Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Abschnitt F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
GOÄ 602: Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung –
GOÄ 603: Bestimmung des Atemwegwiderstandes (Resistance) nach der Oszillationsmethode oder der Verschlußdruckmethode – gegebenenfalls einschließlich fortlaufender Registrierung –
Neben der Leistung nach Nummer 603 ist die Leistung nach Nummer 608 nicht berechnungsfähig.
GOÄ 604: Bestimmung des Atemwegwiderstandes (Resistance) nach der Oszillationsmethode oder der Verschlußdruckmethode vor und nach Applikation pharmakodynamisch wirksamer Substanzen – gegebenenfalls einschließlich Phasenwinkelbestimmung und gegebenenfalls einschließlich fortlaufender Registrierung –
Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten.
Neben der Leistung nach der Nummer 604 sind die Leistungen nach den Nummern 603 und 608 nicht berechnungsfähig.
GOÄ 605a: Darstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen – einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation –
GOÄ 606: Spiroergometrische Untersuchung – einschließlich vorausgegangener Ruhespirographie und gegebenenfalls einschließlich Oxymetrie –
GOÄ 607: Residualvolumenbestimmung (Fremdgasmethode)
GOÄ 610: Ganzkörperplethysmographische Untersuchung (Bestimmung des intrathorakalen Gasvolumens und des Atemwegwiderstandes) – gegebenenfalls mit Bestimmung der Lungendurchblutung –
Neben der Leistung nach Nummer 610 sind die Leistungen nach den Nummern 605 und 608 nicht berechnungsfähig.
GOÄ 611: Bestimmung der Lungendehnbarkeit (Compliance) – einschließlich Einführung des Ösophaguskatheters –
GOÄ 612: Ganzkörperplethysmographische Bestimmung der absoluten und relativen Sekundenkapazität und des Atemwegwiderstandes vor und nach Applikation pharmakodynamisch wirksamer Substanzen
Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten.
Neben der Leistung nach Nummer 612 sind die Leistungen nach den Nummern 605, 608, 609 und 610 nicht berechnungsfähig.
GOÄ 614: Transkutane Messung(en) des Sauerstoffpartialdrucks
GOÄ 615: Untersuchung der CO-Diffusionskapazität mittels Ein-Atemzugmethode (single-breath)
GOÄ 616: Untersuchung der CO-Diffusionskapazität als fortlaufende Bestimmung (steady state) in Ruhe oder unter Belastung
Neben der Leistung nach Nummer 616 ist die Leistung nach Nummer 615 nicht berechnungsfähig.
GOÄ 617: Gasanalyse in der Exspirationsluft mittels kontinuierlicher Bestimmung mehrerer Gase
GOÄ 620: Rheographische Untersuchung der Extremitäten
Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten.
GOÄ 621: Mechanisch-oszillographische Untersuchung (Gesenius-Keller)
GOÄ 622: Akrale infraton-oszillographische Untersuchung
GOÄ 623: Temperaturmessung(en) an der Hautoberfläche (z.B. der Brustdrüse) mittels Flüssig-Kristall-Thermographie (Plattenthermographie) einschließlich der notwendigen Aufnahmen
Die Leistung nach Nummer 623 zur Temperaturmessung an der Hautoberfläche der Brustdrüse ist nur bei Vorliegen eines abklärungsbedürftigen mammographischen Röntgenbefundes berechnungsfähig.
GOÄ 624: Thermographische Untersuchung mittels elektronischer Infrarotmessung mit Schwarzweiß-Wiedergabe und Farbthermogramm einschließlich der notwendigen Aufnahmen, je Sitzung
Neben der Leistung nach Nummer 624 ist die Leistung nach Nummer 623 nicht berechnungsfähig.
GOÄ 626: Rechtsherzkatheterismus – einschließlich Druckmessungen und oxymetrischer Untersuchungen sowie fortlaufender EKG-und Röntgenkontrolle –
Die Leistung nach Nummer 626 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.
Neben der Leistung nach Nummer 626 sind die Leistungen nach den Nummern 355, 356, 360, 361, 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig.
GOÄ 627: Linksherzkatheterismus – einschließlich Druckmessungen und oxymetrischer Untersuchungen sowie fortlaufender EKG- und Röntgenkontrolle –
Die Leistung nach Nummer 627 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.
Neben der Leistung nach Nummer 627 sind die Leistungen nach den Nummern 355, 356, 360, 361, 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig.
