Was ist das Notfalldatenmanagement (NFDM)?

Lexikon

Das Notfalldatenmanagement (NFDM) ermöglicht es, Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte von Patienten abzuspeichern, sodass Ärzte, medizinisches Fachpersonal oder Notfallsanitäter diese im Notfall kurzfristig einsehen zu können.

Welche Angaben werden in den Notfalldaten gespeichert?

Welche Informationen in einem Notfall besonders wichtig sind, ist je Patient sehr individuell. In den Notfalldaten können daher verschiedene Informationen gespeichert werden, darunter Angaben zu

  • Allergien,
  • Arzneimitteln (ggf. lebenswichtige Medikamente),
  • chronischen Vorerkrankungen,
  • Diagnosen,
  • Implantaten,
  • Schwangerschaften oder
  • Unverträglichkeiten (z. B. Lebensmittel oder Arzneimittel).

Um auch in zeitkritischen Notfällen zeitnah eine kompetente und fundierte Einschätzung erhalten zu können, können in den Notfalldaten zudem die Kontaktdaten der Ärzte abgespeichert werden, die für den jeweiligen Sachverhalt den bestmöglichen Ansprechpartner darstellen (z. B. die Kontaktdaten des Hausarztes, eines Allergologen oder eines speziellen Facharztes), sowie Kontaktdaten von Angehörigen des Patienten, die in einem Notfall benachrichtigt werden sollen. Zudem kann im Rahmen des Notfalldatenmanagements (NFDM) auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eine Information darüber abgespeichert werden, an welchem Ort eventuelle notfallrelevante Dokumente (z. B. Patientenverfügung) hinterlegt sind.

Wer darf auf die Notfalldaten zugreifen?

Da der Notfalldatensatz im Zweifelsfall in Situationen benötigt wird, in denen der Patient ggf. nicht bei (vollem) Bewusstsein ist, benötigen Ärzte, medizinisches Fachpersonal, Notfallsanitäter oder auch Psychotherapeuten in einem medizinischen Notfall keine Einverständniserklärung des Patienten, um auf die Notfalldaten zuzugreifen. Liegt jedoch kein Notfall vor, sind Ärzte, Psychotherapeuten und MFA dazu verpflichtet, sich im Vorfeld das Einverständnis des Patienten einzuholen.

Notfalldatenmanagement (NFDM): Wie wird der Notfalldatensatz angelegt?

  1. Einwilligung einholen: Damit ein Notfalldatensatz angelegt werden darf, muss die Einwilligung des Patienten vorliegen. Damit der Patient eine fundierte Entscheidung für oder gegen einen Notfalldatensatz treffen kann, gilt für Ärzte, den Patienten im Vorhinein über das NFDM aufzuklären.
  2. E-Health-Kartenterminal: Der Arzt steckt seinen Heilberufsausweis sowie die elektronische Gesundheitskarte des Patienten in das E-Health-Kartenterminal.
  3. Notfalldatensatz im PVS anlegen: Im Praxisverwaltungssystem (PVS) legt der Arzt den Notfalldatensatz mit den patientenindividuellen Notfalldaten an.
  4. Elektronische Signatur: Der Arzt unterzeichnet den Notfalldatensatz mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES).
  5. Notfalldaten auf elektronischer Gesundheitskarte speichern: Anschließend wird der Datensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte abgespeichert.
  6. Optional: Elektronische Patientenakte: Auf Wunsch des Patienten kann der Notfalldatensatz auch in der elektronischen Patientenakte (ePA) abgespeichert werden.
  7. Optional: PIN-Schutz einrichten: Auf Wunsch des Patienten, kann dieser eine PIN vergeben.

Wer darf den Notfalldatensatz bearbeiten?

Der Notfalldatensatz darf grundsätzlich nur von Ärzten angelegt werden, die dazu in der Lage sind, eine fundierte Einschätzung über die gesundheitliche Situation und die Risiken sowie die sich hieraus ergebenden notfallrelevanten Informationen zu treffen. Diese Rolle übernimmt in der Regel der Hausarzt. Ergänzungen dürfen wiederum auch von Ärzten vorgenommen werden, die den Patienten weniger ganzheitlich betreuen.

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