GOÄ Ziffern: Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ: Analoge Bewertungen (Analogziffern)

GOÄ-Ziffer: A707
Ausschlussziffern:

plus Nr. 687 GOÄ:
1.500 Punkte
1,0: 87,43
2,3: 201,09
3,5: 306,01
Voraussetzung für das Erbringen der Kapselendoskopie ist die Gebietsbezeichnung Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin mit Schwerpunkt Gastroenterologie (zukünftig Facharzt/ Fachärztin für Innere Medizin und Schwerpunkt Gastroenterologie). Ein Arzt oder eine Ärztin, der/die im Rahmen ihrer bisherigen Tätigkeit Kapselendoskopien durchgeführt hat, darf diese Leistungen auch weiterhin erbringen und abrechnen, sofern die für das Erbringen der Kapselendoskopie notwendige fachliche Qualifikation nach der jeweils geltenden Weiterbildungsordnung, insbesondere eingehende Kenntnisse und Erfahrungen mit endoskopischen Verfahren des Gastrointestinaltraktes, nachgewiesen wird. Der Zeitaufwand für die Auswertung der Videodokumentation beträgt durchschnittlich zwei Stunden. Ist er im konkreten Fall deutlich niedriger oder deutlich höher, ist dies beim Ansatz des Steigerungsfaktors zu berücksichtigen

GOÄ-Ziffer: A1006
Ausschlussziffern:

Die Indikationen ergeben sich aus der Anlage 1c II.2 der Mutterschafts-Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung.
Die weiterführende sonographische Diagnostik kann gegebenenfalls mehrfach, zur gezielten Ausschlussdiagnostik bis zu dreimal im gesamten Schwangerschaftsverlauf berechnet werden. Im Positivfall einer fetalen Fehlbildung oder Erkrankung ist die Berechnung auch häufiger möglich. Das zur Untersuchung genutzte Ultraschallgerät muss mindestens über 64 Kanäle im Sende- und Empfangsbereich, eine variable Tiefenfokussierung, mindestens 64 Graustufen und eine aktive Vergrößerungsmöglichkeit für Detaildarstellungen verfügen.

GOÄ-Ziffer: A1007
Ausschlussziffern:

plus analog Nr. 404 GOÄ (Einfachsatz):
250 Punkte
1,0: 14,57
plus analog Nr. 406 GOÄ (Einfachsatz):
200 Punkte
1,0: 11,66
Die Indikationen ergeben sich aus der Anlage 1d der Mutterschafts-Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung. Die Dopplerechokardiographie kann gegebenenfalls neben den Leistungen nach den Nrn. A 1006 und A 1008 berechnet werden.

GOÄ-Ziffer: A1008
Ausschlussziffern:

Die Indikationen ergeben sich aus der Anlage 1d der Mutterschafts-Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung. Die Duplex-sonographische Untersuchung nach A 1008 kann gegebenenfalls neben den Leistungen nach den Nrn. 415, A 1006 und A 1007 berechnet werden. Bei Mehrlingen sind die Leistungen nach den Nrn. A 1006, A 1007 und A 1008 entsprechend der Zahl der Mehrlinge mehrfach berechnungsfähig. Voraussetzung für das Erbringen der Leistungen nach Nr. A 1006, A 1007 und A 1008 ist das Vorliegen der Qualifikation zur Durchführung des fetalen Ultraschalls im Rahmen der Erkennung von Entwicklungsstörungen, Fehlbildungen und Erkrankungen des Fetus nach der jeweils für die Ärztin/den Arzt geltenden Weiterbildungsordnung

GOÄ-Ziffer: A1387
Ausschlussziffern:

Neben Nr. A 1387 sind keine zusätzlichen Eingriffe an Netzhaut oder Glaskörper berechnungsfähig.

