GOÄ-Novelle: alle Infos zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu)

GOÄ-Novelle
Gebührenordnung

Eine Novelle der Gebührenordnung für Ärzte ist seit vielen Jahren im Gespräch. Nachdem eine Aktualisierung der GOÄ lange Zeit nicht absehbar schien, hat der Deutsche Ärztetag zuletzt das Mandat erteilt, die konsentierte GOÄneu an den Verordnungsgeber zu übergeben. Wir geben einen Überblick über die Historie, den aktuellen Stand der Novellierung und fassen alle Informationen zur neuen GOÄ zusammen.

Kurz und knapp

  • Die aus den 1980er Jahren stammende GOÄ ist veraltet und bildet nicht den aktuellen Stand der Medizin ab.
  • Eine Novellierung ist seit vielen Jahren im Gespräch, konnte bislang aber nicht umgesetzt werden.
  • Ärzteschaft und PKV-Verband haben sich nun auf einen Vorschlag geeinigt, der der Politik vorgelegt wird.

Status quo zur GOÄneu

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wurde seit 1982 nicht grundlegend angepasst, sondern lediglich 1996 teilnovelliert. Moderne Leistungen, die beispielsweise durch die Digitalisierung der Arztpraxis Einzug in den Praxisalltag erhalten, finden somit keine hinreichende Berücksichtigung und werden mit Analogziffern abgebildet. Dennoch lässt eine GOÄ-Reform seither auf sich warten. Phasenweise steht die GOÄ-Novelle politisch nicht auf der Agenda, zeitweise rücken die Herausforderungen der COVID19-Pandemie das Thema in den Hintergrund.

Die Ärzteschaft beklagt daher bereits seit geraumer Zeit die mangelnde Berücksichtigung der Dynamik des ärztlichen Leistungsspektrums, sowie der aktuellen Kosten- und Preisentwicklung in der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte. Auf dem 129. Deutsche Ärztetag in Leipzig wurde zuletzt über den von der Bundesärztekammer (BÄK) unter Mitwirkung von 165 ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften erarbeiteten und mit dem PKV-Verband und der Beihilfe abgestimmten Entwurf einer neuen GOÄ abgestimmt. Zuvor hatten sich zahlreiche ärztliche Berufsverbände gegen die GOÄneu ausgesprochen, konnten sich bei der Abstimmung beim Deutschen Ärztetag in Leipzig jedoch nicht durchsetzen. Im Ergebnis stimmten die Delegierten mehrheitlich für den Antrag, den BÄK-Vorstand damit zu beauftraen, den GOÄ-Entwurf „gemeinsam mit dem PKV-Verband der Bundesgesundheitsministerin mit der Aufforderung zu übergeben, die überfällige Novellierung der GOÄ auf dieser Grundlage unverzüglich einzuleiten“.

Was soll sich in der neuen GOÄ ändern?

Die GOÄneu soll viele grundlegende Veränderungen mit sich bringen.

  • 5.595 Gebührenordnungsziffern (4.202 Hauptleistungen und 1.393 Zuschläge)
  • Abbildung des aktuellen Stands der Medizin (Berücksichtigung von z.B. Abrechnung von Videosprechstunde, E-Mail-Beratung und „E-Health“)
  • Vermeidung von Analogberechnungen
  • Förderung der sprechenden Medizin (Aufwertung von Gesprächsziffern, Abbildung in Zeitintervallen
  • Förderung der Digitalisierung (ePA, DiGA und E-Health-Leistungen berücksichtigt, Arzt-Patienten-Gespräche auch mittels Telemedizin möglich)
  • Kein Ausschluss von Gesprächsleistungen vor oder im Anschluss von technischen Untersuchungen (197 Kostensätze, davon 10 Personal, 181 Funktionseinheiten mit 1.427 Gerätekostenstellen, 6 Gemeinkostenstellen)
  • Überprüfung und Weiterentwicklung der GOÄ (Unterstützung des Verordnungsgebers durch Gemeinsame Kommission zur Weiterentwicklung der GOÄ (GeKo) zwischen Bundesärztekammer (BÄK) und den privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV- Verband) sowie der Beihilfe)
  • Steigerungen sollen in der vorbereiteten Version der GOÄ bis zu einem Höchstsatz von 5,0 möglich sein

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Testbetrieb der GOÄneu

Die neuen Leistungen wurden seit ca. September 2022 in einem Testbetrieb im Verhältnis zur bisherigen GOÄ verprobt. So wurden mehr als 1.500 Rechnungen aus dem Jahr 2021 jeweils durch die PVS, PKV-Mitgliedsunternehmen und Vertretern der Beihilfe von der alten GOÄ auf die GOÄneu mit ihren nunmehr 5.595 Ziffern übertragen und bewertet.

