Die hausarztzentrierte Versorgung (HZV) ist ein Modell der medizinischen Betreuung, das den Hausarzt als zentrale Anlaufstelle für Patienten etabliert. Ziel ist es, eine möglichst effiziente und qualitativ hochwertige Behandlung zu gewährleisten. Grundlage für die HZV ist § 73b SGB V, der gesetzliche Krankenkassen seit 2007 dazu verpflichtet, ihren Versicherten diese Versorgungsform anzubieten.
Die hausarztzentrierte Versorgung basiert auf speziellen Verträgen zwischen Krankenkassen und teilnehmenden Hausärzten, den sogenannten Vertragsärzten. Um an der HZV teilzunehmen, müssen Ärzte bestimmte Qualifikationen nachweisen, darunter die Teilnahme an strukturierten Qualitätszirkeln und speziellen Fortbildungskursen sowie die Anwendung von anerkannten Konzepten zum Qualitätsmanagement in der Arztpraxis. Zudem muss die Behandlung nach evidenzbasierten, praxiserprobten Leitlinien erfolgen, die speziell für die hausärztliche Versorgung entwickelt wurden.
Ein zentrales Merkmal der HZV ist die Steuerungsfunktion des Hausarztes. Patienten wenden sich bei gesundheitlichen Anliegen immer zuerst an ihren Hausarzt, der als Koordinator der medizinischen Versorgung dient. Facharztbesuche erfolgen in der Regel nur nach Überweisung durch den Hausarzt, mit Ausnahme bestimmter Fachrichtungen wie Augen- und Frauenheilkunde sowie Kinder- und Jugendmedizin.