GOÄ-Ziffer: A1387.1
Ausschlussziffern:

plus analog Nr. 2531 GOÄ:
7.500 Punkte
1,0: 437,15
2,3: 1.005,46
3,5: 1.530,04
Neben Nr. A 1387.1 sind keine zusätzlichen Gebührenpositionen für weitere Eingriffe an Netzhaut oder Glaskörper berechnungsfähig. Ergänzende Abrechnungsempfehlung zu den Nrn. A 1387 und 1387.1: Die Ausschlussbestimmungen bei den Nrn. A 1387 und A 1387.1, wonach keine zusätzlichen Gebührenpositionen für weitere Eingriffe an Netzhaut oder Glaskörper berechnungsfähig sind, gelten nicht für Netzhaut-Glaskörper-chirurgische Eingriffe bei Ruptur des Augapfels mit oder ohne Gewebeverlust oder bei Resektion uvealer Tumoren und/oder Durchführung einer Macula-Rotation. Neben Leistungen nach den Nrn. A 1387 oder A 1387.1 können in diesen Ausnahmefällen – je nach Indikation – die genannten Maßnahmen als zusätzliche Leistungen berechnet werden, wie z. B. die Nr. A 1387.2 für die Macula-Rotation.

GOÄ-Ziffer: A1413

GOÄ A1413: Videonystagmographie / Videokopfimpulstest, analog Nr. 1413 GOÄ

265 Punkte
265
Punktzahl
1,0
15,45 €
Einfachsatz
2,3
35,53 €
Regelhöchstsatz
3,5
54,06 €
Höchstsatz
Ausschlussziffern:

Bei Durchführung eines Videokopfimpulstests und einer Videonystagmographie in einer Sitzung würde der entstandene zeitliche Mehraufwand ein Überschreiten der Begründungsschwelle gemäß § 5 Abs. 2 GOÄ – unter ggf. maximaler Ausschöpfung des Gebührenrahmens – rechtfertigen.

GOÄ-Ziffer: A1863
Ausschlussziffern:

plus Nr. 1852 GOÄ:
700 Punkte
1,0: 40,80
2,3: 93,84
3,5: 142,80
Die Einlage eines transureteralen Katheters nach Nr. 1812 GOÄ bzw. die Einlage eines Nierenfistelkatheters nach Nr. 1851 GOÄ ist Leistungsbestandteil der transurethralen bzw. perkutanen Endopyelotomie und kann nicht zusätzlich berechnet werden. Die retrograde bzw. anterograde Darstellung von Ureter und Nierenbecken nach Nr. 5220 GOÄ ist Leistungsbestandteil der transurethralen bzw. perkutanen Endopyelotomie und kann nicht zusätzlich berechnet werden. Die Darstellung von Harnblase und Urethra nach Nr. 5230 GOÄ ist, sofern erforderlich, neben der transurethralen Endopyelotomie berechnungsfähig.

GOÄ-Ziffer: A1873
Ausschlussziffern:

Die Analogen Bewertungen nach A 1870, 1871, 1872 und 1873 können nicht nebeneinander, sondern nur alternativ (je nach Leistungsumfang) berechnet werden.

GOÄ-Ziffer: A1881

GOÄ A1881: Organerhaltende Entfernung eines malignen Nierentumors mit Entfernung der regionalen Lymphknoten, analog Nr. 1843 GOÄ

4.160 Punkte
4.160
Punktzahl
1,0
242,48 €
Einfachsatz
2,3
557,69 €
Regelhöchstsatz
3,5
848,66 €
Höchstsatz
Ausschlussziffern:

Bei metastatischem Befall von Lymphknoten über das regionäre Lymphstromgebiet (nach gültiger TNM-Klassifikation) hinaus kann zusätzlich die Nr. 1783 GOÄ analog für die extraregionäre Lymphknotenentfernung als selbstständige Leistung, nach Abzug der Eröffnungsleistung, neben der Nr. 1843 GOÄ analog berechnet werden.

GOÄ-Ziffer: A4210
Ausschlussziffern:

Bis auf die Abklärung einer fraglichen Jodkontamination bzw. Jodintoxikation, die zudem in erster Linie durch eine Bestimmung der Jodausscheidung im Spontanurin erfolgen sollte, gibt es für den Nachweis von Jod im Serum mittels Massenspektrometrie keine stichhaltige Indikation.

