Was ist eine Approbation?

Lexikon

Bei der Approbation handelt es sich um die staatliche Zulassung, um den Beruf des Arztes, des Apothekers, des Tierarztes, des Psychotherapeuten oder des Zahnarztes ausüben zu dürfen. Die Bezeichnung „Approbation“ stammt von dem lateinischen „approbatio“, was „Anerkennung“ oder „Genehmigung“ bedeutet. Erst mit einer Approbation darf sich ein Arzt, Apotheker, Tierarzt, Psychotherapeut oder Zahnarzt als solcher bezeichnen und den jeweiligen Beruf selbstständig ausüben.

Die Approbationsordnung als Grundlage

Als approbierter Arzt darf man Patienten selbstständig behandeln und eine eigene niedergelassene Praxis führen. Ohne Approbation ist es nicht erlaubt, sich als Arzt oder Tierarzt bzw. als Psychotherapeut oder Zahnarzt zu bezeichnen.

Um die ärztliche Approbation zu erhalten, müssen Anwärter die Pflicht-Laufbahn durchlaufen, die im Rahmen der Approbationsordnung des jeweiligen Heilberufs festgelegt ist. So bestehen für Ärzte, Apotheker, Tierärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte jeweils exakte Voraussetzungen, die es zum Erlangen einer Approbation zu erfüllen gilt. Diese sind in den folgenden Approbationsordnungen geregelt:

In den verschiedenen Approbationsordnungen wird geregelt, welche Inhalte in der jeweiligen Ausbildung behandelt und erlernt werden müssen, wie viel Zeit die Ausbildung bzw. das Studium umfassen muss und welche Prüfungen zu absolvieren sind.

Hinweis:
Die Approbationsordnung für Ärzte basiert auf der Bundesärzteordnung und wird vom Bundesministerium für Gesundheit erlassen.

Voraussetzung für eine Approbation

Neben der verpflichtenden Laufbahn gemäß der jeweiligen Approbationsordnung gilt es für Anwärter ein paar weitere Voraussetzungen zu erfüllen, um eine Approbation erhalten zu dürfen:

  1. Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis:
    Für eine Approbation muss ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis eingereicht werden, mit dem sich der Anwärter als würdig und zuverlässig erweist. Ein Anwärter wäre beispielsweise als einer Approbation unwürdig zu erachten, wenn er sich des sexuellen Missbrauchs oder Mordes schuldig gemacht hat. Auch nachträglich kann eine Approbation entzogen werden, wenn sich ein Arzt beispielsweise des Straftatbestands der Bestechung oder der Bestechlichkeit schuldig gemacht hat oder gegen das Betäubungsmittelgesetz verstößt.
  2. Gesundheitliche Eignung:
    Der Anwärter muss gesundheitlich geeignet sein, den Beruf auszuüben. Dies ist beispielsweise im Falle von Sucht- oder Demenzerkrankungen nicht gegeben.
  3. Sprachkenntnisse:
    Der Anwärter muss ausreichende deutsche Sprachkenntnisse mitbringen, um seinen beruflichen Pflichten (darunter die ärztlichen Informations- und Aufklärungspflichten) in Deutschland nachkommen zu können.
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Häufige Fragen zur Approbation

Als Approbation versteht man die staatliche Zulassung, um die Berufe des Arztes, des Apothekers, des Tierarztes, des Psychotherapeuten oder des Zahnarztes wahrnehmen zu dürfen. Sie wird benötigt, um sich als solcher bezeichnen und den Beruf selbstständig ausüben zu dürfen.

In Deutschland ist es notwendig, eine Approbation oder eine Berufserlaubnis zu haben, um als Arzt arbeiten zu dürfen. Während die Approbation lebenslange Gültigkeit besitzt, gilt eine Berufserlaubnis mit zeitlicher sowie örtlicher Beschränkung.

Als approbierter Arzt darf man Patienten selbstständig behandeln und eine eigene niedergelassene Praxis führen. Ohne Approbation ist es nicht erlaubt, sich als Arzt oder Tierarzt bzw. als Psychotherapeut oder Zahnarzt zu bezeichnen.

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