GOÄ Ziffern: Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ Abschnitt F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

GOÄ-Ziffer: 604
Ausschlussziffern: GOÄ 435, GOÄ 603, GOÄ 608

Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten.
Neben der Leistung nach der Nummer 604 sind die Leistungen nach den Nummern 603 und 608 nicht berechnungsfähig.

GOÄ-Ziffer: 612
Ausschlussziffern: GOÄ 605, GOÄ 608, GOÄ 609, GOÄ 610

Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten.
Neben der Leistung nach Nummer 612 sind die Leistungen nach den Nummern 605, 608, 609 und 610 nicht berechnungsfähig.

GOÄ-Ziffer: 623
Ausschlussziffern: GOÄ 624

Die Leistung nach Nummer 623 zur Temperaturmessung an der Hautoberfläche der Brustdrüse ist nur bei Vorliegen eines abklärungsbedürftigen mammographischen Röntgenbefundes berechnungsfähig.

GOÄ-Ziffer: 626

GOÄ 626: Rechtsherzkatheterismus – einschließlich Druckmessungen und oxymetrischer Untersuchungen sowie fortlaufender EKG-und Röntgenkontrolle –

1.000 Punkte
1.000
Punktzahl
1,0
58,29 €
Einfachsatz
2,3
134,06 €
Regelhöchstsatz
3,5
204,01 €
Höchstsatz

Die Leistung nach Nummer 626 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.
Neben der Leistung nach Nummer 626 sind die Leistungen nach den Nummern 355, 356, 360, 361, 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig.

GOÄ-Ziffer: 627

GOÄ 627: Linksherzkatheterismus – einschließlich Druckmessungen und oxymetrischer Untersuchungen sowie fortlaufender EKG- und Röntgenkontrolle –

1.500 Punkte
1.500
Punktzahl
1,0
87,43 €
Einfachsatz
2,3
201,09 €
Regelhöchstsatz
3,5
306,01 €
Höchstsatz

Die Leistung nach Nummer 627 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.
Neben der Leistung nach Nummer 627 sind die Leistungen nach den Nummern 355, 356, 360, 361, 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig.

GOÄ-Ziffer: 628

Die Leistung nach Nummer 628 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.
Neben der Leistung nach Nummer 628 sind die Leistungen nach den Nummern 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig.

GOÄ-Ziffer: 629

Die Leistung nach Nummer 629 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.
Neben der Leistung nach Nummer 629 sind die Leistungen nach den Nummern 355, 356, 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig.

GOÄ-Ziffer: 630

Die Kosten für den Einschwemmkatheter sind mit der Gebühr abgegolten.
Neben der Leistung nach Nummer 630 sind die Leistungen nach den Nummern 355, 356, 360, 361, 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig.

GOÄ-Ziffer: 632

Die Kosten für den Einschwemmkatheter sind mit der Gebühr abgegolten.
Neben der Leistung nach Nummer 632 sind die Leistungen nach den Nummern 355, 356, 360, 361, 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig.

GOÄ-Ziffer: 705

GOÄ 705: Proktoskopie

152 Punkte
152
Punktzahl
1,0
8,86 €
Einfachsatz
2,3
20,38 €
Regelhöchstsatz
3,5
31,01 €
Höchstsatz
Ausschlussziffern: GOÄ 766
GOÄ-Ziffer: 715

Neben der Leistung nach Nummer 715 sind die Leistungen nach den Nummern 8 und 26 nicht berechnungsfähig.

GOÄ-Ziffer: 726
Ausschlussziffern: GOÄ 719, GOÄ 849, GOÄ 1559, GOÄ 1560

Neben der Leistung nach Nummer 726 sind die Leistungen nach den Nummern 719, 849, 1559 und 1560 nicht berechnungsfähig.
Die Leistung nach Nummer 726 ist neben der Leistung nach Nummer 725 an demselben Tage nur berechnungsfähig, wenn beide Behandlungen zeitlich getrennt voneinander mit einer Dauer von jeweils mindestens 45 Minuten erbracht werden.

GOÄ-Ziffer: 748

GOÄ 748: Hautdrainage

76 Punkte
76
Punktzahl
1,0
4,43 €
Einfachsatz
2,3
10,19 €
Regelhöchstsatz
3,5
15,50 €
Höchstsatz
Ausschlussziffern:
GOÄ-Ziffer: 793

GOÄ 793: Ärztliche Betreuung eines Patienten bei kontinuierlicher ambulanter Peritonealdialyse (CAPD), je Tag

115 Punkte
115
Punktzahl
1,0
6,70 €
Einfachsatz
2,3
15,42 €
Regelhöchstsatz
3,5
23,46 €
Höchstsatz
Ausschlussziffern:

Der Leistungsinhalt der Nummern 790 bis 793 umfaßt insbesondere die ständige Bereitschaft von Arzt und gegebenenfalls Dialysehilfspersonal, die regelmäßigen Beratungen und Untersuchungen des Patienten, die Anfertigung und Auswertung der Dialyseprotokolle sowie die regelmäßigen Besuche bei Heimdialyse- Patienten mit Gerätekontrollen im Abstand von mindestens drei Monaten.
Bei der Zentrums- und Praxisdialyse ist darüber hinaus die ständige Anwesenheit des Arztes während der Dialyse erforderlich.
Leistungen nach den Abschnitten B und C (mit Ausnahme der Leistung nach Nummer 50 in Verbindung mit einem Zuschlag nach den Buchstaben E, F, G und/oder H) sowie die Leistungen nach den Nummern 3550, 3555, 3557, 3558, 3562.H1, 3565.H1, 3574, 3580.H1, 3584.H1, 3585.H1, 3587.H1, 3592.H1, 3594.H1, 3595.H1, 3620, 3680, 3761 und 4381, die in ursächlichem Zusammenhang mit der Dialysebehandlung erbracht werden, sind nicht gesondert berechnungsfähig. Dies gilt auch für Auftragsleistungen.

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