Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 675
GOÄ 675: Pneumothoraxfüllung – gegebenenfalls einschließlich Röntgendurchleuchtungen vor und nach der Füllung –
Abschnitt: F
Punktzahl:
275
Einfachsatz:
1,0
16,03 €
Regelhöchstsatz:
2,3
36,87 €
Höchstsatz:
3,5
56,10 €
Ausschlussziffern:
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