GOÄ-Reform: Wann kommt die neue Gebührenordnung für Ärzte? Infos zur Novelle und Zeitplan der GOÄneu

GOÄ-Novelle
Gebührenordnung

Eine Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist seit vielen Jahren im Gespräch. Nachdem eine Reform lange Zeit nicht greifbar wirkte, ist der Prozess inzwischen in eine Phase eingetreten, in der die Umsetzung erstmals realistisch näher rückt. Der Deutsche Ärztetag hat den konsentierten Entwurf der GOÄneu beschlossen und die Übergabe an den Verordnungsgeber auf den Weg gebracht. Wir geben neben dem Überblick über den aktuellen Stand auch einen Ausblick: Was ist beschlossen, welche Schritte fehlen noch und was ist für die Privatabrechnung in der Praxis relevant?

Kurz und knapp

  • Die aus den 1980er Jahren stammende GOÄ ist veraltet und bildet nicht den aktuellen Stand der Medizin ab.
  • Eine Novellierung ist seit vielen Jahren im Gespräch, konnte bislang aber nicht umgesetzt werden.
  • Ärzteschaft und PKV-Verband haben 2025 einen gemeinsamen Vorschlag zur Novellierung an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegt, der nun in der Prüfung ist. Bis dahin gilt weiterhin die aktuelle GOÄ.

Entwurf neue GOÄ:
Die Bundesärztekammer hat einen Entwurf der novellierten GOÄ(neu) als Kompromiss zwischen BÄK und PKV-Verband veröffentlicht:

Download (PDF): Entwurf neue GOÄ (Stand 30.04.2025)

Die aktuell gültige GOÄ finden Sie hier.

Perspektive: Wann kann die neue GOÄ kommen und was muss noch passieren?

Im Mai 2025 stimmte der 129. Deutsche Ärztetag in Leipzig für die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Doch auch nach diesem Beschluss und der Übergabe des konsentierten Entwurfs an das BMG sind noch mehrere Schritte erforderlich, bevor die GOÄneu verbindlich in Kraft tritt:

  1. Fachliche Prüfung durch das BMG
  2. Ressortabstimmungen (insbesondere Beihilfe-Bezug über Bund/Länder und finanzielle Auswirkungen)
  3. Rechtsförmliche Umsetzung im Verordnungsverfahren
  4. Einführung inkl. Übergangs-/Einführungsphase (je nach finaler Ausgestaltung)

Als politisch und organisatorisch häufig genannter Zielpunkt wird ein Inkrafttreten zum 01. Januar 2027 diskutiert. Viele Branchenkenner halten dieses Datum allerdings für zu ambitioniert und rechnen mit einem Inkrafttreten der GOÄneu zum 01. Januar 2028. Welches Datum realistischer sein wird, hängt jedoch von der konkreten Ausgestaltung im Verordnungsprozess, der Abstimmung mit Beihilfeträgern und der rechtlichen Finalisierung ab.

Hinweis:
Die GOÄneu befindet sich auf dem Weg, die Einführung wird aber noch Zeit beanspruchen. In der Übergangszeit wird es darauf ankommen, bestehende Prozesse sauber zu halten (Dokumentation, Begründungen, Honorarvereinbarungen) und parallel die technischen/organisatorischen Voraussetzungen für einen Systemwechsel vorzubereiten.

Sie möchten die Privatabrechnung auslagern?

Vergleichen Sie jetzt kostenfrei und unverbindlich dutzende Abrechnungsstellen in unserem Vergleichsrechner.

Ärztin

Was wird sich in der neuen GOÄ voraussichtlich ändern?

