Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) bedeutet, dass die Höhe der Gesamtvergütung (Summe, die eine Kassenärztliche Vereinigung durch Beitragszahlungen der Krankenkassen erhält) innerhalb eines Bundeslandes von der Alters- und Gesundheitsstruktur des jeweiligen abhängt. Je mehr alte und kranke Menschen in einem Bundesland leben und krankenversichert sind, desto höher fällt die Gesamtvergütung aus, die der Kassenärztlichen Vereinigung des Bundeslandes anschließend zur Verfügung steht.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland erhalten von den ihnen zugehörigen Krankenkassen einen Anteil der Beitragszahlungen, die die versicherten Patienten wiederum an die Krankenkassen getätigt haben. Bei diesem Betrag, der den Kassenärztlichen Vereinigungen anschließend zur Verfügung steht, spricht man von der Gesamtvergütung. Dieser Betrag wird anschließend an die KV-Mitglieder (also Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten usw.) verteilt, um ihre Arbeit zu vergüten. Wie hoch die Zahlungen von den Krankenkassen an die Kassenärztlichen Vereinigungen ausfallen, verhandeln die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Landesverbänden der Krankenkassen.