Telematikinfrastruktur: alle Infos zur TI und ihren Anwendungen (inkl. Checkliste)

Telematikinfrastruktur
Telemedizin

Als Plattform für Gesundheitsanwendungen fördert die Telematikinfrastruktur (TI) mithilfe digitaler Anwendungen die Digitalisierung der Gesundheitsbranche in Deutschland. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche technischen Komponenten zu einer TI gehören, welche Vorteile diese mit sich bringt und wie die Finanzierung für Ihre Praxis erfolgt. Wir informieren Sie außerdem über aktuelle Anwendungsbereiche und geplante Neuerungen.

Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)?

Die Telematikinfrastruktur ist die Grundlage für die Kommunikation im deutschen Gesundheitswesen. Mithilfe diverser digitaler Anwendungen ermöglicht die Telematikinfrastruktur die Vernetzung von Arztpraxen, Kliniken, Psychotherapeuten, Apotheken und anderen Teilnehmern des Gesundheitswesens.

Zu welchem Zweck wurde die Telematikinfrastruktur eingeführt?

Der Begriff der Telematikinfrastruktur (TI) ist eine Kombination aus Telekommunikation und Informatik. Die TI findet Anwendung im medizinischen Bereich und ermöglicht eine schnelle und sichere Kommunikation zwischen Ihnen als Arzt und Therapeuten, Apotheken sowie Krankenhäusern auf dem digitalen Weg. Die Telematikinfrastruktur sorgt damit für eine Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen (§ 306 SGB V). Künftig soll die Online-Kommunikation in diesem Bereich ausschließlich über die Telematikinfrastruktur stattfinden.

Sensible Patientendaten müssen zugänglich sein und einfach zur Verfügung stehen, um als Arzt beispielsweise in Notfällen kompetent handeln zu können. Schließlich lassen sich aus diesen Daten wichtige Rückschlüsse bezüglich der Gesundheit Ihrer Patienten ableiten. Gerade medizinische Informationen müssen vor Datenmissbrauch geschützt werden. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) bildet dabei die Grundlage für die administrative Verwaltung personenbezogener Daten.

Hinweis:
Die Telematikinfrastruktur und die zugehörige Kommunikationsinfrastruktur wird von der gematik GmbH (bis 2019: gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) aufgebaut, die wiederum von zahlreichen Institutionen des Gesundheitswesens gegründet wurde. Dazu gehören die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der PKV-Verband.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft stellt regelmäßig zusammengefasste Berichte über neue Hinweise zur TI bereit. Hier werden Fragen erläutert, die sich auf den aktuellen Stand der Telematikinfrastruktur beziehen.

Vorteile einer Telematikinfrastruktur (TI)

Eine einwandfrei funktionierende TI erleichtert Ihren Praxisalltag und hilft Ihnen bei der Vernetzung mit medizinischem Personal. Dabei profitieren sowohl Ihre Patienten als auch Sie als Arzt von vielen Vorteilen:

  • Bessere Behandlung möglich: Durch die Einsicht der Daten und Informationen über die Gesundheitskarte sind Sie über den Zustand Ihrer Patienten stets aufgeklärt. Als Arzt können Sie so eine bessere und individuellere Behandlung Ihrer Patienten ermöglichen und die Patientenzufriedenheit steigern.
  • Vereinfachte Kommunikation: Die Kommunikation zwischen den im Gesundheitswesen tätigen Akteuren wird durch die TI vereinfacht. Dies ist über den Verzeichnisdienst (VZD) der TI möglich, über den andere Ärzte, Apotheken oder Krankenhäuser gefunden und kontaktiert werden können.
  • Zuverlässigere Überwachung der Medikation: Durch den elektronischen Medikationsplan (eMP) wird eine bessere Überwachung der Medikation realisiert, was gefährlichen Wechselwirkungen vorbeugen kann.
  • Effiziente, zeitsparende Praxisprozesse: Ihrer Praxis liegen sämtliche Dokumente bereits vor, was den Empfang und Anmeldeprozess beschleunigt – dies schafft kürzere Wartezeiten.
  • Videosprechstunden möglich: Künftig sind durch die TI Videosprechstunden möglich. Gerade in Krisenzeiten und bei langen Anfahrtswegen kann so eine sinnvolle Ergänzung geschaffen werden.
  • Einheitlichkeit: Die Telematikinfrastruktur schafft ein einheitliches Konzept für den Schutz und die Sicherheit von Daten, das von öffentlichen Prüfstellen zertifiziert wird.
  • Sicherer Austausch: Informationen werden abgetrennt vom Internet übermittelt, wodurch ein sicherer Austausch stattfinden kann.
  • Aktualität: Dadurch, dass Versichertenstammdaten auf ihre Aktualität geprüft werden, wird die Dokumentation effizienter gestaltet.
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Diese technischen Komponenten sind relevant für die Anwendungen der Telematikinfrastruktur in Ihrer Arztpraxis

