Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) ist das verbindliche Abrechnungswerk für vertragszahnärztliche Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Er legt fest, welche zahnmedizinischen Leistungen auf Kosten der GKV erbracht und abgerechnet werden dürfen, und weist jeder dieser Leistungen eine Bewertungszahl in Punkten zu. Der BEMA gilt bundesweit einheitlich für alle zugelassenen Vertragszahnärzte und bildet die Grundlage der kassenzahnärztlichen Abrechnung.
Rechtsgrundlage des BEMA ist § 87 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). Danach vereinbaren die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband den Bewertungsmaßstab gemeinsam im Bewertungsausschuss. Änderungen am BEMA bedürfen der Zustimmung beider Seiten und werden als Beschlüsse des Bewertungsausschusses veröffentlicht.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) wird von der KZBV herausgegeben und regelmäßig aktualisiert. Die aktuelle Fassung sowie alle Änderungsbeschlüsse sind auf der Website der KZBV einsehbar.