Was ist eine Gemeinschaftspraxis?

Lexikon

Die Gemeinschaftspraxis ist eine kooperative Praxisform, in der sich mindestens zwei Ärzte oder Psychotherapeuten zusammenschließen können. Die Bezeichnung „Gemeinschaftspraxis“ wurde seit 2007 von der neuen Bezeichnung „Berufsausübungsgemeinschaft“ abgelöst.

Definition Gemeinschaftspraxis

Bei der Gemeinschaftspraxis (mittlerweile „Berufsausübungsgemeinschaft“ genannt) handelt es sich um die intensivste Kooperationsform zwischen Ärzten. In einer Gemeinschaftspraxis schließen sich mindestens zwei Ärzte oder Psychotherapeuten zusammen und teilen sich anschließend nicht nur die Praxisräume, die Einrichtung und die Geräte, sondern arbeiten auch mit dem gemeinsamen Personal, betreuen einen gemeinsamen Patientenstamm und praktizieren unter demselben Praxisnamen. Zudem führen die Ärzte innerhalb einer Gemeinschaftspraxis eine gemeinsame Praxisdokumentation, rechnen ihre Leistungen gemeinsam ab und tragen ein gemeinschaftliches Haftungsrisiko.

Der Vorteil, eine Praxis als Gemeinschaftspraxis bzw. Berufsausübungsgemeinschaft zu gründen, liegt vor allem in den Betriebskostenersparnissen und den Synergieeffekten, die durch die Kooperation entstehen. Nachteilig ist die eingeschränkte Entscheidungsfreiheit der individuellen Ärzte.

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Neue Bezeichnung: Berufsausübungsgemeinschaft

Im Rahmen des Vertragsarztrechtsänderungsgesetz wurde die bis dahin bekannte „Gemeinschaftspraxis“ im Jahr 2007 in die „Berufsausübungsgemeinschaft“ umbenannt, um eine einheitliche Bezeichnung zu schaffen. Wenn heute von einer Gemeinschaftspraxis gesprochen wird, ist somit eine Berufsausübungsgemeinschaft gemeint.

Übersicht Vorteile und Nachteile einer Gemeinschaftspraxis

Vorteile Gemeinschaftspraxis Nachteile Gemeinschaftspraxis
  • Betriebskostenersparnisse
  • Synergieeffekte
  • eingeschränkte Entscheidungsfreiheit

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