Was ist die Bundeszahnärztekammer (BZÄK)?

Lexikon

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ist die Dachorganisation der deutschen Zahnärzteschaft auf Bundesebene. Sie vertritt die berufspolitischen Interessen der rund 67.000 in Deutschland niedergelassenen und angestellten Zahnärzte gegenüber Bundesbehörden, dem Deutschen Bundestag und europäischen Institutionen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist sie kein staatliches Organ, übt aber öffentlich-rechtliche Aufgaben im Bereich der zahnmedizinischen Berufsaufsicht und Selbstverwaltung aus.

Struktur und Organisation der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ist ein Zusammenschluss der 17 Landeszahnärztekammern in Deutschland. Jede Landeszahnärztekammer ist eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat ihren eigenen Vorstand sowie eigene Organe. Die Bundeszahnärztekammer koordiniert und bündelt die gemeinsamen Interessen der Landeszahnärztekammern auf nationaler und internationaler Ebene.

Höchstes Gremium der BZÄK ist der Deutsche Zahnärzetag, der regelmäßig zusammentritt und grundlegende berufspolitische Beschlüsse fasst. Der Vorstand der BZÄK, an dessen Spitze der Präsident steht, führt die laufenden Geschäfte und repräsentiert die Zahnärzteschaft nach außen.

Ebene Organisation
Bundesebene Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
Landesebene 17 Landeszahnärztekammern
Einzelmitgliedschaft Jeder approbierte Zahnarzt ist Pflichtmitglied der zuständigen Landeszahnärztekammer

Eine entsprechende Spitzenorganisation für Humanmediziner ist die Bundesärztekammer (BÄK), die die Interessen der Landesärztekammern im ärztlichen Bereich vertritt.

Aufgaben der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) nimmt eine Vielzahl von Aufgaben wahr, die sich in drei Bereiche gliedern lassen:

Berufspolitische Interessenvertretung

Die BZÄK vertritt die zahnmedizinische Profession gegenüber der Bundesregierung, dem Bundestag und europäischen Institutionen. Sie nimmt Stellung zu Gesetzgebungsvorhaben, die das Gesundheitswesen und die Zahnärzteschaft betreffen, und wirkt an der Gestaltung des zahnmedizinischen Versorgungssystems mit.

Berufsrechtliche Regelwerke

Die BZÄK erarbeitet Musterregelwerke für die Landeszahnärztekammern. Dazu gehören:

  • (Muster-)Berufsordnung für Zahnärzte (MBO-Z): Vorlage für die verbindlichen Berufsordnungen der Landeszahnärztekammern, die berufsrechtliche Pflichten der Zahnärzte regeln.
  • (Muster-)Weiterbildungsordnung: Rahmenregelung für die fachzahnärztlichen Weiterbildungen (z. B. Oralchirurgie, Kieferorthopädie, Parodontologie).
  • (Muster-)Fortbildungsordnung: Vorgaben zur strukturierten Fortbildung und zum Fortbildungszertifikat.

Internationale und europäische Vernetzung der BZÄK

Auf europäischer Ebene ist die BZÄK Mitglied im Council of European Dentists (CED), dem Dachverband der europäischen Zahnärztekammern. Auf globaler Ebene besteht eine Mitgliedschaft in der Fédération Dentaire Internationale (FDI). Über diese Gremien bringt die BZÄK deutsche Positionen in die internationale Berufspolitik ein.

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Abgrenzung zu anderen zahnmedizinischen Institutionen

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ist eine von mehreren zahnmedizinischen Institutionen in Deutschland. Sie grenzt sich hinsichtlich ihrer Aufgaben- und Rollenverteilung von den folgenden Institutionen ab:

  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Die KZBV ist die Gegenspielerin der Krankenkassen auf Bundesebene und regelt die vertragszahnärztliche Versorgung gesetzlich Versicherter. Sie ist für Fragen der kassenbasierten Abrechnung nach BEMA zuständig, während die BZÄK berufsrechtliche und standespolitische Aufgaben wahrnimmt.
  • Landeszahnärztekammern: Die Landeskammern sind die unmittelbaren Mitgliedsorganisationen der approbierten Zahnärzte. Sie sind rechtlich selbstständig und erteilen z. B. Berufserlaubnisse, üben die Berufsaufsicht aus und stellen Fortbildungszertifikate aus. Die BZÄK koordiniert auf Bundesebene, ist aber keine übergeordnete Behörde der Landeskammern.
  • Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK): Die DGZMK ist eine wissenschaftliche Fachgesellschaft ohne berufsrechtliche Funktion. Sie publiziert Leitlinien und fördert die zahnmedizinische Forschung.

Hinweis:
Für Fragen zur privatzahnärztlichen Abrechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist nicht die BZÄK zuständig, sondern die jeweilige Landeszahnärztekammer. Abrechnungsstreitigkeiten mit gesetzlichen Krankenkassen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) auf Landesebene.

Relevanz der BZÄK für Abrechnung und Praxisalltag

Die BZÄK ist keine Abrechnungsinstitution und trifft keine unmittelbaren Entscheidungen über Honorarfragen. Dennoch hat ihre Arbeit indirekte Auswirkungen auf den Praxisalltag:

  • GOZ-Kommentierung: Die BZÄK publiziert gemeinsam mit den Landeskammern Kommentierungen und Empfehlungen zur Auslegung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die als Orientierungshilfe bei der privaten zahnärztlichen Abrechnung dienen.
  • Fortbildungszertifikat: Das von der BZÄK entwickelte Curriculum der Fortbildungsordnung ist Grundlage für das Fortbildungszertifikat, das Zahnärzte nach Nachweis einer bestimmten Anzahl von Fortbildungspunkten erhalten.
  • Berufsordnung als Abrechnungsrahmen: Die Muster-Berufsordnung der BZÄK enthält Grundsätze zur zulässigen Liquidation, zum Verbot berufswidriger Werbung und zur Transparenz bei der Abrechnung individueller Gesundheitsleistungen (IGeL).

Kontakt und weitere Informationen

Die Bundeszahnärztekammer hat ihren Sitz in Berlin. Weitere Informationen sowie aktuelle Stellungnahmen, Musterregelwerke und Publikationen sind auf der offiziellen Website unter www.bzaek.de abrufbar.

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