Die GOÄneu ist nicht nur eine Aktualisierung einzelner Ziffern, sondern eine umfangreiche strukturelle Modernisierung der Gebührenordnung für Ärzte. Aus den bislang kommunizierten Eckpunkten und Entwurfsprinzipien lassen sich insbesondere folgende Leitlinien ableiten:

  • Deutlich erweitertes Leistungs-/Ziffernverzeichnis: Umfang von rund 5.595 Gebührenordnungsziffern (4.202 Hauptleistungen und 1.393 Zuschläge).
  • Stärkere Gewichtung sprechender Medizin: gleichzeitig tendenzielle Abwertung technischer Leistungen als Grundlogik (mit entsprechend unterschiedlicher Betroffenheit je Fachrichtung).
  • Wegfall der Faktorsteigerung: Steigerungsfaktoren werden weitgehend durch Zuschläge ersetzt.
  • Relevanz der Kontextfaktoren: Zur korrekten Berechnung sogenannter Kontextfaktoren (z. B. Zeitaufwand, Erschwernisse) steigt der Stellenwert der Dokumentationen.
  • Abbildung des aktuellen Stands der Medizin: Berücksichtigung z. B. der Abrechnung von Videosprechstunde, E-Mail-Beratung und „E-Health“.
  • Vermeidung von Analogberechnungen
  • Förderung der Digitalisierung: ePA, DiGA und E-Health-Leistungen berücksichtigt, Arzt-Patienten-Gespräche auch mittels Telemedizin möglich.
  • Mehr Transparenz und Rechtssicherheit: durch klarere Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsregeln sollen Interpretationsstreit und Notlösungen reduziert werden.
  • Einführungsphase: Für die Umsetzung wurde eine mehrjährige Einführungslogik diskutiert. In diesem Zusammenhang wurden auch stufenweise Auswirkungen auf das Ausgabevolumen thematisiert.
Gebührenordnungen
GOÄ und GOZ im Online-Verzeichnis

Die Gebührenordnungen (GOÄ, GOZ) können Sie in unserem digitalen Online-Verzeichnis einsehen.
Inklusive aller Punktwerte, Steigerungssätze und Ausschlussziffern.

Auswirkungen auf die Privatabrechnung

Für Praxen, MVZ und Kliniken (wahlärztliche Leistungen) bringt die GOÄneu zahlreiche Änderungen mit sich:

  1. Systemwechsel in Abrechnungslogik und Ziffernmapping: Neue Leistungsbeschreibungen bedeuten neue Zuordnungen in Praxissoftware, Ziffernketten, Textbausteinen und Abrechnungsregeln.
  2. Dokumentation wird noch wichtiger: Je präziser Leistungslegenden und Zuschlagsvoraussetzungen werden, desto stärker entscheidet die Dokumentation über Abrechnungsfähigkeit und Erstattungsquote.
  3. Schulung und Prozessanpassung: Nicht nur Abrechnungsteams, sondern auch die ärztliche Leistungserbringung (Formulierungen, Leistungsinhalte, Zeit-/Schwierigkeitskriterien) wird betroffen sein.
  4. Kommunikation mit Kostenträgern und Patienten: Änderungen an Leistungslogik und Preisen führen erfahrungsgemäß zu mehr Rückfragen. Klare Rechnungstexte, saubere Begründungen und einheitliche interne Standards helfen.
  5. Fachrichtungsabhängige Effekte: Je nach Anteil technischer gegenüber sprechender Leistungen können sich Vergütungseffekte erheblich unterscheiden. Frühzeitige Simulationen (mit echten Leistungsprofilen) sind sinnvoll, sobald belastbare finale Daten vorliegen.
Jetzt passende Abrechnungsstelle finden

Verschaffen Sie sich jetzt einen unverbindlichen Überblick über unzählige Tarife für die externe Privatliquidation.

Freude

Was können Praxen jetzt bereits vorbereiten?

