Unter dem Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist die Verpflichtung von Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten zur Gewährleistung der medizinischen Versorgung gemeint.
Dabei muss die Gewährleistung der medizinischen Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entsprechen. Das beinhaltet auch eine medizinische Versorgung über die Sprechstundenzeiten hinaus, also die Bereitstellung eines Notdienstes.