Im Rahmen der privaten Krankenversicherung (PKV) erfolgt der Versicherungsschutz durch private Unternehmen. Eine private Krankenversicherung kann nur von Personen abgeschlossen werden, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig sind, d.h. von Selbstständigen, Beamten oder Arbeitnehmern mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2024: 69.300 Euro p.a.). Dabei kann die PKV sowohl ersetzend als auch zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgeschlossen werden.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung basiert die PKV auf dem Prinzip der Kostenerstattung: Versicherte zahlen die ärztliche Rechnung zunächst selbst, reichen sie anschließend bei ihrer PKV ein und erhalten anschließend eine Erstattung, sofern die jeweilige Untersuchung/Behandlung im Leistungsumfang enthalten ist. Der Versicherungsschutz variiert dabei je nach Krankenkasse und deren Tarifen.
Im Gegensatz zur GKV hängt die Beitragshöhe in der PKV nicht von der Einkommenshöhe des Versicherten ab, sondern von den jeweiligen Gesundheitsrisiken sowie dem jeweils vereinbarten Versicherungsumfang (sog. Äquivalenzprinzip). Zu den individuellen Gesundheitsrisiken, die über die Beitragshöhe mitentscheiden, zählen unter anderem bekannte Vorerkrankungen, das Geschlecht sowie das Eintrittsalter des Versicherten. Für Vorerkrankungen, die bereits zum Zeitpunkt des Versicherungseintritts bestanden haben, besteht in der privaten Krankenversicherung häufig ein Leistungsausschluss.
Da im Alter in der Regel höhere Kosten zur Gesundheitsversorgung anfallen, werden innerhalb der privaten Krankenversicherungen Altersrückstellungen aufgebaut. Diese sollen eine ausreichende Gesundheitsversorgung auch in späteren Jahren sicherstellen und die Koststeigerungen abschwächen. Seit 2009 sind private Krankenversicherungen dazu verpflichtet, diese Altersrückstellung im Falle eines Versicherungswechsels an die neue PKV des Versicherten zu übertragen.
Ebenso wie die gesetzliche Krankenversicherung, unterliegt auch die private Krankenversicherung strengen rechtlichen Vorgaben. Diese sind in den folgenden Gesetzen geregelt:
- Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV)
- Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV)
- Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch
- Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (GenDG)
Im Rahmen dieser Gesetzgebung können private Krankenversicherungen ihre Tarife sowie ihre Versicherungsbestimmungen selbst gestalten.
Wie gut hat Ihnen der Beitrag gefallen?
Disclaimer: Die auf dieser Seite dargestellten Inhalte wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Allerdings können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Unsere Inhalte dienen nicht als Rechtsberatung und können diese nicht ersetzen. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden: Kontakt aufnehmen