GOÄ 628: Herzkatheterismus mit Druckmessungen und oxymetrischen Untersuchungen – einschließlich fortlaufender EKG- und Röntgenkontrolle – im zeitlichen Zusammenhang mit Leistungen nach den Nummern 355 und/oder 360
Die Leistung nach Nummer 628 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.
Neben der Leistung nach Nummer 628 sind die Leistungen nach den Nummern 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig.
GOÄ 629: Transseptaler Linksherzkatheterismus – einschließlich Druckmessungen und oxymetrischer Untersuchungen sowie fortlaufender EKG- und Röntgenkontrolle –
Die Leistung nach Nummer 629 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.
Neben der Leistung nach Nummer 629 sind die Leistungen nach den Nummern 355, 356, 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig.
GOÄ 630: Mikro-Herzkatheterismus unter Verwendung eines Einschwemmkatheters – einschließlich Druckmessungen nebst fortlaufender EKG-Kontrolle –
Die Kosten für den Einschwemmkatheter sind mit der Gebühr abgegolten.
Neben der Leistung nach Nummer 630 sind die Leistungen nach den Nummern 355, 356, 360, 361, 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig.
GOÄ 631: Anlegung eines transvenösen temporären Schrittmachers – einschließlich Venenpunktion, Elektrodeneinführung, Röntgendurchleuchtung des Brustkorbs und fortlaufender EKG-Kontrolle –
GOÄ 632: Mikro-Herzkatheterismus unter Verwendung eines Einschwemmkatheters – einschließlich Druckmessungen und oxymetrischer Untersuchungen nebst fortlaufender EKG-Kontrolle – gegebenenfalls auch unter Röntgen-Kontrolle –
Die Kosten für den Einschwemmkatheter sind mit der Gebühr abgegolten.
Neben der Leistung nach Nummer 632 sind die Leistungen nach den Nummern 355, 356, 360, 361, 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig.
GOÄ 634: Lichtreflex-Rheographie
GOÄ 635: Photoelektrische Volumenpulsschreibung an mindestens vier Punkten
GOÄ 636: Photoelektrische Volumenpulsschreibung mit Kontrolle des reaktiven Verhaltens der peripheren Arterien nach Belastung (z.B. mit Temperaturreizen)
GOÄ 637: Pulswellenlaufzeitbestimmung – gegebenenfalls einschließlich einer elektrokardiographischen Kontrollableitung –
GOÄ 638: Punktuelle Arterien – und/oder Venenpulsschreibung
GOÄ 639: Prüfung der spontanen und reaktiven Vasomotorik (photoplethysmographische Registrierung der Blutfüllung und photoplethysmographische Simultanregistrierung der Füllungsschwankungen peripherer Arterien an mindestens vier peripheren Gefäßabschnitten sowie gleichzeitige Registrierung des Volumenpulsbandes)
GOÄ 640: Phlebodynamometrie
GOÄ 641: Venenverschluß-plethysmographische Untersuchung
GOÄ 642: Venenverschluß-plethysmographische Untersuchung mit reaktiver Hyperämiebelastung
GOÄ 643: Periphere Arterien- bzw. Venendruck- und/oder Strömungsmessung
GOÄ 644: Untersuchung der Strömungsverhältnisse in den Extremitätenarterien bzw. -venen mit direktionaler Ultraschall-Doppler-Technik – einschließlich graphischer Registrierung –
GOÄ 645: Untersuchung der Strömungsverhältnisse in den hirnversorgenden Arterien und den Periorbitalarterien mit direktionaler Ultraschall-Doppler-Technik – einschließlich graphischer Registrierung –
GOÄ 646: Hypoxietest (Simultanregistrierung des Atemvolumens und des Gasaustausches, der Arterialisation sowie der peripheren Vasomotorik mit gasanalytischen und photoelektrischen Verfahren)
GOÄ 647: Kardiologische und/oder hepatologische Kreislaufzeitmessung(en) mittels Indikatorverdünnungsmethoden – einschließlich Kurvenschreibung an verschiedenen Körperstellen mit Auswertung und einschließlich Applikation der Testsubstanz –
GOÄ 648: Messung(en) des zentralen Venen- oder Arteriendrucks, auch unter Belastung, – einschließlich Venen- oder Arterienpunktion, Kathetereinführung(en) und gegebenenfalls Röntgenkontrolle –
GOÄ 649: Transkranielle, doppler-sonographische Untersuchung – einschließlich graphischer Registrierung –
GOÄ 650: Elektrokardiographische Untersuchung zur Feststellung einer Rhythmusstörung und/oder zur Verlaufskontrolle – gegebenenfalls als Notfall-EKG –
GOÄ 651: Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)
GOÄ 653: Elektrokardiographische Untersuchung auf telemetrischem Wege
Die Leistungen nach den Nummern 650 bis 653 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.
