Ein Vertragsarzt (umgangssprachlich: Kassenarzt) ist ein approbierter, niedergelassener Arzt, der in Deutschland zur Behandlung von sozialversicherten Patienten (Gesetzliche Krankenversicherung) zugelassen ist.
Ein Vertragsarzt ist ein Arzt, der einen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland hat. Diese Verträge regeln die Vergütung der ärztlichen Leistungen, die der Arzt für die Patienten erbringt, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Vertragsärzte sind in der Regel niedergelassene Ärzte, die in eigener Praxis arbeiten. Sie erbringen medizinische Leistungen wie Diagnose, Therapie und Prävention von Krankheiten und können auch Hausbesuche bei ihren Patienten durchführen. Die Kosten für diese Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Auswahl der Vertragsärzte richtet sich nach den Bedürfnissen und Anforderungen der Patienten. Die Patienten können frei wählen, zu welchem Vertragsarzt sie gehen möchten, solange dieser Arzt noch Kapazitäten hat und keine Überweisung von einem anderen Arzt erforderlich ist.