GOÄ-Ziffer: A4815
Ausschlussziffern:

Bei einer mikrometrischen Messung kann der analoge Ansatz der Nr. 4815 GOÄ ein Drittel (zur Vereinfachung 0,35) Mal, bei zwei mikrometrischen Messungen zwei Drittel (zur Vereinfachung 0,7) Mal berechnet werden.

GOÄ-Ziffer: A5298
Ausschlussziffern:

Der Zuschlag nach Nr. 5298 GOÄ analog beträgt 25 v.H. des einfachen Gebührensatzes für die jeweilige Basisleistung.
Der Zuschlag analog Nr. 5298 GOÄ ist ausschließlich dann neben Gebührenpositionen für endoskopische Leistungen berechnungsfähig, wenn statt eines flexiblen Glasfiberendoskops ein digitales Bilderzeugungs- bzw. -verarbeitungssystem eingesetzt wird, das anstelle der konventionellen Lichtoptik einen Videochip verwendet. Der Aufsatz einer Videokamera auf ein konventionelles Glasfiberendoskop zur Bildübertragung auf einen Monitor bzw. Videoaufzeichnung ist dagegen nicht zuschlagsfähig.

GOÄ-Ziffer: A5380
Ausschlussziffern:

Individuelle Ausblendungen zum Schutz von Normalgewebe und Organen können anstelle von Bleiblöcken, auch durch Programmierung eines (Mikro-)Multileaf-Kollimators erstellt werden, wobei für den Programmieraufwand die analoge Nr. 5378 GOÄ einmal je Feld und Bestrahlungsserie angesetzt werden kann. Der je nach Feldkonfiguration und Feldgröße unterschiedliche Schwierigkeitsgrad ist über den Gebührenrahmen nach § 5 Absatz 2 und 3 zu berücksichtigen. Eine Berechnung von Auslagen nach § 10 GOÄ für die Herstellung individueller Ausblendungen mittels Bleiblöcken neben der Berechnung der Individualausblendung mittels MLC
nach Nummer 5378 GOÄ analog ist ausgeschlossen.

GOÄ-Ziffer: A5860
Ausschlussziffern:

Unter radiochirurgischer Bestrahlung (Radiochirurgie) ist die einzeitige stereotaktische Bestrahlung mittels Linearbeschleuniger zu verstehen. Die Radiochirurgie ist nur einmal in sechs Monaten berechnungsfähig. Diese Therapie ist grundsätzlich bei folgenden Indikationen geeignet: Akustikusneurinom, Hypophysenadenom, Meningeom, arteriovenöse Malformation, medikamentös oder operativ therapierefraktäre Trigeminusalgesie, Chordom. Die nach § 10 GOÄ zulässigen Kosten für Material können zusätzlich berechnet werden.

GOÄ-Ziffer: A5861
Ausschlussziffern:

Unter radiochirurgischer Bestrahlung (Radiochirurgie) ist die einzeitige stereotaktische Bestrahlung mittels Linearbeschleuniger zu verstehen. Die Radiochirurgie ist nur einmal in sechs Monaten berechnungsfähig. Diese Therapie ist grundsätzlich bei folgenden Indikationen geeignet: Inoperabler primärer Hirntumor oder Rezidiv eines Hirntumors, symptomatische Metastase ZNS, Aderhautmelanom. Die nach § 10 GOÄ zulässigen Kosten für Material können zusätzlich berechnet werden.

GOÄ-Ziffer: A5863
Ausschlussziffern:

Diese 3-D-Bestrahlungsplanung ist nur einmal in sechs Monaten berechnungsfähig. Die analoge Nr. 5855 GOÄ wird dreimal angesetzt für den Bestrahlungsplan im Rahmen der fraktionierten stereotaktischen Präzisionsbestrahlung benigner Tumoren.

