Die Praxisgemeinschaft ist eine Kooperationsform zwischen Ärzten. Ärzte, die sich in einer Praxisgemeinschaft zusammenschließen, nutzen gemeinsame Praxisräume, gemeinsame Geräte, arbeiten mit einem gemeinsamen Team und verwalten gemeinsam das Gesellschaftsvermögen. Hinsichtlich der Intensität der Kooperation wird die Praxisgemeinschaft somit zwischen der Einzelpraxis (vollkommen eigenständig) und der Berufsausübungsgemeinschaft (vollständig gemeinschaftlich) verortet. Im Gegensatz zur Berufsausübungsgemeinschaft, praktizieren die an einer Praxisgemeinschaft beteiligten Ärzte unter ihrem eigenen Praxisnamen, behandeln ihre eigenen Patienten, führen ihre eigene Dokumentation, tragen eigenständige Haftungsrisiken und rechnen eigenständig ab.
Im Rahmen der Praxisgemeinschaft werden die Freiheiten einer Einzelpraxis mit den Betriebskostenersparnissen und Synergieeffekten einer Berufsausübungsgemeinschaft kombiniert. So haben die Ärzte weiterhin ein hohes Maß an Flexibilität, können ihre Praxis selbstverantwortlich führen und eigene Entscheidungen treffen. Gleichzeitig profitieren Ärzte innerhalb einer Praxisgemeinschaft von Synergieeffekten und einer deutlichen Kostenersparnis durch die gemeinsame Ressourcennutzung. Durch die Kostenersparnisse und den gemeinsamen Erfahrungsschatz der beteiligten Ärzte erleichtert die Praxisgemeinschaft den Einstieg in die Selbstständigkeit. Ein weiterer Vorteil der Praxisgemeinschaft liegen darin, dass keine Zulassung erforderlich ist und somit die Gründung unkomplizierter vonstatten gehen kann.
Hinzu kommt, dass den Patienten durch die Zusammenarbeit von Ärzten unterschiedlicher Fachbereiche und mit verschiedenen Spezialisierungen ein breiteres Maß an Leistungen angeboten werden kann. Schließen sich hingegen Ärzte desselben Fachbereichs zusammen, hat dies den Vorteil, dass die Ärzte untereinander unmittelbar Zweitmeinungen einholen können. Zudem fallen in dieser Konstellation die Vertretungsregelungen im Falle von Krankheit, Elternzeit oder Fortbildungen leichter.
Ein Nachteil einer Praxisgemeinschaft kann (im Vergleich zur Berufsausübungsgemeinschaft) in einer geringeren Loyalität unter den Kollegen liegen. Da die Ärzte innerhalb einer Praxisgemeinschaft ihren eigenen Patientenstamm betreuen, kann es zum Wettbewerb unter den Ärzten kommen.
Die getrennten Patientenstämme bringen außerdem ein nennenswertes rechtliches Risiko mit sich. So ist es dringend erforderlich, dass die Patientendaten strikt voneinander getrennt werden. Andernfalls kann es sich um einen Verstoß der ärztlichen Schweigepflicht handeln, wenn ein Kollege innerhalb der Praxisgemeinschaft Patientendaten einsehen kann oder von ihnen Kenntnis erlangt, ohne dass der Patient bei ihm ebenfalls in Behandlung ist.
Des Weiteren besteht für Ärzte einer Praxisgemeinschaft ein Umsatzsteuerrisiko. Daher gilt es gründlich zu prüfen, für welche Leistungen ggf. Umsatzsteuer zu entrichten ist und welche Leistungen dementgegen umsatzsteuerfrei sind.
Welche Rechtsform ist die richtige für die eigene Arztpraxis? Eine detaillierte Ausführung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen finden Sie in unserem Ratgeber zu Rechtsformen einer Arztpraxis.
Die Praxisgemeinschaft und die Berufsausübungsgemeinschaft (ehemals „Gemeinschaftspraxis“) sind unterschiedliche Praxisformen. Sie unterscheiden sich in ihrem Verhältnis von Individualität und Gemeinschaftlichkeit. Während im Rahmen einer Berufsausübungsgemeinschaft gemeinsame Praxisräume und gemeinsame Geräte genutzt, gemeinsames Praxispersonal beschäftigt, ein gemeinsamer Patientenstamm behandelt, unter demselben Praxisnamen praktiziert, eine gemeinsame Praxisdokumentation geführt, eine gemeinsame Abrechnung gemacht und das Haftungsrisiko gemeinschaftlich getragen wird, können die Ärzte innerhalb einer Praxisgemeinschaft einen Teil der Entscheidungen weiterhin eigenständig treffen.
So betreuen die Ärzte innerhalb einer Praxisgemeinschaft ihre eigenen, von den anderen Ärzten unabhängigen Patientenstämme, praktizieren unter ihrem eigenen Praxisnamen, führen eine eigenständige Praxisdokumentation, tragen ihr alleiniges Haftungsrisiko und rechnen ihre erbrachten Leistungen eigenständig ab.
Welche Vor- und Nachteile haben die verschiedenen Formen der Niederlassung? In unserem Beitrag über Praxisformen erhalten Sie alle Infos.