Bei jedem Arztbesuch und Krankenhausaufenthalt wird – entweder mündlich, schriftlich oder durch entsprechendes Verhalten – ein zivilrechtlicher Vertrag geschlossen. Dieser sogenannte Behandlungsvertrag rahmt den Prozess der medizinischen Behandlung und legt die Rechte und Pflichten von Ihnen als behandelndem Arzt und Ihren Patienten fest. Wir geben einen Einblick in dieses Feld der Rechtswissenschaften und beleuchten den Behandlungsvertrag aus verschiedenen Perspektiven.
- In einem Behandlungsvertrag werden die Rechte und Pflichten von behandelndem Arzt (oder zuständigem Krankenhaus) und Patient festgelegt.
- Ein Behandlungsvertrag kann auch wortlos, also durch eindeutiges Verhalten geschlossen werden.
- Ein schriftlicher Behandlungsvertrag empfiehlt sich mindestens dann, wenn der Patient die Kosten für die Behandlung selbst tragen muss.