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Historie zur Novellierung der GOÄ

Wann Was
Mai 2022 Ein zwischen BÄK, PKV und Beihilfekostenträgern ausgehandelter GOÄ-Vorschlag wurde dem Bundesgesundheitsminister auf dem Deutschen Ärztetag überreicht. Karl Lauterbach habe daraufhin eine vorurteilsfreie Prüfung des Entwurfs zugesichert.
28.07.2022 Kleine Anfrage „Mögliche Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte“ der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 20/2934)
11.08.2022 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Mögliche Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte“ der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 20/3103)
September 2022 Florian Reuther, Direktor des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) erläutert, dass seit einigen Wochen bis voraussichtlich Ende 2022 ein Testbetrieb der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) laufe.
02.01.2023 Die Bundesärztekammer (BÄK) verschickt eine arzteigene, noch nicht mit dem PKV-Verband abgestimmte Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) an das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Edgar Franke, Staatssekretär im BMG, kommentierte dahingehend, dass das Ministerium prüfen und entscheiden wolle, „ob beziehungsweise inwieweit eine Reform der GOÄ auf dieser Grundlage erfolgen“ könne, sobald ein gemeinsamer Vorschlag von BÄK und PKV-Verband vorliege. Insbesondere würden „mögliche Auswirkungen auf das duale Versicherungssystem“ Berücksichtigung finden.
06.01.2023 Der PKV-Verband teilt in einer Pressemitteilung anlässlich des Versands einer arzteigenen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) der Bundesärztekammer an das Bundesgesundheitsministerium mit, dass die in dem Entwurf einer GOÄ genannten Preise nicht mit der PKV und der Beihilfe abgestimmt seien. Das rechtliche Regelwerk einer neuen GOÄ sei jedoch bereits einvernehmlich beschlossen und der aktuelle Stand der modernen Medizin mit rund 5.600 Leistungsbeschreibungen weitestgehend konsentiert.
19.01.2023 Die Bundesärztekammer (BÄK) überreicht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach einen USB-Stick mit der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) mit „einseitig von der Ärzteschaft kalkulierten Preisen“. Mit dem PKV-Verband befände man sich aber weiterhin im Dialog, so Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer.
01.03.2023 Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen e.V. (BVDD) ruft seine Mitglieder in einer Pressemitteilung dazu auf, bei privatärztlichen Abrechnungen nach der veralteten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) höhere Steigerungsfaktoren bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten zu nutzen als den seit Jahren üblichen Regelhöchstsatz von meist 2,3. Aus wirtschaftlichen Gründen werde man den Paragraphenteil der GOÄ künftig in seiner Lesart genau nutzen und von den Möglichkeiten einer Faktorensteigerung mit Begründung und dem Instrument der Abdingung vermehrt Gebrauch machen.
06.03.2023 Auch der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e. V. (bng) fordert seine knapp 1.300 Verbandsmitglieder auf, ebenfalls alle gebotenen begründbaren Möglichkeiten der Faktorensteigerung zur Abrechnung anzuwenden.
22.03.2023 In einer Pressemitteilung des PVS Verbands fordert Vorstand Dr. med. Michael Klinger die umgehende Einführung einer GOÄ-Inflations- und Energiekostenausgleichpauschale. Diese sei „angesichts der vorläufig festgefahrenen Verhandlungen rund um eine Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und gleichzeitig erheblich gestiegener Kosten für den Praxisbetrieb“ erforderlich. Bereits während der Pandemie hätten PKV und Ärzteschaft durch eine schnelle gemeinsame Handlungsempfehlung selbstverantwortlich und staatsfern zum Wohle aller gehandelt. Ein solch schnelles Handeln sei nun aus Sicht des PVS Verbands ebenfalls geboten.
30.03.2023 In einer Stellungnahme berichtet der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) davon, dass die in der Allianz zusammengeschlossenen Ärzteverbände die Initiative der Bundesärztekammer ausdrücklich unterstützen, den Novellierungsprozess der ärztlichen Gebührenordnung voranzutreiben.
