Das Äquivalenzprinzip beschreibt einen Grundsatz, der die Gleichwertigkeit von Leistungen und Gegenleistungen festlegt. Er findet vor allem in der privaten Krankenversicherung Anwendung. In diesem Zusammenhang ist gemeint, dass die Höhe des Versicherungsbeitrags an die zu erwartende Versicherungsleistung angepasst ist. Der Beitrag soll so berechnet werden, dass er den individuellen Risikofaktoren des Versicherungsnehmers und dessen Selbstbeteiligung entspricht.
Der Begriff „Äquivalenz“ bedeutet Gleichwertigkeit. Folglich fordert das Äquivalenzprinzip die gegenseitige Anpassung von zwei Bezugsobjekten. Im Bereich der privaten Krankenversicherung ist damit die Gleichwertigkeit vom Preis des Versicherungsschutzes und der ärztlichen Leistung gemeint.
Es handelt sich bei diesen Prinzipien um zwei unterschiedliche Ansätze in Bezug auf die Finanzierung von Versicherungs- und Sozialsystemen. Beim Äquivalenzprinzip der privaten Krankenversicherung erhöhen sich die Versicherungsbeiträge im Alter. Beim Solidaritätsprinzip hingegen verändert sich der prozentuale Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht.
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