Wenn Sie sich als Arzt, Psychotherapeut oder Physiotherapeut mit einer eigenen Praxis selbstverwirklichen wollen, haben Sie zwei Möglichkeiten: Zum einen können Sie – sofern es die Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung an Ihrem präferierten Standort zulässt – eine Praxis von Grund auf neugründen. Zum anderen können Sie eine bereits existierende, etablierte Praxis übernehmen, wenn der bisherige Inhaber beispielsweise in Rente geht, umzieht oder die Praxis aus anderen Gründen nicht weiterführen kann oder will. Beide Möglichkeiten bieten Ihnen als Arzt sowie als Psycho- oder Physiotherapeut ihre Vorteile sowie eigene Herausforderungen.
Mit der Gründung einer neuen Praxis haben Sie die Chance, mit Ihrer Gestaltung auf einer grünen Wiese zu starten. Sie können frei über die Inneneinrichtung, das Arbeitszeitmodell, die angebotenen Leistungen, das Personal und die Außendarstellung entscheiden. Doch auch in diesem Fall bringt der riesige Gestaltungsspielraum extrem viele Entscheidungen mit sich, die getroffen werden müssen, und Praxisbausteine, die erarbeitet werden wollen. Entscheidungsfreiheit und Verantwortung: das eine geht nicht ohne das andere.
Wenn Sie eine eigene Praxis gründen möchten, stehen Sie zudem vor der Herausforderung, dass es in einigen Städten und Gemeinden Deutschlands bereits Zulassungsbeschränkungen für die Gründung vertragsärztlicher Praxen gibt. Um die ärztlichen Kapazitäten innerhalb Deutschlands flächendeckend möglichst gleichmäßig zu verteilen, werden beispielsweise Gründungen auf dem Land gefördert, während es in Großstädten zum Großteil nur noch möglich ist, eine Zulassung zu erhalten, wenn ein anderer Arzt seine Zulassung zurückgibt. Eine beliebte Alternative zur Neugründung einer Praxis stellt daher die Übernahme einer bereits existierenden Praxis dar.
Eine weitere Möglichkeit stellt also die Übernahme einer bestehenden Praxis dar. Diese bietet den Vorteil, dass Sie sich als Arzt, Psycho- oder Physiotherapeut auch in der Stadt oder Gemeinde eine Selbstständigkeit aufbauen können, in der derzeit keine neuen Zulassungen vergeben werden. Zudem bringt die Praxisübernahme den Vorteil mit sich, dass Sie bestenfalls bereits auf einen bestehenden Patientenstamm, ein eingespieltes Praxisteam, vollständig ausgestattete Praxisräume und ausgefeilte Praxisabläufe zurückgreifen können. Ein Praxiskauf bringt somit deutlich weniger Arbeitsaufwand hinsichtlich der Neugestaltung mit sich, geht dementsprechend allerdings auch mit einem eingeschränkten Gestaltungsspielraum einher. Im Folgenden erfahren Sie mehr darüber, welche Entscheidungen es im Rahmen einer Praxisübernahme zu treffen gilt und worauf Sie als Käufer und Gründer achten sollten.
Eine wichtige Entscheidung, die Sie vor einer Praxisübernahme für sich persönlich treffen sollten, ist die der präferierten Praxisform. So können Sie entweder eine Einzelpraxis oder alternativ Anteile an einer Berufsausübungsgemeinschaft (ehemals Gemeinschaftspraxis) oder einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) kaufen. Diese verschiedenen Praxisformen unterscheiden sich darin, inwiefern bzw. wie eng mit anderen Ärzten kooperiert wird. Während Sie in einer Einzelpraxis die volle Entscheidungsfreiheit haben und die alleinige Verantwortung tragen, können Sie alternativ im Rahmen der kooperativen Praxisformen entweder die Praxisräume, die Einrichtung und das Praxispersonal mit einem oder mehreren anderen Ärzten teilen oder zusätzlich sogar denselben Patientenstamm behandeln, eine gemeinsame Dokumentation führen, gemeinsam abrechnen und die Haftung gemeinsam übernehmen.
Einen Überblick über die Unterschiede der verschiedenen Praxisformen finden Sie in der folgenden Tabelle:
Unsicher, welche Praxisform die richtige für Sie ist?
Welche Vor- und Nachteile haben die verschiedenen Formen der Niederlassung? In unserem Beitrag über Praxisformen erhalten Sie alle Infos.
Nachdem Sie sich für eine Praxisform entschieden haben, in der Sie am liebsten praktizieren möchten, gilt es als nächstes, sich über die Unterschiede der verschiedenen Rechtsformen bewusst zu werden. Denn die Rechtsform Ihrer zukünftigen Arztpraxis entscheidet unter anderem über die Haftungsregelungen sowie die Besteuerung.
Einzelpraxen werden in der Regel in Form eines Einzelunternehmens geführt. Das bedeutet für Sie, wenn Sie eine solche Einzelpraxis übernehmen, dass Sie die alleinige Verantwortung sowie das alleinige Haftungsrisiko und gleichzeitig die volle Entscheidungsfreiheit tragen.
Kooperative Praxisformen wie Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), Praxisgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren werden hingegen als Gesellschaft gegründet. Je nach konkreter Praxisform kommen hierzu die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) sowie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) infrage.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick darüber, inwiefern sich die verschiedenen Rechtsformen voneinander unterscheiden und welche Rechtsform für welche Praxisform infrage kommt. Die Rechtsform der potenziell zu übernehmenden Arztpraxis gilt es anschließend in Ihre Überlegungen, ob eine konkrete Praxis für Sie persönlich zur Übernahme geeignet ist oder nicht, mit einzubeziehen.
Welche Rechtsform ist die richtige für die eigene Arztpraxis? Eine detaillierte Ausführung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen finden Sie in unserem Ratgeber zu Rechtsformen einer Arztpraxis.
Eine Praxis zu übernehmen, ist in vielen Fällen ebenso teuer wie eine Neugründung – in einigen Fällen sogar teurer, da in dem Kaufpreis zum einen bereits der immaterielle Wert des bestehenden Patientenstamms und der bereits aufgebauten Reputation eingepreist ist. Zusätzlich zum Kaufpreis kommen gegebenenfalls noch Renovierungsarbeiten oder die Modernisierung der Praxis hinzu.
Die Übernahme einer bestehenden Praxis hat dabei den deutlichen Vorteil, dass Sie bereits auf jahrelange Erfahrungswerte Ihres Vorgängers zurückgreifen und mehr oder weniger verlässlich berechnen können, welche Umsätze Sie in den nächsten Monaten und Jahren voraussichtlich erzielen können. Hierzu dienen Ihnen die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) der Praxis sowie die Einnahmenüberschussrechnungen (EÜR) der vergangenen Jahre als Grundlage. Das kalkulatorische Risiko ist bei einem Praxiskauf somit deutlich niedriger als bei einer Praxisneugründung.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen zunächst auf, wie sich ein angemessener Praxiswert berechnen lässt und welche weiteren Kosten neben dem eigentlichen Praxiswert in der Regel bei einer Praxisübernahme anfallen. Anschließend nennen wir einige Beispielwerte, um Ihnen eine möglichst realistische Einschätzung der erwartbaren Kosten zu ermöglichen.
Um den Wert einer Arztpraxis möglichst angemessen benennen zu können, gilt es, nicht nur die materiellen Praxisgegenstände einzupreisen, sondern auch den immateriellen Praxiswert (den sogenannten „Goodwill“) in die Kalkulation einfließen zu lassen. Während sich der materielle Wert mithilfe der Bilanzen sowie der Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV) der vergangenen Jahre vergleichsweise neutral und verlässlich in Zahlen wiedergeben lässt, ist die Berechnung des immateriellen, ideellen Wertes deutlich komplexer. Die folgenden Aspekte sollten in der Praxiswertermittlung berücksichtigt werden:
Materieller Praxiswert (auch „Substanzwert“ genannt):
- Immobilie (sofern das Grundstück oder die Räumlichkeiten ebenfalls gekauft werden und nicht nur der Mietvertrag übernommen wird)
- Einrichtungsgegenstände, inklusive Möbeln, Telefon etc.
- Medizingeräte & Instrumente
- Medizinische Verbrauchsmaterialien, darunter Restbestände an Mundschutzmasken, Impfstoffen, Einweghandschuhen etc.
- Praxis-Kfz
Bei der Berechnung des materiellen Praxiswertes müssen der Zustand und die Funktionalität der Geräte und des Inventars in die Kalkulation einbezogen werden.
Immaterieller Praxiswert („Goodwill“):
- Patientenstamm
- Reputation & Bekanntheitsgrad der Praxis
- Personalqualität (Know-how, Weiterbildungen etc.)
- Lage der Arztpraxis
- Anzahl der Parkplätze
- Verkehrsanbindung
- Prozesse/Organisation
Zum Zwecke der Kaufpreisfindung können verschiedene Verfahren der professionellen Praxiswertermittlung unterschieden werden, darunter die modifizierte Ertragswertmethode und die (veraltete) Ärztekammer-Methode. Diese werden im Folgenden näher erläutert.
