Abrechnung Zahnmedizin – so finden Sie als Zahnarzt die passende Abrechnungsstelle

Mit unserem kostenlosen Abrechnungsstellen-Vergleich finden Sie als Zahnarzt schnell und einfach die passende Abrechnungsstelle. Auch wenn Sie bereits einen Abrechnungsdienstleister haben, können Sie jetzt das Preis-Leistungs-Verhältnis unverbindlich überprüfen.

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Anbieterübersicht Abrechnungsstellen

Die Abrechnung in der Zahnarztpraxis

Insbesondere der Honorarabrechnung bei Zahnärzten wird im Gegensatz zu anderen medizinischen Tätigkeitsfeldern ein hoher Verwaltungsaufwand nachgesagt sowie ein guter Wissensstand für die adäquate Bearbeitung vorausgesetzt. Der Grund dafür ist die Komplexität der zahnärztlichen Abrechnung durch die Anwendung verschiedener Abrechnungssysteme: Privatpatienten werden über die GOZ oder GOÄ liquidiert, Kassenpatienten hingegen nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA). Viele Leistungen müssen jedoch als Zusatzleistung abgerechnet werden, deren Abrechnung wiederum anhand der GOZ oder GOÄ erfolgt. Kassenpatienten müssen für diese Leistungen selbst aufkommen. Daraus ergeben sich sogenannte „Mischfälle“.

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Abrechnungsstellen: Professionelle Unterstützung bei Ihrer Zahnarzt Abrechnung

Der Einsatz verschiedener Abrechnungssysteme macht die zahnärztliche Abrechnung sehr komplex. Jedoch ist die sorgfältige Abrechnung für Sie ökonomisch sinnvoll. Denn neben der Abrechnung aller kassenärztlichen Leistungen nach dem BEMA können Zusatzleistungen direkt mit dem Patienten abgerechnet werden. Bei dieser Honorarabrechnung nach GOZ und GOÄ schlummert viel Potenzial, da viele Abrechnungsmöglichkeiten den Zahnärzten unbekannt sind. Je mehr Zeit Sie jedoch in die Abrechnung investieren, desto weniger Zeit bleibt Ihnen für die Behandlung Ihrer Patienten. Aus diesem Grund können Sie sich Unterstützung eines externen Abrechnungsservices einholen, der Ihnen als Zahnarzt die Abrechnung abnimmt.

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In wenigen Schritten zu Ihrer neuen Abrechnungsstelle

4 Schritte

1

Vergleich starten: Vergleichsrechner aufrufen und wenige Daten eingeben.

Anfrage senden

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Anfrage senden: Passenden Tarif auswählen (mehrere möglich) und Kontaktdaten eingeben.

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3

Angebote erhalten: Sie erhalten ein Angebot der ausgewählten Abrechnungsstelle(n).

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4

Entscheidung treffen: Wenn Sie mögen, schließen Sie einen Vertrag ab (keine Verpflichtung).

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Leistungsangebot von Abrechnungsstellen: Davon profitieren Sie, Ihre Mitarbeiter und Patienten!

Das Leistungsangebot von Abrechnungszentren in Deutschland variiert je nach Anbieter. Häufig sind jedoch folgende Dienstleistungen Teil des Leistungsangebotes:

  • Zahnarztabrechnung und Mahnwesen
  • Erstellung der Privatliquidation
  • Forderungsmanagement
  • Vorfinanzierung der Honorare
  • Factoring
  • Übernahme des Schriftverkehrs mit Patienten
  • Fortbildungsangebote und Coachings
  • Aufbereitung der Daten und Statistiken

Unzählige zufriedene Mediziner vertrauen uns bereits

Abrechnungsstelle.com ist ein unkompliziertes und diskretes Vergleichsportal. Gute Übersichtlichkeit und netter Service haben mich überzeugt.

Finnja Janknecht
Finnja Janknecht
Psychotherapeutin

Profitieren Sie von der fachlichen Expertise des externen Dienstleisters

Von einem Abrechnungszentrum profitieren Sie augenscheinlich vor allem durch die Entlastung im Praxisalltag. Sie gewinnen Raum, um sich auf ihre zahnmedizinische Arbeit, Ihre Patienten und das Management einer erfolgreichen Zahnarztpraxis zu konzentrieren.