GOÄ 654: Langzeitblutdruckmessung von mindestens 18 Stunden Dauer – einschließlich Aufzeichnung und Auswertung –
GOÄ 655: Elektrokardiographische Untersuchung mittels Ösophagusableitung – einschließlich Einführen der Elektrode – zusätzlich zu den Nummern 651 oder 652
GOÄ 656: Elektrokardiographische Untersuchung mittels intrakavitärer Ableitung am Hisschen Bündel einschließlich Röntgenkontrolle
GOÄ 657: Vektorkardiographische Untersuchung
GOÄ 659: Elektrokardiographische Untersuchung über mindestens 18 Stunden (Langzeit-EKG) – gegebenenfalls einschließlich gleichzeitiger Registrierung von Puls und Atmung -, mit Auswertung
GOÄ 660: Phonokardiographische Untersuchung mit mindestens zwei verschiedenen Ableitpunkten in mehreren Frequenzbereichen – einschließlich einer elektrokardiographischen Kontrollableitung sowie gegebenenfalls mit Karotispulskurve und/oder apexkardiographischer Untersuchung –
GOÄ 665: Grundumsatzbestimmung mittels Stoffwechselapparatur ohne Kohlensäurebestimmung
GOÄ 666: Grundumsatzbestimmung mittels Stoffwechselapparatur mit Kohlensäurebestimmung
GOÄ 669: Ultraschallechographie des Gehirns (Echoenzephalographie)
GOÄ 670: Einführung einer Magenverweilsonde zur enteralen Ernährung oder zur Druckentlastung
GOÄ 671: Fraktionierte Ausheberung des Magensaftes – auch nach Probefrühstück oder Probemahlzeit –
GOÄ 672: Ausheberung des Duodenalsaftes – auch mit Gallenreflex oder Duodenalspülung, gegebenenfalls fraktioniert –
GOÄ 674: Anlage eines Pneumothorax – gegebenenfalls einschließlich Röntgendurchleuchtungen vor und nach der Füllung –
GOÄ 675: Pneumothoraxfüllung – gegebenenfalls einschließlich Röntgendurchleuchtungen vor und nach der Füllung –
GOÄ 676: Magenuntersuchung unter Sichtkontrolle (Gastroskopie) mittels endogastral anzuwendender Kamera einschließlich Aufnahmen
Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten.
GOÄ 677: Bronchoskopie oder Thorakoskopie
GOÄ 678: Bronchoskopie mit zusätzlichem operativem Eingriff (z.B. Probeexzision, Katheterbiopsie, periphere Lungenbiopsie, Segmentsondierungen) – gegebenenfalls einschließlich Lavage –
GOÄ 681: Ösophagoskopie mit zusätzlichem operativem Eingriff (z.B. Fremdkörperentfernung) – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion –
GOÄ 682: Gastroskopie unter Einsatz vollflexibler optischer Instrumente – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion –
GOÄ 683: Gastroskopie einschließlich Ösophagoskopie unter Einsatz vollflexibler optischer Instrumente – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion –
GOÄ 685: Duodeno-/Jejunoskopie – gegebenenfalls einschließlich einer vorausgegangenen Ösophago-/Gastro-/Bulboskopie, Probeexzision und/oder Probepunktion –
GOÄ 686: Duodenoskopie mit Sondierung der Papilla Vateri zwecks Einbringung von Kontrastmittel und/oder Entnahme von Sekret – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion –
GOÄ 689: Sigmoidoskopie unter Einsatz vollflexibler optischer Instrumente – einschließlich Rektoskopie sowie gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion –
GOÄ 691: Ösophago-/Gastro-/Bulboskopie mit nachfolgender Sklerosierung von Ösophagusvarizen – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/ oder Probepunktion –
