Im Rahmen der privaten Krankenversicherung (PKV) erfolgt der Versicherungsschutz durch private Unternehmen. Eine private Krankenversicherung kann nur von Personen abgeschlossen werden, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig sind, d.h. von Selbstständigen, Beamten oder Arbeitnehmern mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2024: 69.300 Euro p.a.). Dabei kann die PKV sowohl ersetzend als auch zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgeschlossen werden.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung basiert die PKV auf dem Prinzip der Kostenerstattung: Versicherte zahlen die ärztliche Rechnung zunächst selbst, reichen sie anschließend bei ihrer PKV ein und erhalten anschließend eine Erstattung, sofern die jeweilige Untersuchung/Behandlung im Leistungsumfang enthalten ist. Der Versicherungsschutz variiert dabei je nach Krankenkasse und deren Tarifen.