Das derzeit bevorzugte, marktübliche Verfahren zur Praxiswertermittlung ist die modifizierte Ertragswertmethode. Diese Berechnungsmethode ist laut Gerichtsurteilen des Bundessozialgerichts sehr gut zur Praxiswertermittlung geeignet. Die Berechnung erfolgt nach den Standards des Instituts der Deutschen Wirtschaftsprüfer (IDW) und zielt darauf ab, eine möglichst realistische Prognose über die zukünftige Ertragsentwicklung aufzustellen. Daher werden die Ertragswerte aus der Vergangenheit bei der modifizierten Ertragswertmethode um Besonderheiten der vergangenen Jahre bereinigt und diese Werte genutzt, um möglichst genaue Vorhersagen über die Erträge der kommenden Jahre zu treffen.
Anders als bei klassischen Ertragswertverfahren, wird der Kapitalisierungszeitraum bei der modifizierten Ertragswertmethode begrenzt, d. h. es wird berücksichtigt, wie lange der Praxisnachfolger voraussichtlich von dem Goodwill seines Vorgängers profitieren würde bzw. nach welchem Zeitraum der Goodwill des Vorgängers keinen Einfluss mehr auf den Praxiswert hat. Die sogenannte „Goodwill-Reichweite“ beträgt branchenüblich zwei bis fünf Jahre. Denn während die bisherigen Patienten in den ersten Wochen und Monaten nach der Praxisübergabe vor allem aufgrund des guten Rufes und des guten Verhältnisses zum ehemaligen Praxisinhaber weiterhin in dieselbe Praxis kommen, verflüchtigt sich dieser Effekt im Laufe der Jahre, bis der neue Praxisinhaber sich einen eigenen Ruf sowie eigene Arzt-Patienten-Beziehungen aufgebaut hat.
Zudem wird das Risiko der Praxisübernahme bei der modifizierten Ertragswertmethode mithilfe eines Risikoaufschlages in den Praxiswert eingepreist. Hier wird davon ausgegangen, dass die Investition in die Übernahme einer Arztpraxis mit einem höheren Risiko einhergeht als der Erwerb einer mittelfristigen deutschen Staatsanleihe, und daher eine höhere Rendite erwartet werden sollte. Wenn eine deutsche Staatsanleihe, die in der Finanzwissenschaft als risikolos angesehen wird, beispielsweise mit 3 % p. a. rentiert, dann sollte eine Investition in eine Arztpraxis aufgrund des höheren Risikos eine höhere Rendite einbringen. Die Differenz hieraus stellt die für einen Käufer akzeptable Risikodifferenz dar.
Die sogenannte Ärztekammermethode ist eine Möglichkeit der Praxiswertermittlung, die inzwischen als überholt gilt. So hat die Bundesärztekammer (BÄK) bereits 1963 eine Richtlinie zur Bewertung von Arztpraxen veröffentlicht, die wiederum 1987 modifiziert wurde. Im Fokus der Ermittlung des Praxiswerts nach der Ärztekammermethode steht das Umsatzpotenzial einer Praxis.
Die Grundlage für diese Berechnung stellt der durchschnittliche Jahresumsatz der vergangenen drei Jahre dar. Von diesem wird ein kalkulatorischer Lohn abgezogen. Ein Drittel dieses errechneten Wertes kann als Goodwill, also den immateriellen Praxiswert, angesetzt werden.
Trotz der anerkannten Berechnungsmethoden zur Praxiswertermittlung, können die Preisvorstellungen vom Käufer und Verkäufer einer Arztpraxis drastisch voneinander abweichen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass Gründer den immateriellen Wert ihres Lebenswerkes aus emotionalen Gründen häufig tendenziell überschätzen, während potenzielle Nachfolger den immateriellen Wert tendenziell niedriger einstufen. Um die Wahrheit, die meist irgendwo in der Mitte liegt, auszumachen und einen angemessenen Verkaufs- bzw. Kaufpreis festzulegen, empfiehlt es sich daher, mit einem externen Gutachter bzw. Sachverständigen zur Praxiswertermittlung zusammenzuarbeiten, der sowohl den materiellen als auch den immateriellen Praxiswert möglichst neutral und angemessen berechnen und bewerten kann.
Neben den Kosten für die Praxis selbst, kommen in der Regel weitere Kosten auf den Käufer zu, unter anderem für die Steuerberatung, Rechtsanwälte sowie Fortbildungen. Auch durch eventuell notwendige oder gewünschte Umbauten und Renovierungen können weitere Kosten entstehen. Diese sollten in den erwarteten Kosten für die Praxisübernahme daher ebenso berücksichtigt und dargestellt werden, sodass später keine böse Überraschung auf Sie wartet, wenn die tatsächlichen Kosten wider Erwarten höher sind als der ermittelte Praxiswert.
Neben den einmaligen Kosten für die Praxisübernahme selbst, einschließlich des Praxiswertes sowie der zusätzlichen Kosten für Beratung, Anwälte und Co., sollten Sie auch den laufenden Kosten in Ihrer Analyse ausreichend Aufmerksamkeit schenken. Denn auch nach der offiziellen Praxisübernahme fallen weiterhin monatliche Kosten an, unter anderem für die Miete, Personal, Strom, Wasser und die laufende Steuerberatung.
Die Investitionen für die Übernahme einer hausärztlichen Praxis lagen in den Jahren 2019/2020 bei durchschnittlich 169.300 Euro, so eine Analyse der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) und des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung (Zi). Diese Investitionen setzen sich aus einem durchschnittlichen Übernahmepreis in Höhe von 103.800 Euro und weiteren Investitionen in Höhe von durchschnittlich 65.500 Euro zusammen.
Die günstigste Form der Existenzgründungen für Ärzte stellte laut der Analyse der apoBank der Eintritt in eine bestehende Berufsausübungsgemeinschaft dar. Inklusive Umbau- und Modernisierungskosten mussten die Käufer hierfür durchschnittlich Kosten in Höhe von 143.000 Euro aufwenden.
Besonders auffällig hinsichtlich der Kosten ist die große Diskrepanz zwischen den verschiedenen Facharztrichtungen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht beispielhafter Durchschnittskosten für die Übernahme einer Einzelpraxis je Facharztrichtung.
Die Studie zeigt, dass die durchschnittlich gezahlten Preise für eine Praxisübernahme tendenziell steigen. Zudem ist erkennbar, dass die Übernahmepreise einer Arztpraxis mit der Größe der Stadt korrelieren. Während die Übernahmepreise auf dem Land mit durchschnittlich rund 70.000 Euro am niedrigsten sind, sind sie in Großstädten mit durchschnittlich rund 117.600 Euro am höchsten. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht darüber, inwiefern sich die Übernahmepreise je nach Gemeindegröße unterscheiden.
Nachdem Sie nun einen Überblick über die verschiedenen Praxis- und Rechtsformen, die Vor- und Nachteile einer Neugründung bzw. einer Praxisübernahme sowie über die voraussichtlichen Kosten für die Übernahme einer Praxis erhalten haben, geht es in den kommenden Abschnitten darum, welche konkreten Aufgaben im Rahmen einer Praxisübernahme anfallen.
Zunächst finden Sie eine stichpunktartige Übersicht, bevor wir anschließend detaillierter auf die jeweiligen Teilbereiche des Übernahmeprozesses eingehen.
- Standortanalyse
- Eine geeignete Praxis finden
- Verlässliches Netzwerk aufbauen
- Förderungen prüfen (bevor Verträge unterschrieben werden)
- Businessplan erarbeiten
- Finanzierung beantragen
- Überblick über bestehende Verträge & Versicherungen verschaffen
- Gestaltung des Praxisübernahmevertrags
- Bewerbung als Nachfolger für eine vertragsärztliche Zulassung
- Praxisübernahme bei offiziellen Stellen melden
- Patientenakten datenschutzkonform übernehmen
- Praxisübernahme gegenüber Mitarbeitern und Patienten kommunizieren
- Marketingkonzept erarbeiten
- Eventuell Umbauten, Renovierungen, Einrichtung
- Digitale Infrastruktur prüfen & bei Bedarf anpassen
Bevor Sie eine konkrete Praxis auswählen und sich als Nachfolger bewerben, ist es empfehlenswert, den präferierten Standort gründlich zu analysieren. Neben Ihrer persönlichen Präferenz darüber, in welcher Stadt oder Gemeinde Sie Ihren Lebensmittelpunkt aufbauen oder beibehalten möchten, gilt es hierbei einige weitere Aspekte zu berücksichtigen, die über die Attraktivität eines Standorts und somit die zu erwartende Entwicklung sowie den angemessenen Kaufpreis der Praxis entscheiden.
Hinsichtlich der Region sollten die folgenden Fragen beantwortet werden:
- Wie hoch ist die Bevölkerungsdichte an dem Standort?
- Wie entwickelt sich die Region demografisch?
- Welche Sozialstruktur kennzeichnet die Bevölkerung in der Region?
- Wie kaufkräftig ist die Bevölkerung? Wie hoch ist das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen in diesem Gebiet?
