Abrechnung für Ärzte – so gelingt die Privatabrechnung

Mit unserem kostenlosen Abrechnungsstellen-Vergleich finden Sie als niedergelassener Arzt schnell und einfach die passende Abrechnungsstelle für Ihre Arztpraxis. Selbst wenn Sie bereits einen Abrechnungsdienstleister in der Praxis haben, können Sie jetzt das Preis-Leistungs-Verhältnis unverbindlich überprüfen.

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  • transparent
  • unabhängig
Patientengespräch

Bekannt aus:

ÄrzteZeitung
Medical Tribune
Springer Medizin
der niedergelassene Arzt
Ärzte

Die Abrechnung als niedergelassener Arzt

Als niedergelassener Arzt ist Ihre Zeit knapp. Komplexe Aufgaben wie die Honorarabrechnung oder andere kaufmännische Tätigkeiten rauben Ihnen wertvolle Zeit für Ihre Patienten. Hinzu kommt, dass die Abrechnung mit der GOÄ sehr aufwendig ist und die Integration in den Praxisalltag zu einer echten Herausforderung werden kann. Gerade im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit ist eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Abrechnung in der Arztpraxis daher unvermeidlich.

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Abrechnung an einen externen Dienstleister auszulagern, und profitieren Sie von mehr Zeit im Kontakt mit Ihren Patienten.

Unzählige zufriedene Mediziner vertrauen uns bereits

Wir haben einen Anbieter gefunden. Ihr Portal macht die Suche nach einer Abrechnungsgesellschaft recht einfach.

Edgar Fischer
Frauenarztpraxis Dr. Fischer

Abrechnungsstellen: Professionelle Unterstützung bei der Privatabrechnung in der Arztpraxis

Um Ihre Honorarabrechnung wirtschaftlich zu optimieren, Fehler in der Abrechnung zu vermeiden und endlich wieder mehr Zeit für das Wesentliche – die Betreuung Ihrer Patienten – zu haben, bietet sich die Auslagerung der Privatabrechnung an professionelle Abrechnungsdienstleister an. Diese übernehmen Verwaltungsaufgaben im Namen Ihrer Arztpraxis und sorgen damit für mehr freie Personalstunden. Welche Abrechnungsstelle am besten zu Ihnen passt, können Sie unverbindlich mit unserem kostenlosen Abrechnungsstellen-Vergleich herausfinden.

Optimierung

Vorteile des Abrechnungsstellen-Vergleichs

Zeit sparen

Zeit sparen

Schnell ein neues Abrechnungsunternehmen finden. Ohne dafür unzählige Gespräche führen zu müssen.

Kostenloser Service

Kostenloser Service

Für Mediziner ist unser Vergleich der Abrechnungsstellen gänzlich kostenlos zu nutzen.

Unabhängiger Vergleich

Unabhängiger Vergleich

Der Vergleichsrechner für Abrechnungsstellen ist unabhängig und stellt Ihnen die passenden Anbieter vor.

Zahlreiche Anbieter

Zahlreiche Anbieter

Jeder Arzt und Zahnarzt benötigt Hilfe bei der Abrechnung. Mit einem Klick vergleichen Sie zahlreiche Anbieter.

Transparente Konditionen

Transparente Konditionen

Im Vergleichsrechner sehen Sie sofort die künftigen Konditionen auf Basis Ihrer Eingaben des Abrechnungsvolumens.

Keine Verpflichtung

Keine Verpflichtung

Sie entscheiden, ob Sie nach der Nutzung des Vergleichsrechners mit einer Abrechnungsstelle einen Vertrag eingehen oder nicht.

