschaffen und offene Fragen klären.
Die Darlehen, die Sie zur Finanzierung Ihrer Praxisgründung oder -übernahme aufnehmen, können sehr unterschiedlich gestaltet werden. So unterscheiden sich Darlehen sowohl hinsichtlich ihrer Laufzeiten und Zinsen als auch hinsichtlich ihrer Tilgung.
Hinsichtlich ihrer Tilgung können die folgenden Darlehensformen unterschieden werden:
- Investitionskredit
- Annuitätendarlehen
- Tilgungsdarlehen
- Endfälliger Kredit
- Betriebsmittelkredit
- Kontokorrentkredit
- Kurzfristiger Kredit
Im Folgenden erfahren Sie, worin sich diese Darlehensformen unterscheiden, worin ihre Vor- sowie Nachteile liegen und für welche Zwecke sie jeweils geeignet sind.
Bei einem Investitionskredit handelt es sich um einen mittel- bis langfristigen, zumeist zweckgebundenen Kredit. Dieser eignet sich für anfängliche, hohe Investitionen in Ihre eigene Praxis und kann somit beispielsweise für Renovierungsmaßnahmen oder den Kauf hochpreisiger Medizingeräte genutzt werden. Investitionskredite haben für gewöhnlich verhältnismäßig lange Laufzeiten von i. d. R. mehr als fünf Jahren. Tendenziell werden sie sogar eher über zehn bis fünfzehn Jahre geschlossen.
Abhängig davon, wie die Tilgung erfolgt, können die folgenden drei Arten von Investitionskrediten unterschieden werden: Annuitätendarlehen, Tilgungsdarlehen und endfällige Kredite.
Das Annuitätendarlehen zeichnet sich durch gleichbleibende Raten aus. Die Tilgung selbst steigt mit jedem Monat bzw. mit jedem Quartal an. Da sich der zu tilgende Restbetrag somit sukzessive verringert, verringert sich auch der Zinsanteil wiederum monatlich bzw. quartalsweise. Dadurch verändert sich zwar mit jeder Rate die prozentuale Zusammensetzung von Tilgung und Zinsen, doch die Höhe der Rate bleibt dieselbe. Die Ratenzahlungen können dabei entweder monatlich oder quartalsweise erfolgen. Beim Annuitätendarlehen handelt es sich um ein Festzinsdarlehen. Das bedeutet, dass die Zinsen bereits im Vorfeld für die gesamte Vertragslaufzeit vereinbart werden und sich im Laufe der Vertragslaufzeit nicht mehr verändern.
Die Vorteile eines Annuitätendarlehens liegen in der gleichbleibenden Belastung. Die Konstanz der Raten ermöglicht eine sehr gute Planbarkeit des Liquiditätsbedarfs. Häufig ist außerdem eine Sondertilgung möglich, die Ihnen eine zusätzliche Flexibilität in der Abzahlung Ihres Kredits gewährt.
Beispielrechnung Annuitätendarlehen (Voraussetzungen):
- Darlehenshöhe: 500.000 Euro
- Zinssatz: 3,5 %
- Laufzeit: 15 Jahre
Im Gegensatz zum Annuitätendarlehen, bleibt die Tilgung bei einem Tilgungsdarlehen konstant. Der Zinsbetrag wiederum sinkt mit jeder Rate. Insgesamt werden die monatlich bzw. quartalsweise zu zahlenden Raten beim Tilgungsdarlehen somit stetig kleiner. Geht man von derselben Starttilgung aus wie bei einem Annuitätendarlehen, so ist beim Tilgungsdarlehen eine längere Laufzeit erforderlich, bis das gesamte Darlehen inklusive Zinsen zurückgezahlt wurde. Dies ist auf die steigende Tilgung beim Annuitätendarlehen zurückzuführen.
Die Vor- und Nachteile dieser Tilgungsform gehen dabei Hand in Hand: So kann es als Vorteil gewertet werden, dass die finanzielle Belastung im Laufe der Vertragslaufzeit immer weiter abnimmt. Geht man davon aus, dass die finanzielle Situation einer Praxis tendenziell zu Beginn schwieriger ist als nach ein paar Jahren, so kann es wiederum ebenso als Nachteil gewertet werden, dass die finanzielle Belastung zu Beginn der Vertragslaufzeit am höchsten ist.