Eine ertragreiche Telematikinfrastruktur setzt sich aus unterschiedlichen technischen Komponenten für Ihren alltäglichen Betrieb zusammen. Damit die TI betrieben werden kann, müssen folgende Komponenten vorliegen:

  • Praxisverwaltungssystem (PVS): Die Praxissoftware unterstützt Sie als Arzt bei der Organisation und Dokumentation von Praxisaufgaben. Somit werden alle Abläufe in Ihrer Praxis digital festgehalten. Dazu gehören Online-Abrechnungen, Terminplanung, Buchhaltung oder auch elektronische Kommunikation mit Ihren Kollegen. Das PVS muss stetig aktuell gehalten werden. Dafür benötigt es ebenfalls eine Online-Verbindung zur TI, um auf die Daten zugreifen zu können, die dann mithilfe der jeweiligen elektronischen Gesundheitskarte entschlüsselt werden.
  • Konnektor: Hier handelt es sich um eine Hardwarekomponente, die den Zugang zur TI ermöglicht. Der Konnektor ähnelt dabei einem DSL-Router, der ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) zur TI herstellt und dieses absichert. Dabei ist es vom Internet abgeschirmt und bietet so eine hohe Sicherheit. Über das Netzwerk kommuniziert der Konnektor dann mit dem eHealth-Kartenterminal und Ihrem Praxisverwaltungssystem.
  • eHealth-Kartenterminal (eHKT): Dieses Gerät ist dafür da, um die Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu nutzen. Indem Sie Ihren Praxisausweis (SMC-B) einstecken, kann Ihre Praxis verifiziert werden. Hierüber erfolgt auch das Auslesen Ihres elektronischen Heilberufsausweises (eHBA). Neben der elektronischen Gesundheitskarte werden außerdem die Krankenversicherungskarten von Privatversicherten ausgelesen.
  • Mobiles Kartenterminal (mobKT): Ein mobiles Kartenterminal benötigen Sie als Arzt beispielsweise dann, wenn Sie Patienten Zuhause oder in Pflegeheimen behandeln. Bei ausgelagerten Praxisstätten findet das Terminal ebenfalls Anwendung, da es im Offline-Betrieb verwendet werden kann. Das Gerät speichert die Daten zunächst zwischen, bis die Versichertenstammdaten anschließend in der Praxis durch den Konnektor aktualisiert werden. Um das Gerät nutzen zu können, ist ein Praxisausweis oder ein eHBA notwendig.
  • Praxis- oder Institutionsausweis (SMC-B): Damit Sie Ihre Praxis als medizinische Einrichtung registrieren können, benötigt Sie als Arzt einen Praxisausweis. Nur so kann der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen. Die Abkürzung SMC-B steht hier für Security Module Card Typ B-Karte. Diese wird in eines der Terminals eingesteckt und muss über eine PIN freigeschaltet werden.
  • VPN-Zugangsdienst: Für den Zugang zur Telematikinfrastruktur benötigen Sie einen speziellen VPN-Zugang. Dieser schafft eine sichere Verbindung über das Internet. In Ärztegemeinschaften wie Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) oder Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) kann der VPN-Zugangsdienst gemeinsam genutzt werden.
  • Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA): Über den eHBA oder auch eArztausweis verifizieren Sie sich als Arzt und Inhaber Ihrer Praxis. Aufgrund des Scheckkartenformats muss dieser Ausweis ein Foto beinhalten. Der eHBA ist bereits für viele Anwendungen der TI Pflicht und weitere werden künftig folgen. Für einige Anwendungen wird zudem eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) verlangt. Zu diesen gehören:

Wie die durch die TI entstandenen Kosten finanziert und erstattet werden, ist in einer Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband geregelt. Für die Einführung der TI in Krankenhäusern ist eine abweichende Vereinbarung zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem GKV zu beachten.

