GOÄ-Ziffer: 450
GOÄ 450: Rauschnarkose – auch mit Lachgas –
1,0
4,43 €
2,3
10,19 €
3,5
15,50 €
Ausschlussziffern:
Allgemeine Bestimmungen
Bei der Anwendung mehrerer Narkose- oder Anästhesieverfahren nebeneinander ist nur die jeweils höchstbewertete dieser Leistungen berechnungsfähig; eine erforderliche Prämedikation ist Bestandteil dieser Leistung. Als Narkosedauer gilt die Dauer von zehn Minuten vor Operationsbeginn bis zehn Minuten nach Operationsende.