Was ist eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)?

Lexikon

Die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist die engste Kooperationsform zwischen Ärzten. Hier praktizieren die beteiligten Ärzte innerhalb gemeinsamer Praxisräume inklusive gemeinsamer Einrichtung und Geräte, mit gemeinsamem Personal und Praxisnamen, einem gemeinschaftlichen Patientenstamm und gemeinsamer Abrechnung.

Definition Berufsausübungsgemeinschaft

Bei der Berufsausübungsgemeinschaft (kurz: „BAG“, ehemals „Gemeinschaftspraxis“ genannt) handelt es sich um eine kooperative Praxisform. Im Vergleich zu den anderen kooperativen Praxisformen (z. B. Medizinische Versorgungszentren oder Praxisgemeinschaften) stellt die Berufsausübungsgemeinschaft die engste Form der Kooperation zwischen Ärzten bzw. Psychotherapeuten dar. Denn im Rahmen einer Berufsausübungsgemeinschaft nutzen die Ärzte nicht nur die Praxisräume und die Einrichtung und Geräte gemeinsam und greifen auf ein gemeinsames Praxisteam zurück, sondern sie teilen sich ebenso den Praxisnamen, behandeln denselben Patientenstamm und nehmen eine gemeinsame Abrechnung vor.

Die Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft ist dabei sowohl für Ärzte derselben als auch für Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen geeignet. Zudem können sich Psychotherapeuten mithilfe einer BAG zusammenschließen. Abhängig von den Vorstellungen der Gründer, werden Berufsausübungsgemeinschaften in der Regel als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder als Partnerschaftsgesellschaft (PartG) gegründet.

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Sonderformen der Berufsausübungsgemeinschaft

Neben der zuvor beschriebenen, örtlichen Berufsausübungsgemeinschaft kann zudem zwischen überörtlichen und KV-übergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften sowie Teilberufsausübungsgemeinschaften unterschieden werden.

Was ist eine überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG)?

Während sich die Ärzte bzw. Psychotherapeuten im Rahmen einer örtlichen Berufsausübungsgemeinschaft gemeinsam ausschließlich an einem Ort niederlassen, besteht die Möglichkeit, eine BAG mit Niederlassungen an verschiedenen Standorten zu gründen. Liegen diese verschiedenen Standorte alle innerhalb des Zuständigkeitsgebiets derselben Kassenärztlichen Vereinigung (KV), spricht man von einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG).

Was ist eine KV-übergreifende Berufsausübungsgemeinschaft?

Bei der KV-übergreifenden Berufsausübungsgemeinschaft handelt es sich ebenso um eine BAG mit Niederlassungen an verschiedenen Standorten. Liegen die Niederlassungen (im Gegensatz zur überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft) in den Zuständigkeitsbereichen verschiedener Kassenärztlicher Vereinigungen, handelt es sich um eine KV-übergreifende Berufsausübungsgemeinschaft.

Sowohl im Falle einer überörtlichen als auch einer KV-übergreifenden Berufsausübungsgemeinschaft werden gegenüber der/den Kassenärztliche(n) Vereinigung(en) ein Hauptsitz sowie Nebenbetriebsstätten gemeldet. Im Rahmen der überörtlichen sowie auch der KV-übergreifenden Berufsausübungsgemeinschaft praktizieren die Ärzte vorwiegend weiterhin an ihrem eigenen Vertragsarztsitz, sind jedoch zusätzlich (in geringerem Maße als an ihrem eigenen Standort) auch in den Praxen ihrer BAG-Partner tätig.

Was ist eine Teilberufsausübungsgemeinschaft (TBAG)?

Neben den örtlichen, überörtlichen und KV-übergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften gibt es zudem die Sonderform der Teilberufsausübungsgemeinschaft (TBAG). Wie der Name vermuten lässt, kooperieren Ärzte im Rahmen dieser BAG nur zu einem gewissen Teil. Die beteiligten Ärzte kommen weiterhin ihrer bisherigen Tätigkeit (beispielsweise innerhalb einer Einzelpraxis) nach. In einem begrenzten Rahmen schließen sie sich zusammen, um gemeinsame Leistungen erbringen zu können. Ein Beispiel hierfür ist eine Teilberufsausübungsgemeinschaft, die zwischen einem Gynäkologen und einem Chirurgen geschlossen wird, um an einem Tag der Woche gemeinsam Operationen durchführen.

Der Zusammenschluss von therapieorientierten mit methodenorientierten Ärzten ist im Rahmen der Teilberufsausübungsgemeinschaft nicht zulässig (§ 31 Musterberufsordnung Ärzte – Unerlaubte Zuweisung).

Welche Rechtsform ist die richtige für die eigene Arztpraxis? Eine detaillierte Ausführung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen finden Sie in unserem Ratgeber zu Rechtsformen einer Arztpraxis.

Welche Vorteile bietet die Berufsausübungsgemeinschaft als Praxisform?

