Ein Vertragsarzt (umgangssprachlich: Kassenarzt) ist ein approbierter, niedergelassener Arzt, der in Deutschland zur Behandlung von sozialversicherten Patienten (Gesetzliche Krankenversicherung) zugelassen ist. Vertragsärzte nehmen damit an der ambulanten ärztlichen Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten teil.
Ein Vertragsarzt ist ein Arzt, der einen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland hat. Diese Verträge regeln die Vergütung der ärztlichen Leistungen, die der Arzt persönlich für Patienten erbringt, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Dazu zählen etwa die Diagnose, Therapie und Prävention von Krankheiten sowie die Durchführung von Hausbesuchen.