Als Vertragszahnarzt behandeln Sie prinzipiell zwei Arten von Patienten, die auf Basis unterschiedlicher Systeme und Regeln abgerechnet werden:
Ein Großteil der zahnärztlichen Leistungen und Heilverfahren für Kassenpatienten gilt allerdings als Zusatzleistung und wird von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet. Dieser Teil wird gemäß GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) wie bei der Privatliquidation abgerechnet. Man spricht hierbei von sogenannten Mischfällen, bei denen zwei bis drei Abrechnungssysteme zur Anwendung kommen. Erbringen Sie als Zahnarzt Leistungen, für die es keine Gebührensätze nach GOZ gibt, werden diese anhand eines dritten Systems abgerechnet: der Gebührenordnung für Ärzte, kurz GOÄ.
Da ca. 90 % der Patienten gesetzlich versichert sind, erfolgt eine gemischte Abrechnung in der überwiegenden Zahl der Fälle. In Summe führt das zu einem umfangreicheren und komplexen Verwaltungs- und Bürokratieaufwand.