16.05.2023 Im Rahmen des Deutschen Ärztetags in Essen hat sich Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach im Podcast ÄrzteTag vor Ort zur Reform der GOÄ geäußert. So verwies Lauterbach darauf, dass im Koalitionsvertrag festgelegt worden sei, dass keine Reform angegangen würde, die das Verhältnis zwischen PKV und GKV verändere. Sollte dies „jetzt plötzlich möglich sein“, könne man darüber reden, so der Bundesgesundheitsminister. Allerdings müsse man dann auch über andere Dinge sprechen, wie beispielsweise die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Lauterbach ergänzte, dass eine isolierte Reform an einer solchen Stelle schwierig sei und durch den Koalitionsvertrag zum jetzigen Zeitpunkt mehr oder weniger ausgeschlossen sei. Wenn jedoch nun bei allen Koalitionspartnern politische Bewegung käme, dann könne man über alles reden.
04.07.2023 Die Unionsfraktion im Bundestag fordert die Bundesregierung auf, eine Novelle der GOÄ und GOZ in Form einer Rechtsverordnung der Bundesregierung unverzüglich vorzubereiten und auf den Weg zu bringen. Die wesentlich betroffenen Akteure (insbesondere BÄK, Bundeszahnärztekammer, PKV-Verband, Vertreter der Beihilfe) sollen dabei in die Beratungen einbezogen und die bereits geleisteten Vorarbeiten maßgeblich berücksichtigt werden. Zudem fordert die Fraktion der CDU/CSU die Bundesregierung auf, für die Etablierung eines Mechanismus zu sorgen, der künftig eine regelmäßige Anpassung der beiden Gebührenordnungen mit Blick auf den medizinischen Fortschritt und die Kostenentwicklung ermögliche.
31.10.2023 Die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, Dr. Ellen Lundershausen, betont, dass die Ärzteschaft und PKV für die zügige Umsetzung einer neuen Gebührenordnung bereitstünden. Eine Umsetzung der Reform in der aktuellen Legislaturperiode halte sie für möglich. Es sei vielmehr eine Frage des politischen Willens und der Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums, die Reform auf den Weg zu bringen.
09.01.2024 Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sagte zu, die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in diesem Jahr noch einmal auf die politische Agenda zu setzen und die Novelle der GOÄ in der Ampelkoalition zwischen SPD, Grünen und FDP besprechen werde. Dies wolle man tun, obwohl man sich mit den Koalitionspartnern im Koalitionsvertrag darauf verständigt habe, das Verhältnis zwischen gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) in dieser Legislaturperiode nicht anzutasten.
07.05.2024 BÄK-Präsident Klaus Reinhardt forderte Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf dem 128. Deutschen Ärztetag in Mainz in seiner Eröffnungsrede erneut öffentlich dazu auf, die Novelle der Gebührenordnung für Ärzte anzugehen: „Geben Sie heute, hier und jetzt, das Startsignal für die Novelle der GOÄ, dann sind wir an Ihrer Seite“.
10.05.2024 Auf dem 128. Deutschen Ärztetag in Mainz haben die Anwesenden Ärzte knapp mit 116 (Ja) zu 97 (Nein) Stimmen für eine Streichung der Homöopathie aus der GOÄ (dies betrifft insbesondere die Ziffern GOÄ 30 und GOÄ 31) gestimmt. Damit einhergehend wurde von der Mehrheit der Ärzteschaft gefordert, dass die rechtliche Bewertung von Homöopathika als Arzneimittel und die Apothekenpflicht beendet werden.
11.09.2024 Nachdem sich die Bundes­ärzte­kam­mer (BÄK) und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) auf eine Preis­liste verständigt haben, wurde das neue GOÄ-System 165 ärztlichen Verbänden und Fach­gesellschaften vorgestellt. Sofern diese Verbände die Pläne absegnen, soll die neue GOÄ am 09. Oktober 2024 einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt werden. In der GOÄneu existieren dann keine Steigerungssätze mehr. Regelhöchstsatz und Höchstsatz werden demnach gestrichen. Ebenso wird es keine Möglichkeit mehr geben, Analogziffern anzuwenden. Analoge Abrechnungen seien nicht mehr erforderlich, da die GOÄ in der neuen Form für jede Leistung einen eigenen Preis haben soll. In komplexen Fällen bleibt jedoch die Möglichkeit der Anwendung von Zuschlägen (mit medizinischer Begründung).
12.09.2024 Ein Grundgedanke der GOÄneu ist die Stärkung der sprechenden Medizin und die Abwertung technischer Leistungen. Nach der Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte wird diese auf 5.500 Ziffern und Zuschläge anwachsen. Laut BÄK habe der PKV-Verband akzeptiert, dass das GOÄ-Ausgabevolumen während der dreijährigen Einführungsphase stufenweise um bis zu 13,2 Prozent (1,9 Milliarden Euro Volumen) steigen werde.