Auch ohne finalen Verordnungstext lassen sich einige Schritte bereits sinnvoll anstoßen:

  • GOÄ-Ist-Analyse: Welche Ziffern, Analogziffern und Steigerungsbegründungen werden oft in der Praxis genutzt?
  • Dokustandards prüfen: Sind Begründungen, Leistungsinhalte und ggf. Zeit-/Schwierigkeitskriterien nachvollziehbar dokumentiert?
  • Abdingungs-/Honorarvereinbarungen standardisieren (wo sinnvoll und zulässig): Einheitliche Vorlagen, klare Aufklärung, nachvollziehbare Prozesse.
  • Software-Readiness: Mit dem Softwareanbieter klären, wie Updates, Mapping, Testumgebungen und Schulungsunterlagen bereitgestellt werden.
  • Change-Plan erstellen: Verantwortlichkeiten, Zeitplan, Schulungskonzept, Kommunikationsbausteine.

Tipp:
Abrechnungsdienstleister werden mit der Einführung der neuen GOÄ sicherlich sehr gefragt sein. Wer bereits jetzt eine Abrechnungsstelle beauftragt, ist bei Inkrafttreten der GOÄneu auf der sicheren Seite.

Vergleichsrechner für Abrechnungsstellen

Warum wird die GOÄ überhaupt novelliert?

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wurde seit 1982 nicht grundlegend angepasst, sondern lediglich 1996 teilnovelliert. Moderne medizinische Verfahren, die beispielsweise durch die Digitalisierung der Arztpraxis Einzug in den Praxisalltag erhalten, finden somit keine hinreichende Berücksichtigung und werden dadurch häufig nicht nativ abgebildet.

Die Ärzteschaft beklagt daher bereits seit geraumer Zeit die mangelnde Berücksichtigung der Dynamik des ärztlichen Leistungsspektrums sowie der aktuellen Kosten- und Preisentwicklung in der derzeit gültigen Gebührenordnung für Ärzte. Auf dem 129. Deutschen Ärztetag in Leipzig wurde zuletzt über den von der Bundesärztekammer (BÄK) unter Mitwirkung von 165 ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften erarbeiteten und mit dem PKV-Verband und der Beihilfe abgestimmten Entwurf einer neuen GOÄ zur Abstimmung gestellt. In der Praxis führt das zu:

  • Analogabrechnung als Ersatzmechanismus für neue/nicht sauber abgebildete Leistungen
  • Mehr Interpretationsspielraum, Prüfaufwand und Streitpotenzial
  • Wachsende Diskrepanz zwischen Kostenrealität und Vergütungslogik, weil Preis- und Kostenentwicklung nur begrenzt reflektiert sind

Aus Sicht vieler Akteure soll die GOÄneu deshalb mehr Transparenz, Rechtssicherheit und Vergütungsgerechtigkeit schaffen und gleichzeitig die moderne Medizin besser abbilden.

44.697 durchgeführte Vergleiche

Bislang wurde unser Vergleichsrechner bereits 44.697 Mal durchgeführt. Wissen Sie warum?

  • keine Kosten
  • keine Verpflichtung
  • kein Risiko

Probieren Sie es einfach mal aus.

4 Schritte

Historie zur Novellierung der GOÄ

Die Entwicklung zur GOÄneu verlief in mehreren Phasen: von frühen Abstimmungen über Testläufe und Preisverhandlungen bis hin zur innerärztlichen Konsolidierung und der finalen Beschlussfassung auf dem Deutschen Ärztetag.

