Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ist die Dachorganisation der deutschen Zahnärzteschaft auf Bundesebene. Sie vertritt die berufspolitischen Interessen der rund 67.000 in Deutschland niedergelassenen und angestellten Zahnärzte gegenüber Bundesbehörden, dem Deutschen Bundestag und europäischen Institutionen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist sie kein staatliches Organ, übt aber öffentlich-rechtliche Aufgaben im Bereich der zahnmedizinischen Berufsaufsicht und Selbstverwaltung aus.
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ist ein Zusammenschluss der 17 Landeszahnärztekammern in Deutschland. Jede Landeszahnärztekammer ist eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat ihren eigenen Vorstand sowie eigene Organe. Die Bundeszahnärztekammer koordiniert und bündelt die gemeinsamen Interessen der Landeszahnärztekammern auf nationaler und internationaler Ebene.
Höchstes Gremium der BZÄK ist der Deutsche Zahnärzetag, der regelmäßig zusammentritt und grundlegende berufspolitische Beschlüsse fasst. Der Vorstand der BZÄK, an dessen Spitze der Präsident steht, führt die laufenden Geschäfte und repräsentiert die Zahnärzteschaft nach außen.