Ziel der KBV ist es, eine flächendeckende ambulante ärztliche sowie psychotherapeutische Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, die in allen Teilen Deutschlands gleichermaßen hochwertig ist (sog. Sicherstellungsauftrag). Hierzu werden deutschlandweite Angebote zur Gesundheitsversorgung bereitgestellt und gewährleistet, dass flächendeckend Notdienste verfügbar sind. Zudem nimmt die Kassenärztliche Bundesvereinigung Einfluss darauf, wie die Gesamtvergütung innerhalb Deutschlands auf die einzelnen KV-Bereiche verteilt wird.
Zudem vertritt die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Interessen der etwa 185.000 freiberuflichen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten in gesundheitspolitischen Fragen auf Bundesebene gegenüber der Öffentlichkeit und der Politik. Ziel im Rahmen der Interessenvertretung ist es, die Rahmenbedingungen für die Berufe der Ärzte und Psychotherapeuten zu verbessern, um diese Berufsbilder für die jüngere Generation und somit potenzielle Nachfolger attraktiver zu gestalten. Hierzu sollen bürokratische Hürden verringert und die Balance zwischen Beruf und Familie leichter vereinbar gemacht werden. Zudem setzt sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung dafür ein, dass Ärzte und Psychotherapeuten angemessen vergütet werden.
Eine weitere Aufgabe der Kassenärztlichen Bundesvereinigung besteht in der Organisation der vertragsärztlichen Versorgung. Ziel ist es, dass jeder Bundesbürger die vertragsärztliche Versorgung in der Nähe seines Wohnortes in Anspruch nehmen kann. Hierzu stellt die KBV gemeinsam mit den Krankenkassen eine Bedarfsplanung darüber auf, wie viele (Fach-)Ärzte pro Einwohner empfehlenswert sind. Anhand dieser Bedarfsplanung können anschließend Grenzen gesetzt oder regionale Anreize geschaffen werden, um neue Ärzte anzuziehen.
Zudem bewertet die Kassenärztliche Bundesvereinigung, inwiefern neue ärztliche Behandlungsmöglichkeiten oder neue Arzneimittel als nützlich einzustufen sind, und entscheidet damit darüber, welche Kosten für neue Leistungen und Arzneimittel zukünftig von den Krankenkassen übernommen werden.
Das relevanteste Gremium innerhalb der Kassenärztlichen Bundesvereinigung stellt die Vertreterversammlung dar. Die insgesamt 60 Mitglieder der KBV-Vertreterversammlung setzen sich aus 24 Hausärzten, 24 Fachärzten, 6 Psychotherapeuten und 6 unabhängigen Mitgliedern zusammen.
Von der Vertreterversammlung wiederum wird der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gewählt. Dieser setzt sich aus einem Hausarzt, einem Facharzt und einem weiteren Mitglied zusammen. Mitglieder der Vertreterversammlung dürfen nicht zu Mitgliedern des KBV-Vorstandes gewählt werden.
Speziell für Zahnärztinnen und Zahnärzte gibt es zudem die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV). Hierbei handelt es sich um die Dachorganisation der 17 kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV). Auch diese wurde als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet und übernimmt die Interessenvertretung für ca. 63.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland.
Als Äquivalent der Kassenärztlichen Bundesvereinigung übernimmt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung die Sicherstellung der flächendeckenden vertragszahnärztlichen Versorgung in Deutschland, inkl. Zahnersatz und Kieferorthopädie. Außerdem vertritt die KZBV die Rechte und Interessen der Zahnärzteschaft gegenüber den Krankenkassen, der Politik und der Öffentlichkeit (z.B. hinsichtlich Vergütung und Arbeitsbedingungen). Zudem ist die KZBV im Rahmen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) an der Mitgestaltung des GKV-Leistungskatalogs beteiligt.