Vom Fachwissen eines Abrechnungsservices profitieren Sie auch über die reine Honorarabrechnung hinaus. Auf Basis immer aktuellen Wissens zum Stand der GOZ/GOÄ wird Ihre Dokumentation der erbrachten Leistung auf Wunsch geprüft und verbessert. Diese lückenlose und korrekte Dokumentation ist das A&O. Sie ist Grundlage und Nachweis für die Abrechnung der Honorare und schützt Sie zudem vor Schadensersatzansprüchen.

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Dokumentationspflicht für Ärzte

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Jetzt von den Vorteilen eines Abrechnungsdienstleisters profitieren

Arbeit auslagern
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Fokus auf das Wesentliche in der Praxis und zeitraubende Tätigkeiten auslagern

Keine Fortbildungen
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Keine Fortbildungen für das eigene Personal erforderlich

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Urlaub und Krankheit werden innerhalb der Abrechnungsstelle kompensiert

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Optimierung Ihrer Zahnarztpraxis mithilfe von Abrechnungsstellen

Als Zahnarzt ist eine Ihrer Aufgaben die regelmäßige Optimierung Ihrer Praxis. Dabei kommt meist schnell das Thema Abrechnung auf die Tagesordnung. Wird die Abrechnung von einem Spezialisten übernommen, werden Sie durch das fachliche Know-How mit Effizienz, sprich mit potenziell höheren Gewinnen, belohnt.

Zudem entsteht durch die kompetente Betreuung des Schriftverkehrs ein gestärktes Patienten-Arzt-Vertrauensverhältnis. Haben Sie durch die bürokratische Entlastung mehr Zeit für Ihre Patienten, steigern Sie zudem Ihre Kundenzufriedenheit und optimieren im besten Fall Ihre Reputation.

Sie haben die Wahl zwischen drei Abrechnungsmodellen

Honorarabrechnung, Vorfinanzierung, Factoring.
Was ist das überhaupt?

Honorarabrechnung bezeichnet die Übernahme der Privatliquidation durch einen Abrechnungsdienstleister. Dieser erstellt Rechnungen, fordert die Honorare von den Patienten ein und zahlt diese – in der Regel ein- bis zweimal im Monat – an den Arzt aus. Die Auszahlung der Patientenzahlungen erfolgt erst, nachdem der Patient seine Rechnung an die Abrechnungsstelle beglichen hat.

  • Ausfallrisiko: verbleibt beim Arzt
  • Kosten: günstigste Abrechnungsform

Bei der Honorarabrechnung mit Vorfinanzierung werden die Honorare – unabhängig vom Zeitpunkt der Begleichung durch den Patienten – innerhalb einer vertraglich definierten Zeitspanne (z.B. 7 Tage, 30 Tage oder sofort) an den Arzt ausbezahlt. Durch die finanzielle Vorleistung der Abrechnungsstelle entsteht in der Arztpraxis ein Liquiditätsvorteil. Eventuell später auftretende Zahlungsausfälle werden dem Arzt jedoch wieder in Abzug gebracht, weshalb die Vorfinanzierung auch „unechtes Factoring“ genannt wird.

  • Ausfallrisiko: verbleibt beim Arzt
  • Kosten:meist teurer als Honorarabrechnung und günstiger als Factoring

Factoring, auch echtes Factoring genannt, schließt die Zahlungsausfall-Lücke. Der Arzt lagert die Privatliquidation aus und erhält die Liquidität vorab. Zusätzlich zur Vorfinanzierung werden eventuelle Zahlungsausfälle (das sogenannte Delkredererisiko) von der Abrechnungsstelle aufgefangen und gehen somit nicht zu Lasten der Praxis.

