Eine Einzelpraxis ist die klassische Praxis eines niedergelassenen Arztes. Der Arzt ist im Rahmen dieser Praxisform sowohl für die medizinische Betreuung und Behandlung als auch für die kaufmännische Leitung alleinverantwortlich. Sie wird unter dem Rechtsmantel eines Einzelunternehmens gegründet.
Die Einzelpraxis gilt derzeit als die häufigste Praxisform in Deutschland. Aber: Der Trend ist rückläufig. Heutzutage wählen immer mehr Ärzte eine kooperative Praxisform (darunter Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften oder Medizinische Versorgungszentren), in denen mehrere Ärzte zusammenarbeiten. Vor allem auf dem Land bieten Einzelpraxen den Vorteil, dass sich die Ärzte auf die Region verteilen und somit eine patientennähere Versorgung ermöglichen als wenn in einem Gebiet wenige, dafür größere kooperative Einrichtungen ansässig sind.
Welche Rechtsform ist die richtige für die eigene Arztpraxis? Eine detaillierte Ausführung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen finden Sie in unserem Ratgeber zu Rechtsformen einer Arztpraxis.
Die Neugründung oder Übernahme einer Einzelpraxis geht für Ärzte mit einem hohen Maß an Unabhängigkeit und Freiheit einher. So müssen sich Ärzte in ihrer eigenen Einzelpraxis nicht mit anderen leitenden Ärzten abstimmen, sondern können die Praxis eigenverantwortlich und gemäß ihrer individuellen Vorstellungen führen.
Hinzu kommt der Vorteil, dass für Einzelpraxen keine Gewerbesteuerpflicht besteht und keine doppelte Buchführung erforderlich ist. Das erleichtert die steuerlichen und buchhalterischen Herausforderungen. Des Weiteren ist die Gründung einer Einzelpraxis im Vergleich zu den kooperativen Praxisformen verhältnismäßig simpel.
Den Vorteilen der Unabhängigkeit und Freiheit steht ein sehr hohes Maß an Verantwortung gegenüber. So trägt der Arzt im Rahmen seiner Einzelpraxis das unbeschränkte, private Haftungsrisiko. Auch eine Zweitmeinung ist innerhalb einer Einzelpraxis nicht so leicht und unmittelbar verfügbar wie in kooperativen Praxisformen, in denen mehrere Ärzte derselben Fachrichtung zusammenarbeiten.
Auch die Verantwortung für die kaufmännische Leitung verbleibt innerhalb einer Einzelpraxis beim Arzt selbst und kann eine zusätzliche Herausforderung darstellen. Im Gegensatz zu Medizinischen Versorgungszentren, Berufsausübungsgemeinschaften und Praxisgemeinschaften bleiben in einer Einzelpraxis zudem die Synergieeffekte aus, die durch die Zusammenarbeit mehrerer Ärzte entstehen.
Welche Vor- und Nachteile haben die verschiedenen Formen der Niederlassung? In unserem Beitrag über Praxisformen erhalten Sie alle Infos.