Bei der extrabudgetären Gesamtvergütung (EGV) handelt es sich um denjenigen Betrag, den die Krankenkassen zusätzlich zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) zur Verfügung stellen und der im Gegensatz zur MGV nicht gedeckelt ist. Für Leistungen, die unter die extrabudgetäre Gesamtvergütung fallen, werden Ärzte somit in vollem Umfang vergütet.
Der Betrag, der den Kassenärztlichen Vereinigungen zur Verfügung steht, um die Vertragsärzte für ihre erbrachten Leistungen zu vergüten, nennt sich Gesamtvergütung. Diese setzt sich aus den Beiträgen zusammen, die von den versicherten Patienten an ihre Krankenkasse geleistet und anschließend von den Krankenkassen anteilig an die Kassenärztlichen Vereinigungen weitergegeben werden. Die Höhe der Gesamtvergütung wird zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Landesverbänden der Krankenkassen verhandelt.
Grundsätzlich wird die Gesamtvergütung der Krankenkassen anhand der Zusammensetzung ihrer Patienten festgelegt, d.h. anhand der Alters- und Gesundheitsstruktur im Bereich der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (sog. morbiditätsbedingte Gesamtvergütung). Je älter und kränker die Mitglieder innerhalb eines KV-Bereichs, desto höher der Betrag, den die Krankenkassen bereitstellen.
Zusätzlich zu dieser morbiditätsbedingten Gesamtvergütung stellen die Krankenkassen die extrabudgetäre Gesamtvergütung zur Verfügung, welche im Gegensatz zu ersterer nicht gedeckelt ist. Für Leistungen, die unter die extrabudgetäre Gesamtvergütung fallen, erhalten Ärzte somit eine vollständige Vergütung, unabhängig davon, wie häufig sie diese Leistung pro Quartal erbracht haben.
Derzeit werden rund 30 Prozent der vertragsärztlichen Leistungen mithilfe der extrabudgetären Gesamtvergütung honoriert. Hierunter fallen unter anderem präventive Leistungen, die die zukünftig anfallenden Kosten zur Wiederherstellung der Gesundheit minimieren (z. B. Impfungen und Früherkennungsuntersuchungen), aber auch Leistungen mit akuter Notwendigkeit (z. B. ambulante Operationen). Auch die Psychotherapie wird in Deutschland über die extrabudgetäre Gesamtvergütung vergütet.
Der Großteil der in Deutschland erbrachten ärztlichen Leistungen wird derzeit über die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung vergütet. Sobald diese ausgeschöpft ist, erhalten Ärzte für Behandlungen und Untersuchungen, die hierüber hinausgehen, nur noch ein reduziertes Honorar. Das sorgt dafür, dass Ärzte in Deutschland derzeit für rund 10 Prozent ihrer erbrachten Leistungen nicht entlohnt werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert daher im Interesse der Vertragsärzte, dass mehr Leistungen entbudgetiert werden, d.h. dass mehr ärztliche Leistungen unter die extrabudgetäre Gesamtvergütung fallen und somit vollständig entlohnt werden.
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