Was ist das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)?

Lexikon

Mithilfe des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) wird dafür gesorgt, dass die Angaben auf den elektronischen Gesundheitskarten (eGK) stets aktuell sind. Hierzu werden die Daten auf der eGK jedes Quartal beim ersten Einstecken ins E-Health-Kartenterminal automatisch geprüft und im Falle von Abweichungen aktualisiert.

Wie funktioniert das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)?

  1. Versicherungsschutz prüfen: Durch Einstecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in das E-Health-Kartenterminal können Ärzte und Psychotherapeuten auf elektronischem Wege (über die Telematikinfrastruktur) prüfen, ob für den Patienten ein entsprechender Versicherungsschutz besteht.
  2. Kartensperrung bei Ungültigkeit: Wird beim Auslesen der elektronischen Gesundheitskarte erkannt, dass diese mittlerweile ungültig ist, erfolgt automatisch eine Sperrung der eGK.
  3. Versichertenstammdaten abrufen: Ist die eGK gültig, können Vertragsärzte sowie -psychotherapeuten über die eGK auf die Stammdaten ihrer Patienten zugreifen. Hierzu zählen sowohl personenbezogene Daten als auch weitere Informationen zur Krankenversicherung.
  4. Automatisierter Abgleich mit der Krankenkasse: Wird der Patient zum ersten Mal in einem neuen Quartal in der Arztpraxis eingecheckt, werden die auf der eGK gespeicherten Versichertenstammdaten automatisch mit den bei der jeweiligen Krankenkasse hinterlegten Daten abgeglichen. Diese können z. B. voneinander abweichen, wenn ein Patient umgezogen ist und seine neue Adresse ordnungsgemäß seiner Krankenversicherung gemeldet hat.
  5. Automatisierte Aktualisierung der Versichertenstammdaten: Ergibt der Abgleich, dass eine Abweichung vorliegt (z. B. im Falle einer Adressänderung), werden die Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte automatisch mit den Daten überspielt, die bei der Krankenkasse gespeichert sind. Zudem werden die aktuellen Versichertenstammdaten im Praxisverwaltungssystem derjenigen Praxis abgespeichert, die die Aktualisierung im Rahmen des Versichertenstammdatenmanagements durchführt.
  6. Manuelle Prüfung und Aktualisierung der Versichertenstammdaten: Bei Bedarf kann der Abgleich der Versichertenstammdaten auch innerhalb eines angefangenen Quartals manuell ausgelöst werden.

Vorteile des regelmäßigen Versichertenstammdatenmanagements (VSDM)

  • Aktualität: Die automatische Überprüfung beim Einstecken ins Kartenterminal sorgt dafür, dass die Aktualisierung in regelmäßigen Abständen erfolgt und den Praxen somit aktuelle Patientenstammdaten vorliegen.
  • Verringerter Aufwand: Daten müssen nur einmalig geändert werden, um anschließend von allen medizinischen Leistungsträgern eingelesen werden zu können. Es ist nicht mehr erforderlich, dass Patienten ihre Daten bei jedem Arzt oder Psychotherapeuten einzeln ändern lassen.
  • Weniger Neuausstellungen erforderlich: Das Versichertenstammdatenmanagement sorgt dafür, dass die Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte immer wieder aktualisiert werden können. Daraus resultiert, dass bei Änderungen keine Neuausstellungen mehr erforderlich sind.
  • Weniger eGK-Missbrauch: Durch die automatische Sperrung ungültiger eGK kann die Missbrauchshäufigkeit /-wahrscheinlichkeit gestohlener oder abgelaufener Gesundheitskarten verringert werden.

Wie häufig werden die Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte aktualisiert?

Für Vertragsärzte und -psychotherapeuten ist es verpflichtend, die elektronische Gesundheitskarte eines Patienten beim ersten Besuch innerhalb eines Quartals in das E-Health-Kartenterminal einzustecken und auf diese Weise die Überprüfung und Aktualisierung der Versichertenstammdaten anzustoßen. Diese Vorgabe gilt immer dann, wenn ein direkter Kontakt zwischen dem Patienten und dem behandelnden Arzt oder medizinischem Fachpersonal entsteht. Eine Ausnahme der VSDM-Pflicht gilt somit für diejenigen Ärzte, die nicht in direkten Kontakt mit ihrem Patienten treten, wie beispielsweise im Falle von Laborleistungen.

Um nachzuweisen, dass ein Arzt seiner VSDM-Pflicht nachgekommen ist, wird beim Einlesen der Gesundheitskarte ein Prüfungsnachweis generiert, welcher an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) übermittelt werden muss. Kommt ein Arzt der Pflicht zum Versichertenstammdatenmanagement nicht nach, kann diese Nichteinhaltung zu Honorarkürzungen führen.

Wer darf den Notfalldatensatz bearbeiten?

Der Notfalldatensatz darf grundsätzlich nur von Ärzten angelegt werden, die dazu in der Lage sind, eine fundierte Einschätzung über die gesundheitliche Situation und die Risiken sowie die sich hieraus ergebenden notfallrelevanten Informationen zu treffen. Diese Rolle übernimmt in der Regel der Hausarzt. Ergänzungen dürfen wiederum auch von Ärzten vorgenommen werden, die den Patienten weniger ganzheitlich betreuen.

Abrechnung des VSDM

Nachdem die Gesundheitskarte zum ersten Mal im Quartal eingelesen und somit eine Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Versichertenstammdaten angestoßen wurde, wird im Praxisverwaltungssystem der überprüfenden Praxis ein Prüfungsnachweis generiert und gespeichert. Dieser kann gemeinsam mit allen weiteren abrechnungsrelevanten Daten an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) übermittelt werden. Mithilfe dieses Nachweises wird das Versichertenstammdatenmanagement gegenüber der KV abgerechnet.

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