Der Bundesmantelvertrag setzt Regelungen zur Organisation der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung fest. Die Vertragspartner sind der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung.
Geltungsbereich des Vertrags ist das Sozialgesetzbuch (SGB V). Geregelt sind zum Beispiel Arzneimittelverordnungen, die Abrechnung von Laborleistungen oder Überweisungen zu anderen Ärzten. Teil des Vertrags ist auch der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM), welcher die die Grundlage für die Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen bildet.