- Wie viele privat bzw. gesetzlich versicherte Patienten gibt es?
- Welche weiteren Ärzte (welcher Fachrichtungen) haben sich bereits in der Umgebung niedergelassen?
- Wie hoch ist die Ärztedichte, insbesondere in Ihrer spezifischen Fachrichtung?
Hinsichtlich der konkreten Lage der einzelnen infrage kommenden Praxen sollten zusätzlich folgende Fragen beantwortet werden:
- Liegt die Praxis in der Nähe und lässt sich die Lage mit Ihren privaten Umständen vereinbaren?
- Welche Leistungen wurden in der Praxis bisher angeboten?
- Können und möchten Sie den bestehenden Patientenstamm auf dieselbe Weise und mit denselben Heilmethoden betreuen wie Ihr Vorgänger (je größer die Diskrepanz zwischen Ihren Vorstellungen und denen Ihres Vorgängers, desto größer das Risiko, dass zuvor zufriedene Patienten sich einen neuen Arzt suchen)?
- Wäre Ihre Niederlassung an diesem Standort für Patienten gut erreichbar? (Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr, Parkmöglichkeiten etc.)
- Ist die Immobilie barrierefrei? (Fahrstuhl, Rampe, automatische Türen)
- Gibt es ein Krankenhaus in der Umgebung?
- Sind Apotheken in der Nähe?
- Können die Praxisräumlichkeiten bei Bedarf erweitert werden?
- Wie wird der bauliche Zustand der Praxisräume bewertet?
- Eignet sich die Raumaufteilung in der Immobilie zur Umsetzung Ihrer Vorstellungen?
- Sind Renovierungen oder Umbauten erforderlich, bevor die Praxisräume Ihren Anforderungen entsprechen?
- Erwarten Sie mit dem bestehenden Praxispersonal eine gute Zusammenarbeit?
- Aus welchen Gründen soll die Praxis abgegeben werden?
Die Standortanalyse dient nicht nur Ihrer eigenen Übersicht, sondern stellt ebenso einen wichtigen Teil Ihres Businessplans dar und ist somit mitentscheidend dafür, ob Ihr Finanzierungsantrag bewilligt wird. Eine gründliche Erarbeitung ist somit sehr wichtig für Ihr Übernahmevorhaben.
Möchten Sie die Praxis eines anderen Arztes übernehmen, können Sie die folgenden Recherche-Optionen nutzen, um Arztpraxen zu finden, die derzeit zum Verkauf stehen und für eine Praxisübernahme infrage kommen:
- Zeitungen und Fachzeitschriften
- Wartelisten bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung
- Übernahmeseminare
- Persönliche Kontakte
- Ärzteblätter (z. B. Münchner Ärztliche Anzeigen)
- Online-Praxisbörsen
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht diverser Praxisbörsen, in denen Sie nach einer guten Übernahme-Möglichkeit für Ihre Existenzgründung stöbern können:
In einer Praxisübernahme kommen zahlreiche Herausforderungen und Teildisziplinen zusammen. Eine Zulassung muss beantragt, eine geeignete Praxis gefunden und ein angemessener Kaufpreis ermittelt werden. Die Unterlagen für das Finanzamt müssen vorbereitet, eine Finanzierung und optional Förderungen beantragt und ein Businessplan geschrieben werden. Verträge und Versicherungen müssen geprüft und anschließend gekündigt, geändert oder neu abgeschlossen werden. Ein verlässliches Netzwerk aus spezialisierten Beratern und Dienstleistern kann Sie dabei unterstützen, fundierte Entscheidungen zu treffen, einen angemessenen Preis für Ihre Praxis zu zahlen und alle notwendigen Voraussetzungen auf dem Weg zu Ihrer eigenen Praxis zu erfüllen.
So können Ihnen unter anderem die folgenden Dienstleister und Berater einen erheblichen Teil der Arbeit und Herausforderung abnehmen.
Prüfen Sie außerdem, ob die bestehende Praxis gegebenenfalls bereits mit dem ein oder anderen Berater oder Dienstleister zusammenarbeitet, mit dem Sie die Zusammenarbeit im Zuge der Praxisübernahme fortführen können. Das bietet für Sie möglicherweise den Vorteil, dass sich die Berater bereits mit den Prozessen und Strukturen innerhalb der Praxis auskennen und Sie dementsprechend noch besser beraten können.
Auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten ist eine Praxisübernahme eine Herausforderung. Hier gilt es im ersten Schritt, den konkreten Finanzbedarf zu prüfen, infrage kommende Förderungen durchzusehen, sich gegebenenfalls darauf zu bewerben und anschließend eine Finanzierung zu beantragen.
Den größten Teil Ihres finanziellen Bedarfs für die Praxisübernahme wird voraussichtlich der Kaufpreis der Praxis selbst ausmachen. Ein unabhängiger Sachverständiger kann Sie hier unterstützen, mithilfe einer professionellen Praxiswertermittlung einen angemessenen Kaufpreis zu berechnen. Neben dem Kaufpreis der Praxis fallen zudem in aller Regel einige weitere Kosten an, die Sie in Ihrer Kalkulation nicht vernachlässigen sollten. So können auch die Honorare für Steuerberater, Praxisberater, Anwälte, Sachverständige sowie gegebenenfalls Praxismakler oder Marketing-Berater einen relevanten Teil in Ihrer Kostenrechnung ausmachen. Diese Beträge sollten in Ihrer Finanzbedarfsermittlung ebenso Platz finden wie der Praxiskaufpreis selbst.
Nachdem Sie nun wissen, welche finanziellen Mittel Sie für die geplante Praxisübernahme benötigen, haben Sie – sofern Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen – die Möglichkeit, eine Förderung in Anspruch zu nehmen. Die Förderungen bestehen dabei in der Regel aus Einmalzahlungen, einer zinsgünstigen Kreditvergabe oder der Übernahme von Haftungsrisiken.
Wichtig:
Wenn Sie sich auf eine Förderung bewerben möchten, muss dies üblicherweise geschehen, bevor Sie Verträge schließen. Andernfalls ist eine Förderung häufig nicht mehr möglich. Prüfen Sie daher frühzeitig, welche Förderung für Ihr Vorhaben infrage kommt, und warten Sie mit den Vertragsunterzeichnungen bestenfalls ab, bis Sie eine finale Antwort darüber erhalten haben, ob Ihre Praxisübernahme gefördert werden kann oder nicht.
Zur Übernahme von Einzelpraxen steht Ihnen grundsätzlich eine Vielzahl verschiedener Förderprogramme zur Verfügung, auf die Sie sich unter Berücksichtigung der erforderlichen Voraussetzungen bewerben können. Es gilt, im Einzelfall zu prüfen bzw. von spezialisierten Beratern prüfen zu lassen, für welche der Förderungen Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und ob es zum Zeitpunkt Ihrer geplanten Praxisübernahme ggf. weitere Fördermöglichkeiten gibt.
Im Folgenden finden Sie zunächst einen Überblick über die Fördermöglichkeiten auf Bundesebene und anschließend über die Fördermöglichkeiten in Abhängigkeit des Bundeslandes, in dem Sie sich niederlassen möchten. Diese Förderungen werden unter anderem von den Förderbanken der jeweiligen Länder sowie diversen Ministerien angeboten.
Arztpraxen werden in der Regel nicht mit Eigenkapital, sondern mit einem großen Anteil Fremdkapital finanziert. Da eine Arztpraxis im Vergleich zu vielen anderen Existenzgründungen ein geringes Risiko mit sich bringt, ist häufig kein Eigenkapitalanteil erforderlich. Bei der Auswahl und Beantragung einer Finanzierung stehen Ihnen verschiedene Optionen offen:
-
Zinszahlungsdarlehen
Beim Zinszahlungsdarlehen handelt es sich um ein endfälliges Darlehen. Demnach zahlen Sie den Kredit erst am Ende der Laufzeit vollständig zurück. Bis dahin müssen Sie lediglich die Zinsen in vereinbarter Höhe in regelmäßigen Abständen an den Darlehensgeber zahlen. Das Zinszahlungsdarlehen bringt für Sie den Vorteil mit, dass die finanzielle Belastung während der Laufzeit relativ gering ist und Ihnen über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg der volle Darlehensbetrag zur Verfügung steht.
-
Annuitätendarlehen
Ein Annuitätendarlehen zeichnet sich durch gleichbleibende Raten aus. So zahlen Sie hier über die gesamte Laufzeit hinweg in regelmäßigen Abständen Raten in gleicher Höhe, die sich aus einem Anteil der Tilgung und den Zinsen zusammensetzen. Die finanzielle Belastung bleibt bei dieser Finanzierungsart somit über die gesamte Laufzeit hinweg gleich. Der Vorteil: Am Ende der Laufzeit wartet keine hohe Rückzahlung der gesamten Darlehenssumme auf Sie.