GOÄ-Ziffer: A5864
Ausschlussziffern:

Unter einer Fraktion wird eine Bestrahlung verstanden. Die Gebührenposition Nr. 5855 GOÄ analog ist einmal für zwei Fraktionen berechnungsfähig. Wird eine weitere Fraktion erbracht, so löst diese einen halben (0,5-maligen) analogen Ansatz der Nr. 5855 GOÄ aus.
Beispiele:
26 Fraktionen werden erbracht = 13 x Nr. 5855 GOÄ analog
25 Fraktionen werden erbracht = 12,5 x Nr. 5855 GOÄ analog
Die fraktionierte stereotaktische Präzisionsbestrahlung analog nach Nr. 5855 GOÄ ist maximal fünfzehn Mal (30 Fraktionen) in sechs Monaten berechnungsfähig.
Werden medizinisch indiziert im Ausnahmefall (z. B. beim Chondrom) weitere Fraktionen erbracht, so ist für mindestens zwei Fraktionen und alle weiteren insgesamt noch 1 mal die Nr. 5855 GOÄ analog berechnungsfähig.
Kriterien für die fraktionierte stereotaktische Präzisionsbestrahlung, in Abgrenzung zur einzeitigen stereotaktischen Bestrahlung (Radiochirurgie), sind grundsätzlich folgende Indikationen:
Akustikusneurinom (Durchmesser ≥ 2,5 cm und/oder bilaterales Akustikusneurinom und Neurofibromatose Typ 2 und/oder deutliche Hörminderung kontralaterales Gehör),
Hypophysenadenom (Makroadenom mit Infiltration der Sinus cavernosi und/oder Distanz ≤ 2 mm zu Sehapparat (Sehnerv, Chiasma) und/oder lediglich indirekt darstellbares Adenom),
Meningeom (Inoperabilität bzw. Resttumor/Rezidiv an der Schädelbasis bzw. Sinus sagittalis und/oder Optikusscheidenmeningeom und/oder Distanz ≤ 2 mm zum Sehapparat/andere sensible Strukturen und/oder Volumen > 15 ml bzw. Größe über 2,5 cm in einer Ebene),
Chordom (immer bei subtotaler Resektion und/oder Chordome der Schädelbasis),
Neurinom (Tumor ≥ 2 cm und Distanz zum optischen System ≤ 2 mm),
Glomustumoren (Inoperabilität) sowie zusätzlich das maligne Chondrosarkom der Schädelbasis (auch nach subtotaler Resektion) sowie seltene weitere ZNS-Tumoren:
Pilozytische Astrozytome (Tumor > 2,5 cm und Distanz zum optischen System ≤2 mm),
seltene selläre und paraselläre Tumoren (Tumor > 2,5 cm und Distanz zum optischen System ≤ 2 mm),
Tumoren der kranialen und spinalen Nerven (Tumor > 2,5 cm und Distanz zum optischen System ≤ 2 mm).
Die fraktionierte stereotaktische Radiotherapie ist bei Kindern und Jugendlichen mit benignen und
malignen Kopf-, Halstumoren insbesondere geeignet bei folgenden Indikationen:
Astrozytäre und oligodendrogliale Tumoren (niedrigen Malignitätsgrads),
Maligne Gliome (z. B. Hirnstammgliom),
Ependymome (primär: Grad I und II zur Dosiserhöhung oder in der hinteren Schädelgrube: Grad III),
Medulloblastome (zur Dosiserhöhung in der hinteren Schädelgrube),
Retinoblastome,
Aderhautmelanome

GOÄ-Ziffer: A5865
Ausschlussziffern:

Diese 3-D-Bestrahlungsplanung ist nur einmal in sechs Monaten berechnungsfähig. Die analoge Nr. 5855 GOÄ wird 1,75-mal angesetzt für den Bestrahlungsplan im Rahmen der fraktionierten stereotaktischen Präzisionsbestrahlung primär oder sekundär maligner Tumoren.

GOÄ-Ziffer: A5866
Ausschlussziffern:

Unter einer Fraktion wird eine Bestrahlung verstanden. Die Gebührenposition Nr. 5855 GOÄ analog ist einmal für drei Fraktionen berechnungsfähig. Werden eine oder zwei weitere Fraktion/en erbracht, so löst/ lösen diese Fraktion/en zwei Drittel (zur Vereinfachung 0,7) bzw. ein Drittel (zur Vereinfachung 0,35) mal den analogen Ansatz der Nr. 5855 GOÄ aus. Beispiele:
6 Fraktionen werden erbracht = 2 x Nr. 5855 GOÄ analog
7 Fraktionen werden erbracht = 2,35 x Nr. 5855 GOÄ analog
8 Fraktionen werden erbracht = 2,7 x Nr. 5855 GOÄ analog
Die fraktionierte stereotaktische Präzisionsbestrahlung analog nach Nr. 5855 GOÄ ist maximal fünf Mal (15 Fraktionen) in sechs Monaten berechnungsfähig.