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Diese Kommunikationsdienste können Sie als Arzt im Rahmen der Telematikinfrastruktur verwenden

Bisher wurde der Kommunikationsdienst KV-Connect genutzt, um relevante Informationen im Gesundheitswesen auszutauschen. Neben einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wird bei KV-Connect eine elektronische Signatur verwendet, um eine sichere Übertragung zu ermöglichen. Obwohl KV-Connect über die Telematikinfrastruktur nach wie vor genutzt werden kann, findet eine schrittweise Ablösung durch den Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) statt.

Als E-Mail-Dienst ist KIM ausschließlich für die Nutzer der TI vorgesehen. Hierüber soll künftig die gesamte Kommunikation zwischen medizinischen Akteuren abgewickelt werden. KIM lässt sich in das Praxisverwaltungssystem (PVS) Ihrer Praxis integrieren und ist unter anderem für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und den elektronischen Arztbrief (eArtzbrief) sowie auch das elektronische Rezept (E-Rezept) erforderlich. Ein gängiger KIM-Dienst ist kv.dox, der von der KBV angeboten wird. Den Anbieter können Sie dennoch frei wählen. Einzige Voraussetzung ist, dass der Dienst die Vorgaben der gematik erfüllt und zugelassen ist.

Anwendungsbereiche der Telematikinfrastruktur

An die Telematikinfrastruktur sind verschiedene praktische Anwendungen angehängt, die Ihren Arbeitsalltag, den Patientenkontakt und den Austausch innerhalb des medizinischen Bereichs unterstützen und erleichtern. Wir stellen Ihnen die zentralen Anwendungen vor:

Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)

Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) war die erste Anwendung der TI. Sie sieht die regelmäßige Aktualisierung der Daten von gesetzlich Krankenversicherten vor. Dazu gehören persönliche Daten und Angaben zur Krankenversicherung, die über die elektronische Gesundheitskarte des Patienten in Ihrer Praxis eingelesen und automatisch aktualisiert werden. Mithilfe des VSDM können Sie als Arzt zudem elektronisch prüfen, welcher Versicherungsschutz besteht, ob die eGK gültig ist und wie die Kostenerstattung geregelt ist.

Hat ein neues Quartal begonnen, müssen Sie in Ihrer Praxis bei jedem ersten Arzt-Patienten-Kontakt das VSDM durchführen. Dafür wird die eGK eines Patienten in das eHealth-Kartenterminal eingesteckt und der Datenabgleich kann erfolgen. Die Durchführung des VSDM müssen Sie mit den Abrechnungsunterlagen gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung belegen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, kann Ihr Honorar um 2,5 % der Abrechnungssumme eingekürzt werden (§ 291b Abs. 5 SGB V).

Elektronische Patientenakte (ePA)

Als patientengeführte Akte ist die elektronische Patientenakte (ePA) ein wesentlicher Bestandteil der vernetzten Gesundheitsversorgung sowie der TI. Ihre Patienten entscheiden dabei, welche Daten eingetragen werden sollen und wer Zugriff darauf hat. Eine solche Akte können Ihre gesetzlich versicherten Patienten bei ihrer Krankenkasse beantragen. Dabei soll die ePA als lebenslange Informationsquelle Patientendaten, die bisher bei verschiedenen Praxen und Krankenhäusern abgelegt wurden, digital zusammentragen.

Wie genau funktioniert die elektronische Patientenakte (ePa)? In unserem Beitrag zur elektronischen Patientenakte erhalten Sie als Arzt einen Überblick darüber, was eine ePA ist, welche Vorteile sie mit sich bringt und wie die digitale Patientenakte befüllt wird.

Damit können Ihre Patienten alle benötigten Informationen, wie Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Medikamente, Behandlungsberichte oder auch Notfalldatensätze gebündelt vorlegen. Jedoch haben Sie als Arzt nur mit Einwilligung Ihrer Patienten Zugriff. Als Arzt stellen Sie auf Wunsch Ihrer Patienten kopierte Dokumente aus Ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) für die ePa bereit.