Sie haben die Privatliquidation bislang selbst erledigt?
Jetzt von den Vorteilen eines Abrechnungsdienstleisters profitieren

Optimierung
Arbeit auslagern

Fokus auf das Wesentliche in der Praxis und zeitraubende Tätigkeiten auslagern

Bewertungsplattform für Ärzte
Keine Fortbildungen

Keine Fortbildungen für das eigene Personal erforderlich

Factoring
Kein Ausfall

Urlaub und Krankheit werden innerhalb der Abrechnungsstelle kompensiert

Untersuchung

Darum sollten Ärzte die Privatabrechnung einer Abrechnungsstelle anvertrauen

Die Privatabrechnung durch eine Abrechnungsstelle bietet einige Vorteile, von denen Sie als Arzt profitieren können:

  • Medizinische Abrechnungsdaten sind sicher und Sicherheitskopien müssen somit nicht regelmäßig manuell erstellt werden.
  • Abrechnungsstellen erstellen Reports mit Zusammenfassungen.
  • Abrechnungsstellen kennen die GOÄ aus dem Effeff und können effizienter abrechnen (z.B. GOÄ 8, GOÄ 70 oder DMP Abrechnungen).
  • Leichenschau, Fremdanamnese, Notfalldienst und Co. werden korrekt abgerechnet.
  • Zeitraubender Schriftverkehr mit Patienten und Kostenträgern entfällt.
  • Liquidität durch schnelle Auszahlungen und Ausfallschutz.
  • Der Patient zahlt nicht? Auch das Mahnwesen entfällt für Praxisbetreiber.
  • Anfallende Kosten der privatärztlichen Abrechnungsstellen sind steuerlich voll abzugsfähig.

Unsere Premium-Partner

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Vorfinanzierung

Warum Sie von einem externen Dienstleister bei der Abrechnung profitieren

Ein Abrechnungszentrum unterstützt Sie bei der Abrechnung von privatärztlichen Honorarabrechnungen. Dadurch erfahren Sie zuallererst Entlastung in Ihrem Arbeitsalltag in der Praxis. Indem Sie die Abrechnungen an einen externen Dienstleister auslagern, gewinnen Sie mehr Raum für Ihre eigentliche medizinische Arbeit, den Kontakt mit Ihren Patienten und das Praxismanagement.

Spezialisierte Abrechnungszentren nehmen Ihnen alle Tätigkeiten der Privatliquidation ab und verfügen über fachliche Expertise im Umgang mit der GOÄ, die stets auf dem neuesten Stand ist.

Neben der Privatliquidation bieten Ihnen Abrechnungsdienstleister häufig zusätzliche Leistungen wie Vorfinanzierung oder auch Fortbildungsangebote an. So werden Sie bei der Abrechnung unterstützt und profitieren von der fachlichen Kompetenz.

In wenigen Schritten zu Ihrer neuen Abrechnungsstelle

4 Schritte

1

Vergleich starten: Vergleichsrechner aufrufen und wenige Daten eingeben.

Prozess

2

Anfrage senden: Passenden Tarif auswählen (mehrere möglich) und Kontaktdaten eingeben.

Ordner

3

Angebote erhalten: Sie erhalten ein Angebot der ausgewählten Abrechnungsstelle(n).

Einigkeit

4

Entscheidung treffen: Wenn Sie mögen, schließen Sie einen Vertrag ab (keine Verpflichtung).

Optimierung der Abrechnung: Auch Ihre Patienten profitieren

Geben Sie Ihre Abrechnung an einen externen Dienstleister ab, so profitieren nicht nur Sie als Arzt in vielerlei Hinsicht. Die Zeit, die Sie durch das Auslagern der Honorarabrechnung dazugewinnen, können Sie für mehr Patientenkontakt nutzen. Hierdurch können Sie sich noch intensiver mit den einzelnen Anliegen Ihrer Patienten auseinandersetzen. Zudem steigern Sie so die Patientenzufriedenheit.

Durch den verringerten bürokratischen Aufwand haben Sie außerdem die Möglichkeit, mehr Patienten aufzunehmen und kompetent zu betreuen.

Geschenk

Sie haben die Wahl zwischen drei Abrechnungsmodellen

Honorarabrechnung, Vorfinanzierung, Factoring.
Was ist das überhaupt?