Beispielrechnung Tilgungsdarlehen (Voraussetzungen):
- Darlehenshöhe: 500.000 Euro
- Zinssatz: 3,5 %
- Laufzeit: 15 Jahre
Wie der Name dieser Darlehensform bereits vermuten lässt, wird die Tilgung beim endfälligen Kredit erst am Ende der Vertragslaufzeit fällig. Während der Laufzeit ist der Kredit tilgungsfrei, d. h. es müssen lediglich die monatlichen bzw. quartalsweisen Sollzinsen gezahlt werden. Der Kreditbetrag selbst wird erst am Ende der Laufzeit in einer Summe beglichen.
Beispielrechnung endfälliger Kredit (Voraussetzungen):
- Kredithöhe: 500.000 Euro
- Zinssatz: 3,5 %
- Laufzeit: 15 Jahre
Ein Vergleich der obigen Beispielrechnungen zeigt, wie stark sich die erforderlichen Zinsen für die verschiedenen Darlehensarten unterscheiden:
Welche der Tilgungsformen in Ihrem Fall empfehlenswert ist, hängt von Ihrer individuellen Situation und Ihren Plänen für die kommenden Jahre ab. Daher bietet es sich an, die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Tilgungsformen für ihren individuellen Fall zu bewerten und einen optimalen Finanzierungsplan zu erarbeiten.
Neben den großen Investitionen, die vor allem zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit auf dem Plan stehen und mithilfe eines langfristigen Investitionsdarlehens finanziert werden, kann es im Praxisalltag im Laufe der Jahre zudem zu kurzfristigeren Liquiditätsengpässen kommen. Um derartige liquiditätsschwache Zeiträume zu überbrücken und Ihre Liquidität zu wahren, gibt es die Möglichkeit des Betriebsmittelkredits. Hierbei handelt es sich um eine Kurzzeitfinanzierung, die sich durch einen kürzeren Darlehenszeitraum (i. d. R. maximal fünf Jahre), geringere Darlehensbeträge sowie höhere Zinsen auszeichnet. Betriebsmittelkredite werden in der Regel als Kontokorrentkredit oder als kurzfristiges Darlehen gewährt.
Beim Kontokorrentkredit handelt es sich um eine Art „Dispositionskredit für Unternehmen“, d. h. Sie können Ihr Konto bis zu einer vorher festgelegten Kreditlinie überziehen. Für den Betrag, um den Sie Ihr Konto überzogen haben, zahlen Sie anschließend Zinsen an Ihre Bank. Die Kreditlinie gibt an, wie weit Sie Ihr Konto überziehen dürfen. Sie kann mit Ihrer Bank individuell verhandelt werden. Überschreiten Sie diese vereinbarte Kreditlinie, fallen in der Regel zusätzliche Überziehungszinsen an.
Auch wenn die Zinsen für einen Betriebsmittelkredit in der Regel höher sind als für ein langfristiges Investitionsdarlehen, so können Betriebsmittelkredite in Ergänzung zu Investitionskrediten durchaus sinnvoll sein, um den Kreditrahmen bei Bedarf flexibler strecken zu können. Zwar zahlen Sie hier höhere Zinsen, doch müssen Sie diese immer nur für die kurzen Zeiträume zahlen, in denen Sie die zusätzliche Liquidität tatsächlich benötigen und Ihr Konto überziehen. Bei einem langfristigen Investitionsdarlehen hingegen müssen die Zinsen regelmäßig gezahlt werden – unabhängig davon, ob Sie das Geld derzeit tatsächlich benötigen oder es auf Ihrem Konto liegt.
In einem professionellen Finanzierungsplan für Ihre Arztpraxis können verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten miteinander vereint und einzelne Darlehen mit unterschiedlichen Tilgungsformen aufgenommen werden. Ein Finanzierungsberater kann Sie dabei unterstützen, die verschiedenen Finanzierungsbausteine bestmöglich für Sie zu kombinieren.