-
Tilgungsdarlehen
Bei einem Tilgungsdarlehen zahlen Sie Ihrem Darlehensgeber monatlich den gleichen Tilgungsanteil zurück. Da sich der weiterhin zu tilgende Betrag somit im Laufe der Vertragslaufzeit immer weiter verringert, nehmen auch die zu zahlenden Zinsen sukzessive ab. Der Zinsanteil in den monatlichen Raten verringert sich somit von Monat zu Monat. Der Vorteil dieser Finanzierungsart liegt somit darin, dass die finanzielle Belastung sukzessive abnimmt. Der Nachteil besteht dementsprechend darin, dass die finanzielle Belastung zu Beginn der Vertragslaufzeit am höchsten ist.
-
Betriebsmittelkredit
Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit stellt der Betriebsmittelkredit dar. Dieser ermöglicht es Ihnen, einen Kredit zur Überbrückung kurzer Zeiträume aufzunehmen und in diesen die Liquidität Ihrer Praxis zu sichern. Betriebsmittelkredite erfolgen in der Regel entweder als Kontokorrent-Kreditlinie, d. h. indem Ihnen auf Ihrem normalen Girokonto ein Kreditrahmen eingeräumt wird, oder als zusätzliches Darlehen mit kurzer Laufzeit. Aufgrund seiner kurzen Laufzeit geht der Betriebsmittelkredit häufig mit vergleichsweise hohen Zinsen einher. Wenn das Darlehen nur kurzfristig zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen benötigt wird, kann sich der Betriebsmittelkredit dennoch lohnen.
Ein Finanzberater oder auch Ihr Steuerberater können Sie dabei unterstützen, ein ausgefeiltes Finanzierungskonzept zu erarbeiten, in dem die oben genannten Finanzierungsmöglichkeiten geschickt miteinander kombiniert werden.
Haben Sie den tatsächlichen Finanzbedarf ermittelt, sich einen Überblick über mögliche Förderungen verschafft, sich ggf. auf diese beworben und für sich herausgearbeitet, welche Art der Finanzierung für Sie die meisten Vorteile mit sich bringt, dann können Sie die Finanzierung nun im nächsten Schritt final beantragen. Hierzu sollten Sie bestenfalls gleich mehrere Dokumente bei Ihrem potenziellen Darlehensgeber einreichen, um Ihre Chancen auf eine Finanzierungszusage zu erhöhen. Hierzu zählen nicht nur Ihre persönlichen Dokumente, sondern auch Unterlagen der zu übernehmenden Arztpraxis bzw. des Verkäufers.
Unterlagen der zu übernehmenden Arztpraxis:
- die drei vergangenen Jahresabschlüsse,
- die letzte Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA),
- die Privatliquidation der vergangenen zwei Jahre sowie
- die KV-Abrechnungen (bei Zahnarztpraxen: die KZV-Abrechnungen) der vergangenen acht Quartale
- der Praxisübernahmevertrag.
Persönliche Dokumente:
- Ihre letzte Einkommenssteuererklärung,
- Ihr letzter Einkommenssteuerbescheid sowie
- eine unterschriebene Aufstellung Ihrer Vermögenswerte sowie eventueller Schulden.
Wenn Sie mehr über die Finanzierungsmöglichkeiten einer Praxisübernahme oder -gründung erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Beitrag zum Thema Praxisfinanzierung.
Ein spezialisierter Finanzberater hilft Ihnen dabei, die für Ihre Anforderungen am besten geeigneten Finanzierungsmöglichkeiten zu finden, potenzielle Förderungen zu prüfen, alle erforderlichen Dokumente zusammenzutragen und aufzubereiten und Ihre Finanzierung letztlich zu beantragen.
Zudem sollten Sie Ihrer Finanzierungsanfrage bestenfalls einen ausgefeilten Businessplan beilegen, der dem Darlehensgeber ein möglichst detailliertes Bild Ihrer unternehmerischen Vorstellungen und Kompetenzen ermöglicht. Welche Inhalte in einem professionellen Businessplan nicht fehlen sollten, erfahren Sie im folgenden Abschnitt.
Ihr Businessplan kann maßgeblich darüber entscheiden, ob Ihre Finanzierung bewilligt oder abgelehnt wird. Daher sollten Sie diese Chance nicht ungenutzt lassen, um Ihre potenziellen Darlehensgeber von Ihrem Vorhaben, von Ihnen als Existenzgründer sowie von Ihren unternehmerischen Kompetenzen zu überzeugen. Zudem bietet ein ausgefeilter Businessplan auch Ihnen einen besseren Überblick und ermöglicht durchdachtere und zielführendere Schritte in Ihre Selbstständigkeit.
In einem stichhaltigen und schlüssigen Businessplan sollten daher mindestens die folgenden Fragen beantwortet werden:
- Executive Summary
Zu Beginn Ihres Businessplanes sollte sich immer eine Executive Summary finden. Diese fasst die wichtigsten Aussagen des nachfolgenden Businessplans zusammen und ermöglicht Ihren potenziellen Kreditgebern einen aussagekräftigen Überblick, bevor sie in die detaillierten Kapitel eintauchen.
- Geschäftskonzept
a. Welches Leistungsportfolio möchten Sie anbieten?
b. Möchten Sie einen Schwerpunkt legen? (z. B. da Sie Spezialist in einem bestimmten medizinischen Teilbereich sind)
c. Welchen Nutzen bieten Sie Ihren Patienten?
- Geschäftsmodell
a. Welche Rechtsform hat die Arztpraxis? Möchten Sie diese beibehalten?
b. Welche Ziele stecken Sie sich für die kommenden drei bis fünf Jahre?
c. Welche Verträge bestehen und werden übernommen?
d. Welche weiteren Verträge und Partnerschaften sind geplant?
e. Wie können die bisherigen Praxisabläufe beschrieben werden? Inwiefern sollen diese ggf. verändert werden?
- Praxisteam & Schlüsselpositionen
a. Inwiefern erfüllen Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die geplante Tätigkeit? (Nachweis über Facharztbezeichnung)
b. Können Sie einen Nachweis über unternehmerische Kompetenzen erbringen?
c. Sollen weitere Stellen besetzt werden? Wenn ja, welche?
d. Mit welchen externen Beratern (z. B. Steuerberater, Anwälte, Praxisberater) und/oder Dienstleistern arbeiten Sie zusammen?
- Markt- und Wettbewerbsanalyse
a. Zielgruppenanalyse: Wer gehört zu Ihrer Zielgruppe?
b. Alleinstellungsmerkmale: Worin unterscheiden Sie sich von Ihren Mitbewerbern?
c. Positionierung: Wie möchten Sie sich und Ihre Praxis am Markt positionieren?
d. Konkurrenzanalyse: Was können Sie besser bzw. schlechter als Ihre Mitbewerber? (Stärken & Schwächen)
e. Standortanalyse: Welche demografische Entwicklung ist in der Region zu verzeichnen? Welche Kaufkraft bringt Ihre Zielgruppe mit? Welche Vorteile sowie Nachteile bietet der Standort?
- SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats)
a. Strengths: Welche Stärken haben Sie im Vergleich zu Ihren Mitbewerbern?
b. Weaknesses: Welche Schwächen haben Sie im Vergleich zu Ihren Mitbewerbern?
c. Opportunities: Welche äußeren Umstände könnten sich positiv auf die Entwicklung Ihrer Arztpraxis auswirken?
d. Threats: Welche äußeren Umstände könnten die positive Entwicklung Ihrer Arztpraxis beeinträchtigen?
e. Best Case: Mit welcher bestmöglichen Entwicklung Ihrer Arztpraxis ist zu rechnen?
f. Worst Case: Wie könnte sich Ihre Arztpraxis im schlimmsten Fall entwickeln?
- Marketingkonzept
a. Welche Ziele verfolgen Sie hinsichtlich Ihres Praxismarketings?
b. Mithilfe welcher Marketingkanäle möchten Sie Ihre Zielgruppe erreichen? (z. B. Printwerbung, Anzeigen in Lokalzeitungen, Social Media, Suchmaschinenwerbung)
c. Welche Kosten entstehen durch die geplanten Marketingmaßnahmen?
- Finanz- und Liquiditätsplanung
a. Welche Umsätze erwarten Sie?
b. Welche einmaligen Kosten planen Sie ein? (z. B. für Renovierungsarbeiten, neue Ausstattung oder die Anschaffung neuer Medizingeräte)
c. Welche laufenden Kosten werden auf Sie zukommen? (z. B. für Personal, Miete, Telefonie, Strom, Wasser)
d. Welche Investitionen planen Sie ein?
e. Wie hoch ist der Finanzbedarf?
f. Planen Sie, Eigenkapital in die Praxis mit einzubringen?
g. Wie hoch ist der Bedarf an Fremdkapital?
h. Planrechnung: Wie wird sich die Liquidität Ihrer Arztpraxis im Laufe des ersten Jahres voraussichtlich verhalten?
i. Planen Sie, eine Förderung zu beantragen? Wenn ja, welche bzw. in welcher Höhe?
- Zeitplan
a. Zu welchem Zeitpunkt sollen die verschiedenen Maßnahmen umgesetzt werden?
b. Sind Sie von vertraglichen Fristen o. ä. abhängig?
c. Sind Umbauten oder Renovierungen erforderlich? Wenn ja, wie viel Zeit werden diese realistischerweise in Anspruch nehmen?