GOÄ 692: Duodenoskopie mit Sondierung der Papilla Vateri zwecks Einbringung von Kontrastmittel und/oder Entnahme von Sekret – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion – mit Papillotomie (Hochfrequenzelektroschlinge) und Steinentfernung
GOÄ 692a: Plazierung einer Drainage in den Gallenoder Pankreasgang – zusätzlich zu einer Leistung nach Nummer 685, 686 oder 692 –
GOÄ 695: Entfernung eines oder mehrerer Polypen oder Schlingenbiopsie mittels Hochfrequenzelektroschlinge – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion – zusätzlich zu den Nummern 682 bis 685 und 687 bis 689 –
GOÄ 696: Entfernung eines oder mehrerer Polypen oder Schlingenbiopsie mittels Hochfrequenzelektroschlinge – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion – zusätzlich zu Nummer 690 –
GOÄ 697: Saugbiopsie des Dünndarms – gegebenenfalls einschließlich Röntgenkontrolle, Probeexzision und/oder Probepunktion –
GOÄ 698: Kryochirurgischer Eingriff im Enddarmbereich
GOÄ 699: Infrarotkoagulation im Enddarmbereich, je Sitzung
GOÄ 701: Laparoskopie (mit Anlegung eines Pneumoperitoneums) mit intraabdominalem Eingriff – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion –
GOÄ 703: Ballonsondentamponade bei blutenden Ösophagus- und/oder Fundusvarizen
GOÄ 705: Proktoskopie
GOÄ 706: Licht- oder Laserkoagulation(en) zur Beseitigung von Stenosen oder zur Blutstillung bei endoskopischen Eingriffen, je Sitzung
GOÄ 714: Neurokinesiologische Diagnostik nach Vojta (Lagereflexe) sowie Prüfung des zerebellaren Gleichgewichts und der Statomotorik
GOÄ 715: Prüfung der kindlichen Entwicklung bezüglich der Grobmotorik, der Feinmotorik, der Sprache und des sozialen Verhaltens nach standardisierten Skalen mit Dokumentation des entsprechenden Entwicklungsstandes
Neben der Leistung nach Nummer 715 sind die Leistungen nach den Nummern 8 und 26 nicht berechnungsfähig.
GOÄ 718: Höchstwert bei den Untersuchungen nach den Nummern 716 und 717, auch bei deren Nebeneinanderberechnung
Bei Berechnung des Höchstwertes sind die Arten der Untersuchungen anzugeben.
GOÄ 719: Funktionelle Entwicklungstherapie bei Ausfallerscheinungen in der Motorik, im Sprachbereich und/oder Sozialverhalten, als Einzelbehandlung, Dauer mindestens 45 Minuten
GOÄ 725: Systematische sensomotorische Entwicklungs- und Übungsbehandlung von Ausfallerscheinungen am Zentralnervensystem als zeitaufwendige Einzelbehandlung – gegebenenfalls einschließlich individueller Beratung der Betreuungsperson -, Dauer mindestens 45 Minuten
Neben der Leistung nach Nummer 725 sind die Leistungen nach den Nummern 505 bis 527, 535 bis 555, 719, 806, 846, 847, 849, 1559 und 1560 nicht berechnungsfähig.
GOÄ 726: Systematische sensomotorische Behandlung von zentralbedingten Sprachstörungen – einschließlich aller dazugehörender psychotherapeutischer, atemgymnastischer, physikalischer und sedierender Maßnahmen sowie gegebenenfalls auch Dämmerschlaf – als zeitaufwendige Einzelbehandlung, Dauer mindestens 45 Minuten
Neben der Leistung nach Nummer 726 sind die Leistungen nach den Nummern 719, 849, 1559 und 1560 nicht berechnungsfähig.
Die Leistung nach Nummer 726 ist neben der Leistung nach Nummer 725 an demselben Tage nur berechnungsfähig, wenn beide Behandlungen zeitlich getrennt voneinander mit einer Dauer von jeweils mindestens 45 Minuten erbracht werden.