Hinweis:
Da Patienten seit dem 1. Januar 2021 einen Anspruch auf die Erstellung einer ePA haben, mussten Arztpraxen bis zum 1. Juli 2021 dazu in der Lage sein, die ePA auszufüllen und auszulesen. Neben der grundlegenden Anbindung an die TI muss hierfür das ePA-Update auf dem Konnektor sowie das ePA Modul im PVS installiert werden und ein eHBA der zweiten Generation vorliegen. Sollten Sie entsprechende Voraussetzungen nicht erfüllen, droht eine Vergütungskürzung um 1 %.

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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) soll ebenfalls über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden und ist für Ärzte seit dem 1. Oktober 2021 verpflichtend, wenn es um die Übersendung der AU an die Krankenkassen geht. Sind in Ihrer Praxis die technischen Voraussetzungen gegeben, müssen Sie als Arzt eine AU elektronisch an die zuständige Krankenkasse senden. Damit ist es in Zukunft nicht mehr notwendig, dass Versicherte ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eigenständig an die Krankenasse übermitteln. Entsprechend fällt die Übermittlung in Ihren Zuständigkeitsbereich als Vertragsarzt.

Neben der AU für Krankenkassen erstellen Sie als Arzt jeweils einen zusätzlichen Ausdruck für den Versicherten und seinen Arbeitgeber mittels Ihres Praxisverwaltungssystems. Beide Ausdrucke geben Sie Ihrem Patienten unterschrieben mit, damit dieser die AU an seinen Arbeitgeber weiterleiten kann. Ihr PVS soll Sie als Arzt dabei unterstützten, die AU-Daten künftig elektronisch und komfortabel zu versenden. Um eine AU an die Krankenkasse zu übermitteln, müssen Sie dafür als Arzt die folgenden Schritte ausführen:

  1. Die AU im PVS aufrufen und ausfüllen.
  2. Die Daten mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterzeichnen.
  3. Auf „Drucken und Versenden“ klicken.
  4. In einem neuen Fenster „Bestätigen“ klicken.
  5. Erfolgreiche elektronische Übermittlung an die Krankenkasse abwarten.
  6. Ausdrucke für den Patienten und seinen Arbeitgeber unterschreiben und aushändigen.

Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur (QES), also Ihre elektronische Unterschrift, ist im Gesundheitswesen für eine sichere Unterzeichnung digitaler Dokumente unverzichtbar. Dafür müssen Sie den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) in das eHealth-Kartenterminal einstecken und die PIN eingeben. Dieser Prozess nimmt im alltäglichen Praxisbetrieb jedoch meist zu viel Zeit in Anspruch. Als Arzt können Sie zwei komfortable Lösungen nutzen:

  • Komfortsignatur: Zum einen kann auf eine Komfortsignatur zurückgegriffen werden. Verwenden Sie eine solche Signatur, können Sie mit ihrem eHBA und der einmaligen Eingabe der PIN für bis zu 24 Stunden die Signatur mehrerer Dokumente freigeben. Möglich ist somit die Unterzeichnung von bis zu 250 Dokumenten.
  • Stapelsignatur: Zum anderen gibt es die Stapelsignatur. Hier können Sie mehrere Dokumente gleichzeitig mittels QES unterschreiben. Auf diese Weise können Sie beispielsweise am Ende Ihres Praxistages einen ganzen Stapel unterzeichnen. Dafür werden die zu unterzeichnenden Dokumente in einem Ordner hinterlegt, welcher dann für die Signatur ausgewählt werden kann.

Achtung:
Seit dem 01. Januar 2023 ist die Umstellung von der ausgedruckten zur elektronischen AU für den Arbeitgeber verpflichtend. Als Arzt sind sie hierfür allerdings nicht zuständig, da die AU-Daten über die Krankenkasse für den Arbeitgeber elektronisch zur Abholung bereitgestellt werden. Ein Ausdruck der AU für Ihre Patienten auf Papier ist jedoch nach wie vor Pflicht. Äußert Ihr Patient zudem den Wunsch, eine ausgedruckte Ausfertigung der AU für seinen Arbeitgeber zu erhalten, ist dies nach wie vor möglich.

Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Medikamente, Allergien und Unverträglichkeiten Ihrer Patienten werden mit dem elektronischen Medikationsplan (eMP) direkt auf der eGK gespeichert. Den eMP müssen Sie als Haus- oder Facharzt regelmäßig aktualisieren und auf Wunsch Ihren Patienten in Papierform aushändigen. Zu den im eMP aufgeführten Daten gehören folgende Informationen:

  • Allgemeine und medizinische Angaben zu Ihrem Patienten
  • Angaben zur Medikation (Wirkstoffe, Dosierungsangaben, Grund der Einnahme, ergänzende Einnahme-Hinweise etc.)
  • Angaben zur früheren Medikation
  • Angaben hinsichtlich zu berücksichtigender Allergien und Unverträglichkeiten
  • Hinweise und Informationen für andere Ärzte oder Apotheker

Den in der Telematikinfrastruktur gespeicherten Medikationsplan können Sie als Arzt ganz einfach mit der elektronischen Gesundheitskarte Ihres Patienten entschlüsseln und anschließend in das PVS Ihrer Praxis übernehmen. Dort können Sie dann die Aktualisierung der Daten vornehmen.

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Arzt

Elektronischer Arztbrief (eArtzbrief)

Das Versenden und Empfangen von elektronischen Arztbriefen (eArztbriefe) soll auch in Zukunft stärker gefördert werden. Dies ist bereits jetzt über das eArztbrief-Modul Ihrer Praxissoftware möglich. Erforderlich ist hierfür ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA). Wie bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erzeugen Sie als Arzt mit dem eHBA eine qualifizierte elektronische Signatur (QES). Prüfen Sie als Arzt unbedingt, ob die notwendigen Komponenten über eine Zulassung der KBV verfügen.

Notfalldaten-Management (NFDM)

Um im medizinischen Notfall schnell alle relevanten Informationen einsehen zu können, ist ein Notfalldatensatz über die elektronische Gesundheitskarte abrufbar. Zu den notwendigen Informationen gehören u. a. Diagnosen, Vorerkrankungen, Medikation und Allergien. Ebenso können Verfügungen und Vollmächte in den Datensatz aufgenommen werden. Damit behandelnde Ärzte konsultiert und Angehörige kontaktiert werden können, sind auch diesbezüglich Daten hinterlegbar.

Der Notfalldatensatz kann von Ihnen als Arzt, Notfallrettungskräften oder anderen Personen mit eHBA eingesehen werden, wenn sich ein Patient in einer Notfallsituation befindet. Anders verhält es sich bei einem normalen Praxisbesuch. Als Arzt dürfen Sie die Notfalldaten dann nur lesen oder bearbeiten, wenn das Einverständnis Ihres Patienten vorliegt.

Hinweis:
Alle Versicherten mit Vorerkrankungen, Allergien oder ähnlichem haben seit Mitte 2020 den Anspruch auf einen Notfalldatensatz. In der Regel erstellen Sie als Hausarzt den Datensatz erstmalig für den jeweiligen Patienten.

Elektronisches Rezept (E-Rezept)

Seit dem 01. Januar 2024 ist es für Ärzte verpflichtend, die Rezeptierung von Arzneimitteln (vorerst zumindest für GKV-Patienten) in elektronischer Form anzubieten. Zudem wurden mittlerweile die technischen Voraussetzungen geschaffen, sodass Sie als Arzt nun nach und nach auch E-Rezepte für Ihre Privatpatienten anbieten können. Derzeit liegt es hier noch an den Privaten Krankenversicherungen, ihre digitale Infrastruktur nachzuziehen. Dies ist bisher noch nicht bei sämtlichen Privaten Krankenversicherungen erfolgt, wodurch das E-Rezept bisher nur für einen Teil der Privatpatienten möglich ist.

Während gesetzlich krankenversicherte Patienten zum Einlösen ihrer E-Rezepte in der Apotheke ihre elektronische Gesundheitskarte verwenden, benötigen Privatpatienten hierzu die E-Rezept-App der gematik. Voraussetzung dafür ist ein NFC-fähiges Smartphone.

Gilt das E-Rezept auch für Privatpatienten? In unserem Beitrag zum E-Rezept für Privatpatienten erhalten Sie alle Informationen.