  • Ausfallrisiko: geht auf Abrechnungsstelle (den sogenannten Factor) über
  • Kosten: teuerste Abrechnungsform

Sie nutzen bereits einen Anbieter? Darum kann sich der Wechsel der Abrechnungsstelle für Ihre Zahnarztpraxis lohnen

Abrechnungsstellen in Deutschland bieten unterschiedliche Angebote an Dienstleistungen an und variieren zudem in den Konditionen. Der Wechsel Ihrer Abrechnungsstelle kann für Sie demnach zu langfristigen Einsparungen führen oder ein verbessertes Leistungsangebot bewirken. Finden Sie jetzt mit unserem kostenlosen Abrechnungsstellen-Vergleich unverbindlich heraus, ob Sie bereits mit dem für Sie besten Abrechnungsdienstleiter zusammenarbeiten.

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Kein Ausfall von Personal
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Ärztin

Weitere Informationen zur privatärztlichen Abrechnung bei Zahnärzten

Das macht die zahnärztliche Abrechnung so komplex

Als Vertragszahnarzt behandeln Sie prinzipiell zwei Arten von Patienten, die auf Basis unterschiedlicher Systeme und Regeln abgerechnet werden:

Privatpatienten Kassenpatienten
Abrechnungen bei Privatpatienten werden über die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) liquidiert. Hierbei geht der Patient in Vorleistung, reicht die Rechnung bei seiner privaten Krankenversicherung ein und bekommt sein Geld erstattet. Kassenpatienten hingegen werden nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) abgerechnet. In der Regel stellt ein geschulter Praxismitarbeiter bzw. ein zahnmedizinischer Verwaltungsassistent die Leistungen mithilfe eines Punktesystems auf Grundlage der BEMA zusammen. Diese Angaben werden von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) geprüft und letztendlich über die Krankenkassen an die Zahnärzte ausgezahlt.

Ein Großteil der zahnärztlichen Leistungen und Heilverfahren für Kassenpatienten gilt allerdings als Zusatzleistung und wird von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet. Dieser Teil wird gemäß GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) wie bei der Privatliquidation abgerechnet. Man spricht hierbei von sogenannten Mischfällen, bei denen zwei bis drei Abrechnungssysteme zur Anwendung kommen. Erbringen Sie als Zahnarzt Leistungen, für die es keine Gebührensätze nach GOZ gibt, werden diese anhand eines dritten Systems abgerechnet: der Gebührenordnung für Ärzte, kurz GOÄ.

Da ca. 90 % der Patienten gesetzlich versichert sind, erfolgt eine gemischte Abrechnung in der überwiegenden Zahl der Fälle. In Summe führt das zu einem umfangreicheren und komplexen Verwaltungs- und Bürokratieaufwand.

Factoring für Zahnärzte: Darum ist diese Abrechnung bei Zahnärzten so beliebt

Mehr als ein Drittel der niedergelassenen Zahnärzte beansprucht heute einen Abrechnungsservice mit Factoring. Und das nicht ohne Grund, denn Factoring besticht durch viele Vorteile:

  • Minimieren Sie den lästigen Verwaltungsaufwand!
  • Senken Sie das Ausfallrisiko in Ihrer Praxis!
  • Sichern Sie die Liquidität Ihrer Zahnarztpraxis!
  • Verbessern Sie Ihre Bilanz!
  • Erhöhen Sie Ihre Eigenkapitalquote!

Ob Zahnarzt oder Patient, Sie werden es kennen: gesetzliche Krankenkassen schränken ihre Leistungen zunehmend ein. Zusatzbehandlungen sind möglich und werden häufig von Patienten direkt beansprucht. Die Rechnungsstellung wird komplexer, der administrative Aufwand steigt. Gleichsam bedeuten hohe Eigenanteile für Zusatzleistungen ein erhöhtes Risiko für Zahlungsausfälle. Und Patienten, die ihre Rechnung nicht zahlen wollen oder können, beanspruchen durch Mahnwesen, Inkasso und Co. nochmals Ihre zeitlichen und finanziellen Ressourcen. Die Möglichkeit der Sofortauszahlung und das Abtreten von Patientenforderungen im Rahmen von Factoring bietet diverse Vorteile. Ein weiteres starkes Argument innerhalb vieler Leistungspakete ist das kostenfreie Angebot von Ratenzahlungsmodellen inklusive Bonitätsprüfungen. Erhöhen Sie den Absatz hochwertiger Behandlungen und gleichzeitig die Zufriedenheit Ihrer Kunden.