Honorarabrechnung bezeichnet die Übernahme der Privatliquidation durch einen Abrechnungsdienstleister. Dieser erstellt Rechnungen, fordert die Honorare von den Patienten ein und zahlt diese – in der Regel ein- bis zweimal im Monat – an den Arzt aus. Die Auszahlung der Patientenzahlungen erfolgt erst, nachdem der Patient seine Rechnung an die Abrechnungsstelle beglichen hat.

  • Ausfallrisiko: verbleibt beim Arzt
  • Kosten: günstigste Abrechnungsform

Bei der Honorarabrechnung mit Vorfinanzierung werden die Honorare – unabhängig vom Zeitpunkt der Begleichung durch den Patienten – innerhalb einer vertraglich definierten Zeitspanne (z.B. 7 Tage, 30 Tage oder sofort) an den Arzt ausbezahlt. Durch die finanzielle Vorleistung der Abrechnungsstelle entsteht in der Arztpraxis ein Liquiditätsvorteil. Eventuell später auftretende Zahlungsausfälle werden dem Arzt jedoch wieder in Abzug gebracht, weshalb die Vorfinanzierung auch „unechtes Factoring“ genannt wird.

  • Ausfallrisiko: verbleibt beim Arzt
  • Kosten:meist teurer als Honorarabrechnung und günstiger als Factoring

Factoring, auch echtes Factoring genannt, schließt die Zahlungsausfall-Lücke. Der Arzt lagert die Privatliquidation aus und erhält die Liquidität vorab. Zusätzlich zur Vorfinanzierung werden eventuelle Zahlungsausfälle (das sogenannte Delkredererisiko) von der Abrechnungsstelle aufgefangen und gehen somit nicht zu Lasten der Praxis.

  • Ausfallrisiko: geht auf Abrechnungsstelle (den sogenannten Factor) über
  • Kosten: teuerste Abrechnungsform
Behandlungsvertrag

Sie nutzen bereits einen Anbieter? Warum sich der Wechsel der Abrechnungsstelle für Sie trotzdem lohnen kann

Die Abrechnungsstellen in Deutschland haben individuelle Konditionen, Leistungen und besondere Tarife. Ein einfacher Wechsel von der bisherigen Verrechnungsstelle zu einem neuen Abrechnungsdienstleister kann Leistungsverbesserungen mit sich bringen und langfristig Kosten einsparen. Finden Sie daher mit unserem kostenlosen Vergleichsrechner jetzt unverbindlich heraus, ob Sie bereits den für Sie optimalen Partner gefunden haben.

Weitere Informationen zur privatärztlichen Abrechnung für Ärzte

EBM und GOÄ: Die Unterschiede zwischen Vertrags- und Privatarzt

Was sind die Unterschiede zwischen EBM und GOÄ? Abhängig davon, ob Sie Patienten behandeln, die gesetzlich oder privat versichert sind, müssen Sie unterschiedliche Regelungen und Systeme beachten:

Abrechnung als Vertragsarzt Abrechnung als Privatarzt
Als Vertrags- oder Kassenarzt sind Sie an gesetzliche Regelungen und Leistungskataloge des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) bzw. der GOÄ gebunden, wenn Sie gesetzlich versicherte Patienten behandeln. Hier gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot. Entsprechend müssen Versicherte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich versorgt werde. Bei der Behandlung von Privatpatienten oder Selbstzahlern muss das Arzthonorar nach der GOÄ berechnet werden. Hierfür wird zwischen Privatarzt und Patient ein Behandlungsvertrag geschlossen. Bei dieser Form der Abrechnung sind Sie etwas freier als in der Funktion des Vertragsarztes. Anstatt des Wirtschaftlichkeitsgebots gilt hier das Kostenerstattungsprinzip.

Das macht die Abrechnung als niedergelassener Arzt so komplex

Das Erstellen einer Abrechnung ist mitunter sehr komplex, da sich eine Abrechnung in der Regel aus mehreren Einzelleistungsvergütungen zusammensetzt. Jede angebotene bzw. erbrachte Leistung hat eine festgelegte Punktzahl, die anschließend mit dem entsprechenden Punktwert multipliziert wird. Dieser Punktwert ist in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgelegt und wird regelmäßig neu ausgehandelt. Der GOÄ-Katalog enthält etwa 3.000 Gebührenordnungsziffern, weshalb die Abrechnung für Sie als Arzt häufig sehr zeitaufwendig ist.

