Die Gemeinschaftspraxis ist eine kooperative Praxisform, in der sich mindestens zwei Ärzte oder Psychotherapeuten zusammenschließen können. Die Bezeichnung „Gemeinschaftspraxis“ wurde seit 2007 von der neuen Bezeichnung „Berufsausübungsgemeinschaft“ abgelöst.
Bei der Gemeinschaftspraxis (mittlerweile „Berufsausübungsgemeinschaft“ genannt) handelt es sich um die intensivste Kooperationsform zwischen Ärzten. In einer Gemeinschaftspraxis schließen sich mindestens zwei Ärzte oder Psychotherapeuten zusammen und teilen sich anschließend nicht nur die Praxisräume, die Einrichtung und die Geräte, sondern arbeiten auch mit dem gemeinsamen Personal, betreuen einen gemeinsamen Patientenstamm und praktizieren unter demselben Praxisnamen. Zudem führen die Ärzte innerhalb einer Gemeinschaftspraxis eine gemeinsame Praxisdokumentation, rechnen ihre Leistungen gemeinsam ab und tragen ein gemeinschaftliches Haftungsrisiko.
Der Vorteil, eine Praxis als Gemeinschaftspraxis bzw. Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) zu gründen, liegt vor allem in den Betriebskostenersparnissen und den Synergieeffekten, die durch die Kooperation entstehen. Nachteilig ist die eingeschränkte Entscheidungsfreiheit der individuellen Ärzte.