Bei der Einzelleistungsvergütung (ELV) handelt es sich um eine Vergütungsform, in der all die Teilleistungen, die während einer Behandlung erbracht werden, einzeln bewertet und abgerechnet werden. Das Gegenteil zur Einzelleistungsvergütung stellt die pauschalierte Vergütung dar, bei der ein Pauschalbeitrag pro Behandlungsfall erhoben wird.
Gemäß der Einzelleistungsvergütung kann eine medizinische Behandlung/Sitzung in einzelne Teilschritte unterteilt werden, für die dem Patienten jeweils ein entsprechender Preis berechnet werden kann. So werden nach einer Sitzung beispielsweise der Beratung, der Untersuchung, den einzelnen Behandlungsschritten und der Medikation jeweils einzelne Preise zugewiesen, deren Summe den finalen Rechnungsbetrag bildet.