Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) und die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sind zwei Regelwerke, die Sie als Arzt in jedem Fall kennen sollten. Diese regeln die Honorarabrechnung der von Ihnen als Arzt durchgeführten Leistungen und unterscheiden sich grundsätzlich durch ihre Anwendungsbereiche. Vertragsärztliche Leistungen werden über die gesetzliche Krankenversicherung durch den EBM abgerechnet. Die GOÄ hingegen kommt bei privatärztlichen Leistungen im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung zum Einsatz.
Der EBM entstand durch § 87 des fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V), laut dem die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und der GKV-Spitzenverband einen einheitlichen Bewertungsmaßstab für die ärztlichen Leistungen festlegen (Abs. 1). Dieser EBM dient Ihnen als Grundlage zur Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen und wird jedes Quartal in einer aktualisierten Form von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) veröffentlicht.