Mithilfe des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) wird dafür gesorgt, dass die Angaben auf den elektronischen Gesundheitskarten (eGK) stets aktuell sind. Hierzu werden die Daten auf der eGK jedes Quartal beim ersten Einstecken ins E-Health-Kartenterminal automatisch geprüft und im Falle von Abweichungen aktualisiert.
- Versicherungsschutz prüfen: Durch Einstecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in das E-Health-Kartenterminal können Ärzte und Psychotherapeuten auf elektronischem Wege (über die Telematikinfrastruktur) prüfen, ob für den Patienten ein entsprechender Versicherungsschutz besteht.
- Kartensperrung bei Ungültigkeit: Wird beim Auslesen der elektronischen Gesundheitskarte erkannt, dass diese mittlerweile ungültig ist, erfolgt automatisch eine Sperrung der eGK.
- Versichertenstammdaten abrufen: Ist die eGK gültig, können Vertragsärzte sowie -psychotherapeuten über die eGK auf die Stammdaten ihrer Patienten zugreifen. Hierzu zählen sowohl personenbezogene Daten als auch weitere Informationen zur Krankenversicherung.
- Automatisierter Abgleich mit der Krankenkasse: Wird der Patient zum ersten Mal in einem neuen Quartal in der Arztpraxis eingecheckt, werden die auf der eGK gespeicherten Versichertenstammdaten automatisch mit den bei der jeweiligen Krankenkasse hinterlegten Daten abgeglichen. Diese können z. B. voneinander abweichen, wenn ein Patient umgezogen ist und seine neue Adresse ordnungsgemäß seiner Krankenversicherung gemeldet hat.
- Automatisierte Aktualisierung der Versichertenstammdaten: Ergibt der Abgleich, dass eine Abweichung vorliegt (z. B. im Falle einer Adressänderung), werden die Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte automatisch mit den Daten überspielt, die bei der Krankenkasse gespeichert sind. Zudem werden die aktuellen Versichertenstammdaten im Praxisverwaltungssystem derjenigen Praxis abgespeichert, die die Aktualisierung im Rahmen des Versichertenstammdatenmanagements durchführt.
- Manuelle Prüfung und Aktualisierung der Versichertenstammdaten: Bei Bedarf kann der Abgleich der Versichertenstammdaten auch innerhalb eines angefangenen Quartals manuell ausgelöst werden.