GOÄ Ziffern: Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ Abschnitt I: Augenheilkunde

GOÄ-Ziffer: 1213

Neben den Leistungen nach den Nummern 1210 bis 1213 sind die Leistungen nach den Nummern 5 und/oder 6 nicht berechnungsfähig.

Wurden harte Kontaktlinsen (Haftschalen) nicht vertragen und müssen deshalb weiche Kontaktlinsen angepasst werden, sind die Leistungen nach der Nummer 1210 oder 1211 nicht erneut, sondern lediglich die Leistungen nach der Nummer 1212 oder 1213 berechnungsfähig.

GOÄ-Ziffer: 1241

GOÄ 1241: Gonioskopie

152 Punkte
152
Punktzahl
1,0
8,86 €
Einfachsatz
2,3
20,38 €
Regelhöchstsatz
3,5
31,01 €
Höchstsatz
GOÄ-Ziffer: 1259

GOÄ 1259: Pupillographie

242 Punkte
242
Punktzahl
1,0
14,11 €
Einfachsatz
1,8
25,39 €
Regelhöchstsatz
2,5
35,26 €
Höchstsatz
GOÄ-Ziffer: 1345

GOÄ 1345: Hornhautplastik

1.660 Punkte
1.660
Punktzahl
1,0
96,76 €
Einfachsatz
2,3
222,54 €
Regelhöchstsatz
3,5
338,65 €
Höchstsatz
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Ärztin