Bei der Approbation handelt es sich um die staatliche Zulassung, um den Beruf des Arztes, des Apothekers, des Tierarztes, des Psychotherapeuten oder des Zahnarztes ausüben zu dürfen. Die Bezeichnung „Approbation“ stammt von dem lateinischen „approbatio“, was „Anerkennung“ oder „Genehmigung“ bedeutet. Erst mit einer Approbation darf sich ein Arzt, Apotheker, Tierarzt, Psychotherapeut oder Zahnarzt als solcher bezeichnen und den jeweiligen Beruf selbstständig ausüben.
Eine Approbation ist erforderlich, um als Arzt in einer Klinik arbeiten zu dürfen und um sich mit einer eigenen Arztpraxis niederzulassen. Zudem wird eine Approbation benötigt, um sich als Facharzt qualifizieren zu können. Mit der Approbation erhält ein Arzt zudem einen Ärzteausweis, welcher es ihm ermöglicht, in Apotheken auch rezeptpflichtige Medikamente und Arzneimittel zu kaufen.
Um auch gesetzlich krankenversicherte Patienten behandeln und die erbrachten Leistungen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen zu dürfen, ist neben der Approbation zusätzlich eine Zulassung zum Vertragsarzt erforderlich.