Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und damit beauftragt, eine deutschlandweit flächendeckende ambulante Gesundheitsversorgung zu gewährleisten und die Interessen der Vertragsärzte zu vertreten. Insgesamt gibt es 17 Kassenärztliche Vereinigungen in Deutschland, darunter jeweils eine pro Bundesland sowie zwei in Nordrhein-Westfalen (die KV Nordrhein und die KV Westfalen-Lippe).
Die Kassenärztlichen Vereinigungen übernehmen im Grunde vier wesentliche Aufgaben in der deutschen Gesundheitsversorgung.