Kriterien für die fraktionierte stereotaktische Präzisionsbestrahlung, in Abgrenzung zur einzeitigen stereotaktischen Bestrahlung (Radiochirurgie), sind: Primäre Hirntumoren (Inoperabilität und/oder Therapieresistenz bzw. Progression oder Rezidiv z. B. nach konventioneller Bestrahlung mit oder ohne Chemotherapie), Rezidiv einer symptomatischen Metastase des ZNS, Chiasmanahe oder im Hirnstamm lokalisierte Hirnmetastase, Rezidiv eines Aderhautmelanoms.

GOÄ-Ziffer: A7026

GOÄ A7026: Chirurgische Maßnahmen bei Erkrankungen des Aufhängeapparates der Linse, analog Nr. 1326 GOÄ

1.110 Punkte
1.110
Punktzahl
1,0
64,70 €
Einfachsatz
2,3
148,81 €
Regelhöchstsatz
3,5
226,45 €
Höchstsatz
Ausschlussziffern:

Eine Berechnung der Nr. 7026 neben einer Katarakt-Operation, z.B. nach den Nrn. 1349 bis 1351, Nr. 1362, Nr. 1374 oder Nr. 1375, ist in gleicher Sitzung nur bei präoperativer Indikationsstellung zu diesem Zweiteingriff aufgrund des Vorliegens einer besonderen Erkrankung (z.B. der subluxierten Linse bei Marfan-Syndrom oder Pseudoexfoliationssyndrom) zulässig.

GOÄ-Ziffer: Abrechnungsempfehlung GOP (11)
Ausschlussziffern:

Anlage 1
Die Bundesärztekammer, die Bundespsychotherapeutenkammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfestellen von Bund und Ländern (mit Ausnahme der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein) stellen zur Konkretisierung der Abrechnungsempfehlungen 11, 14 und 16 fest:

Die nachstehenden wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und Psychotherapiemethoden können wie folgt Anwendung finden:

  1. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen im gesamten Spektrum der Indikationen für eine psychotherapeutische Behandlung
  2. Analytische Psychotherapie bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen im gesamten Spektrum der Indikationen für eine psychotherapeutische Behandlung
  3. Verhaltenstherapie bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen im gesamten Spektrum der Indikationen für eine psychotherapeutische Behandlung
  4. Systemische Therapie bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen im gesamten Spektrum der Indikationen für eine psychotherapeutische Behandlung
  5. Neuropsychologische Therapie bei Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen bei den Indikationen
    • Organisches amnestisches Syndrom, nicht durch Alkohol oder andere psychotrope Substanzen bedingt (F04 nach ICD-10),
    • Organische emotional labile (asthenische) Störung (F06.6 nach ICD-10),
    • Leichte kognitive Störung (F06.7 nach ICD-10),
    • Sonstige näher bezeichnete organische psychische Störungen aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit (F06.8 nach ICD-10),
    • Nicht näher bezeichnete organische psychische Störungen aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit (F06.9 nach ICD-10),
    • Persönlichkeits- und Verhaltensstörung aufgrund einer Krankheit, Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns (F07 nach ICD-10)
  6. EMDR bei Erwachsenen bei der Indikation „Posttraumatische Belastungsstörung“ (F43.1 nach ICD-10)
GOÄ-Ziffer: Abrechnungsempfehlung GOP (14)

Die Leistung ist bis zu zweimal an einem Kalendertag und bis zu achtundvierzigmal im Jahr berechnungsfähig.