17.09.2024 Der Berufsverband der Deutschen Radiologie (BDR) kritisierte den Umstand, dass radiologische Leistungen in dem Entwurf der novellierten GOÄ deutliche Kürzungen hinzunehmen haben. So lägen die Kürzungen technisch-diagnostischer Leistungen bei rund 29 Prozent und entspräche nicht dem, was in den Gesprächen der Verbände mit der Bundes­ärztekammer konsentiert worden sei.
02.10.2024 Auch Orthopäden und Unfallchirurgen kritisieren den Entwurf für eine neue GOÄ. So monieren die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC), die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) sowie der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) in einem Brief an den BÄK-Präsidenten Dr. Klaus Reinhardt nicht nachvollziehbare Honorarkürzungen. Neben deutlichen Mindererlösen in dem Entwurf zur GOÄneu wird seitens der Verbände in einer gemeinsamen Pressemitteilung auch mangelnde Transparenz hinsichtlich geplanter Honoraränderungen beklagt.
09.10.2024 Aus Sicht der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) sei eine neue GOÄ dringend notwendig. Der aktuelle GOÄ-Entwurf diene dabei allerdings nicht als Vorbild für eine neue GOZ, da dieser keine individuelle Bemessung nach Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand mehr ermögliche, so die BZÄK-Vizepräsidentin Dr. Romy Ermler. Unabhängig von den BÄK-Überlegungen sei eine Novellierung der GOZ allerdings mehr als überfällig.
10.10.2024 Der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) kündigt an, dass der Entwurf der Neufassung einer Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) innerhalb der Ärzteschaft in ein Clearingverfahren gehe. Nachdem zuletzt aufgrund zu erwartender Leistungsabwertung insbesondere Kritik aus technischen Fächern aufkam, sollen nun alle beteiligten ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften zu gemeinsamen Gesprächen ein­geladen werden und „mit Blick auf den nächsten Deutschen Ärztetag im Mai 2025 in Leipzig“ erneut beraten, um zu einer gemeinsamen Haltung der Ärzteschaft zu gelangen.
14.01.2025 Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat beim Neujahrsempfang der Deutschen Ärzteschaft erwähnt, er wolle sich „sehr frühzeitig um die Überarbeitung der GOÄ kümmern“, sollte er nach der Bundestagswahl erneut Gesundheitsminister werden. Es sei „dringend notwendig“, die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu überarbeiten, so Lauterbach.
16.05.2025 Zahlreiche ärztliche Berufsverbände haben sich für die Unterstützung des Entwurfs zur GOÄ-Novelle ausgesprochen. Über den Spitzenverband Zentrales Nervensystem (SPiZ) haben sich die Mitgliedsverbände, die insgesamt 24.000 Fachärzte für die Versorgung von psychisch, psychosomatisch und neurologisch erkrankten Patienten vertreten, für die auf dem Deutschen Ärztetag zur Abstimmung stehenden GOÄneu ausgesprochen. Zu den Mitgliedern zählen der Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN), der Berufsverband Deutscher Neurologen (BDN), der Bundesverband Deutscher Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie (BVDP), der Berufsverband der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (BPM), der Berufsverband ärztlicher Psychoanalytikerinnen und Psychoanalytiker in der Deutschen, der Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (BÄP in der DGPT) und der Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BKJPP).
Mai 2025 Einige Berufsverbände (darunter Hausärzte, Internisten und Kinderärzte) fordern, dass die Ärzteschaft den vorgelegten Vorschlag einer neuen GOÄ im Bundesgesundheitsministerium vorlegt. In dem Bündnis „GOÄneu – So nicht!“ haben sich 39 Fachgesellschaften und Berufsverbände, darunter Radiologen, Laborärzte, Chirurgen, Urologen, Augenärzten und Gynäkologen, organisiert und fordern, dass über die vorgelegte Version der GOÄneu beim Deutschen Ärztetag nicht abgestimmt werden solle. Die BÄK will aber auch und insbesondere den Dialog mit den Kritikern führen.
20.05.2025 Wenige Tage vor dem 129. Deutschen Ärztetag in Leipzig (27.-30.05.2025) positionieren sich zunehmend Fürsprecher und Kritiker des Entwurfs einer neuen GOÄ. So teilt Dr. med. Wolf Andreas Fach, Mitglied des Präsidiums der LÄK Hessen, in einer Vorabveröffentlichung des Meinungsbeitrags „Die neue GOÄ – eine Chance“ aus dem Hessischen Ärzteblatt mit:

