Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird ebenso wie die herkömmliche AU in Papierform im Praxisverwaltungssystem erstellt. Von dort aus kann sie dann direkt nach dem Ausstellen an die Krankenkasse des jeweiligen Patienten übermittelt werden. Die Praxissoftware erhält im Gegenzug eine Zustellbestätigung der jeweiligen Krankenkasse, sodass sichergestellt werden kann, dass die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse eingegangen ist. Kommt es an dieser Stelle zu Problemen, erhält der Arzt eine Fehlermeldung, auf die er dann entsprechend reagieren kann.
Für den Fall, dass ein Arbeitgeber bisher nicht die technischen Voraussetzungen geschaffen hat, um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen seines Arbeitnehmers elektronisch abzurufen, können Ärzte ihren Patienten auf Anfrage weiterhin Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform ausstellen. Dies ist beispielsweise bei Schülern und Studenten erforderlich, da Schulen und Universitäten die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bisher nicht elektronisch abrufen können. Um auch den Patienten eine schriftliche Information mitzugeben, erhalten diese von ihrem Arzt einen entsprechenden Ausdruck mit einer Angabe über den Zeitraum, in dem sie krankgeschrieben sind. Dieser Ausdruck erfordert keine Signatur des Arztes.
Indem die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seit dem 01. Januar 2022 bei Vertragsärzten immer auch in elektronischer Form vorliegt und ebenso elektronisch an die Krankenkassen sowie an die Arbeitgeber übermittelt wird, konnten sowohl für Ärzte und Patienten als auch für Arbeitgeber und Krankenkassen einige Vorteile geschaffen werden.
- schnellere Übermittlung
- immer wieder abrufbar (kein Verlust möglich)
- Wegfall der Portokosten
- Zeitersparnis für Patienten
- keine Medienbrüche
- weniger Abstimmungsaufwand
- zwischen Patient und Arbeitgeber
- zwischen Patient und Krankenkasse
- zwischen Krankenkasse und Arbeitgeber
Um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln, müssen ein paar technische Voraussetzungen geschaffen werden.
- Anbindung an die Telematikinfrastruktur: Da die Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über die Telematikinfrastruktur erfolgt, ist eine entsprechende Anbindung erforderlich.
- KIM-Dienst: Der Kommunikationsdienst KIM ist ein Teil der Telematikinfrastruktur und steht für „Kommunikation im Medizinwesen“. Er wird benötigt, um die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu übermitteln.
- Update des Praxisverwaltungssystems: Um im Praxisverwaltungssystem die Option zu finden, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die Krankenkassen zu übermitteln, muss diese auf eine Version upgedated werden, in der diese Funktion verfügbar ist.
- Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA 2.0): Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) wird für die elektronische Signatur der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mindestens in der 2. Generation benötigt.
- Update des eHealth-Konnektors: Um die sogenannte Stapelsignatur durchführen zu können, also mehrere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in einem Ablauf unterzeichnen zu können, müssen Arztpraxen ihren eHealth-Konnektor mindestens auf die Produkttypversion 3 updaten.
Zwar ist es seit dem 01. Januar 2022 für Vertragsärzte verpflichtend, eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen, doch gibt es für diese Verpflichtung ein paar Ausnahmen, in denen die Übermittlung bzw. der Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht möglich ist.
- Nicht-GKV-Patienten: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde bisher ausschließlich für Patienten aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingeführt.
- Im Ausland krankenversicherte Patienten: Ausländische Krankenkassen sind nicht an die deutsche Telematikinfrastruktur angebunden und können die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen dementsprechend nicht elektronisch abrufen.
Bei Privatpatienten sowie auch bei im Ausland krankenversicherten Patienten kommt daher das sogenannte Ersatzverfahren zum Tragen, bei dem Ärzte je einen Ausdruck für den Patienten, für dessen Arbeitgeber sowie für die jeweilige Krankenkasse ausstellen und dem Patienten in Papierform aushändigen.