Der Begriff „Leistungskomplexe“ stammt aus der Pflegeversicherung und dient zur Kategorisierung von Leistungen, die bei einem Patienten oder Pflegebedürftigen erbracht werden.
Ein Leistungskomplex umfasst jeweils mehrere pflegerische Tätigkeiten und wird mit Punkten bewertet. Diese Punkte legen den durchschnittlich erforderlichen Aufwand für eine pflegerische Leistung fest und bilden damit die Grundlage für die Abrechnung der Leistungen mit den Pflegekassen, dem Sozialamt oder dem Selbstzahler.
Die Struktur der Leistungskomplexe ist darauf ausgerichtet, dass bei der Kombination mehrerer dieser Komplexe keine Überschneidungen in den erbrachten Leistungen auftreten, wodurch Doppelabrechnungen vermieden werden.
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