Grundsätzlich können Sie bei jeder Bank einen Kredit zur Praxisfinanzierung beantragen, sowohl bei Ihrer Hausbank als auch bei spezialisierten Banken. Berater im Bereich der Praxisfinanzierung können gemeinsam mit Ihnen den Kontakt zu spezialisierten Banken aufnehmen und Sie dabei unterstützen, einen möglichst erfolgsversprechenden Finanzierungsantrag aufzubereiten. Zudem können Sie Ihre Privatliquidation jederzeit auch an eine Abrechnungsstelle auslagern, die Ihnen durch eine Vorfinanzierung Ihrer Honorare spürbare Liquiditätsvorteile verschafft.
Weniger als zehn Prozent der Ärzte brachten in den vergangenen Jahren (vor 2017) Eigenkapital in die Finanzierung ihrer ärztlichen Niederlassung ein. In Hinblick auf die zu dieser Zeit geltenden Niedrigzinsen, ist diese Zahl nicht verwunderlich. Denn abgesehen davon, dass nicht jeder Arzt, der sich selbstständig machen möchten, einen mittleren sechsstelligen Betrag an liquiden Mitteln zur Verfügung haben dürfte, um eine Praxis zu gründen oder eine bestehende Praxis zu übernehmen, hängt die Sinnhaftigkeit einer Fremdfinanzierung stark vom derzeit gültigen Zinsniveau ab: Ist es möglich, ein günstiges Darlehen mit niedrigen Zinsen aufzunehmen, spricht nichts dagegen, einen Großteil der Investitionskosten mithilfe von Fremdkapital zu finanzieren. Geht ein Darlehen hingegen mit hohen Zinsrückzahlungen einher, ist das Darlehen entsprechend teurer. Hier sollte anhand von Zahlen eine fundierte Entscheidung darüber getroffen werden, wie viel Fremdkapital in Ihrem individuellen Fall und zum derzeit gültigen Zinssatz sinnvoll ist.
Ob eine Praxisfinanzierung ohne Eigenkapital möglich ist, hängt zudem davon ab, ob Sie eine neue Praxis gründen oder eine bestehende Praxis übernehmen möchten. Während die Finanzierung einer Praxisübernahme häufig auch ohne Eigenkapitalanteil möglich ist, wird zur Finanzierung einer Praxisneugründung häufig ein Eigenkapitalanteil in Höhe von zehn bis zwanzig Prozent erwartet. Das hat den Hintergrund, dass eine Neugründung als riskanter eingeschätzt wird als eine Praxisübernahme. Schließlich können Sie bei einer Praxisübernahme von Anfang an auf einen bestehenden Patientenstamm, ein eingespieltes Praxisteam und erprobte Prozesse zurückgreifen, während eine Praxisneugründung deutlich mehr unbekannte Variablen mit sich bringt. Auch hier gilt es, im Einzelfall mit Ihrem potenziellen Darlehensgeber zu besprechen, welcher Eigenkapitalanteil erforderlich ist. In manchen Fällen ist es ebenso ausreichend, wenn Sie Ihrer Bank vermehrte Sicherheiten gewähren, beispielsweise in Form von Bürgschaften oder Immobilien.
Berücksichtigen Sie zudem, dass eine Praxisfinanzierung ohne Eigenkapital für Ihre Bank ein höheres Risiko bedeutet und daher häufig mit höheren Zinsen einhergeht. Ihre Rückzahlungen fallen entsprechend höher aus, da sie sich sowohl aus höheren Tilgungsraten als auch aus höheren Zinsen zusammensetzen. Auch aus diesem Grund gilt es, in Ihrem individuellen Fall zu berechnen, welches Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital sinnvoll ist.
Tipp:
Die Zinsen, die Sie für Ihre Praxisfinanzierung zahlen, können Sie in voller Höhe steuerlich geltend machen. Im Vergleich: Die Zinsen für einen privaten Immobilienkredit sind nicht steuerlich abzugsfähig.
Neben der Tilgungsform und der Höhe des Eigenkapitals gibt es im Rahmen der Praxisfinanzierung noch ein paar weitere Fragen, die Sie sich im Vorfeld überlegen oder mit einem Finanzierungsberater besprechen sollten:
- Was ist ein derzeit üblicher Zinssatz? Welcher Zinssatz ist angemessen?
Während die Zinsen in den vergangenen Jahren sehr niedrig waren und es somit möglich war, günstige Kredite aufzunehmen, sind die Zinssätze derzeit wieder deutlich gestiegen. Beobachten Sie, welche Zinsen derzeit marktüblich und angemessen sind, um möglichst gute Konditionen mit Ihrer Bank aushandeln zu können.