- Anhang
a. Lebenslauf
b. Approbationsurkunde
c. Verträge sowie Vertragsentwürfe
d. Rechnungen
e. Kostenvoranschläge
f. Gesellschaftsvertrag (sofern es sich um eine kooperative Praxisform handelt)
g. Gewerbeanmeldung / Anmeldung beim Finanzamt
Tipp:
Für eine Praxisübernahme empfiehlt es sich als Käufer, realistischerweise mindestens sechs bis zwölf Monate einzuplanen.
Ein Aspekt, den es im Rahmen einer Praxisübernahme gründlich zu prüfen gilt, sind die bestehenden Verträge sowie Versicherungen.
Stellen Sie sich hier die folgenden Fragen:
- Welche Verträge bestehen derzeit zwischen der Arztpraxis und Dritten?
- Welche Arbeitsverträge bestehen mit Mitarbeitern?
- Bis wann gelten die bestehenden Verträge?
- Welche Versicherungen laufen derzeit?
- Bis wann laufen diese Versicherungen? Werden Sie automatisch verlängert?
- Welche Verträge und Versicherungen sollen übernommen werden und müssen entsprechend auf Sie als neuen Praxisinhaber übertragen werden?
- Welche Verträge und Versicherungen fehlen bislang und sollen neu abgeschlossen werden?
- Gibt es Fristen, an die Sie gebunden sind?
Hinweis:
Auch wenn Sie Anteile an einer Berufsausübungsgemeinschaft oder einem Medizinischen Versorgungszentrum kaufen, sollten Sie sich im Vorfeld einen Überblick über die bestehenden Verträge und Versicherungen verschaffen. Aber: Hier müssen Verträge und Versicherungen in der Regel nicht auf Sie umgeschrieben werden, da diese nicht zwischen Dritten und den Gesellschaftern persönlich geschlossen werden, sondern zwischen der Gesellschaft (als juristische Person, unabhängig von den Gesellschaftern) und Dritten.
Damit Sie einen vollständigen Einblick in die Verträge, Versicherungen sowie anderweitige vertrauliche Dokumente der zu übernehmenden Praxis erhalten, ist es in der Regel erforderlich, dass Sie eine entsprechende Geheimhaltungsvereinbarung bzw. Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen.
Grundsätzlich sollten Sie vor der Übernahme einer Praxis sämtliche Verträge kennen, sodass Sie sich der Rechte und Pflichten bewusst sind, die Sie im Rahmen des Praxiskaufs ggf. ebenfalls übernehmen. Relevante Verträge, die Sie im Zuge dessen prüfen sollten, sind unter anderem die folgenden:
Mietvertrag
Wenn eine Praxis abgegeben wird, hat der Nachfolger nicht automatisch ein Anrecht darauf, den bisherigen Mietvertrag der Praxis zu übernehmen. Demnach muss dringend im Vorfeld der Praxisübergabe mit dem Vermieter abgesprochen werden, ob der Mietvertrag vom Praxiskäufer übernommen werden darf. Wenn ja, ist es empfehlenswert, dass der Vertrag mindestens fünf weitere Jahre gültig ist und bei Bedarf verlängert werden kann. Denn ist dies nicht der Fall, könnte es sehr teuer werden, eine alternative praxistaugliche Immobilie zu finden, diese gegebenenfalls zu renovieren oder umzubauen und einen Umzug dorthin zu organisieren. Ein Mietvertrag inklusive Verlängerungsoption ist daher ein relevanter Faktor in der Bewertung einer Praxis.
Arbeitsverträge
Übernehmen Sie eine Arztpraxis, so müssen Sie die bestehenden Arbeitsverträge automatisch ebenfalls übernehmen. Gehen Sie daher auch hier im Vorfeld auf Nummer Sicher und prüfen Sie, dass die Arbeitsverträge keine sonderbaren Regelungen enthalten, die Ihnen zum Nachteil werden könnten. Seien Sie sich außerdem dessen bewusst, dass Sie das gesamte bisherige Praxisteam übernehmen und niemanden willkürlich kündigen können. Eine gewisse Sympathie mit dem Praxisteam ist somit ebenfalls wichtig.
Strom, Wasser, Internet, Telefonie
Eine Praxisübernahme ist eine gute Gelegenheit, um zu prüfen, ob die bisherigen Verträge für Strom, Wasser, Internet und Telefonie noch zu bestmöglichen Konditionen laufen. Hier empfiehlt es sich also zu vergleichen, ob diese monatlichen Fixkosten gegebenenfalls mithilfe neuer Verträge reduziert werden können oder ob es für Sie am günstigsten ist, die bestehenden Verträge zu übernehmen und auf Ihren Namen umschreiben zu lassen.
Wichtig:
Sichern Sie Ihre Erreichbarkeit! Wenn Sie Ihren Telefonvertrag umschreiben lassen, kündigen und/oder neu abschließen, raten wir Ihnen dazu, die bisherige Telefonnummer sowie ggf. die bisherige Faxnummer beizubehalten, um nach der Praxisübernahme für den bisherigen Patientenstamm erreichbar zu bleiben. Erreichen Patienten Sie nicht mehr, kann es ansonsten passieren, dass sie abwandern und sich einen neuen Arzt suchen.
Leasingverträge
Auch die bestehenden Leasingverträge zwischen der Praxis sowie beispielsweise Anbietern für Medizintechnik sollten vor einer Praxisübernahme genau geprüft werden. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Laufzeiten und die Kosten, die in den nächsten Wochen, Monaten und Jahren gegebenenfalls noch auf Sie zukommen werden, wenn Sie die Leasingverträge von Ihrem Vorgänger übernehmen. Eventuell ist es an der ein oder anderen Stelle sinnvoll, bestehende Verträge zu kündigen und einen neuen Vertrag zu günstigeren Konditionen abzuschließen.
Abrechnungsdienstleister
Ebenso ist zu überprüfen, ob und an welche Abrechnungsstelle die Privatliquidation ausgelagert wurde. Im Markt für Privatabrechnung tummeln sich dutzende Anbieter, deren Leistungen und Konditionen nur schwer vergleichbar sind. Ein Wechsel der Abrechnungsstelle kann zu mehr Leistung oder nicht selten auch zu jährlichen Einsparungen im vierstelligen Bereich führen. Einen transparenten Überblick erhalten Sie in unserem Vergleichsrechner.
Neben den oben genannten Verträgen sollten Sie auch die bestehenden Versicherungen im Vorfeld gründlich prüfen. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben sind und somit zwangsläufig vorhanden sein müssen, sowie weitere empfehlenswerte Versicherungen auf betrieblicher sowie persönlicher Ebene. Kontrollieren Sie im Vorfeld, ob Sie die bisherige Versicherungsstruktur beibehalten oder Änderungen vornehmen möchten.
Im Rahmen der Praxisübernahme gilt es, die bisherigen Versicherungen und Verträge dann entsprechend Ihrer Analyse zu kündigen, ändern zu lassen oder neu abzuschließen.
Weiterführende Informationen zu den einzelnen Versicherungen sowie ihrer Vor- und Nachteile finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Ärzteversicherung.
Ein auf Heilberufe spezialisierter Versicherungsmakler kann Ihnen bei der Auswahl bestmöglicher Versicherungen für Ihre neue Arztpraxis behilflich sein.
Der offizielle Praxisübernahmevertrag bildet das Herzstück der Praxisübernahme bzw. -übergabe. Hier wird detailliert festgehalten, welche Rechte Sie im Rahmen der Praxisübernahme erwerben und welche Pflichten Ihnen daraus entstehen. Im Folgenden finden Sie einen Überblick darüber, welche Angaben im Praxisübernahmevertrag zwischen Ihnen und dem bisherigen Praxisinhaber nicht fehlen sollten.
- Vertragsgegenstand unter Berücksichtigung der materiellen sowie immateriellen Praxiswerte
- Umgang mit bestehenden Verbindlichkeiten & Schulden
- Kaufpreis & Zahlungsweise
- Umgang mit bestehenden Verträgen
- Umgang mit Patientenakten
- Angaben zum Praxispersonal
- Haftungsregelungen
Weitere wichtige Klauseln im Praxisübernahmevertrag:
- Die Vorbehaltsklausel besagt, dass der Vertrag nur zustande kommt, sofern Sie eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung erhalten.
- Mithilfe einer Klausel zur Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht verpflichten auch Sie sich dazu, Angaben zu Ihren Patienten gemäß Ihrer ärztlichen Schweigepflicht vertraulich zu behandeln.
- Ein Wettbewerbsverbot bzw. eine Konkurrenzklausel verhindert, dass sich der Verkäufer nicht in der Nähe der bisherigen Praxis mit einer neuen Niederlassung selbstständig macht und somit eine Konkurrenz für die übergebene Praxis darstellt. Das Wettbewerbsverbot wird in der Regel mit einer Vertragsstrafe in den Praxisübernahmevertrag aufgenommen.
- Zudem sollten sich in Ihrem Praxisübernahmevertrag Regelungen für ein eventuelles Schiedsgutachterverfahren befinden.
