Die Gesamtvergütung bezeichnet den Betrag, den eine Kassenärztliche Vereinigung von den einzelnen Krankenkassen als Beitragszahlung erhält (gemäß § 85 SGB V) und anschließend zur Vergütung der Vertragsärzte aufteilen kann.
Die Gesamtvergütung bezeichnet den Betrag, den die gesetzlichen Krankenkassen von den Beitragszahlungen ihrer Patienten an die Kassenärztlichen Vereinigungen weiterleiten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen teilen diesen Geldbetrag anschließend auf ihre Mitglieder auf, d.h. sie vergüten mit dem Geld Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und andere KV-Mitglieder für ihre Arbeit.
Die Höhe des Anteils, den die Krankenkassen an die Kassenärztlichen Vereinigungen zahlen, wird zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen sowie den Landesverbänden der Krankenkassen verhandelt. Es kann zwischen der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und der extrabudgetären Gesamtvergütung unterschieden werden.