Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und damit beauftragt, eine deutschlandweit flächendeckende ambulante Gesundheitsversorgung zu gewährleisten und die Interessen der Vertragsärzte zu vertreten. Insgesamt gibt es 17 Kassenärztliche Vereinigungen in Deutschland, darunter jeweils eine pro Bundesland sowie zwei in Nordrhein-Westfalen (die KV Nordrhein und die KV Westfalen-Lippe).
Die Kassenärztlichen Vereinigungen übernehmen im Grunde vier wesentliche Aufgaben in der deutschen Gesundheitsversorgung.
Das Ziel der Kassenärztlichen Vereinigungen liegt in der Sicherstellung einer wirtschaftlichen, ausreichenden, notwendigen und zweckmäßigen ambulanten medizinischen Versorgung für alle gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland. Jeder gesetzlich Krankenversicherte soll eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen können. Dabei soll eine flächendeckend gleichbleibend hohe Qualität in der medizinischen Versorgung gewährleistet sein, unabhängig von der Krankenkasse des jeweiligen Patienten. Unter den sogenannten Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen fällt zudem, dass es deutschlandweit Notfalldienste gibt, die den Patienten auch nachts sowie an Sonn- und Feiertagen zur Verfügung stehen.
Zudem vertreten die Kassenärztlichen Vereinigungen die Interessen ihrer zugehörigen Vertragsärzte. So verhandeln sie beispielsweise mit den Landesverbänden der Krankenkassen darüber, in welcher Höhe die Ärzte für ihre vertragsärztlichen Leistungen vergütet werden.
Ein weiterer Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen liegt in der Gewährleistung einer vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Gesundheitsversorgung, die den gesetzlichen Regelungen entspricht. Das bedeutet konkret, dass ausschließlich gut ausgebildete Vertragsärzte praktizieren dürfen, die nach dem allgemein anerkannten Stand der Medizin handeln, notwendige Hygienevorkehrungen vornehmen, moderne Medizintechnik verwenden, sich an ihre Dokumentationspflichten halten und sich wirtschaftlich im Sinne der Gesetzlichen Krankenversicherung verhalten. Um Letzteres sicherzustellen, übernimmt die Kassenärztliche Vereinigung die Prüfung der ärztlichen Abrechnungen auf Plausibilität, Wirtschaftlichkeit und sachliche sowie rechnerische Korrektheit.
Des Weiteren agieren die Kassenärztlichen Vereinigungen als relevante Vertragspartei bei Verträgen, die die kassenärztliche Versorgung betreffen. So schließen sie beispielsweise mit den Verbänden der gesetzlichen Krankenkassen Verträge über die Vergütung der Vertragsärzte.
Beaufsichtigt werden die Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland vom Gesundheitsministerium des jeweiligen Bundeslandes.
Grundsätzlich sind alle Vertragsärzte und -psychotherapeuten automatisch Mitglieder derjenigen Kassenärztlichen Vereinigung, in dessen Zuständigkeitsbereich sie fallen. Um wiederum als Vertragsarzt anerkannt zu sein, muss ein Arzt sowohl seine Approbation erworben als auch eine 5-jährige Weiterbildung (gemäß der Weiterbildungsordnung) absolviert haben. Zu den Mitgliedern der Kassenärztlichen Vereinigungen zählen sowohl alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten im jeweiligen KV-Bereich als auch diejenigen Mediziner, die bei einem anderen niedergelassenen Arzt oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) im KV-Bereich mindestens halbtags angestellt sind. Auch Ärzte, die im Krankenhaus tätig sind, können Mitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung sein, sofern sie an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.
Alle 17 Kassenärztlichen Vereinigungen schließen sich in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zusammen, um für alle gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland eine flächendeckende ambulante ärztliche und psychotherapeutische Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat keine Weisungsbefugnis gegenüber den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen.
Das zahnärztliche Äquivalent stellen die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) dar. Alle Vertragszahnärzte sind automatisch Mitglied in der Kassenzahnärztlichen Vereinigung ihres Bundeslandes. Die KZVen sind mit der Sicherstellung einer flächendeckenden ambulanten zahnärztlichen Versorgung beauftragt und vertreten die Interessen ihrer Vertragszahnärzte. Auch sie schließen sich in einer Dachorganisation, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), zusammen.
Wie gut hat Ihnen der Beitrag gefallen?
Disclaimer: Die auf dieser Seite dargestellten Inhalte wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Allerdings können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Unsere Inhalte dienen nicht als Rechtsberatung und können diese nicht ersetzen. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden: Kontakt aufnehmen