Da Ärzte innerhalb einer Berufsausübungsgemeinschaft sehr eng zusammenarbeiten, sich Praxisräume, Einrichtung und Geräte sowie auch das Praxispersonal, Praxissoftware, Abrechnungsprogramme etc. teilen, geht diese Praxisform mit deutlichen Synergieeffekten einher. So können innerhalb einer BAG im Vergleich zur Leitung mehrerer Einzelpraxen große Betriebskostenersparnisse realisiert werden, da Software, Abrechnungsprogramme, Einrichtungsgegenstände usw. nur in einfacher statt mehrfacher Ausführung benötigt werden. Durch das gemeinsame Praxisteam und die gemeinsame Abrechnung verringert sich zudem der Verwaltungsaufwand pro Arzt, was wiederum mit mehr freier Zeit für die Patienten einhergeht.

Wie findet die Abrechnung in der Praxis statt? In unserem Beitrag zur Abrechnung in der Arztpraxis erhalten Sie alle Infos.

Zudem ist im Rahmen einer Berufsausübungsgemeinschaft ein stärkeres Branding möglich, da die Berufsausübungsgemeinschaft voraussichtlich mehr Patienten betreut als es die Ärzte in Einzelpraxen hätten tun können, wodurch die BAG regional stärker wahrgenommen wird als kleinere Praxen.

Durch die enge Zusammenarbeit profitieren die Ärzte von einem gemeinsamen Erfahrungsschatz und können ein breiteres Leistungsangebot anbieten, sofern sich Ärzte verschiedener Fachbereiche oder mit unterschiedlichen Spezialisierungen zusammenschließen. Wenn sich hingegen Ärzte desselben Fachbereichs und ggf. sogar mit derselben Spezialisierung zusammenschließen, vereinfacht dies ferner die Vertretungsregelung im Falle von Krankheit, Elternzeit oder Fortbildungen sowie das Einholen einer Zweitmeinung.

Welche Nachteile bietet die Berufsausübungsgemeinschaft als Praxisform?

Den Vorteilen der Synergieeffekte steht der Nachteil eingeschränkter Unabhängigkeit und limitierter Freiheiten entgegen. So müssen sich die Ärzte innerhalb einer Berufsausübungsgemeinschaft bei den meisten Fragen zunächst mit ihren Partnern abstimmen, bevor eine Entscheidung getroffen werden kann. Bei einer unterschiedlichen Vorstellung einer gemeinsamen Praxisführung kann dies im Rahmen der langfristig ausgelegten Partnerschaft innerhalb einer Berufsausübungsgemeinschaft Konfliktpotentiale mit sich bringen.

Vorteile Berufsausübungsgemeinschaft Nachteile Berufsausübungsgemeinschaft
  • Synergieeffekte
  • Betriebskostenersparnisse
  • verringerter Verwaltungsaufwand pro Arzt
  • stärkeres Branding möglich
  • breiteres Leistungsangebot (unterschiedliche Fachrichtungen)
  • bessere Vertretungsregelung (gleiche Fachrichtung)
  • eingeschränkte Unabhängigkeit
  • limitierte Freiheiten
  • Abstimmung mit Partner erforderlich

Welche Vor- und Nachteile haben die verschiedenen Formen der Niederlassung? In unserem Beitrag über Praxisformen erhalten Sie alle Infos.

Häufige Fragen zur BAG

Unter einer Berufsausübungsgemeinschaft versteht man eine kooperative Praxisform, innerhalb derer sich mindestens zwei Ärzte oder Psychotherapeuten zusammenschließen. Im Rahmen einer Berufsausübungsgemeinschaft teilen sich die Ärzte gemeinsame Praxisräume, das Praxispersonal, die Geräte sowie auch den Patientenstamm und den Praxisnamen. Die Praxisdokumentation wird innerhalb einer BAG gemeinsam geführt, die Leistungen werden gemeinsam abgerechnet und die Ärzte tragen die Haftungsrisiken gemeinschaftlich.

Der Unterschied zwischen einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) und einer Praxisgemeinschaft liegt in der Intensität der Kooperation. Während die Ärzte innerhalb einer Berufsausübungsgemeinschaft einen gemeinsamen Patientenstamm betreuen, unter demselben Praxisnamen praktizieren, eine gemeinsame Praxisdokumentation führen, gemeinsam abrechnen und die Haftungsrisiken gemeinschaftlich tragen, sind diese Aspekte innerhalb einer Praxisgemeinschaft unter den Ärzten voneinander getrennt. So betreuen die Ärzte einer Praxisgemeinschaft ihre eigenen, voneinander unabhängigen Patientenstämme, praktizieren unter ihrem individuellen Praxisnamen, führen eine eigenständige Dokumentation, rechnen ihre erbrachten Leistungen eigenständig ab und tragen nur ihr alleiniges Haftungsrisiko.

Bei der überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) handelt es sich um eine Berufsausübungsgemeinschaft mit mindestens zwei Niederlassungen innerhalb des Zuständigkeitsgebiets derselben Kassenärztlichen Vereinigung (KV).

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