Bei der extrabudgetären Gesamtvergütung (EGV) handelt es sich um denjenigen Betrag, den die Krankenkassen zusätzlich zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) zur Verfügung stellen und der im Gegensatz zur MGV nicht gedeckelt ist. Für Leistungen, die unter die extrabudgetäre Gesamtvergütung fallen, werden Ärzte somit in vollem Umfang vergütet.
Der Betrag, der den Kassenärztlichen Vereinigungen zur Verfügung steht, um die Vertragsärzte für ihre erbrachten Leistungen zu vergüten, nennt sich Gesamtvergütung. Diese setzt sich aus den Beiträgen zusammen, die von den versicherten Patienten an ihre Krankenkasse geleistet und anschließend von den Krankenkassen anteilig an die Kassenärztlichen Vereinigungen weitergegeben werden. Die Höhe der Gesamtvergütung wird zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Landesverbänden der Krankenkassen verhandelt.