- Soll der Zinssatz festgeschrieben werden (Festzinsdarlehen) oder sind Sie offen für einen variablen Zinssatz (variabel verzinsliches Darlehen)?
Ein Festzinsdarlehen hat für Sie den Vorteil einer besseren Vorhersehbarkeit, da die Zinsen über die gesamte Laufzeit hinweg gleichbleiben. Ein variabel verzinsliches Darlehen wiederum bringt den Vorteil mit sich, dass der Zinssatz während der Laufzeit reduziert werden kann. Diese Chance geht gleichzeitig mit dem Risiko einher, dass die Zinsen ebenso erhöht werden könnten.
- Auf welche Laufzeit möchten Sie sich festlegen?
Übliche Laufzeiten für Darlehen zur Praxisfinanzierung sind zehn bis fünfzehn Jahre. Die Laufzeit sollte dabei so gewählt werden, dass Sie die monatlichen Rückzahlungen realistisch leisten können. Eine zu kurz gewählte Laufzeit kann entsprechend zu Liquiditätsengpässen führen, wenn die monatliche Tilgung zu hoch ist. Eine zu lange Laufzeit wiederum kann bedeuten, dass Sie noch immer Ihre Anfangsinvestitionen abzahlen, während bereits neue Investitionen erforderlich wären.
- Möchten Sie tilgungsfreie Jahre beantragen?
Tilgungsfreie Jahre geben Ihnen die Möglichkeit, zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit lediglich monatliche Zinszahlungen zu leisten, ohne dass Sie zu diesem Zeitpunkt bereits den Darlehensbetrag tilgen müssen. Dies verschafft Ihnen Zeit, um ohne Liquiditätsengpässe in den Praxisalltag zu starten. In der Regel ist ein Antrag auf drei tilgungsfreie Jahre möglich.
- Wie wichtig sind Ihnen Sondertilgungsmöglichkeiten?
Wenn Sie die Möglichkeit haben möchten, Ihren Darlehensbetrag bereits vor Ende der Laufzeit zurückzuzahlen, sofern es Ihre Liquidität zulässt, ist es empfehlenswert, sich Sondertilgungsmöglichkeiten einräumen zu lassen. Erwirtschaften Sie höhere Gewinne als erwartet, steht es Ihnen hierdurch offen, Ihren Kredit bereits frühzeitig zu tilgen und für die nachfolgenden Jahre keine Zinsen mehr zahlen zu müssen.
In der Entwicklung Ihres Praxisfinanzierungskonzepts empfiehlt es sich, einen ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen. In einem ganzheitlichen Anlage- und Vorsorgekonzept berücksichtigen Sie nicht nur die Finanzierung Ihrer Arztpraxis, sondern auch Ihre privaten Finanzen. Auf diese Weise können Ihre Altersvorsorge, Ihre Praxisfinanzierung sowie eventuelle Immobilienkredite oder andere finanzielle Besonderheiten optimal aufeinander abgestimmt werden. Hierbei sollte zudem die Besteuerung der jeweiligen Finanzprodukte und Kredite berücksichtigt werden. Ihr Steuerberater kann Sie dabei unterstützen, ein ganzheitliches Finanzkonzept für Ihre Arztpraxis zu erstellen, in dem auch Ihre private Situation Berücksichtigung findet.
Als Existenzgründer stehen Ihnen einige Fördermöglichkeiten für Ihre Praxisgründung oder -übernahme offen. Wie diese Förderungen aussehen können, wie Förderungen Sie unterstützen können, wo Sie diese beantragen können und welche Förderungen es gibt, erfahren Sie im Folgenden.
Wichtig: Förderung frühzeitig beantragen!
Wenn Sie eine Förderung in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie diese frühzeitig im Gründungs- bzw. Übernahmeprozess beantragen. Denn häufig ist eine Förderbewilligung nur möglich, solange Sie noch keine Verträge unterzeichnet haben.
Förderungen können verschiedene Formen haben. Ziel einer Förderung ist es dabei immer, Sie finanziell zu unterstützen und es Ihnen zu erleichtern, mit Ihrer Arztpraxis Fuß zu fassen. Das kann unterschiedliche Hintergründe haben: Während es manche Förderungen zum Ziel haben, allgemein Existenzgründungen zu erleichtern, zielen andere Förderungen darauf ab, das Gründen einer Arztpraxis in ländlichen Regionen attraktiver zu gestalten, um einer medizinischen Unterversorgung entgegenzuwirken.
