Die Abkürzung KIM steht für „Kommunikation im Medizinwesen“ und bezeichnet die Kommunikationsdienste, mit denen Arztpraxen, Kliniken, Apotheken und sonstige Akteure des deutschen Gesundheitswesens sicher elektronisch miteinander kommunizieren können. Hierzu stehen KIM-Dienste verschiedener Anbieter zur Verfügung, die ähnlich wie herkömmliche E-Mail-Programme funktionieren. Hierüber können verschlüsselte E-Mails entweder direkt aus dem Praxisverwaltungssystem heraus oder über ein handelsübliches E-Mail-Programm verschickt werden. Der Versand verläuft über die Telematikinfrastruktur (TI) und gewährleistet somit eine sichere Übertragung. Um die Kosten für den Einsatz der KIM-Dienste im deutschen Gesundheitswesen zu decken, erhalten die KIM-Teilnehmer in Abhängigkeit der jeweiligen Praxisgröße eine sogenannte TI-Pauschale von den Krankenkassen.
Seit dem 01. Oktober 2021 sind Arztpraxen dazu verpflichtet, einen KIM-Dienst zu verwenden, um medizinische Unterlagen zu versenden.
Hierzu zählen unter anderem
- Abrechnungen,
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU),
- Arztbriefe (eArztbrief),
- Befunde,
- Bescheide,
- Medikationspläne,
- Rezepte (E-Rezepte) und
- Röntgenbilder.