Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 274
GOÄ 274: Dauertropfinfusion, intravenös, von mehr als 6 Stunden Dauer – gegebenenfalls einschließlich Infusionsplan und Bilanzierung –
Abschnitt: C
Punktzahl:
320
Einfachsatz:
1,0
18,65 €
Regelhöchstsatz:
2,3
42,90 €
Höchstsatz:
3,5
65,28 €
Neben der Leistung nach Nummer 274 sind die Leistungen nach den Nummern 271 bis 273, 275 und/oder 276 nicht berechnungsfähig.
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