Nicht nur bei Privatpatienten fällt eine Abrechnung nach der GOÄ an. Auch Kassenpatienten können Leistungen, die über den Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, in Anspruch nehmen. Diese müssen dann ebenfalls nach der GOÄ abgerechnet werden und vom Patienten selbst gezahlt werden.

Außerdem müssen Sie als niedergelassener Arzt bestimmte Fristen bei der Abgabe Ihrer Abrechnungen beachten. Wird einmal eine Abgabefrist nicht eingehalten, droht Ihnen ein Honorarabzug aufgrund der verspäteten Abgabe.

Was es bei der Privatliquidation zu beachten gilt

Unter Privatliquidation versteht man allgemein die Rechnungsstellung seitens des Arztes für seine beruflichen Leistungen an einem Patienten. Eine solche Leistung kann sowohl bei der Behandlung eines Privatpatienten oder einem gesetzlich versicherten Patienten anfallen. Patienten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten für gewöhnlich nur Leistungen, die im Leistungskatalog der Krankenversicherung enthalten sind. Leistungen, die darüber hinausgehen, können auf Wunsch des Patienten selbst bezahlt werden.

Wenn ein Patient mit einem Behandlungswunsch auf Sie zukommt, müssen Sie diesen zunächst darüber aufklären, dass die entsprechende Leistung nicht über die gesetzliche Krankenversicherung übernommen wird und die Kosten für die Behandlung selbst zu tragen sind.

Die Privatliquidation muss in jedem Fall regelhaft erstellt worden sein, da der Patient ansonsten nicht zahlungspflichtig ist. Daher ist es für niedergelassene Ärzte unerlässlich, dass die Ausstellung von Rechnungen im Einklang mit den in der GOÄ festgehaltenen Regeln erfolgt.

Häufige Fragen zur Abrechnung für Ärzte

Grundsätzlich müssen Sie als niedergelassener Arzt zwischen Privatpatienten und Kassenpatienten bei der Abrechnung unterscheiden. Gesetzlich Versicherte zahlen einen Beitrag an ihre Krankenversicherung. Die Versicherung zahlt dann einen vereinbarten Betrag an die Kassenärztliche Vereinigung (KV), welche wiederum ein Honorar an die Ärzte ausschüttet. Bei Privatpatienten werden Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) separat abgerechnet. Die anfallenden Kosten muss der Patient dann zunächst selbst zahlen. Die Rechnung kann der Patient anschließen bei seiner privaten Krankenversicherung einreichen, um die Kosten erstattet zu bekommen.

Die ärztliche Vergütung ist so geregelt, dass Sie als niedergelassener Arzt für eine bestimmte Leistung, die Sie an einem Patienten erbracht haben, einen festen Betrag erhalten. Wie hoch das Honorar für Sie als Arzt ausfällt, hängt dabei von dem sogenannten einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und der budgetierten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) ab. Bei der Abrechnung von Leistungen an Privatpatienten oder Selbstzahlern stellen Ärzte eine separate Rechnung. Die abgerechneten Leistungen sind in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geregelt und können unter bestimmten Voraussetzungen der Höhe nach gesteigert werden.

In der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist in § 5 GOÄ geregelt, wie die Gebühren berechnet werden. Jede Leistung hat eine festgelegte Punktzahl, die anschließend mit dem entsprechenden Punktwert multipliziert wird. Der Punktwert wird gelegentlich durch die Bundesregierung angepasst.

Benötigen Sie Unterstützung? Haben Sie noch Fragen? Melden Sie sich gerne!

Teilen Sie uns Ihr Anliegen mit. Telefonisch unter 0211-97533065 oder schriftlich über dieses Kontaktformular. Wir freuen uns über Ihre Nachricht und helfen Ihnen gern dabei, die passende Abrechnungsstelle für Ihre Praxis zu finden.

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