Anlage 1
Die Bundesärztekammer, die Bundespsychotherapeutenkammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfestellen von Bund und Ländern (mit Ausnahme der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein) stellen zur Konkretisierung der Abrechnungsempfehlungen 11, 14 und 16 fest:

Die nachstehenden wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und Psychotherapiemethoden können wie folgt Anwendung finden:

  1. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen im gesamten Spektrum der Indikationen für eine psychotherapeutische Behandlung
  2. Analytische Psychotherapie bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen im gesamten Spektrum der Indikationen für eine psychotherapeutische Behandlung
  3. Verhaltenstherapie bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen im gesamten Spektrum der Indikationen für eine psychotherapeutische Behandlung
  4. Systemische Therapie bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen im gesamten Spektrum der Indikationen für eine psychotherapeutische Behandlung
  5. Neuropsychologische Therapie bei Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen bei den Indikationen
    • Organisches amnestisches Syndrom, nicht durch Alkohol oder andere psychotrope Substanzen bedingt (F04 nach ICD-10),
    • Organische emotional labile (asthenische) Störung (F06.6 nach ICD-10),
    • Leichte kognitive Störung (F06.7 nach ICD-10),
    • Sonstige näher bezeichnete organische psychische Störungen aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit (F06.8 nach ICD-10),
    • Nicht näher bezeichnete organische psychische Störungen aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit (F06.9 nach ICD-10),
    • Persönlichkeits- und Verhaltensstörung aufgrund einer Krankheit, Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns (F07 nach ICD-10)
  6. EMDR bei Erwachsenen bei der Indikation „Posttraumatische Belastungsstörung“ (F43.1 nach ICD-10)
GOÄ-Ziffer: Abrechnungsempfehlung GOP (15)

ggf. einschließlich

  • orientierende, diagnostische Abklärung der krankheitswertigen Störung
  • differentialdiagnostische Abklärung der krankheitswertigen Störung
  • Abklärung des individuellen Behandlungsbedarfes und Empfehlungen über die weitere Behandlung
  • psychotherapeutische Intervention
  • Hinweise zu weiteren Hilfemöglichkeiten

Die Leistung ist höchstens sechsmal im Jahr, bei Kindern und Jugendlichen sowie Patienten mit einer geistigen Behinderung höchstens zehnmal berechnungsfähig.

GOÄ-Ziffer: Abrechnungsempfehlung GOP (16)
Ausschlussziffern: GOÄ 862, GOÄ 864, GOÄ 871

Die Leistung ist bis zu zweimal an einem Kalendertag und bis zu achtundvierzigmal im Jahr berechnungsfähig.

Anlage 1
Die Bundesärztekammer, die Bundespsychotherapeutenkammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfestellen von Bund und Ländern (mit Ausnahme der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein) stellen zur Konkretisierung der Abrechnungsempfehlungen 11, 14 und 16 fest:

Die nachstehenden wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und Psychotherapiemethoden können wie folgt Anwendung finden:

  1. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen im gesamten Spektrum der Indikationen für eine psychotherapeutische Behandlung
  2. Analytische Psychotherapie bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen im gesamten Spektrum der Indikationen für eine psychotherapeutische Behandlung
  3. Verhaltenstherapie bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen im gesamten Spektrum der Indikationen für eine psychotherapeutische Behandlung
  4. Systemische Therapie bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen im gesamten Spektrum der Indikationen für eine psychotherapeutische Behandlung
  5. Neuropsychologische Therapie bei Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen bei den Indikationen
    • Organisches amnestisches Syndrom, nicht durch Alkohol oder andere psychotrope Substanzen bedingt (F04 nach ICD-10),
    • Organische emotional labile (asthenische) Störung (F06.6 nach ICD-10),
    • Leichte kognitive Störung (F06.7 nach ICD-10),
    • Sonstige näher bezeichnete organische psychische Störungen aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit (F06.8 nach ICD-10),
    • Nicht näher bezeichnete organische psychische Störungen aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit (F06.9 nach ICD-10),
    • Persönlichkeits- und Verhaltensstörung aufgrund einer Krankheit, Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns (F07 nach ICD-10)
  6. EMDR bei Erwachsenen bei der Indikation „Posttraumatische Belastungsstörung“ (F43.1 nach ICD-10)
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