So könnten Rezepte seit Anfang 2024 digital genutzt werden:

  • Erstellen: Mithilfe der Verordnungssoftware wird die Verordnung wie bisher durch Sie als Arzt erstellt.
  • Digital signieren: Nachdem Sie das E-Rezept mithilfe Ihres eHBA digital signiert haben, erfolgt der Upload auf den E-Rezept-Server. Wichtig ist, dass das Rezept von derselben Person ausgestellt und signiert wurde.
  • Einlösen (als GKV-Patient): In der Apotheke können die Rezepte von gesetzlich krankenversicherten Patienten anschließend mithilfe ihrer elektronischen Gesundheitskarte von den Servern der Telematikinfrastruktur abgerufen und eingelöst werden.
  • Einlösen (als Privatpatient): Privatpatienten können das E-Rezept stattdessen in der E-Rezept-App der gematik einsehen und hiermit in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen.
  • Einlösen (mit Token): Alternativ kann auch ein sogenannter Token in Ihrer Praxis ausgedruckt werden, der ohne Unterschrift gültig ist und bis zu drei Verordnungen umfassen kann. In der Apotheke kann dieser anschließend ebenso ausgelesen werden wie das Rezept in der E-Rezept-App.

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Christoph Lay
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Geplante Anwendungen der Telematikinfrastruktur: Was in Zukunft Teil der TI sein soll

Damit Sie sich als Arzt bereits jetzt auf weitere Änderungen einstellen können, die derzeit im Rahmen der TI geplant sind, stellen wir Ihnen die Möglichkeit zur digitalen Authentifizierung bei Videosprechstunden sowie den TI-Messenger vor.

Videosprechstunde mit einer elektronischen Identität (eID)

Eine Videosprechstunde kann die medizinische Betreuung gerade bei langen Anfahrtswegen oder für immobile Menschen hilfreich ergänzen, wenn Ihr Patient einer solchen Sprechstunde zustimmt. Ihre Patienten müssen also nicht für jedes Anliegen persönlich in Ihrer Praxis erscheinen. Um eine Videosprechstunde sicher und datenschutzkonform anbieten zu können, benötigen Sie einen Videodienst. Der gewählte Anbieter muss in jedem Fall zertifiziert sein. Sorgen Sie als Arzt außerdem für angemessene Privatsphäre.

Wie wird die Videosprechstunde korrekt nach GOÄ abgerechnet? In unserem Beitrag zur Abrechnung der Videosprechstunde erhalten Sie alle Infos.

Bisher war es zur Identifikation eines Patienten erforderlich, dass dieser im Rahmen der Videosprechstunde seine elektronische Gesundheitskarte vorzeigt. Zukünftig soll hierzu eine sogenannte elektronische Identität (eID) genutzt werden.

Austausch von Kurznachrichten mit dem TI-Messenger

Zukünftig ist es außerdem das Ziel, die Kommunikation zwischen Ihnen als Arzt, Ihren Patienten und den zuständigen Krankenkassen über einen standardisierten Messaging-Dienst noch einfacher zu gestalten und in Form von Kurznachrichten zu beschleunigen. Möglich sollen dann neben dem Versenden von Textnachrichten auch Bild- und Tonübertragungen sein. Im Laufe des Jahres 2024 sollen erste Zulassungen für den TI-Messenger möglich sein.

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Finanzierung der Telematikinfrastruktur für Ärzte

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben gemeinsam eine Finanzierungsvereinbarung für die TI im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung beschlossen (§ 378 Abs. 1 und 2 SGB V in Verbindung mit § 376 Satz 1 SGB V). In dieser Vereinbarung finden Sie Informationen zu den wesentlichen Komponenten der TI, festgelegte Pauschalen sowie Bedingungen und Prozesse der Abrechnung.

Für Ihre Praxis sowie auch Krankenhäuser, medizinische Versorgungszentren und Apotheken soll die Anbindung der Telematikinfrastruktur kostenneutral geschehen. Die Kosten werden hauptsächlich von den Krankenkassen und über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet.

Was beinhaltet die Ersterstattungspauschale?

Mit der sogenannten TI-Startpauschale erhalten Sie pro Vertragsarztpraxis einmalig 900,00 Euro. Diese Pauschale soll den zusätzlichen Aufwand kompensieren, der etwa für den Anschluss an die TI und die Installation in einer Praxis aufgewendet werden muss. Abgedeckt werden hiermit auch notwendige Schulungen und etwaige Ausfallzeiten.

