Die Abkürzung KIM steht für „Kommunikation im Medizinwesen“ und bezeichnet die Kommunikationsdienste, mit denen Arztpraxen, Kliniken, Apotheken und sonstige Akteure des deutschen Gesundheitswesens sicher elektronisch miteinander kommunizieren können. Hierzu stehen KIM-Dienste verschiedener Anbieter zur Verfügung, die ähnlich wie herkömmliche E-Mail-Programme funktionieren. Hierüber können verschlüsselte E-Mails entweder direkt aus dem Praxisverwaltungssystem heraus oder über ein handelsübliches E-Mail-Programm verschickt werden. Der Versand verläuft über die Telematikinfrastruktur (TI) und gewährleistet somit eine sichere Übertragung. Um die Kosten für den Einsatz der KIM-Dienste im deutschen Gesundheitswesen zu decken, erhalten die KIM-Teilnehmer in Abhängigkeit der jeweiligen Praxisgröße eine sogenannte TI-Pauschale von den Krankenkassen.
Seit dem 01. Oktober 2021 sind Arztpraxen dazu verpflichtet, einen KIM-Dienst zu verwenden, um medizinische Unterlagen zu versenden.
Hierzu zählen unter anderem
Die elektronische Übermittlung medizinischer Dokumente über den Kommunikationsdienst KIM bringt einige nennenswerte Vorteile mit sich:
- Sichere Übermittlung: KIM dient der sicheren Übermittlung von medizinischen Unterlagen. Dokumente und Nachrichten, die über KIM versandt werden, werden Ende-zu-Ende-verschlüsselt und können anschließend vom Empfänger entschlüsselt werden. Durch diese Verschlüsselung wird der unerlaubte Zugriff sowie eine mögliche Manipulation der E-Mails vermieden. E-Mails, die über KIM verschickt werden, gelten daher als fälschungssicher.
- Zentrales Adressbuch: Der Kommunikationsdienst KIM kann nur von denjenigen Teilnehmern das Gesundheitswesens genutzt werden, die im Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur registriert sind. Dieses Verzeichnis dient als zentrales Adressbuch, in dem Ärzte, Kliniken etc. die KIM-Adresse des gewünschten Empfängers recherchieren können.
- Unkomplizierte Zuordnung zur elektronischen Patientenakte: Indem medizinische Unterlagen wie z. B. eArztbriefe mit strukturierten Daten angereichert werden, können sie vom Empfänger unkompliziert der elektronischen Patientenakte (ePA) des jeweiligen Patienten zugeordnet werden.
- Schnelle Übermittlung: Die medizinischen Dokumente können mithilfe der KIM-Dienste schneller an die Patienten übermittelt werden als beim bisherigen postalischen Versand.
- Zeitersparnis: Nicht nur für den Empfänger entsteht ein Vorteil durch die schnellere Übermittlung, sondern auch das medizinische Fachpersonal in der versendenden Arztpraxis profitiert von einer Zeitersparnis, da das Ausdrucken, Eintüten, Frankieren und der postalische Versand der Unterlagen entfallen.
- Abrechenbar: Der Versand einiger medizinischer Unterlagen über den Kommunikationsdienst KIM kann entsprechend des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) abgerechnet werden.
Um den Kommunikationsdienst KIM einsetzen zu können, müssen ein paar technische Voraussetzungen erfüllt sein:
- Praxisverwaltungssystem / Krankenhausinformationssystem: Sofern die medizinischen Dokumente direkt aus der Praxissoftware bzw. dem Krankenhausinformationssystem heraus verschickt werden sollen, ist die Einführung jeweiliger Software in der entsprechenden Version erforderlich (KIM-Dienste müssen mit sämtlichen Praxisverwaltungssystemen kompatibel sein, um von der gematik als KIM-Dienst zugelassen zu werden).
- E-Health-Konnektor / ePA-Konnektor: Ein E-Health-Konnektor oder ein ePA-Konnektor werden benötigt, um die Dokumente, die digital versandt werden sollen, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) zu unterzeichnen.
- Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA 2.0): Auch der elektronische Heilberufsausweis in der zweiten Generation wird für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) benötigt.
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