Was ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)?

Lexikon

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stellt eine der fünf Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems dar, gemeinsam mit der Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.

Wie funktioniert die gesetzliche Krankenversicherung?

Der Zweck der gesetzlichen Krankenversicherung besteht in der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der Gesundheit. Im Rahmen dessen sollen Patienten nicht nur behandelt, sondern auch präventiv aufgeklärt und beraten werden, sodass sie selbst einen gesunden Lebensstil entwickeln und Krankheiten entgegenwirken (§ 1 SGB V).

Grundsätzlich ist jeder Deutsche zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet, sofern kein Anspruch auf anderweitige medizinische Absicherung besteht (z. B. durch eine private Krankenversicherung).

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Die gesetzliche Krankenversicherung baut auf dem Solidaritätsprinzip auf. Die zu zahlenden Beiträge bemessen sich an der Höhe des jeweiligen Einkommens. Unabhängig von der Höhe des Einkommens, haben alle Mitglieder der GKV das Recht auf die gleichen Gesundheitsleistungen bzw. auf eine gleichwertige medizinische Behandlung.

Die Leistungen, die von der GKV übernommen werden, sind im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches definiert (SGB V; Begrenzung gemäß § 12 Abs. 1 SGB V). Damit die gesetzliche Krankenversicherung eine ärztliche Leistung übernimmt, müssen grundsätzlich die sogenannten WANZ-Kriterien erfüllt sein, d.h. die Leistung muss

  • wirtschaftlich,
  • ausreichend,
  • notwendig und
  • zweckmäßig

sein. Möchte ein Patient eine Leistung in Anspruch nehmen, die diesen Kriterien nicht entspricht, so steht es ihm frei, die Leistung als freiwillige Wunschleistung bzw. Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in Anspruch zu nehmen und diese selbst zu bezahlen.

Die Verwaltung durch Krankenkassen

Die Beiträge und Erstattungen in die gesetzliche Krankenversicherung werden nicht zentral verwaltet, sondern in verschiedenen Krankenkassen. Dabei kann zwischen sechs verschiedenen Kassenarten unterschieden werden.

Kassenart Abkürzung Anzahl in DE Anteil der deutschen gesetzlich Versicherten
Allgemeine Ortskrankenkassen AOK 11 37%
Betriebskrankenkassen BKK 71 15%
Innungskrankenkassen IKK 6 7%
Ersatzkassen EK 6 38,3%
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau 0,7 0,7%
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 1 2%

Ihren Ursprung hat die heutige gesetzliche Krankenversicherung in der 1883 gegründeten Krankenversicherung der Arbeiter, welche im Rahmen der Bismarck’schen Sozialgesetzgebung verabschiedet wurde.

Hinweis:
Das Gegenteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist die private Krankenversicherung.

Häufige Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach dem jeweiligen Einkommen des gesetzlich Krankenversicherten und betragen 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Die beitragspflichtigen Einnahmen setzen sich dabei bei Pflichtversicherten aus dem Arbeitsentgelt sowie Renten- und Versorgungsbezügen zusammen. Auch selbstständige Einnahmen, die zusätzlich zu Rentenbezügen erwirtschaftet werden, fließen in die Beitragsbemessungsgrundlage mit ein. Bei freiwillig gesetzlich Krankenversicherten werden zudem Einkünfte aus Kapitalerträgen, Vermietungen und Verpachtungen in die Bemessungsgrundlage mit einbezogen. Die Grenze der Beitragsbemessungsgrundlage liegt in 2023 bei einem jährlichen Einkommen von 59.850 Euro. Alle Einnahmen, die über dieses Limit hinausgehen, werden nicht weiter zur Berechnung des jeweiligen Krankenversicherungsbeitrags herangezogen.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine der fünf Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems. Im Rahmen der GKV werden Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der Gesundheit der Versicherten ergriffen. Hierzu zahlen die Mitglieder Krankenversicherungsbeiträge, die anschließend solidarisch für die medizinischen Behandlungen und Präventivmaßnahmen aller Mitglieder genutzt werden.

Die gesetzliche Krankenversicherung beinhaltet eine „bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Versorgung der Versicherten“ (§ 70 SGB V). Hierzu müssen die ärztlichen Maßnahmen den sogenannten WANZ-Kriterien entsprechen, d.h. sie müssen wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig sein, um von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen zu werden.

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