GOÄ 740: Kryotherapie der Haut, je Sitzung
GOÄ 741: Verschorfung mit heißer Luft oder heißen Dämpfen, je Sitzung
GOÄ 742: Epilation von Haaren im Gesicht durch Elektrokoagulation bei generalisiertem krankhaften Haarwuchs infolge Endokrinopathie (z.B. Hirsutismus), je Sitzung
GOÄ 743: Schleifen und Schmirgeln und/oder Fräsen von Bezirken der Haut oder der Nägel, je Sitzung
GOÄ 744: Stanzen der Haut, je Sitzung
GOÄ 745: Auskratzen von Wundgranulationen oder Entfernung von jeweils bis zu drei Warzen mit dem scharfen Löffel
GOÄ 746: Elektrolyse oder Kauterisation, als selbständige Leistung
GOÄ 747: Setzen von Schröpfköpfen, Blutegeln oder Anwendung von Saugapparaten, je Sitzung
GOÄ 750: Auflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie), je Sitzung
GOÄ 752: Bestimmung des Elektrolytgehalts im Schweiß durch Widerstandsmessung – einschließlich Stimulation der Schweißsekretion –
GOÄ 755: Hochtouriges Schleifen von Bezirken der Haut bei schweren Entstellungen durch Naevi, narbigen Restzuständen nach Akne vulgaris und ähnlichen Indikationen, je Sitzung
GOÄ 756: Chemochirurgische Behandlung spitzer Kondylome, auch in mehreren Sitzungen
GOÄ 757: Chemochirurgische Behandlung einer Präkanzerose – gegebenenfalls in mehreren Sitzungen –
GOÄ 758: Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln, je Sitzung
GOÄ 759: Bestimmung der Alkalineutralisationszeit
GOÄ 760: Alkaliresistenzbestimmung (Tropfmethode)
GOÄ 761: UV-Erythemschwellenwertbestimmung – einschließlich Nachschau –
GOÄ 762: Entleerung des Lymphödems an Arm oder Bein durch Abwicklung mit Gummischlauch
GOÄ 763: Spaltung oberflächlich gelegener Venen an einer Extremität oder von Hämorrhoidalknoten mit Thrombus-Expressionen – gegebenenfalls einschließlich Naht –
GOÄ 764: Verödung (Sklerosierung) von Krampfadern oder Hämorrhoidalknoten, je Sitzung
GOÄ 765: Operative Entfernung hypertropher zirkumanaler Hautfalten (Marisquen)
GOÄ 766: Ligaturbehandlung von Hämorrhoiden einschließlich Proktoskopie, je Sitzung
GOÄ 768: Ätzung im Enddarmbereich als selbständige Leistung
GOÄ 770: Ausräumung des Mastdarms mit der Hand
GOÄ 780: Apparative Dehnung (Sprengung) eines Kardiospasmus
GOÄ 781: Bougierung der Speiseröhre, je Sitzung
GOÄ 784: Erstanlegen einer externen Medikamentenpumpe – einschließlich Einstellung sowie Beratung und Schulung des Patienten – gegebenenfalls in mehreren Sitzungen –
GOÄ 785: Anlage und Überwachung einer Peritonealdialyse einschließlich der ersten Sitzung
GOÄ 786: Peritonealdialyse bei liegendem Katheter einschließlich Überwachung, jede (weitere) Spülung
GOÄ 790: Ärztliche Betreuung bei Hämodialyse als Training des Patienten und gegebenenfalls seines Dialysepartners zur Vorbereitung auf Heim- oder Limited-Care-Dialysen, auch als Hämofiltration, je Dialyse
GOÄ 791: Ärztliche Betreuung eines Patienten bei Hämodialyse als Heimdialyse oder Limited-Care-Dialyse, auch als Hämofiltration, je Dialyse
GOÄ 792: Ärztliche Betreuung eines Patienten bei Hämodialyse als Zentrums- oder Praxisdialyse (auch als Feriendialyse) – auch als Hämofiltration oder bei Plasmapherese -, je Dialyse bzw. Sitzung
GOÄ 793: Ärztliche Betreuung eines Patienten bei kontinuierlicher ambulanter Peritonealdialyse (CAPD), je Tag
Der Leistungsinhalt der Nummern 790 bis 793 umfaßt insbesondere die ständige Bereitschaft von Arzt und gegebenenfalls Dialysehilfspersonal, die regelmäßigen Beratungen und Untersuchungen des Patienten, die Anfertigung und Auswertung der Dialyseprotokolle sowie die regelmäßigen Besuche bei Heimdialyse- Patienten mit Gerätekontrollen im Abstand von mindestens drei Monaten.
Bei der Zentrums- und Praxisdialyse ist darüber hinaus die ständige Anwesenheit des Arztes während der Dialyse erforderlich.
Leistungen nach den Abschnitten B und C (mit Ausnahme der Leistung nach Nummer 50 in Verbindung mit einem Zuschlag nach den Buchstaben E, F, G und/oder H) sowie die Leistungen nach den Nummern 3550, 3555, 3557, 3558, 3562.H1, 3565.H1, 3574, 3580.H1, 3584.H1, 3585.H1, 3587.H1, 3592.H1, 3594.H1, 3595.H1, 3620, 3680, 3761 und 4381, die in ursächlichem Zusammenhang mit der Dialysebehandlung erbracht werden, sind nicht gesondert berechnungsfähig. Dies gilt auch für Auftragsleistungen.
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