GOÄ-Novelle: alle Infos zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu)

GOÄ-Novelle
Gebührenordnung

Eine Novelle der Gebührenordnung für Ärzte ist seit vielen Jahren im Gespräch. Doch bis zuletzt haben sich die Bestrebungen zu einer möglichen Aktualisierung der GOÄ terminlich nicht konkretisiert. Wir geben einen Überblick über die Historie, den aktuellen Stand der Novellierung und fassen alle zugänglichen Informationen zur neuen GOÄ zusammen.

Status quo zur GOÄneu

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wurde seit 1982 nicht grundlegend angepasst. Moderne Leistungen, die beispielsweise durch die Digitalisierung der Arztpraxis Einzug in den Praxisalltag erhalten, finden somit keine hinreichende Berücksichtigung und werden mit Analogziffern abgebildet.

Doch eine GOÄ-Reform, die auch im aktuellen Koalitionsvertrag keine Erwähnung findet, lässt dennoch bereits lange auf sich warten. Durch die Herausforderungen der COVID19-Pandemie ist das Thema zwar temporär etwas in den Hintergrund gerückt. Dabei ist die Novelle der GOÄ aktueller denn je. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die bisher gültige GOÄ im Wesentlichen aus dem Jahr 1982 stammt und 1996 lediglich teilnovelliert wurde. Die Ärzteschaft beklagt daher bereits seit geraumer Zeit die mangelnde Berücksichtigung der Dynamik des ärztlichen Leistungsspektrums, sowie der aktuellen Kosten- und Preisentwicklung in der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte. So wurde von der Bundesärztekammer (BÄK) unter Mitwirkung von 165 ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften ein mit dem PKV-Verband und der Beihilfe abgestimmter Entwurf einer neuen GOÄ erarbeitet.

Testbetrieb der GOÄneu

Die neuen Leistungen wurden seit ca. September 2022 in einem Testbetrieb im Verhältnis zur bisherigen GOÄ verprobt. So wurden mehr als 1.500 Rechnungen aus dem Jahr 2021 jeweils durch die PVS, PKV-Mitgliedsunternehmen und Vertretern der Beihilfe von der alten GOÄ auf die GOÄneu mit ihren nunmehr 5.595 Ziffern übertragen und bewertet.

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Historie zur Novellierung der GOÄ