Im Anhang sollten Sie zudem je eine Liste des Inventars und der Verträge beifügen, die übernommen werden.
Ist eine notarielle Beurkundung notwendig?
Sofern Sie Ihrem Vorgänger auch die Praxisräume abkaufen, ist immer auch eine notarielle Beurkundung Ihres Praxisübernahmevertrags bzw. des Immobilienkaufvertrages erforderlich. Zur Praxisübernahme selbst ist in der Regel kein Besuch beim Notar nötig. Lassen Sie dies jedoch im Einzelfall immer individuell prüfen.
Praxisübergaben werden in Deutschland nicht im Privaten, sondern über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung abgewickelt. Das bedeutet für Sie als Übernahme-Interessent, dass sich auch weitere Ärzte als Nachfolger bewerben können und die Entscheidungshoheit nicht allein bei dem bisherigen Praxisinhaber liegt.
Hat sich der bisherige Praxisinhaber dafür entschieden, in den Ruhestand zu gehen oder seine Praxis aus anderen Gründen an einen Nachfolger zu übergeben, so muss er zunächst beim Zulassungsausschuss der für seinen Standort zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung ein Nachbesetzungsverfahren beantragen. Er beantragt somit, dass ein Nachfolger für seine Zulassung ausgeschrieben wird.
Im Anschluss an die Bewilligung des Nachbesetzungsverfahrens, können Sie sich als Übernahme-Interessent beim Zulassungsausschuss als Nachfolger bewerben. Nach Ende der Bewerbungsfrist wird anhand der Bewerberliste darüber entschieden, wer die Nachfolge des bisherigen Praxisinhabers übernehmen darf. Kriterien, die darüber entscheiden, welcher Bewerber die Nachfolge antreten darf, sind unter anderem die bisherige Erfahrung als Arzt, das Alter der Approbation sowie eventuelle Verwandtschaftsverhältnisse zwischen dem abgebenden Arzt und dem Bewerber.
Sind Sie der einzige Bewerber und werden Sie als angemessener Nachfolger angesehen, steht der Praxisübernahme an dieser Stelle von Seiten des Zulassungsausschusses nichts mehr im Wege. Haben sich hingegen mehrere Ärzte als Nachfolger beworben, haben die übrigen Ärzte, die vom Zulassungsausschuss nicht als Nachfolger ausgewählt wurden, die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Hierdurch würde sich in einem nächsten Schritt der Berufungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung dieses Falles annehmen. Wird hier keine eindeutige Einigung erzielt, kann dieser Fall anschließend gegebenenfalls in einem sozialgerichtlichen Verfahren münden. Sofern kein Widerspruch eingelegt oder ein sozialgerichtliches Verfahren eingeleitet wird, nimmt dieser Prozess etwa drei bis vier Monate in Anspruch.
Grundlage: Eintragung ins Arztregister
Eine Grundlage für die Bewerbung auf eine vertragsärztliche Zulassung stellt neben Ihrer Approbation auch Ihre Eintragung ins Arztregister dar. Bevor Sie sich also als Nachfolger einer vertragsärztlichen Praxis bewerben können, sollten Sie sich frühzeitig um Ihre Eintragung im Arztregister kümmern. Hierzu benötigen Sie die folgenden Dokumente:
- Antragsformular (zum Download bei der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung Ihres Wohnorts)
- Geburtsurkunde
- ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis (Einbürgerungsurkunde)
- Approbationsurkunde
- ggf. Promotionsurkunde
- ggf. Urkunde, aus der eine Namensänderung hervorgeht (z. B. Eheurkunde)
- Zeugnisse/Nachweise über Ihre bisherige Tätigkeit als Arzt (oder Psychotherapeut)
- Facharztanerkennung, Weiterbildungsurkunden
Wenn Sie die Praxis eines anderen Arztes übernehmen, muss diese Inhaberänderung an einigen Stellen gemeldet werden. Dies muss mindestens bei den folgenden Stellen passieren:
- Die Bewerbung als Praxis-Nachfolger muss beim Zulassungsausschuss der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung eingereicht werden.
- Auch das Finanzamt muss über Ihre Selbstständigkeit und somit über die Praxisübernahme informiert werden. Diese Meldung übernimmt in der Regel Ihr Steuerberater für Sie.
- Ebenso bei der zuständigen Ärztekammer ist eine Meldung der Praxisübernahme erforderlich. Hier müssen Sie sowohl Ihre Approbationsurkunde und Ihre Vertragsarztzulassung als auch Ihre Fachrichtung sowie die zukünftig geltenden Sprechstunden hinterlegen.
- Eine formlose, wenngleich persönliche Mitteilung beim Gesundheitsamt ist ebenfalls erforderlich. Hier wird in der Regel ein Ausweisdokument, d. h. Ihr Personalausweis oder Reisepass, eine Kopie Ihrer Anmeldung bei der Ärztekammer sowie Ihre Berufserlaubnis (im Original) benötigt. Zudem wird eine Gebühr von 17,80 Euro erhoben (Stand: November 2023).
- Unabhängig davon, ob Sie eine neue Praxis gründen oder eine bestehende Praxis übernehmen, müssen Sie Ihre Selbstständigkeit beim Versorgungswerk melden. Dieses stellt das Pendant zur Gesetzlichen Rentenversicherung dar und erfordert regelmäßige Einzahlungen zum Zwecke Ihrer Altersvorsorge. Um keine doppelten Rentenversicherungsbeiträge zahlen zu müssen, bietet es sich zudem an, bei der Gesetzlichen Rentenversicherung eine Befreiung zu beantragen.
- Beim Betriebsnummern-Service (BNS) der Agentur für Arbeit müssen Sie aufgrund der Praxisübernahme eine eigene Betriebsnummer beantragen.
- Sofern Ihr Vorgänger Mitglied in einem ärztlichen Berufsverband ist oder Sie eine Mitgliedschaft erwägen, gilt es auch hier, eine entsprechende Meldung einzureichen.
- Sofern Sie von Ihrem Vorgänger eine Röntgenanlage übernehmen oder alternativ im Zuge der Praxisübernahme selbst eine anschaffen, muss die Inbetriebnahme dieser beim Gewerbeaufsichtsamt gemeldet werden.
Hinsichtlich Ihrer Mitarbeiter sind einige weitere Meldungen Ihrerseits erforderlich:
- Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen Ihrer Mitarbeiter muss die Praxisübernahme gemeldet werden, sodass dort der korrekte, aktuelle Arbeitgeber hinterlegt ist.
- Auch bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), bei der die Medizinischen Fachangestellten Ihrer Praxis angemeldet sein müssen, muss die Praxisübernahme gemeldet werden.
- Sofern Sie Mitarbeiter geringfügig beschäftigen oder planen, dies zu tun, müssen Sie die Praxisübernahme zudem bei der Bundesknappschaft melden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt, den es im Rahmen einer Praxisübernahme zu berücksichtigen gilt, ist der korrekte, datenschutzkonforme Umgang mit den Patientenakten. Da es sich hierbei um hochsensible und besonders schützenswerte Daten Ihrer Patienten handelt, riskieren Sie mit einem falschen Umgang nicht nur das Vertrauen Ihrer Patienten, sondern ebenso berufsrechtliche Sanktionen sowie hohe Bußgelder.
Grundsätzlich dürfen Patientendaten nicht verkauft werden. Stattdessen gehen diese erst nach und nach an Sie als Praxiskäufer über, wenn die Patienten Ihres Vorgängers auch bei Ihnen vorstellig und somit zu Ihren Patienten werden. Als etabliertes Vorgehen zur datenschutzkonformen Übergabe der Patientendaten an einen Praxisnachfolger hat sich das sogenannte 2-Schrank-Modell etabliert: Hiermit erhalten Sie als neuer Praxisinhaber zunächst lediglich das Recht zur Verwahrung der Patientendaten. Diese werden in einem Schrank eingesperrt – oder digital mit einem zuverlässigen Passwortschutz abgelegt. Erst dann, wenn ein Patient zu Ihnen in die Praxis kommt oder anderweitig bestätigt, dass Sie Einsicht in seine Patientendaten erhalten dürfen, wird die Patientenakte in „Ihrem“ Schrank abgelegt. So ziehen die Patientendokumente nach und nach aus dem „Schrank Ihres Vorgängers“ in „Ihren Schrank“ um. Dasselbe Modell lässt sich nach dem gleichen System digital abbilden.
Seit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist im Vorfeld dieses Vorgehens ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Artikel 28 DSGVO erforderlich, in dem der bisherige Praxisinhaber sowie auch Sie als Käufer und Nachfolger Ihre jeweiligen datenschutzrechtlichen Pflichten und Rechte festlegen.
Haben Käufer und Verkäufer der Praxis im Vorfeld bereits im Rahmen des Jobsharings oder einer Anstellung zusammen in der Praxis gearbeitet, gelten die Patientendaten zum Zeitpunkt der Praxisübergabe als bekannt. In diesem Fall ist keine weitere Einverständniserklärung der Patienten erforderlich.