Förderungen für Ärzte können dabei unter anderem nach den folgenden Modellen erfolgen:
- zinsgünstige Darlehen
- Einmalzahlungen
- monatliche Zuschüsse (z. B. in Form einer Umsatzgarantie bei Praxisgründungen in ländlichen Regionen)
- Bürgschaften
- Haftungsfreistellungen
- tilgungsfreie Jahre
Förderungen für Ärzte werden unter anderem von den Kassenärztlichen Vereinigungen sowie den Investitionsbanken und den Bürgschaftsbanken der Bundesländer als auch von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten. Im Folgenden finden Sie zunächst eine Übersicht der bundesweiten Fördermöglichkeiten. Anschließend zeigen wir Ihnen weitere Fördermöglichkeiten je Bundesland auf.
Auf Bundes-Ebene haben Sie als existenzgründender Arzt die Möglichkeit, sich auf die folgenden Förderungen zu bewerben. Die Förderungen sind jeweils an unterschiedliche Bedingungen geknüpft, die es individuell zu prüfen gilt. Die Investitionsbanken, die Bürgschaftsbanken sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen der Bundesländer bieten zudem weitere Förderungen für Praxisgründungen und -übernahmen innerhalb ihres Zuständigkeitsgebiets an.
Hinweis:
Ein professioneller Fördermittelberater kann Ihnen dabei helfen, einen Überblick über die zahlreichen verschiedenen Fördermöglichkeiten zu gewinnen. Außerdem wägt er gemeinsam mit Ihnen ab, welche Förderungen sinnvoll sein könnten, und unterstützt Sie in der Beantragung.
Nachdem Sie eine Zusage (oder auch eine finale Absage) hinsichtlich Ihres Förderantrags erhalten haben und nachdem Sie sich mithilfe eines professionellen Finanzierungsberaters einen Überblick über sinnvolle Finanzierungsvorgehen verschafft haben, können Sie nun den offiziellen Finanzierungsantrag bei Ihrer Bank einreichen.
Die Dokumente, die Sie für Ihren Finanzierungsantrag benötigen, können von Bank zu Bank ein wenig variieren. In der Regel werden Sie jedoch die folgenden Unterlagen für Ihren Antrag benötigen:
- Kreditantrag inklusive kurzer Beschreibung des Investitionsvorhabens
- Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass)
- Aktueller Lebenslauf
- Approbationsurkunde
- Facharztanerkennung
- Gehaltsnachweise (sofern Sie derzeit in fester Anstellung sind)
- Bei Praxisübernahme: Kaufvertrag (ggf. im Entwurf)
- Bei Gesellschaft: Gesellschaftsvertrag
- Praxismietvertrag (ggf. im Entwurf)
- Nachweise über Praxisversicherungen
- Businessplan
- Finanzplan, inklusive:
- Umsatzplan
- Kostenplan
- Investitionsplan
- Liquiditätsplan
- Finanzierungsplan (Kapitalbedarfsrechnung sowie Planung von Eigen- und Fremdkapital)
- Rentabilitätsvorschau
- Bei geplanten Umbauten: Baupläne
- Verträge über geplante Umbauten (ggf. im Entwurf)
- Selbstauskunft (Finanzierungsvorhaben, Einnahmen, Ausgaben, Vermögen, Verbindlichkeiten)
- Steuerbescheid(e), i. d. R. des letzten sowie vorletzten Jahres
- Einkommenssteuererklärung des vergangenen Jahres
- Betriebswirtschaftliche Auswertung(en), i. d. R. des aktuellen sowie des vergangenen Jahres
- Jahresabschluss, i. d. R. der vergangenen zwei Jahre
- Nachweise über Kreditsicherheiten
Tipp:
Vor allem die Erarbeitung eines Finanzplans stellt Laien vor eine Herausforderung. Um Umsätze, Kosten, Investitionen, Liquidität, Rentabilität und den Kapitalbedarf fundiert ausrechnen zu können, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Experten.