Wann Was
Mai 2022 Ein zwischen BÄK, PKV und Beihilfekostenträgern ausgehandelter GOÄ-Vorschlag wurde dem Bundesgesundheitsminister auf dem Deutschen Ärztetag überreicht. Karl Lauterbach habe daraufhin eine vorurteilsfreie Prüfung des Entwurfs zugesichert.
28.07.2022 Kleine Anfrage „Mögliche Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte“ der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 20/2934)
11.08.2022 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Mögliche Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte“ der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 20/3103)
September 2022 Florian Reuther, Direktor des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) erläutert, dass seit einigen Wochen bis voraussichtlich Ende 2022 ein Testbetrieb der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) laufe.
02.01.2023 Die Bundesärztekammer (BÄK) verschickt eine arzteigene, noch nicht mit dem PKV-Verband abgestimmte Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) an das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Edgar Franke, Staatssekretär im BMG, kommentierte dahingehend, dass das Ministerium prüfen und entscheiden wolle, „ob beziehungsweise inwieweit eine Reform der GOÄ auf dieser Grundlage erfolgen“ könne, sobald ein gemeinsamer Vorschlag von BÄK und PKV-Verband vorliege. Insbesondere würden „mögliche Auswirkungen auf das duale Versicherungssystem“ Berücksichtigung finden.
06.01.2023 Der PKV-Verband teilt in einer Pressemitteilung anlässlich des Versands einer arzteigenen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) der Bundesärztekammer an das Bundesgesundheitsministerium mit, dass die in dem Entwurf einer GOÄ genannten Preise nicht mit der PKV und der Beihilfe abgestimmt seien. Das rechtliche Regelwerk einer neuen GOÄ sei jedoch bereits einvernehmlich beschlossen und der aktuelle Stand der modernen Medizin mit rund 5.600 Leistungsbeschreibungen weitestgehend konsentiert.
19.01.2023 Die Bundesärztekammer (BÄK) überreicht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach einen USB-Stick mit der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) mit „einseitig von der Ärzteschaft kalkulierten Preisen“. Mit dem PKV-Verband befände man sich aber weiterhin im Dialog, so Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer.
01.03.2023 Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen e.V. (BVDD) ruft seine Mitglieder in einer Pressemitteilung dazu auf, bei privatärztlichen Abrechnungen nach der veralteten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) höhere Steigerungsfaktoren bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten zu nutzen als den seit Jahren üblichen Regelhöchstsatz von meist 2,3. Aus wirtschaftlichen Gründen werde man den Paragraphenteil der GOÄ künftig in seiner Lesart genau nutzen und von den Möglichkeiten einer Faktorensteigerung mit Begründung und dem Instrument der Abdingung vermehrt Gebrauch machen.
06.03.2023 Auch der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e. V. (bng) fordert seine knapp 1.300 Verbandsmitglieder auf, ebenfalls alle gebotenen begründbaren Möglichkeiten der Faktorensteigerung zur Abrechnung anzuwenden.
22.03.2023 In einer Pressemitteilung des PVS Verbands fordert Vorstand Dr. med. Michael Klinger die umgehende Einführung einer GOÄ-Inflations- und Energiekostenausgleichpauschale. Diese sei „angesichts der vorläufig festgefahrenen Verhandlungen rund um eine Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und gleichzeitig erheblich gestiegener Kosten für den Praxisbetrieb“ erforderlich. Bereits während der Pandemie hätten PKV und Ärzteschaft durch eine schnelle gemeinsame Handlungsempfehlung selbstverantwortlich und staatsfern zum Wohle aller gehandelt. Ein solch schnelles Handeln sei nun aus Sicht des PVS Verbands ebenfalls geboten.
30.03.2023 In einer Stellungnahme berichtet der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) davon, dass die in der Allianz zusammengeschlossenen Ärzteverbände die Initiative der Bundesärztekammer ausdrücklich unterstützen, den Novellierungsprozess der ärztlichen Gebührenordnung voranzutreiben.
16.05.2023 Im Rahmen des Deutschen Ärztetags in Essen hat sich Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach im Podcast ÄrzteTag vor Ort zur Reform der GOÄ geäußert. So verwies Lauterbach darauf, dass im Koalitionsvertrag festgelegt worden sei, dass keine Reform angegangen würde, die das Verhältnis zwischen PKV und GKV verändere. Sollte dies “jetzt plötzlich möglich sein”, könne man darüber reden, so der Bundesgesundheitsminister. Allerdings müsse man dann auch über andere Dinge sprechen, wie beispielsweise die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Lauterbach ergänzte, dass eine isolierte Reform an einer solchen Stelle schwierig sei und durch den Koalitionsvertrag zum jetzigen Zeitpunkt mehr oder weniger ausgeschlossen sei. Wenn jedoch nun bei allen Koalitionspartnern politische Bewegung käme, dann könne man über alles reden.
04.07.2023 Die Unionsfraktion im Bundestag fordert die Bundesregierung auf, eine Novelle der GOÄ und GOZ in Form einer Rechtsverordnung der Bundesregierung unverzüglich vorzubereiten und auf den Weg zu bringen. Die wesentlich betroffenen Akteure (insbesondere BÄK, Bundeszahnärztekammer, PKV-Verband, Vertreter der Beihilfe) sollen dabei in die Beratungen einbezogen und die bereits geleisteten Vorarbeiten maßgeblich berücksichtigt werden. Zudem fordert die Fraktion der CDU/CSU die Bundesregierung auf, für die Etablierung eines Mechanismus zu sorgen, der künftig eine regelmäßige Anpassung der beiden Gebührenordnungen mit Blick auf den medizinischen Fortschritt und die Kostenentwicklung ermögliche.
31.10.2023 Die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, Dr. Ellen Lundershausen, betont, dass die Ärzteschaft und PKV für die zügige Umsetzung einer neuen Gebührenordnung bereitstünden. Eine Umsetzung der Reform in der aktuellen Legislaturperiode halte sie für möglich. Es sei vielmehr eine Frage des politischen Willens und der Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums, die Reform auf den Weg zu bringen.
09.01.2024 Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sagte zu, die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in diesem Jahr noch einmal auf die politische Agenda zu setzen und die Novelle der GOÄ in der Ampelkoalition zwischen SPD, Grünen und FDP besprechen werde. Dies wolle man tun, obwohl man sich mit den Koalitionspartnern im Koalitionsvertrag darauf verständigt habe, das Verhältnis zwischen gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) in dieser Legislaturperiode nicht anzutasten.

Kleine Anfrage zur Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Die CDU/CSU-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage nach einer möglichen Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Abgeordneten erfragen unter anderem, ob bei einer Novellierung der GOÄ eine Verschiebung von der privaten Krankenversicherung (PKV) zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gegeben sei, ob sich der Ärztemangel durch eine Reform verschärfen könnte und die GOÄ auch zukünftig den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft und das gesamte ärztliche Leistungsspektrum abbilden werde.