Wann Was
Mai 2022 Ein zwischen BÄK, PKV und Beihilfekostenträgern ausgehandelter GOÄ-Vorschlag wurde dem Bundesgesundheitsminister auf dem Deutschen Ärztetag überreicht. Karl Lauterbach sicherte daraufhin eine vorurteilsfreie Prüfung des Entwurfs zu.
28.07.2022 Kleine Anfrage „Mögliche Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte“ der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 20/2934)
11.08.2022 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Mögliche Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte“ der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 20/3103)
September 2022 Florian Reuther, Direktor des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) erläutert, dass seit einigen Wochen bis voraussichtlich Ende 2022 ein Testbetrieb der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) laufe.
02.01.2023 Die Bundesärztekammer (BÄK) verschickt eine arzteigene, noch nicht mit dem PKV-Verband abgestimmte Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) an das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Edgar Franke, Staatssekretär im BMG, kommentierte dahingehend, dass das Ministerium prüfen und entscheiden wolle, „ob beziehungsweise inwieweit eine Reform der GOÄ auf dieser Grundlage erfolgen“ könne, sobald ein gemeinsamer Vorschlag von BÄK und PKV-Verband vorliege. Insbesondere würden „mögliche Auswirkungen auf das duale Versicherungssystem“ Berücksichtigung finden.
06.01.2023 Der PKV-Verband teilt in einer Pressemitteilung anlässlich des Versands einer arzteigenen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) der Bundesärztekammer an das Bundesgesundheitsministerium mit, dass die in dem Entwurf einer GOÄ genannten Preise nicht mit der PKV und der Beihilfe abgestimmt seien. Das rechtliche Regelwerk einer neuen GOÄ sei jedoch bereits einvernehmlich beschlossen und der aktuelle Stand der modernen Medizin mit rund 5.600 Leistungsbeschreibungen weitgehend konsentiert.
19.01.2023 Die Bundesärztekammer (BÄK) überreicht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach einen USB-Stick mit der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) mit „einseitig von der Ärzteschaft kalkulierten Preisen“. Mit dem PKV-Verband befände man sich aber weiterhin im Dialog, so Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer.
01.03.2023 Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen e.V. (BVDD) ruft seine Mitglieder in einer Pressemitteilung dazu auf, bei privatärztlichen Abrechnungen nach der veralteten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) höhere Steigerungsfaktoren bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten zu nutzen als den seit Jahren üblichen Regelhöchstsatz von meist 2,3. Aus wirtschaftlichen Gründen werde man den Paragraphenteil der GOÄ künftig in seiner Lesart genau nutzen und von den Möglichkeiten einer Faktorensteigerung mit Begründung und dem Instrument der Abdingung vermehrt Gebrauch machen.
06.03.2023 Auch der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e. V. (bng) fordert seine knapp 1.300 Verbandsmitglieder auf, ebenfalls alle gebotenen begründbaren Möglichkeiten der Faktorensteigerung zur Abrechnung anzuwenden.
22.03.2023 In einer Pressemitteilung des PVS Verbands fordert Vorstand Dr. med. Michael Klinger die umgehende Einführung einer GOÄ-Inflations- und Energiekostenausgleichpauschale. Diese sei „angesichts der vorläufig festgefahrenen Verhandlungen rund um eine Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und gleichzeitig erheblich gestiegener Kosten für den Praxisbetrieb“ erforderlich. Bereits während der Pandemie hätten PKV und Ärzteschaft durch eine schnelle gemeinsame Handlungsempfehlung selbstverantwortlich und staatsfern zum Wohle aller gehandelt. Ein solch schnelles Handeln sei nun aus Sicht des PVS Verbands ebenfalls geboten.
30.03.2023 In einer Stellungnahme berichtet der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) davon, dass die in der Allianz zusammengeschlossenen Ärzteverbände die Initiative der Bundesärztekammer ausdrücklich unterstützen, den Novellierungsprozess der ärztlichen Gebührenordnung voranzutreiben.