Das kostet Factoring für Sie als Zahnarzt

Die veranschlagten Gebühren von Factoring-Unternehmen liegen in der Regel zwischen zwei und fünf Prozent je Rechnungsforderung. Einen wesentlichen Einfluss auf die Kosten haben individuelle Gegebenheiten Ihrer Praxis wie zum Beispiel das privatärztliche Abrechnungsvolumen oder der Auszahlungszeitpunkt des Honorars.

Darüber hinaus spielen inbegriffene Zusatzleistungen eine ebenso wichtige Rolle, wie Besonderheiten in den Abrechnungsmodellen, zum Beispiel Pauschalen pro Rechnung, Grundgebühren oder Forderungslaufzeiten. Eine pauschale Aussage über die Höhe der Konditionen lässt sich nicht tätigen. Es ist notwendig einen detaillierten Vergleich der Factoring-Angebote und Konditionen für Zahnärzte vorzunehmen (hier geht es zum Vergleichsrechner).

Häufige Fragen zur Abrechnung von Zahnärzten

Der Umstand, dass zahlreiche Abrechnungsdienstleister intransparente Konditionen haben, macht es Ihnen nicht leicht, den passenden Partner zu finden. Mit dem Abrechnungsstellen-Vergleich besteht die Möglichkeit, kostenlos zahlreiche Anbieter auf Knopfdruck miteinander zu vergleichen. Durch die Eingabe weniger Informationen finden Sie kostenlos die für Ihre Situation passende Verrechnungsstelle.

Die Auszahlung der Honorare von der Abrechnungsgesellschaft an Sie als Zahnarzt ist unterschiedlich und abhängig vom jeweiligen Tarif. Das im zahnärztlichen Bereich verbreitete Factoring kombiniert die Honorarabrechnung mit einer Vorfinanzierung und ermöglicht Ihnen den Erhalt der Liquidität, noch bevor der Patient seine Rechnung an den Abrechnungsdienstleister bezahlt hat. Üblich sind Auszahlungen in folgenden Zeiträumen:

  • sofortige Auszahlung
  • Auszahlung innerhalb 14 Tagen
  • Auszahlung innerhalb 30 Tage

Es gibt auch zahlreiche Tarife mit anderen Auszahlungsbedingungen.

Sie können bei den privatärztlichen Verrechnungsstellen zwischen unterschiedlichen Abrechnungsformen wählen. Das Ausfallrisiko durch die potenzielle Nichtzahlung einer Patientenrechnung entsteht demnach bei den beiden folgenden Abrechnungsformen:

Im zahnärztlichen Bereich ist echtes Factoring weit verbreitet. Factoring schließt die Zahlungsausfall-Lücke und fängt das sogenannte Delkredererisiko auf. Sie als Zahnarzt lagern die Privatliquidation aus, erhalten die Liquidität vorab und eventuelle Zahlungsausfälle gehen nicht zu Ihren Lasten, da das Ausfallrisiko auf den Factor (Abrechnungsunternehmen) übergeht. Im Abrechnungsstellen-Vergleich lassen sich auf Wunsch per Knopfdruck nur Tarife mit Factoring anzeigen.

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Nutzen Sie unseren kostenlosen Vergleichsrechner für Abrechnungsstellen. Gerne stehen Ihnen mein Team und ich auch persönlich für Fragen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 0211-97533065 und jederzeit per Kontaktformular.

Christoph Lay
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Zahllose Mediziner setzen auf abrechnungsstelle.com

Bei der Suche nach einem Anbieter zur Privatabrechnung habe ich durch den Vergleichsrechner auf abrechnungsstelle.com schnell einen passenden Abrechnungsdienstleister gefunden.

Sebastian Lys
Sebastian Lys
Physiotherapeut
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