Rechtsgrundlagen zur korrekten Übergabe von Patientendaten
Sobald feststeht, dass Sie die Praxis Ihres Vorgängers übernehmen werden, ist es für einen reibungslosen Übergang und den weiteren Erfolg der Praxis wichtig, dass Mitarbeiter und Patienten frühzeitig und professionell über den Inhaberwechsel informiert werden. Im Folgenden zeigen wir Ihnen auf, wieso eine professionelle Kommunikation der Praxisübernahme wichtig ist und welche Besonderheiten es zu beachten gilt. Anschließend stellen wir Ihnen ausgewählte Möglichkeiten vor, um die Außendarstellung Ihrer Praxis aktiv zu gestalten und mithilfe wirksamer Marketingmaßnahmen möglichst viele der bisherigen Praxispatienten zu halten sowie auch neue Patienten für sich zu gewinnen.
Mit dem Praxiskauf geht die Pflicht einher, sämtliche bestehende Arbeitsverträge automatisch zu übernehmen (§ 613a Abs. 1 BGB). Zwar werden Sie Vorgesetzter des bestehenden Praxisteams sein, doch sind Sie gleichzeitig derjenige, der sich im Zuge der Praxisübernahme in ein bestehendes Team eingliedern muss. Daher ist es überaus empfehlenswert, die Praxisübernahme gegenüber den Mitarbeitern auf sympathische und Vertrauen schaffende Weise zu kommunizieren und sich um ein gutes Verhältnis zu bemühen. Das verhindert, dass sich Ihre neuen Mitarbeiter übergangen fühlen, und kann ihre Loyalität steigern.
Wichtig:
Auch Mitarbeitende in einem ruhenden Arbeitsverhältnis, die sich derzeit beispielsweise in Mutterschutz oder Elternzeit befinden, müssen rechtzeitig über die Praxisübergabe informiert werden. Auch ihre Arbeitsverträge werden im Rahmen der Praxisübernahme automatisch übernommen.
Die Kommunikation der Praxisübernahme sollte dabei auch schriftlich erfolgen, sodass Sie im Zweifelsfall einen Nachweis darüber haben, zu welchem Zeitpunkt Sie das Praxispersonal über den Inhaberwechsel informiert haben. Denn nach Bekanntwerden der Praxisübernahme haben die Mitarbeiter einen Monat lang Zeit zu entscheiden, ob Sie unter der neuen Praxisleitung weiterarbeiten möchten oder nicht. Möchte ein Mitarbeiter die Praxis aufgrund oder zumindest zum Zeitpunkt der Praxisübergabe verlassen, hat er die Möglichkeit, der Übernahme des Arbeitsvertrags zu widersprechen. In diesem Fall bleibt er ein Mitarbeiter Ihres Vorgängers. Sobald Ihr Vorgänger final aus seiner Tätigkeit als Arzt aussteigt, müsste gegenüber dem widersprechenden Mitarbeiter in diesem Fall eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen werden. Eine professionelle Kommunikation der Praxisübernahme erhöht dabei die Wahrscheinlichkeit, dass ein Großteil des bisherigen Praxisteams ihre Arbeit in der Praxis gerne auch unter Ihrer Inhaberschaft fortsetzen möchte. Auf diese Weise profitieren Sie von einem eingespielten Praxisteam, einer angenehmen Teamdynamik und sparen sich die Kosten und den Aufwand für das Recruiting neuer Mitarbeiter.
Die folgenden Fragen sollten Sie gegenüber dem Praxisteam in Ihrem Praxisübernahme-Schreiben beantworten:
- Wann wird die Praxis übergeben? (offizieller Übergabetermin sowie Zeitplan)
- Was sind die Gründe für die Praxisübergabe? (z. B. Rente oder Umzug)
- Welche Konsequenzen gehen mit dem Eigentümerwechsel einher? (z. B. Renovierung und renovierungsbedingte Betriebsferien)
- Wird es Umstrukturierungen oder Änderungen in den Praxisabläufen geben? (z. B. neue Praxissoftware, neue Mitarbeiter, zusätzliche Leistungen)
- Wird der übergebende Arzt weiterhin (zumindest vorübergehend) Teil des Teams bleiben? (z. B. in Anstellung oder als Vertretung)
Auch wenn eine schriftliche Kommunikation der Praxisübernahme empfehlenswert ist, so sollte doch auch das persönliche Kennenlernen nicht unterbewertet werden. Geben Sie Ihren den Mitarbeitern im Vorfeld des offiziellen Übernahmetermins die Möglichkeit, Sie kennenzulernen und Fragen zu stellen.
Übernahmebedingte Kündigungen nicht möglich
Die Praxisübernahme darf nicht als Grund für eine Kündigung herangezogen werden. Sprechen Sie aufgrund der Praxisübernahme eine Kündigung aus, so ist diese unwirksam. Die Kündigung aus einem anderen wirksamen Grund bleibt jedoch weiterhin möglich (§ 613a Abs. 4 BGB).
Mit einem ersten Kennenlernen und einem professionellen Anschreiben sollte die gezielte Kommunikation mit Ihren Mitarbeitern allerdings noch nicht zu Ende sein. Stattdessen ist es empfehlenswert, vor allem zu Beginn der Zusammenarbeit, aber auch langfristig, regelmäßige Feedbackgespräche zu führen. Auf diese Weise können Sie die Abläufe innerhalb der Praxis optimieren, Konfliktpotenziale minimieren und als Team zusammenwachsen.
Bei einer Praxisübernahme ist grundsätzlich weniger Marketing erforderlich als bei einer Neugründung. Das hat ganz einfach den Hintergrund, dass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass ein Großteil der Praxispatienten nach der Übernahme weiterhin in dieselbe Praxis und somit zu Ihnen kommen werden. Dennoch sollte die Übernahme – wie bereits in den vergangenen beiden Abschnitten beschrieben – entsprechend kommuniziert werden: Andernfalls erfahren Patienten womöglich, dass der bisherige Arzt ihres Vertrauens in Rente gegangen ist, aber nicht, dass die Praxis von einem anderen Arzt übernommen wurde. Das Risiko: Patienten kommen nicht in die bisherige Praxis zurück, sondern suchen nach einem neuen Arzt. Dem können Sie entgegenwirken, indem Sie mithilfe gezielter Marketingmaßnahmen dafür sorgen, dass mindestens die bereits bestehenden Patienten der Praxis wissen, dass die Praxis nicht geschlossen, sondern von Ihnen übernommen wird.
Da ein Arzt für seine langjährigen Patienten immer auch eine Vertrauensperson ist, ist es auch für Ihr Verhältnis zu den Patienten sehr wichtig, einen möglichst guten Übergang zu schaffen und ihr Vertrauen gleich zu Beginn zu gewinnen und aufrechtzuerhalten. Ihre Patienten möchten das Gefühl bekommen, dass sie weiterhin in guten Händen sind, weiterhin einen kompetenten und bemühten Ansprechpartner haben und bei Ihnen genauso gut aufgehoben sind wie bei Ihrem Vorgänger – und genau dies gilt es gegenüber Ihren Patienten zu vermitteln.
Um Ihre Patienten über die Praxisübernahme zu informieren, eignen sich gleich mehrere Wege, auf die wir im Folgenden näher eingehen werden.
Eine wichtige, empfehlenswerte Komponente in der Patienteninformation stellt das persönliche Anschreiben dar. Dieses sollten Sie bestenfalls gleich gemeinsam mit Ihrem Vorgänger anfertigen und versenden. Das hat den psychologischen Vorteil, dass das Vertrauen Ihrer Patienten in Sie wächst, wenn sie sehen, dass ihr bisheriger Arzt, dem sie bereits seit Jahren vertrauen, Ihnen ebenfalls sein Vertrauen schenkt. Zudem fällt es den Patienten leichter, das Anschreiben auf Anhieb einzuordnen, wenn auch der Name ihres bisherigen Arztes darunter steht.
Tipp:
Wir bieten Ihnen drei kostenlose Muster-Anschreiben zum Download an. Die Muster sind jeweils aus Sicht des alten Inhabers, des Praxisteams und des neuen Inhabers verfasst und lassen sich individuell anpassen.
In Ihrem gemeinsamen Anschreiben sollte sich unter anderem der Grund für die Praxisübergabe wiederfinden (z. B. Wegzug oder Rente). Zudem ist das Anschreiben eine gute Gelegenheit, Sie als Praxisnachfolger vorzustellen und den Patienten im Namen Ihres Vorgängers für Ihr Vertrauen und Ihre Treue zu danken.
Weitere Möglichkeiten:
- Aushänge im Wartezimmer
- Flyer, in denen Sie als neuer Arzt vorgestellt und die am Empfang ausgelegt werden
- Persönliche Gespräche zwischen Ihrem Vorgänger und den Patienten
- Aktualisierung der Praxiswebsite (Team-Seite + Infobox auf der Startseite)
- E-Mail-Newsletter (sofern vorhanden)
- Anzeige in Lokalzeitungen
Zu guter Letzt gilt es natürlich, nach der offiziellen Praxisübergabe, das Praxisschild entsprechend auszuwechseln und Ihre Patienten auch auf diesem Wege darauf hinzuweisen, dass die Praxis neuerdings unter Ihrer Leitung geführt wird.
