Was ist die private Krankenversicherung (PKV)?

Lexikon

Im Rahmen der privaten Krankenversicherung (PKV) erfolgt der Versicherungsschutz durch private Unternehmen. Eine private Krankenversicherung kann nur von Personen abgeschlossen werden, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig sind, d.h. von Selbstständigen, Beamten oder Arbeitnehmern mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2024: 69.300 Euro p.a.). Dabei kann die PKV sowohl ersetzend als auch zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgeschlossen werden.

Das Prinzip der Kostenerstattung

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung basiert die PKV auf dem Prinzip der Kostenerstattung: Versicherte zahlen die ärztliche Rechnung zunächst selbst, reichen sie anschließend bei ihrer PKV ein und erhalten anschließend eine Erstattung, sofern die jeweilige Untersuchung/Behandlung im Leistungsumfang enthalten ist. Der Versicherungsschutz variiert dabei je nach Krankenkasse und deren Tarifen.

Versicherungsbeiträge in der PKV

Im Gegensatz zur GKV hängt die Beitragshöhe in der PKV nicht von der Einkommenshöhe des Versicherten ab, sondern von den jeweiligen Gesundheitsrisiken sowie dem jeweils vereinbarten Versicherungsumfang (sog. Äquivalenzprinzip). Zu den individuellen Gesundheitsrisiken, die über die Beitragshöhe mitentscheiden, zählen unter anderem bekannte Vorerkrankungen, das Geschlecht sowie das Eintrittsalter des Versicherten. Für Vorerkrankungen, die bereits zum Zeitpunkt des Versicherungseintritts bestanden haben, besteht in der privaten Krankenversicherung häufig ein Leistungsausschluss.

Altersrückstellungen in der PKV

Da im Alter in der Regel höhere Kosten zur Gesundheitsversorgung anfallen, werden innerhalb der privaten Krankenversicherungen Altersrückstellungen aufgebaut. Diese sollen eine ausreichende Gesundheitsversorgung auch in späteren Jahren sicherstellen und die Koststeigerungen abschwächen. Seit 2009 sind private Krankenversicherungen dazu verpflichtet, diese Altersrückstellung im Falle eines Versicherungswechsels an die neue PKV des Versicherten zu übertragen.

Rechtliche Vorgaben für private Krankenversicherungen

Ebenso wie die gesetzliche Krankenversicherung, unterliegt auch die private Krankenversicherung strengen rechtlichen Vorgaben. Diese sind in den folgenden Gesetzen geregelt:

  • Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
  • Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV)
  • Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV)
  • Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch
  • Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch
  • Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (GenDG)

Im Rahmen dieser Gesetzgebung können private Krankenversicherungen ihre Tarife sowie ihre Versicherungsbestimmungen selbst gestalten.

Hinweis:
Das Gegenteil der privaten Krankenversicherung stellt die gesetzliche Krankenversicherung dar.

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Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung (PKV)

Grundsätzlich besteht für jeden Deutschen die Pflicht, sich gesetzlich krankenversichern zu lassen. Die Beitragshöhe bemisst sich dabei anhand des jeweiligen Einkommens. Selbstständigen, Freiberuflern, Beamten, Studenten und Angestellten mit einem Jahreseinkommen oberhalb der sogenannten Versicherungspflichtgrenze steht es jedoch frei, stattdessen eine private Krankenversicherung abzuschließen. In dieser erhalten die Versicherten häufig eine Chefarztbehandlung (anstelle einer vertragsärztlichen Behandlung) und ein Einbettzimmer im Falle von Krankenhausaufenthalten (anstelle eines Mehrbettzimmers). Außerdem profitieren privatversicherte Patienten häufig von schnelleren Terminvergaben. Im Gegenzug dazu sind die Kosten für private Krankenversicherte im Alter häufig deutlich höher als für gesetzlich Krankenversicherte. Zudem müssen sie häufig für einen Teil der medizinischen Leistungen, die sie in Anspruch nehmen, in Vorkasse gehen und erhalten erst später eine Erstattung ihrer PKV (ggf. unter Selbstbehalt).

Eine private Krankenversicherung kann nur von Personen abgeschlossen werden, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Das betrifft Selbstständige, Beamte sowie Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen oberhalb der sogenannten Versicherungspflichtgrenze. Wer hingegen unter die gesetzliche Krankenversicherungspflicht fällt, hat lediglich die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung zur GKV abzuschließen. Eine private Vollversicherung ist in diesen Fällen jedoch nicht möglich.

Um als Angestellter der privaten Krankenversicherung beitreten zu dürfen, muss das jährliche Bruttoeinkommen die sogenannte Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Angestellte mit einem geringeren Bruttojahreseinkommen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig und somit nicht qualifiziert für die private Krankenversicherung. Selbstständige und Beamte hingegen dürfen der privaten Krankenversicherung unabhängig von ihrem Jahreseinkommen beitreten.

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