Ein Arztgruppenfall ist eine Abrechnungsform im deutschen Gesundheitssystem, bei der eine Gruppe von Ärzten gemeinsam für die Behandlung eines Patienten abrechnet.
Das Abrechnungsverfahren Arztgruppenfall wird üblicherweise bei komplexen medizinischen Fällen angewendet, bei denen die Behandlung eine enge Zusammenarbeit und Koordination mehrerer Fachärzte erfordert. Zur Abrechnung eines Arztgruppenfalls müssen die beteiligten Ärzte zuvor eine gemeinsame Vereinbarung über die Verteilung der erbrachten Leistungen und die Abrechnung treffen.
In der Abrechnung wird der gesamte Abrechnungsbetrag der erbrachten Leistungen auf die beteiligten Ärzte aufgeteilt, wobei jeder Arzt nur den Anteil erhält, der seiner erbrachten Leistung entspricht. Die Abrechnung von Arztgruppenfällen erfolgt über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), die die Abrechnung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung durchführen.