  • Wenn die Berechnungen der Bundesärztekammer auch nur halbwegs stimmen, ergibt sich insgesamt ein Mehrerlös für Ärztinnen und Ärzte von 1,3 Milliarden Euro.
  • Die Inhalte werden sauber und entsprechend der aktuellen medizinischen Wissenschaft definiert.
  • Es gibt die Möglichkeit einer Nachjustierung von, überraschend, vollkommen fehleingeschätzten Vergütungen.
  • Erschwernisse werden weiter abgebildet.
  • Es kann durchaus sein, dass die Höhe einer dauerhaften Abrechnung eines 3,5-fachen Satzes der alten GOÄ nicht ganz erreicht wird.
  • Labor und Röntgen werden Einbußen hinnehmen müssen. Hohen Investitionen stehen aber auch sehr hohe Erlöse und auch sehr hohe Einkommen gegenüber. Da wird man sich etwas ehrlich machen müssen.
  • Die neue GOÄ wird sich im Konsens mit Privatversicherungen, Beihilfe und Verordnungsgeber inhaltlich und auch finanziell weiterentwickeln.
22.05.2025 In einer gemeinsamen Presseerklärung sprechen sich zahlreiche Berufsverbände für die Unterstützung der GOÄneu aus, darunter der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI), der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ), der Hartmannbund, der Hausärztinnen- und Hausärzteverband, der SPiZ – Spitzenverband ZNS sowie der Virchowbund.
23.05.2025 Nach der geäußerten Kritik an dem Entwurf der neuen GOÄ durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) konnten in einem Gespräch zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Bundesärztekammer und des PKV-Verbands die Bedenken der DKG ausgeräumt werden. So äußerte sich Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG: „Ich bin der Bundesärztekammer und dem PKV-Verband dankbar, dass sie die von uns geäußerten Bedenken hinsichtlich einer Verabschiedung der neuen Gebührenordnung zum Anlass genommen haben, weitere aktuelle Informationen und Berechnungen zu übermitteln. Wir hatten die Gelegenheit, diese aktuellen Daten und Fakten nochmals intern zu bewerten und mit weiteren Verantwortlichen aus dem Krankenhaussektor zu diskutieren.“ Zwar gebe es nach wie vor einzelne Kritikpunkte, jedoch habe man vereinbart, zu diesen Punkten in einem engen Dialog zu bleiben, um zukünftig sehr zeitnah Erfahrungen aus dem stationären Versorgungsbereich in die weiteren Entwicklungen der Gebührenordnung einfließen zu lassen. Weiterhin befand Dr. Gerald Gaß: „Eine Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte ist von großer Bedeutung für die Privatmedizin – ausdrücklich auch im stationären Bereich. Für Krankenhäuser und Krankenhausärzte wird die neue GOÄ die Abrechnung wahlärztlicher Leistungen auf eine moderne, transparente und rechtssichere Grundlage stellen.“
29.05.2025 Auf dem 129. Deutschen Ärztetag in Leipzig stimmten die Deligierten als TOP IV über die „Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)“ ab und sprachen sich mit 212 zu 19 Stimmen klar für die neue GOÄ aus. Der Entwurf der GOÄneu wird nun an das Bundesgesundheitsministerium übergeben, wo „die Novellierung der GOÄ auf dieser Grundlage unverzüglich einzuleiten“ sei, so der Beschluss.
08.07.2025 Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, geht von einem Inkrafttreten der neuen GOÄ zum 01. Januar 2027 aus. Bis dahin müssten jedoch noch noch einige Hürden genommen werden. Neben der Auseinandersetzung mit dem Bundesfinanzministerium und den Länderfinanzministerien (über die Beihilfe indirekt betroffen) sei auch die Veränderung der Bundesärzteordnung an einigen Stellen erforderlich.

