Was ist eine elektronische Gesundheitskarte (eGK)?

Lexikon

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) dient für gesetzlich krankenversicherte Patienten als Nachweis über ihre bestehende Versicherung. Sie ist seit dem 01. Januar 2015 erforderlich, damit Ärzte die medizinischen Leistungen, die sie für einen gesetzlich krankenversicherten Patienten erbracht haben, gegenüber seiner Krankenversicherung abrechnen zu dürfen. Seit 2020 wurde die elektronische Gesundheitskarte (eGK) neben dem reinen Versicherungsnachweis um weitere Funktionen bzw. Anwendungen ergänzt.

Wozu dient die elektronische Gesundheitskarte (eGK)?

Auf der elektronischen Gesundheitskarte werden die Versichertendaten des Patienten gespeichert. Hierzu zählen unter anderem die folgenden Angaben:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Lichtbild des Patienten
  • Krankenversicherung
  • Versichertenstatus (selbstversichertes Mitglied, familienversicherter Patient oder Rentner)
  • Krankenversichertennummer

Die elektronische Gesundheitskarte dient den Patienten damit als Versicherungsnachweis bei Arztbesuchen. Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte bringt dabei den Vorteil mit sich, dass Daten unkompliziert elektronisch geändert werden können, sodass für Änderungen (z. B. Namensänderung bei Eheschließung oder Adressänderung nach Umzug) keine neue Versichertenkarte mehr ausgestellt werden muss.

Weitere Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)

Neben dem reinen Einsatz als Versicherungsnachweis kann die elektronische Gesundheitskarte ferner verwendet werden, um weitere Informationen abzuspeichern und dem Gesundheitspersonal unkompliziert digital zur Verfügung zu stellen.

Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)

Neben den reinen Versicherungsdaten können auf der elektronischen Gesundheitskarte auch Angaben hinterlegt werden, die gegebenenfalls in einem Notfall benötigt werden könnten. Im Falle einer Notsituation können diese Notfalldaten von Ärzten und medizinischem Fachpersonal abgerufen werden. Um eine möglichst schnelle Reaktion zu ermöglichen und nicht von dem Bewusstsein und der Ansprechbarkeit des Patienten abhängig zu sein, ist hierfür keine Einverständniserklärung des Patienten erforderlich.

Auf der eGK können u. a. die folgenden Notfalldaten hinterlegt werden:

  • chronische Vorerkrankungen
  • Allergien
  • (Arzneimittel-) Unverträglichkeiten
  • regelmäßig einzunehmende, ggf. lebenswichtige Medikamente
  • Angaben zu Implantaten
  • Informationen zu Schwangerschaft

Ebenso können die Notfalldaten die Kontaktdaten derjenigen Ärzte beinhalten, die bezüglich der jeweiligen Notfall-Information den besten Ansprechpartner darstellen, um eine schnelle Absprache in ggf. sogar lebensgefährlichen Situationen zu ermöglichen.

Hinterlegungsort gesundheitsbezogener Dokumente

Für den Fall, dass ein Patient nicht ansprechbar ist, können Patienten im Vorfeld auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte eine Information darüber einfügen lassen, an welchem Ort sie z. B. eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder einen Gewebe- oder Organspendeausweis hinterlegt haben. So müssen die Patienten ihre Dokumente nicht jederzeit mit sich führen, sondern es genügt, den Hinweis auf der elektronischen Gesundheitskarte einfügen zu lassen.

Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte

Um Wechselwirkungen von Medikamenten vermeiden zu können, bietet die elektronische Gesundheitskarte zudem die Möglichkeit, einen Medikationsplan in elektronischer Form abzuspeichern. Während das Ausstellen von Medikationsplänen in der Vergangenheit in Papierform erfolgte, kann der Medikationsplan nun auch digital über die elektronische Gesundheitskarte abgerufen werden. Der Medikationsplan auf der eGK kann mithilfe eines PINs geschützt werden.

Elektronische Patientenakte (ePA) auf der elektronischen Gesundheitskarte

Ferner liefert die elektronische Gesundheitskarte Patienten die Möglichkeit, ihre Patientenakte in elektronischer Form abzuspeichern. Mit dieser elektronischen Patientenakte (ePA) können Patienten ihren Ärzten oder auch Apothekern beispielsweise Befunde, Röntgenbilder oder Arztberichte aus vergangenen Behandlungen unkompliziert mithilfe der eGK bereitstellen, ohne für jedes Dokument individuell den Versand von Praxis A zu Praxis B veranlassen zu müssen.

Elektronisches Rezept (E-Rezept) per eGK

Über die elektronische Gesundheitskarte können Patienten mittlerweile zudem ihre Rezepte in der Apotheke einlösen. Sie müssen hierzu kein Rezept in Papierform mehr mitbringen, sondern lediglich ihre Gesundheitskarte. Hierauf ist das elektronische Rezept (E-Rezept) gespeichert und kann von der Apotheke entschlüsselt und eingelöst werden.

Wie sicher ist die elektronische Gesundheitskarte?

Der Datenaustausch mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte läuft über die Telematikinfrastruktur. Die Daten werden demnach entsprechend verschlüsselt und können nur von dem berechtigten Empfänger entschlüsselt und somit eingesehen werden. Zudem entscheidet der Patient selbst, welche Akteure im Gesundheitswesen auf die Daten zugreifen dürfen, die auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte gespeichert sind.

Hierbei findet das Zwei-Schlüssel-Prinzip Anwendung:

  • Schlüssel 1: Um die zuvor genannten medizinischen Daten abrufen zu können, muss der Patient im ersten Schritt seine elektronische Gesundheitskarte ins Kartenleseterminal der Arztpraxis einstecken lassen und anschließend die Freigabe in einem zweiten Schritt mithilfe einer PIN bestätigen, um sich auf diesem Wege zu identifizieren.
  • Schlüssel 2: Ärzte ihrerseits wiederum benötigen ihren Heilberufsausweis in Kombination mit ihrer Identifikationsnummer (PIN), um die Daten zu entschlüsseln.

Eine Ausnahme der Zwei-Schlüssel-Authentifizierung stellen die Notfalldaten dar. Diese können von medizinischem Fachpersonal auch ohne PIN-Eingabe des Patienten aufgerufen werden. Um zu vermeiden, dass Dritte unerlaubt auf die Daten zugreifen, wird jeder Zugriff abgespeichert, um rückwirkend nachvollziehen zu können, wer sich wann Zugriff auf die Daten verschafft hat.

Häufige Fragen zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK)

Die elektronische Gesundheitskarte dient nicht nur als Versicherungsnachweis, sondern ermöglicht auch das Speichern von Notfalldaten, Medikationsplänen und einer elektronischen Patientenakte. Zudem können mithilfe der eGK elektronische Rezepte in Apotheken eingelöst werden.

Die eGK erleichtert den Datenaustausch im Gesundheitswesen, reduziert den Aufwand bei Adress- oder Namensänderungen und bietet Patienten die Möglichkeit, wichtige medizinische Informationen digital verfügbar zu machen.

Ja, der Datenaustausch erfolgt verschlüsselt über die Telematikinfrastruktur. Zugriffe sind durch das Zwei-Schlüssel-Prinzip geschützt und werden protokolliert, um Missbrauch zu verhindern.

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