Was ist die Kassenärztliche Vereinigung (KV)?

Lexikon

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und damit beauftragt, eine deutschlandweit flächendeckende ambulante Gesundheitsversorgung zu gewährleisten und die Interessen der Vertragsärzte zu vertreten. Insgesamt gibt es 17 Kassenärztliche Vereinigungen in Deutschland, darunter jeweils eine pro Bundesland sowie zwei in Nordrhein-Westfalen (die KV Nordrhein und die KV Westfalen-Lippe).

Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV)

Die Kassenärztlichen Vereinigungen übernehmen im Grunde vier wesentliche Aufgaben in der deutschen Gesundheitsversorgung.

Sicherstellungsauftrag

Das Ziel der Kassenärztlichen Vereinigungen liegt in der Sicherstellung einer wirtschaftlichen, ausreichenden, notwendigen und zweckmäßigen ambulanten medizinischen Versorgung für alle gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland. Jeder gesetzlich Krankenversicherte soll eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen können. Dabei soll eine flächendeckend gleichbleibend hohe Qualität in der medizinischen Versorgung gewährleistet sein, unabhängig von der Krankenkasse des jeweiligen Patienten. Unter den sogenannten Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen fällt zudem, dass es deutschlandweit Notfalldienste gibt, die den Patienten auch nachts sowie an Sonn- und Feiertagen zur Verfügung stehen.

Interessenvertretung der Vertragsärzte

Zudem vertreten die Kassenärztlichen Vereinigungen die Interessen ihrer zugehörigen Vertragsärzte. So verhandeln sie beispielsweise mit den Landesverbänden der Krankenkassen darüber, in welcher Höhe die Ärzte für ihre vertragsärztlichen Leistungen vergütet werden.

Gewährleistungsauftrag

Ein weiterer Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen liegt in der Gewährleistung einer vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Gesundheitsversorgung, die den gesetzlichen Regelungen entspricht. Das bedeutet konkret, dass ausschließlich gut ausgebildete Vertragsärzte praktizieren dürfen, die nach dem allgemein anerkannten Stand der Medizin handeln, notwendige Hygienevorkehrungen vornehmen, moderne Medizintechnik verwenden, sich an ihre Dokumentationspflichten halten und sich wirtschaftlich im Sinne der Gesetzlichen Krankenversicherung verhalten. Um Letzteres sicherzustellen, übernimmt die Kassenärztliche Vereinigung die Prüfung der ärztlichen Abrechnungen auf Plausibilität, Wirtschaftlichkeit und sachliche sowie rechnerische Korrektheit.

Vertragshoheit

Des Weiteren agieren die Kassenärztlichen Vereinigungen als relevante Vertragspartei bei Verträgen, die die kassenärztliche Versorgung betreffen. So schließen sie beispielsweise mit den Verbänden der gesetzlichen Krankenkassen Verträge über die Vergütung der Vertragsärzte.

Beaufsichtigt werden die Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland vom Gesundheitsministerium des jeweiligen Bundeslandes.

Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV)

Grundsätzlich sind alle Vertragsärzte und -psychotherapeuten automatisch Mitglieder derjenigen Kassenärztlichen Vereinigung, in dessen Zuständigkeitsbereich sie fallen. Um wiederum als Vertragsarzt anerkannt zu sein, muss ein Arzt sowohl seine Approbation erworben als auch eine 5-jährige Weiterbildung (gemäß der Weiterbildungsordnung) absolviert haben. Zu den Mitgliedern der Kassenärztlichen Vereinigungen zählen sowohl alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten im jeweiligen KV-Bereich als auch diejenigen Mediziner, die bei einem anderen niedergelassenen Arzt oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) im KV-Bereich mindestens halbtags angestellt sind. Auch Ärzte, die im Krankenhaus tätig sind, können Mitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung sein, sofern sie an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) als Dachorganisation

Alle 17 Kassenärztlichen Vereinigungen schließen sich in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zusammen, um für alle gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland eine flächendeckende ambulante ärztliche und psychotherapeutische Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat keine Weisungsbefugnis gegenüber den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen.

Zahnärztliches Äquivalent: die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV)

Das zahnärztliche Äquivalent stellen die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) dar. Alle Vertragszahnärzte sind automatisch Mitglied in der Kassenzahnärztlichen Vereinigung ihres Bundeslandes. Die KZVen sind mit der Sicherstellung einer flächendeckenden ambulanten zahnärztlichen Versorgung beauftragt und vertreten die Interessen ihrer Vertragszahnärzte. Auch sie schließen sich in einer Dachorganisation, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), zusammen.

Gebührenordnungen
GOÄ und GOZ im Online-Verzeichnis

Die Gebührenordnungen (GOÄ, GOZ) können Sie in unserem digitalen Online-Verzeichnis einsehen.
Inklusive aller Punktwerte, Steigerungssätze und Ausschlussziffern.

Häufige Fragen zur Kassenärztliche Vereinigung

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und gewährleisten eine deutschlandweit flächendeckend ambulante medizinische Versorgung. Jeder Vertragsarzt ist Mitglied in der Kassenärztlichen Vereinigung seines Bundeslandes. Die KVen vertreten auf der einen Seite die Interessen der Vertragsärzte und prüfen auf der anderen Seite, dass die Abrechnungen der Ärzte korrekt, plausibel und wirtschaftlich sind.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen gewährleisten eine deutschlandweit flächendeckende ambulante medizinische Versorgung für alle gesetzlich Krankenversicherten. Sie vertreten die Interessen der Vertragsärzte und verhandeln im Zuge dessen beispielsweise mit den Krankenkassen über die Vergütung für vertragsärztliche Leistungen. Zudem treten sie als relevante Partei in Verträgen auf, die die vertragsärztliche Versorgung betreffen, und prüfen die vertragsärztlichen Abrechnungen auf rechnerische Korrektheit, Plausibilität und Wirtschaftlichkeit.

Grundsätzlich sind alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten automatisch Mitglied in derjenigen Kassenärztlichen Vereinigung, in dessen Zuständigkeitsbereich sie fallen. Hierzu zählen sowohl alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten im jeweiligen KV-Bereich als auch alle Mediziner, die in einem Medizinischen Versorgungszentrum oder bei einem anderen niedergelassenen Arzt mindestens halbtags beschäftigt sind. Auch Krankenhausärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, sind Mitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung.

Wie gut hat Ihnen der Beitrag gefallen?

Vorheriger Beitrag
Was ist die Extrabudgetäre Gesamtvergütung (EGV)?
Nächster Beitrag
Was ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)?
Jetzt kostenlos Abrechnungsstellen vergleichen

Probieren Sie den Vergleichsrechner jetzt unverbindlich aus und lassen sich passende Tarife anzeigen.

Lupe

Disclaimer: Die auf dieser Seite dargestellten Inhalte wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Allerdings können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Unsere Inhalte dienen nicht als Rechtsberatung und können diese nicht ersetzen. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden: Kontakt aufnehmen

Interessante Beiträge