16.05.2023 Im Rahmen des Deutschen Ärztetags in Essen hat sich Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach im Podcast ÄrzteTag vor Ort zur Reform der GOÄ geäußert. So verwies Lauterbach darauf, dass im Koalitionsvertrag festgelegt worden sei, dass keine Reform angegangen würde, die das Verhältnis zwischen PKV und GKV verändere. Sollte dies „jetzt plötzlich möglich sein“, könne man darüber reden, so der Bundesgesundheitsminister. Allerdings müsse man dann auch über andere Dinge sprechen, wie beispielsweise die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Lauterbach ergänzte, dass eine isolierte Reform an einer solchen Stelle schwierig sei und durch den Koalitionsvertrag zum jetzigen Zeitpunkt mehr oder weniger ausgeschlossen sei. Wenn jedoch nun bei allen Koalitionspartnern politische Bewegung käme, dann könne man über alles reden.
04.07.2023 Die Unionsfraktion im Bundestag fordert die Bundesregierung auf, eine Novelle der GOÄ und GOZ in Form einer Rechtsverordnung der Bundesregierung unverzüglich vorzubereiten und auf den Weg zu bringen. Die wesentlich betroffenen Akteure (insbesondere BÄK, Bundeszahnärztekammer, PKV-Verband, Vertreter der Beihilfe) sollen dabei in die Beratungen einbezogen und die bereits geleisteten Vorarbeiten maßgeblich berücksichtigt werden. Zudem fordert die Fraktion der CDU/CSU die Bundesregierung auf, für die Etablierung eines Mechanismus zu sorgen, der künftig eine regelmäßige Anpassung der beiden Gebührenordnungen mit Blick auf den medizinischen Fortschritt und die Kostenentwicklung ermögliche.
31.10.2023 Die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, Dr. Ellen Lundershausen, betont, dass die Ärzteschaft und PKV für die zügige Umsetzung einer neuen Gebührenordnung bereitstünden. Eine Umsetzung der Reform in der aktuellen Legislaturperiode halte sie für möglich. Es sei vielmehr eine Frage des politischen Willens und der Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums, die Reform auf den Weg zu bringen.
09.01.2024 Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sagte zu, die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in diesem Jahr noch einmal auf die politische Agenda zu setzen und die Reform der GOÄ in der Ampelkoalition zwischen SPD, Grünen und FDP besprechen werde. Dies wolle man tun, obwohl man sich mit den Koalitionspartnern im Koalitionsvertrag darauf verständigt habe, das Verhältnis zwischen gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) in dieser Legislaturperiode nicht anzutasten.
07.05.2024 BÄK-Präsident Klaus Reinhardt forderte Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf dem 128. Deutschen Ärztetag in Mainz in seiner Eröffnungsrede erneut öffentlich dazu auf, die Novelle der Gebührenordnung für Ärzte anzugehen: „Geben Sie heute, hier und jetzt, das Startsignal für die Novelle der GOÄ, dann sind wir an Ihrer Seite“.
10.05.2024 Auf dem 128. Deutschen Ärztetag in Mainz haben die Anwesenden Ärzte knapp mit 116 (Ja) zu 97 (Nein) Stimmen für eine Streichung der Homöopathie aus der GOÄ (dies betrifft insbesondere die Ziffern GOÄ 30 und GOÄ 31) gestimmt. Damit einhergehend wurde von der Mehrheit der Ärzteschaft gefordert, dass die rechtliche Bewertung von Homöopathika als Arzneimittel und die Apothekenpflicht beendet werden.
11.09.2024 Nachdem sich die Bundes­ärzte­kam­mer (BÄK) und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) auf eine Preis­liste verständigt haben, wurde das neue GOÄ-System 165 ärztlichen Verbänden und Fach­gesellschaften vorgestellt. Sofern diese Verbände die Pläne absegnen, soll die neue GOÄ am 09. Oktober 2024 einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt werden. In der GOÄneu existieren dann keine Steigerungssätze mehr. Regelhöchstsatz und Höchstsatz werden demnach gestrichen. Ebenso wird es keine Möglichkeit mehr geben, Analogziffern anzuwenden. Analoge Abrechnungen seien nicht mehr erforderlich, da die GOÄ in der neuen Form für jede Leistung einen eigenen Preis haben soll. In komplexen Fällen bleibt jedoch die Möglichkeit der Anwendung von Zuschlägen (mit medizinischer Begründung).
12.09.2024 Ein Grundgedanke der GOÄneu ist die Stärkung der sprechenden Medizin und die Abwertung technischer Leistungen. Nach der Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte wird diese auf 5.500 Ziffern und Zuschläge anwachsen. Laut BÄK habe der PKV-Verband eine Erhöhung des GOÄ-Ausgabevolumens akzeptiert, das während der dreijährigen Einführungsphase stufenweise bis zu 13,2 Prozent (1,9 Milliarden Euro Volumen) ausmache.