  • Befinden Sie sich in einer Praxis mit bis zu zwei weiteren Ärzten, erhalten Sie derzeit für die Anschaffung eines Konnektors und eines eHealth-Kartenterminals 1.661,50 Euro.
  • Für größere Praxen, in dem ein Kartenterminal nicht ausreicht, wird bei 4 bis 6 Ärzten eine Pauschale in Höhe von 2.309,00 Euro (2 Kartenterminals) erstattet.
  • Dieser Betrag erhöht sich bei mehr als 6 Ärzten auf 2.956,50 Euro (3 Kartenterminals) erstattet.

Um elektronische Gesundheitskarten im Rahmen des Versichertenstammdatenmanagements einlesen zu können, wird außerdem ein Aufsatz für die eHealth-Kartenterminals benötigt. Abhängig von der Anzahl der Ärzte erhält eine Praxis hier 35,46 Euro, 66,28 Euro und 97,10 Euro. Die bis hier genannten Pauschalen werden alle einmalig ausgezahlt.

Außerdem kann Anspruch auf eine Pauschale für ein mobiles Kartenterminal bestehen. Die Pauschale findet Anwendung, wenn

  • es sich um eine Praxis mit ausgelagerten Praxisstätten handelt.
  • drei oder mehr Hausbesuche pro Quartal durchgeführt werden.
  • ein Pflegeheimbetreuungsvertrag vorliegt.
  • Patienten in anderen Praxen versorgt werden.
  • außerhalb der Praxis „gruppenpsychotherapeutische Leistungen“ erbracht werden.
  • probatorische Sitzungen in Krankenhäusern abgehalten werden.

Damit ergeben sich pro Praxis folgende Ersterstattungszahlungen:

Posten Praxisgröße
1-3 Ärzte 4-6 Ärzte mehr als 6 Ärzte
TI-Starterpauschale 900,- Euro 900,- Euro 900,- Euro
Pauschale für Konnektor und eHealth-Kartenterminals 1.661,50 Euro (1 Terminal) 2.309,- Euro (2 Terminals) 2.956,50 Euro
(3 Terminals)
Pauschale für Kartenterminal-Aufsatz 35,46 Euro 66,28 Euro 97,10 Euro
Pauschale für mobiles Kartenterminal 350,- Euro 350,- Euro 350,- Euro
Summe 2.946,96 Euro 3.625,28 Euro 4.303,60 Euro

Für die Anschaffung eines zusätzlichen Kartenterminals, das für die Komfortsignatur genutzt werden kann, erhalten Sie pro Gerät einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 677,50 Euro. Grundsätzlich steht jeder Praxis mindestens ein weiteres Gerät zu. Gegebenenfalls besteht auch Anspruch auf mehr als ein Gerät, wenn die Zahl der Ärzte entsprechend höher ist. Ob Ihnen darüber hinaus weitere Geräte zustehen, hängt davon ab, wie viele Betriebsstättenfälle in Ihrer Praxis im direkten Kontakt mit Ihren Patienten anfallen.

Wie werden zusätzliche Betriebskosten kompensiert?

Für die Wartung des Konnektors und den VPN-Zugangsdienst erhält Ihre Praxis eine Pauschale in Höhe von 248,- Euro (pro Quartal). Hinzu kommt für jeden Praxisausweis eine Zahlung in Höhe von 23,25 Euro (pro Quartal). Besteht Anspruch auf ein mobiles Kartenterminal, wird auch hier die Pauschale gerätegebunden ausgezahlt. Für den eHBA erhält jeder Arzt zudem 11,63 Euro (pro Quartal).

Welche Pauschalen erhält eine Praxis für die Umstellung auf den eMP und das NFDM?

Die für das NFDM und den eMP anfallenden Betriebskosten werden mit 17,25 Euro (pro Quartal) bezuschusst. Da für die Nutzung ein Konnektor benötigt wird und das PVS angepasst werden muss, erhalten Praxen einmalige Zahlungen in Höhe von 530,- Euro und 400,- Euro.

Welche Pauschalen erhält eine Praxis für die Umstellung auf die ePA und das E-Rezept?

Für die Installation des entsprechenden Software-Updates und die notwendigen Anpassungen des PVS wird Praxen hier eine einmalige Pauschale von 400,- Euro und 350,- Euro ausgezahlt. Ein weiterer Betriebskostenzuschlag wird für die ePA in Höhe von 27,75 Euro (pro Quartal) vorgesehen. Für das E-Rezept werden eine einmalige Pauschale in Höhe von 120,- Euro sowie ein Betriebskostenzuschlag von 1,- Euro (pro Quartal) veranschlagt.

