Die (Muster-)Berufsordnung für Ärzte (MBO-Ä) ist ein Regelwerk, das die berufsrechtlichen Pflichten und Grundsätze ärztlicher Berufsausübung in Deutschland festlegt. Sie gilt als Vorlage für die verbindlichen Berufsordnungen der einzelnen Landesärztekammern, die auf ihrer Grundlage eigene, rechtsverbindliche Satzungen erlassen. Der Begriff ‚Muster‘ verdeutlicht, dass die MBO-Ä selbst keine unmittelbare Rechtswirkung entfaltet, sondern erst durch die Übernahme in die Berufsordnungen der Landesärztekammern Verbindlichkeit erlangt.
Die MBO-Ä wird vom Deutschen Ärztetag, dem höchsten Beschlussgremium der körperschaftlich organisierten deutschen Ärzteschaft, verabschiedet und bei Bedarf aktualisiert. Die aktuell gültige Fassung stammt aus dem Jahr 1997 und wurde zuletzt 2021 überarbeitet. Grundlage für die Befugnis der Landesärztekammern, verbindliche Berufsordnungen zu erlassen, sind die jeweiligen Heilberufs- und Kammergesetze der Bundesländer.
Da das Berufsrecht in Deutschland Ländersache ist, haben die Landesärztekammern die Möglichkeit, von den Vorgaben der MBO-Ä abzuweichen. In der Praxis orientieren sich die regionalen Berufsordnungen jedoch eng an der Mustervorlage, sodass bundesweit ein weitgehend einheitlicher Standard berufsrechtlicher Pflichten besteht.