Bei der Approbation handelt es sich um die staatliche Zulassung, um den Beruf des Arztes, des Apothekers, des Tierarztes, des Psychotherapeuten oder des Zahnarztes ausüben zu dürfen. Die Bezeichnung „Approbation“ stammt von dem lateinischen „approbatio“, was „Anerkennung“ oder „Genehmigung“ bedeutet. Erst mit einer Approbation darf sich ein Arzt, Apotheker, Tierarzt, Psychotherapeut oder Zahnarzt als solcher bezeichnen und den jeweiligen Beruf selbstständig ausüben.
Als approbierter Arzt darf man Patienten selbstständig behandeln und eine eigene niedergelassene Praxis führen. Ohne Approbation ist es nicht erlaubt, sich als Arzt oder Tierarzt bzw. als Psychotherapeut oder Zahnarzt zu bezeichnen.