GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 274

GOÄ 274: Dauertropfinfusion, intravenös, von mehr als 6 Stunden Dauer – gegebenenfalls einschließlich Infusionsplan und Bilanzierung –

Abschnitt: C

Punktzahl:

320

Einfachsatz:

1,0
18,65 €

Regelhöchstsatz:

2,3
42,90 €

Höchstsatz:

3,5
65,28 €
Ausschlussziffern: GOÄ 271, GOÄ 272, GOÄ 273, GOÄ 275, GOÄ 276

Neben der Leistung nach Nummer 274 sind die Leistungen nach den Nummern 271 bis 273, 275 und/oder 276 nicht berechnungsfähig.

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