Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 1325
GOÄ 1325: Naht einer Bindehaut- oder nicht perforierenden Hornhaut- oder nicht perforierenden Lederhautwunde
Abschnitt: I
Punktzahl:
230
Einfachsatz:
1,0
13,41 €
Regelhöchstsatz:
2,3
30,83 €
Höchstsatz:
3,5
46,92 €
Ausschlussziffern:
Wir freuen uns über Ihr Feedback
Feedback senden
Kostenloser Abrechnungsstellen-Vergleich
Jetzt in unserem Abrechnungsstellen-Vergleich die passende Abrechnungsstelle finden.
Kostenfrei und unverbindlich für Ärzte, Zahnärzte, MVZ und Chefärzte.
Disclaimer: Die auf dieser Seite dargestellten Inhalte wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Allerdings können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Unsere Inhalte dienen nicht als Rechtsberatung und können diese nicht ersetzen. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden: Kontakt aufnehmen