17.09.2024 Der Berufsverband der Deutschen Radiologie (BDR) kritisierte den Umstand, dass radiologische Leistungen in dem Entwurf der novellierten GOÄ deutliche Kürzungen hinzunehmen haben. So lägen die Kürzungen technisch-diagnostischer Leistungen bei rund 29 Prozent und entspräche nicht dem, was in den Gesprächen der Verbände mit der Bundes­ärztekammer konsentiert worden sei.
02.10.2024 Auch Orthopäden und Unfallchirurgen kritisieren den Entwurf für eine neue GOÄ. So monieren die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC), die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) sowie der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) in einem Brief an den BÄK-Präsidenten Dr. Klaus Reinhardt nicht nachvollziehbare Honorarkürzungen. Neben deutlichen Mindererlösen in dem Entwurf zur GOÄneu wird seitens der Verbände in einer gemeinsamen Pressemitteilung auch mangelnde Transparenz hinsichtlich geplanter Honoraränderungen beklagt.
09.10.2024 Aus Sicht der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) sei eine neue GOÄ dringend notwendig. Der aktuelle GOÄ-Entwurf diene dabei allerdings nicht als Vorbild für eine neue GOZ, da dieser keine individuelle Bemessung nach Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand mehr ermögliche, so die BZÄK-Vizepräsidentin Dr. Romy Ermler. Unabhängig von den BÄK-Überlegungen sei eine Novellierung der GOZ allerdings mehr als überfällig.
10.10.2024 Der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) kündigt an, dass der Entwurf der Neufassung einer Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) innerhalb der Ärzteschaft in ein Clearingverfahren gehe. Nachdem zuletzt aufgrund zu erwartender Leistungsabwertung insbesondere Kritik aus technischen Fächern aufkam, sollen nun alle beteiligten ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften zu gemeinsamen Gesprächen ein­geladen werden und „mit Blick auf den nächsten Deutschen Ärztetag im Mai 2025 in Leipzig“ erneut beraten, um zu einer gemeinsamen Haltung der Ärzteschaft zu gelangen.
14.01.2025 Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat beim Neujahrsempfang der Deutschen Ärzteschaft erwähnt, er wolle sich „sehr frühzeitig um die Überarbeitung der GOÄ kümmern“, sollte er nach der Bundestagswahl erneut Gesundheitsminister werden. Es sei „dringend notwendig“, die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu überarbeiten, so Lauterbach.
16.05.2025 Zahlreiche ärztliche Berufsverbände haben sich für die Unterstützung des Entwurfs zur GOÄ-Novelle ausgesprochen. Über den Spitzenverband Zentrales Nervensystem (SPiZ) haben sich die Mitgliedsverbände, die insgesamt 24.000 Fachärzte für die Versorgung von psychisch, psychosomatisch und neurologisch erkrankten Patienten vertreten, für die auf dem Deutschen Ärztetag zur Abstimmung stehenden GOÄneu ausgesprochen. Zu den Mitgliedern zählen der Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN), der Berufsverband Deutscher Neurologen (BDN), der Bundesverband Deutscher Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie (BVDP), der Berufsverband der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (BPM), der Berufsverband ärztlicher Psychoanalytikerinnen und Psychoanalytiker in der Deutschen, der Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (BÄP in der DGPT) und der Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BKJPP).
Mai 2025 Einige Berufsverbände (darunter Hausärzte, Internisten und Kinderärzte) fordern, dass die Ärzteschaft den vorgelegten Vorschlag einer neuen GOÄ im Bundesgesundheitsministerium vorlegt. In dem Bündnis „GOÄneu – So nicht!“ haben sich 39 Fachgesellschaften und Berufsverbände, darunter Radiologen, Laborärzte, Chirurgen, Urologen, Augenärzte und Gynäkologen, organisiert und fordern, dass über die vorgelegte Version der GOÄneu beim Deutschen Ärztetag nicht abgestimmt werden solle. Die BÄK will aber auch und insbesondere den Dialog mit den Kritikern führen.
20.05.2025 Wenige Tage vor dem 129. Deutschen Ärztetag in Leipzig (27.-30.05.2025) positionieren sich zunehmend Fürsprecher und Kritiker des Entwurfs einer neuen GOÄ. So teilt Dr. med. Wolf Andreas Fach, Mitglied des Präsidiums der LÄK Hessen, in einer Vorabveröffentlichung des Meinungsbeitrags „Die neue GOÄ – eine Chance“ aus dem Hessischen Ärzteblatt mit:

