Die gematik GmbH (bis 2019: gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) wurde 2005 als gemeinsame Einrichtung der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung gegründet. Ihr Hauptziel ist die Einführung und Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in Deutschland zu koordinieren und zu unterstützen.
Dabei arbeitet die gematik eng mit verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen zusammen. Hierzu gehören Krankenkassen, Leistungserbringer wie Ärzte und Krankenhäuser, Softwareanbieter und weitere Interessenvertreter. Diese Zusammenarbeit ist entscheidend, um die notwendige Infrastruktur für die elektronische Gesundheitskarte zu entwickeln und zu implementieren.
Zu den Aufgabenbereichen der gematik zählen die Festlegung technischer Standards für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die elektronische Patientenakte (ePA), die Zertifizierung von Hardware- und Softwarelösungen, die Sicherstellung der Interoperabilität zwischen den verschiedenen Systemen im Gesundheitswesen sowie die Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit.
Die elektronische Gesundheitskarte ist eine chipbasierte Karte, die den Versicherten im deutschen Gesundheitssystem ausgehändigt wird. Sie dient dazu, medizinische Daten elektronisch zu speichern und zu übertragen. Ziel ist es, die Qualität der Versorgung zu verbessern, die Effizienz im Gesundheitswesen zu steigern und die Patientensicherheit zu erhöhen.
In den vergangenen Jahren hat die gematik eine Reihe von Projekten durchgeführt, um die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte voranzutreiben. Dazu gehören unter anderem die Einführung der elektronischen Patientenakte, die schrittweise Umsetzung von weiteren Anwendungen wie dem elektronischen Rezept und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sowie die Integration von Telemedizinlösungen (Videosprechstunde).
Zu den Gesellschaftern der gematik gehören:
- das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- die Bundesärztekammer (BÄK)
- die Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
- der Deutsche Apothekerverband (DAV)
- die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
- der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV)
- die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
- die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) sowie
- der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV)
Durch die Mehrheit in der gematik konnte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Einführung von CardLink gegen die Stimmen aller übrigen Gesellschafter beschließen. Dieser Beschluss führte zu Kontroversen, nachdem die weiteren gematik-Gesellschafter erhebliche Sicherheitsbedenken erhoben haben. Auch Apotheker-Verbände kritisieren die Einführung von CardLink, da diese durch die Möglichkeit des Einsatzes ungeprüfter Smartphone-Apps von Drittanbietern die Datensicherheit gefährde. Durch diesen Umstand sei die Arzneimittelversorgung und das Vertrauen der Patienten in das E-Rezept bedroht.