Auch wenn eine Praxisgründung oder -übernahme im Vergleich zu anderen Investitionsvorhaben verhältnismäßig risikoarm ist, ist eine Existenzgründung doch immer weiterhin mit einem gewissen, wenn auch niedrigen Risiko verbunden. Eine erste Sicherheit verschaffen sich Banken, indem sie Ihre Bonität prüfen. Außerdem ist es häufig erforderlich, dass Sie Ihren Darlehensgebern, d. h. im Regelfall Ihrer Bank, entsprechende Sicherheiten einräumen, um ihr Risiko zu verringern. Existenzgründer müssen dabei häufig mehr Kreditsicherheiten einräumen als beispielsweise Ärzte, die bereits seit Jahrzehnten erfolgreiche Praxen aufgebaut und geführt haben.
Sicherheiten können unter anderem die folgenden sein:
- Abtretung Ihrer Forderungen (z. B. gegenüber Patienten oder der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung)
- Abtretung Ihrer Forderungen aus Bausparverträgen, Versicherungen etc.
- Bürgschaften
- Wertpapiere
- Grundschuldeintragungen auf Immobilienvermögen
- Risikolebensversicherung in Höhe der Darlehenssumme
- Sicherungsübereignung gekaufter Medizingeräte oder der Praxiseinrichtung
- Raumsicherungsübereignung
Durch Sicherheiten, die Sie Ihrer Bank einräumen, steigt nicht nur die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Finanzierungsantrag bewilligt wird, sondern Ihnen werden ggf. auch niedrigere Zinsen gewährt, da Ihre Finanzierung dank der Sicherheiten mit einem niedrigeren Risiko für die Bank einhergeht. Gleichzeitig dienen Sicherheiten, wie beispielsweise eine Risikolebensversicherung, nicht nur dem Schutz der Bank, sondern vor allem auch Ihren Angehörigen, die im Falle Ihres Versterbens andernfalls Ihre Verbindlichkeiten erben würden. Aus genannten Gründen ist es sinnvoll, sich im Vorfeld über mögliche Kreditsicherheiten zu informieren. So können Sie die Bank absichern, sich selbst die bestmöglichen Zinsen ermöglichen und gleichzeitig Ihre Angehörigen schützen.
Für eine Rückmeldung auf Ihren Finanzierungsantrag können Sie in der Regel zwischen vier bis zwölf Wochen einplanen. Während die Prüfung in manchen Fällen schnell geht und lediglich vier Wochen in Anspruch nimmt, kann es in anderen Fällen beispielsweise notwendig sein, dass nachträglich offene Fragen geklärt oder fehlende Dokumente nachgereicht werden müssen. Hierdurch kann der Bewilligungsprozess verlangsamt werden. Um den Prozess zu beschleunigen bzw. bereits im Vorfeld unnötigen Mehraufwand zu vermeiden, ist es daher empfehlenswert, gleich mit dem ersten Antrag sämtliche erforderliche Dokumente gesammelt und in korrekter Form einzureichen.
Nachdem Ihre Praxisfinanzierung bewilligt wurde, stehen Ihnen die finanziellen Mittel bereit, um Ihre eigene Praxis aufzubauen oder zu übernehmen. In unseren Ratgebern rund um die Praxisgründung bzw. die Praxisübernahme finden Sie weitere hilfreiche Informationen zur richtigen Vorbereitung sowie Tipps und wertvolle Hinweise.
Die Grundlagen für eine erfolgreiche Praxisfinanzierung sind eine gründliche Vorbereitung und detaillierte Kalkulationen. Besonders empfehlenswert ist zudem die Zusammenarbeit mit Experten. So können Steuerberater oder Praxisfinanzierungsberater Sie dabei unterstützen, eine realistische Kapitalbedarfsplanung aufzustellen, die Unterschiede zwischen den verschiedenen Tilgungsformen zu verstehen und gegeneinander abzuwägen und ein ganzheitliches Finanzkonzept aufzustellen. Zudem können sie Sie hinsichtlich möglicher Förderungen beraten, diese gemeinsam mit Ihnen beantragen und abschließend Ihren Finanzierungsantrag mit Ihnen zusammen vorbereiten, bevor Sie diesen bei den Banken einreichen. Anschließend steht der Neugründung oder der Übernahme Ihrer eigenen Praxis nichts mehr im Wege.
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