  • Wenn die Berechnungen der Bundesärztekammer auch nur halbwegs stimmen, ergibt sich insgesamt ein Mehrerlös für Ärztinnen und Ärzte von 1,3 Milliarden Euro.
  • Die Inhalte werden sauber und entsprechend der aktuellen medizinischen Wissenschaft definiert.
  • Es gibt die Möglichkeit einer Nachjustierung von, überraschend, vollkommen fehleingeschätzten Vergütungen.
  • Erschwernisse werden weiter abgebildet.
  • Es kann durchaus sein, dass die Höhe einer dauerhaften Abrechnung eines 3,5-fachen Satzes der alten GOÄ nicht ganz erreicht wird.
  • Labor und Röntgen werden Einbußen hinnehmen müssen. Hohen Investitionen stehen aber auch sehr hohe Erlöse und auch sehr hohe Einkommen gegenüber. Da wird man sich etwas ehrlich machen müssen.
  • Die neue GOÄ wird sich im Konsens mit Privatversicherungen, Beihilfe und Verordnungsgeber inhaltlich und auch finanziell weiterentwickeln.
22.05.2025 In einer gemeinsamen Presseerklärung sprechen sich zahlreiche Berufsverbände für die Unterstützung der GOÄneu aus, darunter der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI), der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ), der Hartmannbund, der Hausärztinnen- und Hausärzteverband, der SPiZ – Spitzenverband ZNS sowie der Virchowbund.
23.05.2025 Nach der geäußerten Kritik an dem Entwurf der neuen GOÄ durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) konnten in einem Gespräch zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Bundesärztekammer und des PKV-Verbands die Bedenken der DKG ausgeräumt werden. So äußerte sich Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG: „Ich bin der Bundesärztekammer und dem PKV-Verband dankbar, dass sie die von uns geäußerten Bedenken hinsichtlich einer Verabschiedung der neuen Gebührenordnung zum Anlass genommen haben, weitere aktuelle Informationen und Berechnungen zu übermitteln. Wir hatten die Gelegenheit, diese aktuellen Daten und Fakten nochmals intern zu bewerten und mit weiteren Verantwortlichen aus dem Krankenhaussektor zu diskutieren.“ Zwar gebe es nach wie vor einzelne Kritikpunkte, jedoch habe man vereinbart, zu diesen Punkten in einem engen Dialog zu bleiben, um zukünftig sehr zeitnah Erfahrungen aus dem stationären Versorgungsbereich in die weiteren Entwicklungen der Gebührenordnung einfließen zu lassen. Weiterhin befand Dr. Gerald Gaß: „Eine Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte ist von großer Bedeutung für die Privatmedizin – ausdrücklich auch im stationären Bereich. Für Krankenhäuser und Krankenhausärzte wird die neue GOÄ die Abrechnung wahlärztlicher Leistungen auf eine moderne, transparente und rechtssichere Grundlage stellen.“
29.05.2025 Auf dem 129. Deutschen Ärztetag in Leipzig stimmten die Delegierten als TOP IV über die „Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)“ ab und sprachen sich mit 212 zu 19 Stimmen klar für die neue GOÄ aus. Der Entwurf der GOÄneu wird nun an das Bundesgesundheitsministerium übergeben, wo „die Novellierung der GOÄ auf dieser Grundlage unverzüglich einzuleiten“ sei, so der Beschluss.
08.07.2025 Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, geht von einem Inkrafttreten der neuen GOÄ zum 01. Januar 2027 aus. Bis dahin müssten jedoch noch einige Hürden genommen werden. Neben der Auseinandersetzung mit dem Bundesfinanzministerium und den Länderfinanzministerien (über die Beihilfe indirekt betroffen) sei auch die Veränderung der Bundesärzteordnung an einigen Stellen erforderlich.