Kleine Anfrage zur Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Bereits im Jahr 2022 erkundigte sich die damalige CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage bei der damaligen Bundesregierung nach einer möglichen Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Abgeordneten erfragen unter anderem, ob bei einer Novellierung der GOÄ eine Verschiebung von der privaten Krankenversicherung (PKV) zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gegeben sei, ob sich der Ärztemangel durch eine Reform verschärfen könnte und die GOÄ auch zukünftig den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft und das gesamte ärztliche Leistungsspektrum abbilden werde.

Die GOÄ sei im Gegensatz zu den Gebührenordnungen anderer freier Berufe nicht grundlegend angepasst worden und sei nach Überzeugung der Fragesteller veraltet. Dadurch entstünden für „Patientinnen und Patienten, Krankenversicherer, Beihilfe und Ärzteschaft sowie für die Medizinischen Fachangestellten in den Praxen […] Verunsicherungen, Prüfaufwand und Rechtsstreitigkeiten, da die aktuell gültige GOÄ aus Sicht der Fragesteller kaum mehr nachvollziehbare, teilweise auch schon wieder veraltete Analogbewertungen (vgl. § 6 Absatz 2 GOÄ)“ enthalte.

Gebührenordnungen
GOÄ und GOZ im Online-Verzeichnis

Die Gebührenordnungen (GOÄ, GOZ) können Sie in unserem digitalen Online-Verzeichnis einsehen.
Inklusive aller Punktwerte, Steigerungssätze und Ausschlussziffern.

Antwort der Bundesregierung zu Defiziten der aktuellen GOÄ

Aus der Antwort der damaligen Bundesregierung geht zwar hervor, dass die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) das medizinische Leistungsgeschehen nicht mehr hinreichend abbilde und die Bundesregierung insofern die Einschätzung der Fragesteller zu den Defiziten der aktuellen GOÄ teile. Jedoch verweist die damals amtierende Bundesregierung auf den von der Bundesärztekammer (BÄK) und dem Verband der privaten Krankenversicherungen e. V. (PKV-Verband) erarbeiten gemeinsamen Vorschlag, welcher „als fachliche Grundlage für eine Modernisierung herangezogen werden könnte“. Zum Zeitpunkt der Antwort hätten die BÄK und der PKV-Verband mitgeteilt, dass die Verhandlungen über die Preise noch nicht vollständig abgeschlossen seien.

Eine Prüfung dieses gemeinsamen Vorschlags finde statt, sobald dieser vollständig vorliege. Sodann werde auch entschieden, „ob bzw. inwieweit eine Reform der GOÄ auf dieser Grundlage erfolgen“ könne. Insbesondere würden dabei auch „mögliche Auswirkungen auf das duale Versicherungssystem berücksichtigt“.

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Wie geht es nun weiter mit der GOÄ?

Nachdem sich zahlreiche ärztliche Berufsverbände sowohl für als auch gegen die GOÄneu ausgesprochen haben, steht beim 129. Deutschen Ärztetag in Leipzig vom 27-30.05.2025 eine Abstimmung zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) an.

Häufige Fragen zur GOÄ-Novelle

Die Novellierung der GOÄ soll zahlreiche grundlegende Veränderungen mit sich bringen. So soll die GOÄneu ca. doppelt so viele Ziffern (5.595) aufweisen wie die aktuelle GOÄ, moderne Medizinstandards und digitalisierte Methoden abbilden und die sogenannte „sprechende Medizin“ fördern.

Nach aktuellen Erkenntnissen wird die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) durch die angestrebte Novelle etwa doppelt so viele GOÄ-Ziffern aufweisen wie derzeit und auf 5.595 Ziffern anwachsen. Dadurch sollen beispielsweise die derzeitigen Analogziffern wegfallen und die Möglichkeiten der Digitalisierung in der Arztpraxis Berücksichtigung finden.

Nach dem Testbetrieb Ende 2022 hat die Bundesärztekammer (BÄK) Anfang 2023 eine arzteigene neue GOÄ an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) übergeben. Nachdem anfänglich das rechtliche Regelwerk mit dem PKV-Verband einvernehmlich beschlossen und die Leistungsbeschreibungen weitestgehend konsentiert wurden, musste anschließend noch ein Konsens zwischen BÄK und PKV-Verband hinsichtlich der Preise hergestellt werden. In diesem Zusammenhang haben jedoch zahlreiche ärztliche Berufsverbände den Entwurf der GOÄneu kritisiert, da sie die Vergütung insbesondere technischer Leistungen als nicht angemessen entwickelt erachteten. Zuletzt wurde auf dem 129. Deutschen Ärztetag deutlich für die GOÄneu abgestimmt und der Entwurf der neuen GOÄ nun der Bundesgesundheitsministerin übergeben.

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