Unter Privatliquidation versteht man allgemein die Rechnungsstellung seitens des Arztes für seine beruflichen Leistungen an einem Patienten. Eine solche Leistung kann sowohl bei der Behandlung eines Privatpatienten oder einem gesetzlich versicherten Patienten anfallen. Patienten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten für gewöhnlich nur Leistungen, die im Leistungskatalog der Krankenversicherung enthalten sind. Leistungen, die darüber hinausgehen, können auf Wunsch des Patienten selbst bezahlt werden.
Wenn ein Patient mit einem Behandlungswunsch auf Sie zukommt, müssen Sie diesen zunächst darüber aufklären, dass die entsprechende Leistung nicht über die gesetzliche Krankenversicherung übernommen wird und die Kosten für die Behandlung selbst zu tragen sind.
Die Privatliquidation muss in jedem Fall regelhaft erstellt worden sein, da der Patient ansonsten nicht zahlungspflichtig ist. Daher ist es für niedergelassene Ärzte unerlässlich, dass die Ausstellung von Rechnungen im Einklang mit den in der GOÄ festgehaltenen Regeln erfolgt.