Nachdem Sie den bestehenden Patientenstamm über die Praxisübernahme informiert haben, können Sie bereits einen großen und wichtigen Teil in der Praxiskommunikation abhaken. Hinsichtlich der Außendarstellung der Praxis gibt es jedoch ein paar weitere Fragen, die Sie sich als neuer Inhaber stellen und beantworten sollten, um gleich zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit einen möglichst einheitlichen Praxisauftritt mit Wiedererkennungswert zu schaffen:
- Möchten Sie das bisherige Logo behalten oder ein neues gestalten lassen?
- Möchten Sie das bisherige Corporate Design beibehalten oder neu entwickeln lassen?
- Soll die bisherige Praxiswebsite übernommen oder eine neue erstellt werden?
- Über welche Marketingkanäle (z. B. Lokalzeitungen, Social Media, Printwerbung) möchten Sie potenzielle neue Patienten erreichen?
- Ist Ihre Praxis bereits auf Bewertungsportalen (z. B. Jameda) sowie in Terminbuchungstools (z. B. doctolib) vertreten?
Bei all diesen Entscheidungen gilt es, einen gesunden Mittelweg zu finden, um den guten Ruf Ihres Vorgängers und das Vertrauen, welches er sich bereits erarbeitet hat, auf Sie zu übertragen und von einem bestehenden Wiedererkennungswert zu profitieren, und der Praxis gleichzeitig einen eigenen Stempel zu verleihen. Haben Sie diese Entscheidungen getroffen, können Sie mit der Umsetzung starten: ein neues Logo designen lassen, Visitenkarten gestalten und drucken lassen, eine neue Website entwerfen lassen, ein neues Praxisschild bestellen, Flyer in Druck geben und ggf. Anzeigen in Lokalzeitungen schalten.
In unserem Beitrag über Praxismarketing erhalten Sie viele Tipps und anschauliche Beispiele. Berater, die Sie in Ihrer Praxiskommunikation und im Marketing unterstützen, sowie Anbieter für Praxisschilder und Visitenkarten finden Sie in unserem Dienstleister-Verzeichnis.
Ein weiterer wichtiger Punkt, den Sie in der Planung Ihrer Praxisübernahme nicht unberücksichtigt lassen sollten, sind eventuell notwendige Umbauten, Renovierungen oder die Anschaffung neuer Einrichtungsgegenstände. Hier gilt es, sowohl die zeitliche als auch die finanzielle Komponente einzuplanen.
- Erfüllt die Praxis bereits alle Anforderungen, sodass Sie Ihr gewünschtes Leistungsspektrum abdecken können?
- Ist das Wartezimmer gemütlich und nach Ihren Vorstellungen eingerichtet?
- Sind weitere Einrichtungsgegenstände gewünscht?
Mithilfe von Renovierungen und einer (teilweise) neuen Einrichtung können Sie eine schönere Atmosphäre in Ihrer Praxis schaffen, Ihren Patienten die Wartezeit in einem gemütlichen Wartezimmer versüßen und/oder mit der Einrichtung eines internen Praxislabors schnellere Laborergebnisse ermöglichen. So können Sie bestenfalls die Zufriedenheit Ihrer Patienten erhöhen. Berücksichtigen Sie jedoch ebenso, dass durch Renovierungs- oder Umbauarbeiten ggf. Betriebsferien notwendig werden, in denen Sie keine Patienten behandeln und somit keine Umsätze erzielen können. Es gilt also, also im Einzelfall die Vor- und Nachteile abzuwägen.
Einen weiteren wichtigen Aspekt stellt die digitale Infrastruktur der übernommenen Praxis dar. Hier sollten Sie sich einen umfassenden Überblick über den derzeitigen Digitalisierungsstand und die verwendete Hard- sowie Software verschaffen und jeweils überdenken, ob Sie hieran Änderungen vornehmen möchten. Stellen Sie sich hierzu die folgenden Fragen:
- Welche technische Hardware wird in der Praxis verwendet? (Computer, Bildschirme etc.)
- Möchten Sie bestehende Hardware ersetzen oder um weitere Komponenten ergänzen?
- Ist die Praxis an die deutsche Telematikinfrastruktur angebunden? (Pflicht)
- Welche Praxissoftware ist derzeit in Gebrauch?
- Möchten Sie die bisherige Praxissoftware beibehalten oder durch eine andere Software ersetzen?
- Möchten Sie zusätzliche Software integrieren oder weitere Softwaremodule der bestehenden Praxissoftware hinzubuchen?
- Möchten Sie mit einem externen Abrechnungsdienstleister zusammenarbeiten?
- Werden bereits digitale Dienstleistungen angeboten?
- Digitale Anamnese
- Digitale Einverständniserklärung (Patientenaufklärung, Schweigepflichtentbindung, Datenschutz)
- Elektronische Patientenakte
- Online-Terminvereinbarung
- Videosprechstunde
- Möchten Sie diese zukünftig anbieten? Wenn ja, welchen Anbieter möchten Sie hierzu nutzen?
Nur weil ein Arzt eine bestehende Praxis übernimmt, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass die Patienten ihm genauso viel Vertrauen schenken wie seinem Vorgänger. Daher macht es Sinn, eine Praxisübernahme über Monate oder gar Jahre hinweg vorzubereiten. Mithilfe des Jobsharings oder einer temporären Anstellung in der zukünftig zu übernehmenden Praxis können Sie einen fließenden Übergang schaffen. Die Patienten können sich auf diese Weise sukzessive an Sie als ihren neuen Arzt und Ansprechpartner gewöhnen und ein Vertrauensverhältnis aufbauen, bevor die offizielle Praxisübernahme stattfindet. Dieser fließende Übergang durch das Jobsharing oder ein übergangsweises Angestelltenverhältnis bringt zudem den Vorteil mit, dass sich die rechts- und datenschutzkonforme Übergabe der Patientendaten zum späteren Zeitpunkt der Praxisübernahme einfacher gestaltet. Denn wenn Sie vor der Praxisübernahme bereits in der Praxis beschäftigt waren, so gelten die Patientendaten zum Zeitpunkt der Praxisübernahme bereits als bekannt und bedürfen keiner komplizierten Übergabe.
Ein Aspekt, der in jeder Selbstständigkeit relevant ist, ist die Besteuerung der Einnahmen. Diese gilt es bestenfalls bereits frühzeitig zu kennen, um die Steuerbelastung und die entsprechenden Zahlungen an das Finanzamt bereits von Vornherein in der Finanz- und Liquiditätsplanung berücksichtigen zu können.
Die Besteuerung Ihrer Arztpraxis erfolgt grundsätzlich in Abhängigkeit der jeweiligen Rechtsform. So wird eine Einzelpraxis, die in Form eines Einzelunternehmens geführt wird, anders besteuert als beispielsweise ein Medizinisches Versorgungszentrum in Form einer GmbH. In der Übernahme einer Praxis unterscheiden sich die verschiedenen Rechtsformen unter anderem darin, ob der Kaufpreis abgeschrieben werden kann. So haben die Übernahme einer Einzelpraxis sowie der Anteilskauf einer Berufsausübungsgemeinschaft den Vorteil, dass die Abschreibung des Kaufpreises in der Regel möglich ist. Bei der Übernahme einer GmbH ist eine Abschreibung des Praxiswertes hingegen für gewöhnlich nicht möglich. Zudem gilt es zu prüfen, ob Sie Ihre die Steuerberechnungsgrundlage um die Verzinsung Ihres Darlehens verringern können.
Tipp:
Da die Besteuerung einer Arztpraxis komplex und vielschichtig ist, sollte jeder Praxiskauf von einem kompetenten Steuerberater begleitet werden. In unserem Dienstleister-Verzeichnis finden Sie Steuerberater für Ärzte.
Nicht jeder Praxiskauf gleicht dem anderen. Einer der größten Unterschiede liegt darin, ob Sie als Arzt eine Einzelpraxis übernehmen oder Gesellschaftsanteile an einer Berufsausübungsgemeinschaft oder einem Medizinischen Versorgungszentrum kaufen. Um Ihnen ein besseres Verständnis über die Unterschiede zwischen der Übernahme einer Einzelpraxis und dem Eintritt in eine Berufsausübungsgemeinschaft oder eines Medizinischen Versorgungszentrums zu ermöglichen, finden Sie im Folgenden einen Vergleich.
Da Sie sich beim Eintritt in eine Berufsausübungsgemeinschaft oder ein Medizinisches Versorgungszentrum in ein bestehendes Konstrukt einkaufen, sollten Sie die Gesellschaft vor der Vertragsunterzeichnung dringend einer gründlichen und professionellen Due Diligence Prüfung unterziehen, also auf Herz und Nieren prüfen bzw. prüfen lassen. Hierbei unterstützen Sie unter anderem Fachanwälte für Medizinrecht.
Finden Sie jetzt kostenlos und unverbindlich mit unserem Abrechnungsstellen-Vergleich den passenden Abrechnungsdienstleister für Ihre Praxis.