Welche Pauschalen erhält eine Praxis für die Einrichtung des KIM-Dienstes?

Richten Sie für Ihre Praxis den KIM-Dienst ein, erhalten Sie einmalig 200,- Euro. Die zusätzliche Betriebskostenpauschale umfasst 23,40 Euro (pro Quartal).

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Wie erfolgt die Datensicherung?

Zum Schutz der Patientendaten ist Ihre Praxis aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dazu verpflichtet, die Netzwerksicherheit zu gewährleisten, einen Virenschutz zu installieren und sichere Passwörter zu verwenden. Dies gilt besonders, wenn Ihre Praxis an die Telematikinfrastruktur angeschlossen ist. Dafür hat die gematik zwei Installationsvarianten vorgesehen:

Reihenbetrieb Parallelbetrieb
Beim Reihenbetrieb (serieller Betrieb) erfolgt der Zugang zur TI über den Konnektor. Kartenterminals, Praxisrechner und andere Komponenten befinden sich hier im selben Praxisnetzwerk (LAN). Um einen unautorisierten Zugriff oder Angriffe auf das lokale Netzwerk zu verhindern, verfügt der Konnektor über eine integrierte Firewall. Die integrierte Firewall des Konnektors kann im Parallelbetrieb nicht genutzt werden. Das liegt daran, dass die einzelnen Komponenten hier nicht direkt an das Internet angebunden sind und der Konnektor „parallel“ läuft. Daher müssen zusätzliche Maßnahmen zum Schutz ergriffen werden, wie z. B. die Installation einer eigenen Firewall.

Die gematik stellt in einem Informationsblatt klar, dass eine Haftung von Ihnen als Arzt entfällt. Jedoch nur dann, wenn Sie den zugelassenen Konnektor und die weiteren Komponenten vorschriftsgemäß verwenden.

Checkliste Telematikinfrastruktur

Wenn Sie den Anschluss Ihrer Praxis an die TI vorbereiten wollen, sollten Sie sich folgende allgemeine Fragen stellen:

  • Liegen ein Praxisausweis (SMC-B) und eine PIN vor?
  • Wurde ein eHBA ausgestellt?
  • Besitzt die Praxis ein eHealth-Terminal?
  • Benötigen Sie ein mobiles Kartenterminal?
  • Funktioniert der Konnektor einwandfrei?
  • Wurde ein zugelassener VPN-Zugangsdienst ausgewählt?
  • Ist das PVS gepflegt und wurden erforderliche Updates installiert?
  • Besteht ein Vertrag mit einem KIM-Anbieter?
  • Nutzen Sie unterschiedliche Passwörter?

Tipp:
Für eine ausführlichere Übersicht empfehlen wir die Checkliste der gematik.

Häufige Fragen zur Telematikinfrastruktur

Die TI ist für den schnellen Austausch von Daten und Informationen für alle Akteure im Gesundheitswesen wichtig. Als Arzt und Teil der Gesundheitsbranche können Sie durch die praktischen Anwendungen der TI auf Patientendaten zugreifen und mit anderem medizinischen Personal durch das Netzwerk kommunizieren.

Bereits am 31. Dezember 2018 wurde vom eHealth-Gesetz vorgeschrieben, dass jegliche Akteure der deutschen Medizinbranche an die TI angeschlossen sein müssen. Seit Januar 2019 werden Honorarkürzungen für all diejenigen ausgerufen, die keine Online-Prüfung der eGK durchführen.

Um Ihre Praxis an die Telematikinfrastruktur anzubinden, eine entsprechende Ausstattung zur Verfügung zu stellen und einen fließenden Praxisbetrieb zu gewährleisten, entstehen Kosten. Diese Kosten müssen Sie als Arzt jedoch nicht selber tragen, da sie von den Krankenkassen getragen werden müssen. Alle einmalig und quartalsweise erstatteten Pauschalen finden Sie in der Finanzierungsvereinbarung der KBV und des GKV-Spitzenverbands.

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Disclaimer: Die auf dieser Seite dargestellten Inhalte wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Allerdings können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Unsere Inhalte dienen nicht als Rechtsberatung und können diese nicht ersetzen. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden: Kontakt aufnehmen

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