Was ist die (Muster-)Berufsordnung für Ärzte (MBO-Ä)?

Lexikon

Die (Muster-)Berufsordnung für Ärzte (MBO-Ä) ist ein Regelwerk, das die berufsrechtlichen Pflichten und Grundsätze ärztlicher Berufsausübung in Deutschland festlegt. Sie gilt als Vorlage für die verbindlichen Berufsordnungen der einzelnen Landesärztekammern, die auf ihrer Grundlage eigene, rechtsverbindliche Satzungen erlassen. Der Begriff ‚Muster‘ verdeutlicht, dass die MBO-Ä selbst keine unmittelbare Rechtswirkung entfaltet, sondern erst durch die Übernahme in die Berufsordnungen der Landesärztekammern Verbindlichkeit erlangt.

Rechtliche Einordnung und Entstehung der MBO-Ä

Die MBO-Ä wird vom Deutschen Ärztetag, dem höchsten Beschlussgremium der körperschaftlich organisierten deutschen Ärzteschaft, verabschiedet und bei Bedarf aktualisiert. Die aktuell gültige Fassung stammt aus dem Jahr 1997 und wurde zuletzt 2021 überarbeitet. Grundlage für die Befugnis der Landesärztekammern, verbindliche Berufsordnungen zu erlassen, sind die jeweiligen Heilberufs- und Kammergesetze der Bundesländer.

Da das Berufsrecht in Deutschland Ländersache ist, haben die Landesärztekammern die Möglichkeit, von den Vorgaben der MBO-Ä abzuweichen. In der Praxis orientieren sich die regionalen Berufsordnungen jedoch eng an der Mustervorlage, sodass bundesweit ein weitgehend einheitlicher Standard berufsrechtlicher Pflichten besteht.

Wo ist die MBO-Ä abrufbar?

Die aktuelle Fassung der MBO-Ä ist auf der Website der Bundesärztekammer veröffentlicht. Die jeweils geltende Berufsordnung der eigenen Landesärztekammer findet sich auf der Website der zuständigen Kammer.

Aktuelle Fassung MBO-Ä

Sie möchten die Privatabrechnung auslagern?

Vergleichen Sie jetzt kostenfrei und unverbindlich dutzende Abrechnungsstellen in unserem Vergleichsrechner.

Ärztin

Inhalt und Regelungsbereiche der MBO-Ä

Die (Muster-)Berufsordnung für Ärzte (MBO-Ä) gliedert sich in mehrere Abschnitte, die unterschiedliche Aspekte der ärztlichen Berufsausübung regeln. Zu den zentralen Themenfeldern gehören:

  • Berufspflichten: Aufgaben und allgemeine Pflichten des Arztes, darunter Fortbildungspflicht, Schweigepflicht und Dokumentationspflicht.
  • Verhältnis zu Patienten: Grundsätze der ärztlichen Behandlung, Aufklärungspflicht, Einwilligungserfordernis sowie der Umgang mit sterbenden Patienten.
  • Verhältnis zu Kollegen und anderen Berufsgruppen: Regeln zur Zusammenarbeit, zum Verbot der Zuweisung gegen Entgelt und zur Überweisungspraxis.
  • Ärztliche Gutachten und Zeugnisse: Anforderungen an die Objektivität und ordnungsgemäße Ausstellung ärztlicher Atteste und Gutachten.
  • Werbung und öffentliches Auftreten: Zulässige Formen der Praxisdarstellung sowie Beschränkungen bei anpreisender oder irreführender Werbung.
  • Berufsausübung in besonderen Einrichtungen: Regelungen für Angestellte, leitende Krankenhausärzte und andere Formen der abhängigen Beschäftigung.

Bedeutung der MBO-Ä für die ärztliche Praxis

Für niedergelassene Ärzte und Klinikärzte ist die jeweilige Berufsordnung der zuständigen Landesärztekammer verbindliches Berufsrecht. Verstöße können berufsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die von einer Ermahnung über Geldbußen bis hin zum Entzug der Approbation reichen. Die berufsrechtliche Ahndung erfolgt durch die Landesärztekammern.

Besondere Praxisrelevanz hat die MBO-Ä in folgenden Bereichen:

  • Zuweisungsverbot gegen Entgelt (§ 31 MBO-Ä): Ärzte dürfen für die Zuweisung von Patienten oder die Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln keine Vergütung oder andere wirtschaftliche Vorteile annehmen oder gewähren.
  • Fortbildungspflicht (§ 4 MBO-Ä): Ärzte sind verpflichtet, ihre berufliche Kompetenz regelmäßig zu aktualisieren und dies durch den Erwerb von Fortbildungspunkten nachzuweisen.
  • Liquidationsrecht (§ 12 MBO-Ä): Die MBO-Ä enthält Grundsätze zur angemessenen Berechnung ärztlicher Leistungen in Bezug auf die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Weitere interessante Beiträge finden Sie in unserem Lexikon:

Wie gut hat Ihnen der Beitrag gefallen?

Vorheriger Beitrag
Was ist die hausarztzentrierte Versorgung (HZV)?
Nächster Beitrag
Was ist die Bundeszahnärztekammer (BZÄK)?
Jetzt kostenlos Abrechnungsstellen vergleichen

Probieren Sie den Vergleichsrechner jetzt unverbindlich aus und lassen sich passende Tarife anzeigen.

Lupe

Disclaimer: Die auf dieser Seite dargestellten Inhalte wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Allerdings können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Unsere Inhalte dienen nicht als Rechtsberatung und können diese nicht ersetzen. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden: Kontakt aufnehmen

Interessante Beiträge