Die GOÄ sei im Gegensatz zu den Gebührenordnungen anderer freier Berufe nicht grundlegend angepasst worden und sei nach Überzeugung der Fragesteller veraltet. Dadurch entstünden für „Patientinnen und Patienten, Krankenversicherer, Beihilfe und Ärzteschaft sowie für die Medizinischen Fachangestellten in den Praxen […] Verunsicherungen, Prüfaufwand und Rechtsstreitigkeiten, da die aktuell gültige GOÄ aus Sicht der Fragesteller kaum mehr nachvollziehbare, teilweise auch schon wieder veraltete Analogbewertungen (vgl. § 6 Absatz 2 GOÄ)“ enthalte.

Gebührenordnungen
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Antwort der Bundesregierung zu Defiziten der aktuellen GOÄ

Aus der Antwort der Bundesregierung geht zwar hervor, dass die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) das medizinische Leistungsgeschehen nicht mehr hinreichend abbilde und die Bundesregierung insofern die Einschätzung der Fragesteller zu den Defiziten der aktuellen GOÄ teile. Jedoch verweist die Bundesregierung auf den von der Bundesärztekammer (BÄK) und dem Verband der privaten Krankenversicherungen e. V. (PKV-Verband) erarbeiten gemeinsamen Vorschlag, welcher „als fachliche Grundlage für eine Modernisierung herangezogen werden könnte“. Zum Zeitpunkt der Antwort hätten die BÄK und der PKV-Verband mitgeteilt, dass die Verhandlungen über die Preise noch nicht vollständig abgeschlossen seien.

Eine Prüfung dieses gemeinsamen Vorschlags finde statt, sobald dieser vollständig vorliege. Sodann werde auch entschieden, „ob bzw. inwieweit eine Reform der GOÄ auf dieser Grundlage erfolgen“ könne. Insbesondere würden dabei auch „mögliche Auswirkungen auf das duale Versicherungssystem berücksichtigt“.

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Was soll sich in der neuen GOÄ ändern?

Die GOÄneu soll viele grundlegende Veränderungen mit sich bringen.

  • 5.595 Gebührenordnungsziffern (4.202 Hauptleistungen und 1.393 Zuschläge)
  • Abbildung des aktuellen Stands der Medizin (Berücksichtigung von z.B. Abrechnung von Videosprechstunde, E-Mail-Beratung und „E-Health“)
  • Vermeidung von Analogberechnungen
  • Förderung der sprechenden Medizin (Aufwertung von Gesprächsziffern, Abbildung in Zeitintervallen
  • Förderung der Digitalisierung (ePA, DiGAs und E-Health-Leistungen berücksichtigt, Arzt-Patienten-Gespräche auch mittels digitaler Technologie möglich)
  • Kein Ausschluss von Gesprächsleistungen vor oder im Anschluss von technischen Untersuchungen (197 Kostensätze, davon 10 Personal, 181 Funktionseinheiten mit 1.427 Gerätekostenstellen, 6 Gemeinkostenstellen)
  • Überprüfung und Weiterentwicklung der GOÄ (Unterstützung des Verordnungsgebers durch Gemeinsame Kommission zur Weiterentwicklung der GOÄ (GeKo) zwischen Bundesärztekammer (BÄK) und den privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV- Verband) sowie der Beihilfe)
  • Steigerungen sollen in der vorbereiteten Version der GOÄ bis zu einem Höchstsatz von 5,0 möglich sein

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Häufige Fragen zur GOÄ-Novelle

Nach dem Testbetrieb Ende 2022 hat die Bundesärztekammer (BÄK) Anfang 2023 eine arzteigene neue GOÄ an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) übergeben. Das rechtliche Regelwerk sei zwar mit dem PKV-Verband einvernehmlich beschlossen und die Leistungsbeschreibungen weitestgehend konsentiert. Allerdings muss nun noch Konsens zwischen BÄK und PKV-Verband hinsichtlich der Preise herrschen, bevor das Bundesgesundheitsministerium prüfen und entscheiden wird, „ob beziehungsweise inwieweit eine Reform der GOÄ auf dieser Grundlage erfolgen“ kann.

Die Novellierung der GOÄ soll zahlreiche grundlegende Veränderungen mit sich bringen. So soll die GOÄneu ca. doppelt so viele Ziffern (5.595) aufweisen wie die aktuelle GOÄ, moderne Medizinstandards und digitalisierte Methoden abbilden und die sogenannte „sprechende Medizin“ fördern.

Nach aktuellen Erkenntnissen wird die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) durch die angestrebte Novelle etwa doppelt so viele GOÄ-Ziffern aufweisen wie derzeit und auf 5.595 Ziffern anwachsen. Dadurch sollen beispielsweise die derzeitigen Analogziffern wegfallen und die Möglichkeiten der Digitalisierung in der Arztpraxis Berücksichtigung finden.

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