Jetzt melden! Wir helfen Ihnen bei der Auswahl einer Abrechnungsstelle!

Christoph Lay
Christoph Lay
Geschäftsführer
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Aufgabe lösen: 22 + 10 = ?
Bitte geben Sie das Ergebnis ein, um fortzufahren
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.

Fazit zur GOÄ-Reform

Die GOÄneu hat mit dem Beschluss des 129. Deutschen Ärztetags eine neue Verbindlichkeit im Prozess erhalten und ist im Verordnungsweg angekommen. Doch bis zur rechtsverbindlichen Einführung sind noch politische und administrative Schritte zu durchlaufen. Für die Praxis ist jetzt der richtige Zeitpunkt, die eigene Privatabrechnung strukturiert aufzustellen, Dokumentations- und Begründungsstandards zu schärfen und die Systemumstellung organisatorisch vorzubereiten.

Häufige Fragen zur GOÄ-Reform

Solange das Verordnungsverfahren nicht abgeschlossen ist, ist noch die aktuelle GOÄ gültig. Als Startdatum für die GOÄneu werden derzeit der als ambitioniert geltende 01.01.2027 und der 01.01.2028 als Zielmarke genannt. Das tatsächliche Datum ist jedoch maßgeblich vom weiteren Verfahren und der finalen Ausgestaltung abhängig.

Die Reform der GOÄ soll zahlreiche grundlegende Veränderungen mit sich bringen. So wird die GOÄneu etwa doppelt so viele GOÄ-Ziffern aufweisen wie derzeit und auf 5.595 Ziffern anwachsen wie die aktuelle GOÄ, moderne Medizinstandards abbilden und die sogenannte „sprechende Medizin“ fördern. Zudem sollen beispielsweise die derzeitigen Analogziffern wegfallen und die Möglichkeiten der Digitalisierung in der Arztpraxis Berücksichtigung finden.

Die Effekte hängen stark vom Leistungsspektrum ab, insbesondere vom Verhältnis sprechender zu technischer Leistungen und von der finalen Preis- und Zuschlagslogik. Es wird eine stärkere Gewichtung sprechender Medizin bei gleichzeitiger Abwertung technischer Leistungen erwartet.

Wie gut hat Ihnen der Beitrag gefallen?

Vorheriger Beitrag
Abrechnung von Privatpatienten nach der GOÄ: Darauf sollten Ärzte bei der Privatabrechnung achten
Nächster Beitrag
GOÄ-Faktor & GOZ-Faktor: So nutzen Ärzte und Zahnärzte den Steigerungsfaktor in der Abrechnung

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Christoph Lay
Christoph Lay
Geschäftsführer
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Aufgabe lösen: 28 + 6 = ?
Bitte geben Sie das Ergebnis ein, um fortzufahren
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.

Disclaimer: Die auf dieser Seite dargestellten Inhalte wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Allerdings können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Unsere Inhalte dienen nicht als Rechtsberatung und können diese nicht ersetzen. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden: Kontakt aufnehmen

Ähnliche Beiträge