Factoring bietet Medizinern den Vorteil, Forderungen gegenüber Patienten gänzlich veräußern zu können und zeitnah Liquidität zu erhalten. Blindankauf bietet eine Option, die den Ankauf von Forderungen vertraglich garantiert. Allerdings gibt es keine einheitlichen Bedingungen, so dass eine Ankaufgarantie für Ärzte und Zahnärzte nicht bedingungslos vorteilhaft ist.
Einige Abrechnungsdienstleister bieten (teilweise gegen einen Aufpreis) Ärzten und Zahnärzten im Rahmen des Factorings eine sogenannte Ankaufgarantie. Diese auch Blindankauf genannte Garantie beschreibt den Umstand, dass eingereichte Forderungen garantiert angekauft werden. Teilweise ist die Ankaufgarantie an einen Maximalwert gekoppelt (z. B. Blindankauf bis 400,- Euro). Zudem sind Blindankäufe üblicherweise zeitlich befristet:
Ankaufgarantie bis 400,- Euro für drei Monate