Der Datenschutz in der Arztpraxis stellt Ärzte vor weitreichende rechtliche Pflichten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt, wie Sie Patientendaten erheben, speichern und weitergeben dürfen. Dieser Ratgeber fasst zusammen, welche konkreten Anforderungen für Ihre Praxis gelten, wie Sie Patientendaten rechtssicher verarbeiten und wann ein Datenschutzbeauftragter Pflicht ist.
- Rechtsgrundlage: Patientendaten gelten nach Art. 9 DSGVO als besondere Kategorie personenbezogener Daten und unterliegen dem strengsten Schutzniveau der DSGVO.
- Kernpflichten: Jede Arztpraxis muss ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen umsetzen und Patienten über die Datenverarbeitung informieren.
- Externe Dienstleister: Wer Patientendaten an externe Stellen weitergibt, z. B. an eine Abrechnungsstelle oder einen IT-Dienstleister, benötigt einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO.